Weblog KPAG Kosmidis & Partner – die deutschsprachige Anwaltskanzlei in Griechenland

Niessbrauch (griechisch: επικαρπία)

Überlässt der Eigentümer eine Sache einer anderen Person, um diese im vollen Raum und Umfang komplett zu nutzen, so redet man von Nießbrauch. Dabei darf der Nutzer den Raum vollständig nutzen und die dabei entstehen „Früchte“ selbst einkassieren. Dem Nutzer bleibt lediglich das Recht der Veräußerung vorenthalten.