Weblog KPAG Kosmidis & Partner – die deutschsprachige Anwaltskanzlei in Griechenland

(griechisch: καταπιστευματοδόχος)

Nacherbe ist derjenige, der an die Stelle des Vorerbens (des eigentlichen Erbens) tritt. Typisches Beispiel für einen Nacherben ist der Sohn des verstorbenen Vaters, der eigentlicher Träger des Erbrechts war (weil z. B. dessen Mutter verstorben ist).