Weblog KPAG Kosmidis & Partner – die deutschsprachige Anwaltskanzlei in Griechenland

(griechisch: εκχώρηση από σύμβαση)

Durch eine Abtretung kann der Gläubiger, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind, seine Forderungen gegen den Schuldner an einen Dritten abtreten, ohne dass dabei die Zustimmung des Schuldners erforderlich ist. Letzterer handelt dann fortan an Stelle des Gläubigers.