Mit Gerichtsbarkeit ist der Gerichtsstand und die sachliche Zuständigkeit des jeweiligen Gerichtes gemeint.
Sachliche Zuständigkeit des Gerichts
(griechisch: καθ’ ύλην αρμοδιότητα δικαστηρίου)
Im Zivilrecht wird die sachliche Zuständigkeit des Gerichtes anhand der Höhe des Streitwertes festgelegt. Je nach Höhe der Forderungen sind Amtsgerichte oder Landgerichte zuständig. Im Strafrecht hingegen wird anhand der Schwere der Tat (Widrigkeit, Vergehen, Verbrechen) entschieden, welches Gericht zuständig ist.