(griechisch: βάρος αποδείξεων)
Die Beweislast obliegt derjenigen Person, die in einem Prozess den Beweis dafür erbringen muss, dass eine Situation, ein Recht, ein Anspruch usw. vorliegt. Dabei müssen diverse Obliegenheiten vorgetragen werden, die auf bestimmte Umstände hinweisen. Auf wen die Beweislast fällt ist gesetzlich vorgeschrieben.