(griechisch: νόμιμη μοίρα)
Eltern, Kinder und Ehepartner eines Erblassers haben in jedem Falle einen Anspruch auf ihren Pflichtteil bzw. ihr gesetzliches Pflichterbteil an dem vererbten Vermögen. Dabei entsteht der Anspruch auf den Pflichtteil konsequenterweise auch nur dann, wenn ein Testament vorliegt. Der Pflichtanteil ist die Hälfte des gesetzlichen Anspruches (falls kein Testament vorhanden wäre).