Weblog KPAG Kosmidis & Partner – die deutschsprachige Anwaltskanzlei in Griechenland

(griechisch: συμψηφισμός)

Haben Gläubiger und Schuldner beide gegeneinander gleichartige Forderungsansprüche, so können diese unter bestimmten Voraussetzungen gegeneinander aufgerechnet werden (Art. 440 GrBGB).