Weblog KPAG Kosmidis & Partner – die deutschsprachige Anwaltskanzlei in Griechenland

(griechisch: ικανότητα για δικαιοπραξία)

Geschäftsfähig sind all diejenigen, welche zum Abschluss von Rechtsgeschäften befugt sind (siehe auch Rechtsgeschäft). In Griechenland sind (natürliche) Personen im Alter von 10 bis 18 Jahren bedingt geschäftsfähig, ab dem 19. Lebensjahr dann vollständig.