70%ige Förderung für neue Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU) in West - Makedonien und dem Peloponnes
DIE FÖRDERUNG VON INVESTITIONSPROJEKTEN bis zu 100.000 Euro sieht die Aktion "Gründung von Unternehmen und Unterstützung neuer KMU in den Gebieten der Territorialpläne für den gerechten Übergang in Westmakedonien und Megalopolis" vor, die mit Mitteln aus dem Programm "Gerechte Entwicklungstransformation" des ESPA 2021 - 2027 in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro umgesetzt wird.
Ziel der Aktion ist es, neue Unternehmen zu gründen und Start-ups zu fördern, um die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen in diesen Regionen auf dem Weg zur Erreichung des Ziels der Europäischen Union, bis 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen zu verursachen, zu bewältigen.
WEN DIESE AKTION BETRIFFT
Die Aktion steht neubestehenden mittleren, kleinen und Kleinstunternehmen sowie Neugründungen offen.
GESAMTBUDGET
Der entsprechenden Vorabveröffentlichung zufolge beläuft sich das Gesamtbudget (öffentliche Ausgaben) der Aktion auf 20 Millionen Euro, während die Mittel je Region wie folgt aufgeteilt sind:
| Region | Geografische Einheit | Neue Unternehmen & Neugründungen |
Westmakedonien | Einheitspräfektur Kozani | 4.200.000 € |
| Einheitspräfektur Florina | 4.200.000 € | |
| Einheitspräfektur Kastoria | 2.800.000 € | |
| Einheitspräfektur Grevena | 2.800.000 € | |
| Summe der Region Westmakedonien | 14.000.000 € | |
Peloponnes | Gemeinde Megalopolis | 3.000.000 € |
| Gemeinde Ichalias | 3.000.000 € | |
| Gemeinde Gortynias | ||
| Gemeinde Tripoleos | ||
| Summe der Region Peloponnes | 6.000.000 € | |
| Summe der Regionen | 20.000.000 € | |
Das subventionierte Budget für jedes Investitionsprojekt liegt zwischen 20.000 und 100.000 Euro. Die Höchstdauer zur Fertigstellung des materiellen und finanziellen Gegenstands des Investitionsprojekts darf 12 Monate ab dem Datum der Ausstellung des Beschlusses zur Genehmigung der Bewertungsergebnisse nicht überschreiten.
Die Aktion wird von der Europäischen Union, insbesondere vom Europäischen Fonds für einen gerechte Transformation (JFT), und vom griechischen Staat co-finanziert.
Der Förderungsanteil für alle Investitionsvorhaben und alle darin enthaltenen Ausgaben beträgt 70 %. Der Anteil der privaten Beteiligung beläuft sich auf 30 %.
FÖRDERFÄHIGE KOSTEN
Ein Investitionsprojekt kann unter anderem folgende Ausgaben umfassen:
Ausgaben für Gebäude und Umgebungsfläche
Ausrüstungs- und Transportkosten
Softwarekosten
Ausgaben für Dienstleistungen
Personalkosten
Indirekte Kosten (7% der anderen Kategorien)
www.rechtsanwalt-griechenland.de (12/2023)
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich interessiere mich für Investitionsmöglichkeiten in Griechenland und damit für eine Förderung durch die EU.
Im Januar 2024 wurde von mir eine griechische I.K.E. in Athen gegründet.
Aktuell erwerbe ich ein Grundstück auf Ägina im Wert von 185.000 € aus Eigenmitteln.
Auf den Grundstück soll eine Immobilie für Vermietung entstehen; ein grober Kostenrahmen sind 450.000 Euro.
Gibt es Möglichkeiten der Förderung der EU?
Mit freundlichen Grüßen
Erich Gehrsitz
Sehr geehrter Herr Gehrsitz,
die „ESPA“ Programme sind immer beschränkter Dauer und betreffen in der Regel bestimmte Arten von Investitionen. z.B. läuft aktuell ein ESPA-Proramm für die Förderung von Investitionen im Tourismus, im Rahmen welcher Fördermittel iHV 45% der Investitionshöhe beantragt werden können. Der entsprechende Antrag müsste aber bis zum 22.3.2024 gestellt werden. Sofern Sie Interesse an einem Antrag hätten, können Sie uns gerne eine Email an info@kpag.com zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüssen
Themis Tosounidis