(griechisch: κληρονομία)
Unter Erbe (im Sinn von Nachlass) versteht man das Vermögen des Erblassers, welches er seinen Erben nach seinem Tode hinterlässt. Dabei schließt das allgemeine Erbe nicht nur aktives Vermögen, sondern auch passives Vermögen (Schulden) mit ein.
Erbe
κληρονόμος
Erbe (im Sinn von Person) ist derjenige, an den das Vermögen auf Wunsch des Erblassers übergeht.
Erbe Kraft Testaments
(griechisch: ληρονόμος εκ’ διαθήκης)
Erbe Kraft Testaments ist derjenige, der im Testament des Erblassers als Erbe vorgesehen ist.
Gesetzlicher Erbe
(griechisch: κληρονόμος εξ’ αδιαθέτου)
Unter den Begriff „gesetzlicher Erbe“ fallen all jene Personen, die einen gesetzlichen Erbanspruch haben. Dies kann der Fall sein, wenn kein Testament des Verstorbenen vorliegt