KPAG • Rechtsanwälte

Förderprogramme für Unternehmen

Publiziert am 23.Oktober.2015 von Abraam Kosmidis
invest in GreeceAm 12. Oktober 2015 ist die offizielle Vorveröffentlichung für die ersten 4 Förderprogramme des neuen ESPA 2014-2020 angekündigt worden.

Es handelt sich um folgende Programme:

  • "Verbesserung von Kleinst-und bereits bestehenden Kleinunternehmen“
  • "Förderung von touristischen Unternehmen zur Modernisierung dieser sowie zur qualitativen Heraufstufung der zu erbringenden Dienstleistungen“
  • Förderung der selbstständigen Tätigkeit von Hochschulabsolventen“
  • "Start-up - Unternehmen"
die nachstehend ausführlich beschrieben werden. Die endgültige Ausschreibung der Programme und die Einreichung der Investitionsvorhaben soll Mitte November erfolgen.

1.  Heraufstufung von Kleinst-und bereits bestehenden Kleinunternehmen

Ziel des Programms ist die Heraufstufung des finanziellen Organisationsniveau und Betriebs der kleinen und mittleren Unternehmen in den acht strategischen, inländischen Bereichen, sodass diese ihre wettbewerbsfähige Vorteile verwerten können und ihre Position in den nationalen sowie internationalen Märkten verbessern.

Die vorrangigen Strategiebereiche sind folgende:

  • Agrarnahrungsmittelsektor / Lebensmittelindustrie
  • Kultur – und Kreativwirtschaft
  • Materiale / Konstruktionen
  • Logistikkette
  • Energie
  • Umwelt
  • Informations-und Kommunikationstechnologien (IKT)
  • Gesundheit
Die Unternehmen sollen gefördert werden, um eine Heraufstufung durch die Zunahme der Investitionen für ihre technologische und geschäftliche Modernisierung zu erzielen, sowie die Übernahme der Nutzung von IKT, die Erhöhung des Standardisierungs-und Zertifizierungsgrads der Produkte, die Entwicklung von qualitativ integrierten Dienstleistungen und die Verbesserung der Qualität von angebotenen Produkten und Dienstleistungen. Zugleich sollen auch durch den Technologie- und Knowhow-Transfer die Fähigkeiten des Produktionspotenzials gefördert und die Zunahme der Wettbewerbsfähigkeit der KMU erzielt werden. Das Förderprogramm wird mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 130.000.000 € (öffentliche Ausgaben) finanziert und soll durch zwei Ausschreibungsabläufe (erster Ablauf 2015: 40% und zweiter Ablauf 2016: 60%) umgesetzt werden.

Förderungsregelung – Projektbudget

Im Rahmen des Programms werden Vorhaben mit einem Gesamtbudget in Höhe von 15.000 € bis 200.000 € gefördert (zuschussfähiges Budget). Der Förderanteil wird höchstens auf 40% der förderfähigen Kosten des Investitionsvorhabens festgesetzt. Im Falle der Personaleinstellung wird der Förderanteil um 10 Prozentpunkte erhöht, nur nach Bestätigung der entsprechenden Zielerreichung. Es besteht die Möglichkeit zu einer Anzahlung von 40% der anfallenden, öffentlichen Ausgaben gegen eines gleichwertigen Garantieschreibens von einer Bank oder einem anderen Bankinstitut innerhalb der EU.

Projektdauer

Die Umsetzungsdauer der genehmigten Projekte wird auf 24 Monate ab dem Ausstellungsdatum des Einordnungsbeschlusses festgelegt.

Förderfähige Unternehmen – Teilnahmevoraussetzungen

Antragsberechtigt für das Förderprogramm sind: Bereits bestehende Klein-und Kleinstunternehmen, wie diese in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission bestimmt werden, und sich ausschließlich in den acht (8) vorrangigen Strategiebereichen des Programms EPAnEK (Operationelles Programm „Wettbewerbsfähigkeit, unternehmerische Initiative und Innovation“ – ausgenommen des Tourismusbereichs) betätigen: Agrarnahrungsmittelsektor / Lebensmittelindustrie, Logistikkette, Energie, Umwelt, Informations-und Kommunikationstechnologien, Gesundheit, Materiale – Konstruktionen, Kultur-und Kreativwirtschaft. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die nicht vom Europäischen Fond für regionale Entwicklung gefördert werden, sowie Tätigkeiten in Bezug auf das Gaststättengewerbe, den Einzelhandel und den Tourismus. Die förderfähigen Kategorien unternehmerischer Tätigkeiten, die einen Zuschuss im Rahmen der vorliegenden Vorveröffentlichung erhalten sollen, werden in der diesbezüglichen Ausschreibung festgesetzt.

Die wesentlichen Teilnahmevoraussetzungen der Unternehmen, die einen Investitionsantrag einreichen möchten, sind folgende:

  • Tätigkeit innerhalb des griechischen Raums und Umsetzung der Investition in einer bestimmten Region
  • Betrieb ausschließlich unter den folgenden Gesellschaftsformen: Geschäfts-oder Handelsunternehmen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und Private Kapitalgesellschaft IKE) sowie Personengesellschaften
  • Sich nicht im Konkursverfahren, in Liquidation oder unter Zwangsverwaltung befinden
  • Keine Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des staatlichen Beihilferechts
  • Keine anhängende Rückforderung eines Zuschusses zu Lasten des Unternehmens
  • Die Verfügung über oder die Haftung zur Errichtung der geeigneten Infrastrukturen zum Zweck der Minderung von Zugangshindernissen für Menschen mit Behinderungen, wo dies notwendig und erforderlich ist. Die entsprechenden Einrichtungen umfassen sowohl Gebäudeinfrastrukturen als auch elektronische Anwendungen für Kunden (z.B. Websites und weitere, elektronische Anwendungen wie elektronische Auskunftstellen usw.).
  • Einreichung von einem Investitionsantrag je Steuernummer
  • Der Gesamtbetrag der vergangenen, vom Unternehmen erhaltenen Zuschüsse von geringfügiger Bedeutung, einschließlich der Förderung von dieser Aktion muss sich nicht über 200.000 Euro belaufen (oder 100.000 Euro für den Transportbereich) innerhalb von einem dreijährigen Zeitraum (laufendes Geschäftsjahr und die beiden Geschäftsjahre zuvor) vor dem Einordnungsdatum des Antrags.
Antragsberechtigt sind nicht öffentliche Unternehmen, öffentliche Träger oder Organisationen oder / und ihre Tochterunternehmen, sowie mit ihnen gleichgestellte Unternehmen.

Förderfähige Kosten

  • Modernisierung und qualitative Ausbesserung von Gebäudeeinrichtungen und anderen Infrastrukturen
  • Vereinfachung / Automatisierung von betrieblichen und produktiven Tätigkeiten durch Modernisierung der Ausrüstung und der Einführung oder/und Zunahme der Nutzung von IKT
  • Neugestaltung und Zertifizierung von Funktionen und Produkten der Unternehmen durch technische Organisationsinnovation, Restrukturierungsmaßnahmen, Neufestsetzung des Produkts /Dienstleistung durch Verwertung von Designmethoden
  • Erwerb von Fachkenntnissen in Bezug auf neue Produkte und Dienstleistungen durch Beteiligung an Messen, Konferenzen u.a.
  • Verlagerung an bereits bestehenden Industriegebieten, Unternehmens-/Technologieparks
  • Vergütungen für Dienstleistungen Dritter
Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Lohnkosten für das bereits vorhandene oder neueingestellte Personal förderfähig sind, mit Anwendung der Flexibilitätsklausel. Als Eintritt der Förderfähigkeit für Kosten wird das Einreichungsdatum des Finanzierungsantrags festgesetzt.

Einreichung – Bewertungsverfahren – Einordnung

Für die Finanzierung durch das vorliegende Programm wird die Einreichung zur Bewertung eines Unternehmensvorhabens auf Basis des in der Programmausschreibung festzulegenden Verfahrens benötigt. Die ausführlichen Teilnahmevoraussetzungen, die notwendigen Dokumente, die Einreichungsweise der Anträge, das Überprüfungs-und Bewertungsverfahren der Anträge, die Bewertungskriterien, die Verpflichtungen der Berechtigten im Falle der Genehmigung ihres Förderantrags sowie alle weiteren Bedingungen des Programms werden ausführlich in der Übersicht des Programms beschrieben. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Überprüfung und Bewertung der Anträge strenge Datenabgleiche erfolgen werden, sodass die Genauigkeit der in den Investitionsvorhaben beinhalteten Daten verifiziert und etwaige Betrugsvorfälle zu Lasten des EU-Haushalts vermieden werden können.

2.  Förderung von Tourismusunternehmen zur Modernisierung dieser und zur qualitativen Heraufstufung der erbringenden Dienstleistungen

Ziel: Die Modernisierung, qualitative Heraufstufung und Bereicherung der erzeugten Produkte und erbringenden Dienstleistungen der bereits bestehenden Kleinst-und Kleinunternehmen im vorrangigen Strategiesektor des Tourismus, sodass diese ihre Position im inländischen und internationalen Tourismusmarkt verbessern können. Umsetzungsträger: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Schifffahrt und Tourismus, (Spezielle Verwaltungsbehörde des Operationellen Programms „Wettbewerbsfähigkeit, unternehmerische Initiative und Innovation) und eine zwischengeschaltete Stelle Berechtigte: Bereits bestehende Kleinst-und Kleinunternehmen, die sich ausschließlich im Strategiebereich des Tourismus betätigen. Förderungsbudget: 15.000€ bis 150.000 € Der Förderanteil wird höchstens auf 40% der förderfähigen Kosten des Investitionsvorhabens festgesetzt. Im Falle der Personaleinstellung wird der Förderanteil um 10 Prozentpunkte erhöht, nur nach Bestätigung der entsprechenden Zielerreichung.

Förderfähige Tätigkeiten

  • Modernisierung und qualitative Ausbesserung der Gebäudeeinrichtungen sowie anderer Infrastrukturen
  • Maßnahmen zur Energie-und Wassereinsparung
  • Maßnahmen zur Bereicherung des angebotenen Produkts durch neue Dienstleistungen (Erweiterung der alternativen Formen, Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen usw.)
  • Zertifizierungen von Infrastrukturen und Dienstleistungen
  • Promotion – Förderung der Unternehmen für Zielmärkte
  • Vergütungen Dritter
  • Lohnkosten für das bereits vorhandene oder neueingestellte Personal
Gesamtbudget der Förderaktion: 50 Mil. Euro in jeweils zwei Abläufen (1. Ablauf 2015: 40% und 2. Ablauf 2016: 60%) mit einer Mitfinanzierung durch den Europäischen Fond für regionale Entwicklung). Geschätzte Anzahl der Endbegünstigten: 600 bis 700 touristische Kleinst-und Kleinunternehmen (je nach den Finanzierungsplänen der genehmigten Investitionsvorhaben) 3.  Förderung der selbstständigen Tätigkeit von Hochschulabsolventen Berechtigt sind Hochschulabsolventen, die vor dem 1.1.1991 geboren sind, zur Inbetriebsetzung / Unterstützung der Ausübung einer Berufstätigkeit im Rahmen ihres Fachgebiets sowie zur Organisation einer selbstständigen Gewerbefläche.

Insbesondere:

  • Arbeitslose Hochschulabsolventen, die vor dem 1.1.1991 geboren und vor ihrer Antragseinreichung als arbeitslos in die Arbeitslosenregister der Beschäftigungsorganisation OAED eingetragen sind,
oder
  • Natürliche Personen – Hochschulabsolventen, die vor dem 1.1.1991 geboren sind, eine Berufstätigkeit im Rahmen ihres Fachgebiets ausüben und kein Lohnarbeitsverhältnis haben.

Förderungsbudget: 5.000 bis 25.000 € (100% Förderung )

Zuschussfähige Berufstätigkeiten: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Physiotherapeuten, Biologen, Psychologen, Geburtshelfer, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Topografen, Chemiker, Geologen, Forstwissenschaftler, Ozeanographen, Designer, Journalisten, Schriftsteller, Dolmetscher, Reiseleiter, Übersetzer, Professoren oder Lehrer, Bildhauer oder Maler, Karikaturisten oder Holzschneider, Schauspieler, Musiker, Tänzer, Choreografen, Regisseure, Bühnenbildner, Kostümier, Dekorateure, Wirtschaftswissenschaftler, Analytiker, Programmierer, Forscher oder Unternehmensberater, Buchhalter oder Steuerberater, Wirtschaftsmathematiker, Soziologen, Sozialarbeiter u.a.

TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN:

Die im Rahmen der Investitionsanträge förderfähigen Berechtigten müssen insgesamt folgende Punkte erfüllen: Sie müssen Hochschulabsolventen (Universitäten / Hochschulen) aus Griechenland oder dem Ausland sein (anerkannt durch die Organisation D.O.A.T.A.P. zur Anerkennung von akademischen Titeln),
  • Sie sind vor dem 1.1.1991 geboren,
  • Sie beschäftigen sich oder werden sich beruflich mit einer Tätigkeit im Rahmen ihres Fachgebiets beschäftigen,
  • Jede förderfähige, natürliche Person kann jeweils einen Investitionsantrag einreichen,
  • Ihre Berufstätigkeit muss sich auf die förderfähigen Tätigkeitskategorien während der gesamten Investitionsdauer beziehen,
  • Sie müssen kein Einkommen aus einer anderen Berufstätigkeit aufweisen,
  • Der Gesamtbetrag der Förderungen von geringfügiger Bedeutung einschließlich des Zuschusses aus dieser Aktion beläuft sich nicht über 200.000 Euro (oder 100.000 Euro für den Transportbereich) innerhalb eines dreijährigen Zeitraums (laufendes Geschäftsjahr und die beiden Geschäftsjahre zuvor) vor dem Einordnungsdatum des Antrags.

Förderungsbudget – Förderbetrag – Anzahlung

Im Rahmen des Programms werden Vorhaben mit einem Gesamtbudget / Investitionshöhe (Förderungsbudget) von 5.000 bis 25.000 € gefördert. Der Förderanteil der Investitionsvorhaben wird auf 100% des Gesamtbudgets der Investition festgelegt. Es besteht die Möglichkeit zur Anzahlungsleistung von bis zu 40% der anfallenden öffentlichen Ausgabe gegen eines gleichwertigen Garantieschreibens aus einer Bank oder einem anderen Bankinstitut in Griechenland.

Die förderfähigen Kosten beziehen sich auf:

  • die notwendige, berufliche Produktionsausrüstung zu einem Anteil von 40% des Gesamtbudgets des Vorhabens (ausgenommen der Kosten bezüglich des neuen Arbeitsplatzes),
  • die Betriebskosten der Tätigkeit (Mietzinsen der Geschäftsräume, Versicherungsbeiträge, Abgaben Dritter wie z.B. DEI, OTE, EYDAP, Erdgas, Geschäftsmobiltelefone),
  • Aufnahmekosten für Technologiezentren (Verwaltungs-und Sekretariatsunterstützung, Nutzung der Ausrüstung, spezialisierte Beratungsdienstleistungen – Marktanalyse, rechtliche und buchhalterische Angelegenheiten, Entwicklung eines Business – Plans, HR-Themen, spezialisierte Ausbildungsleistungen, Vernetzungstätigkeiten zur Unterstützung der Unternehmensgruppen, der Koordinierung und Bewertung der Umsetzung u.a.),
  • Promotions-und Vernetzungskosten,
  • Lohnkosten (im Falle der Einstellung eines Angestellten) bis zu einer Jahresarbeitseinheit (JAE),
  • Allgemeine Ausstattung (Büros, Möbel u.a.),
  • Zugangsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen,
  • Vergütungen Dritter.
Es wird darauf hingewiesen, dass die für ihre Produktionsausrüstung geförderten Unternehmen sich für mindestens drei (3) Jahre ab dem Abschluss des Geschäftsplans in Betrieb befinden müssen. Als Eintritt der Förderfähigkeit für Kosten wird das Einreichungsdatum des Finanzierungsantrags festgelegt. Aktionsbudget: 50 Mil. Euro, in zwei Abläufen (1. Ablauf 2015: 35% und 2. Ablauf 2016: 65% des Aktionsbudgets) mit einer Mitfinanzierung durch den Europäischen Sozialfond (ESF) und einer Flexibilitätsklausel vom Europäischen Fond für regionale Entwicklung.

4.  Start up Unternehmen

Ziel: Die Entwicklung eines gesunden Start up – Unternehmergeistes, der unmittelbar mit der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen zusammenhängen wird. Aus diesem Grund zielt das entsprechende Programm auf:
  • die Gründung von neuen, nachhaltigen Kleinst-und Kleinunternehmen mit Schwerpunkt auf innovative Projekte, sowie
  • die Förderung der Arbeitsbeschäftigung durch Einstellung von mindestens einer Person ab.
Umsetzungsträger: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Schifffahrt und Tourismus, (Spezielle Verwaltungsbehörde des Operationellen Programms „Wettbewerbsfähigkeit, unternehmerische Initiative und Innovation) und eine zwischengeschaltete Stelle Berechtigte: Natürliche Personen über 25 Jahren, die währende der Antragseinreichung:
  • als arbeitslos in den Arbeitslosenregistern der Beschäftigungsorganisation OAED eingetragen sind, oder
  • eine Berufstätigkeit ohne ein Lohnverhältnis ausüben.
Die Einkommenskriterien werden im Anwendungsleiter des Programms zur Verfügung gestellt.

Förderbudget: Bis 60.000 € (100% Förderung)

Es besteht die Möglichkeit zu einer Anzahlung von 40% der anfallenden, öffentlichen Ausgabe gegen eines gleichwertigen Garantieschreibens aus einer Bank oder einem anderen Kreditinstitut in Griechenland. Förderfähige Tätigkeiten: Die förderfähigen Tätigkeiten beziehen sich auf die nachstehenden Schwerpunktbereiche:
  • Agrarnahrungsmittelsektor
  • Energie
  • Kultur-und Kreativwirtschaft
  • Logistikkette
  • Umwelt
  • Informations-und Kommunikationstechnologien (IKT)
  • Gesundheit – Arzneimittel
  • Materiale – Konstruktionen.
Die zu gründenden Unternehmen können eine der nachstehenden Gesellschaftsformen erhalten: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Private Kapitalgesellschaft IKE, Personengesellschaft und Soziales Genossenschaftliches Unternehmen gemäß dem Gesetz Nr. 4019/2011.

Förderfähige Kosten:

  • Die notwendige, berufliche Produktionsausrüstung zu einem Anteil von 40% des Gesamtbudgets des Vorhabens (ausgenommen der Kosten der Jahresarbeitseinheit JAE),
  • Die Betriebskosten der Tätigkeiten (Mietzinsen der Geschäftsräume, Versicherungsbeiträge, Abgaben Dritter wie z.B. DEI, OTE, EYDAP, Erdgas, Geschäftsmobiltelefone),
  • Aufnahmekosten für Technologiezentren (Verwaltungs-und Sekretariatsunterstützung, Nutzung der Ausrüstung, spezialisierte Beratungsdienstleistungen – Marktanalyse, rechtliche und buchhalterische Angelegenheiten, Entwicklung eines Business – Plans, HR-Themen, spezialisierte Ausbildungsleistungen, Vernetzungstätigkeiten zur Unterstützung der Unternehmensgruppen, der Koordinierung und Bewertung der Umsetzung u.a.),
  • Promotions-und Vernetzungskosten
  • Lohnkosten (im Falle der Einstellung eines Angestellten) bis zu einer Jahresarbeitseinheit (JAE),
  • Allgemeine Ausstattung (Büros, Möbel u.a.),
  • Zugangsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen,
  • Vergütungen Dritter.
Es wird darauf hingewiesen, dass die für ihre Produktionsausrüstung geförderten Unternehmen sich für mindestens drei (3) Jahre ab dem Abschluss des Geschäftsplans in Betrieb befinden müssen. Als Eintritt der Förderfähigkeit für Kosten wird das Einreichungsdatum des Finanzierungsantrags festgelegt. Aktionsbudget: 120 Mil. Euro, in zwei Abläufen von je 60 Mil. Euro (1. Ablauf 2015: 40% und 2. Ablauf 2016: 60%) mit einer Mitfinanzierung durch den Europäischen Sozialfond (ESF) und einer Flexibilitätsklausel vom Europäischen Fond für regionale Entwicklung. Geschätzte Anzahl der Endberechtigten: 2500 Neue Unternehmen 4500 Neu Arbeitsplätze


Neunzig Prozent der griechischen Unternehmen von Insolvenz bedroht – griechische Banken erhalten externes Controlling

Publiziert am 19.November.2012 von Abraam Kosmidis

Laut  Angaben aus Bankenquellen sind aktuell bis zu neun von zehn griechischen Unternehmen von der Insolvenz binnen der nächsten sechs Monate bedroht.  Dies hängt nicht zuletzt mit der fehlenden Bereitstellung von Liquidität durch die griechischen Banken zusammen.

Sollte sich dieses Szenario bewahrheiten, würde dies erhebliche Veränderungen bei Unternehmen bzw. der Privatwirtschaft nach sich ziehen. Viele Unternehmen könnten infolge fehlender Refinanzierungsmöglichkeiten zu sehr günstigen Konditionen aufgekauft werden. Es würde die Stunde der Unternehmensaufkäufer, des venture capitals und der distressed funds schlagen.

Hintergrund dieses Szenarios ist die anhaltende Wirtschaftskrise in Griechenland, welche zu erheblichen Umsatzeinbrüchen bei den Unternehmen geführt hat. Der hierdurch enstandene Liquiditätsmangel, sowie die Kürzungen oder gänzliche Streichungen von Kreditlinien, als auch die fehlende Refinanzierungsmöglichkeit über neue Darlehen aufgrund der Finanzklemme der Banken, hat die meisten griechischen Unternehmen in eine sehr schwierige finanzielle Lage gebracht.

Dennoch versuchen die griechischen Banken nach besten Kräften, so viele griechischen griechische Unternehmen wie möglich, durch Streckung der Darlehen und Umschuldungen etc. über Wasser zu halten. Dies könnte nun bei strenger Auslegung unter rein betriebswirtschaftlichen Kriterien, wie im Memorandum vorgesehen, ein jähres Ende finden.

Gleichzeitig sehen sich die griechischen Banken nun selbst erheblichem Druck ausgesetzt, nachdem ihre Rekapitalisierung an harte Bedingungen geknüpft wurde. Insbesondere sollen externe Controlling Maßnahmen durch unabhängige Prüfungsgesellschaften (monitoring trustee) eingeführt werden, welche sich mit dem daily business und insbesondere auch der Darlehensvergabe an Unternehmen beschäftigen werden. Hierbei sollen bei der Darlehensvergabe, aber auch insbesondere bei der Überprüfung der Kriterien für bereits ausgereichte Darlehen an griechische Unternehmen deutlich strengere Maßstäbe angesetzt werden. Die Bewertung soll hierbei fast nur noch nach Rentabilitätsgrundsätzen erfolgen.

Sollte die Bewertung der griechischen Unternehmen unter diesen Gesichtspunkten erfolgen, würden die meisten griechischen Unternehmen derzeit diese Kriterien nicht erfolgen. Die Folge wäre die Beendigung des Engagements durch die Bank.

Hinzu kommt noch, dass sich die privaten Investoren mit 10% an der Rekapitalisierung der Banken beteiligen müssen, um das bisherige (griechische) Management beizubehalten. Dies erweist sich jedoch als sehr schwierig, weil hierfür ein Betrag in Höhe von ca. 10 Mrd. Euro erforderlich wäre. Anderenfalls geht die Kontrolle über die Banken an den Kreditsicherungsfonds (tamio chrimatopistotikis statherotitas) über, welcher von der Troika kontrolliert wird. Im Mnimonio / Memorandum ist hierzu vorgesehen, dass die neue Geschäftsführung die Bank sanieren und anschließend binnen drei Jahren veräußern muß. Dies würde aller Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass die Banken für die nächsten drei Jahre mehr oder weniger operativ handlungsunfähig werden und nicht ihren Kernaufgaben, wie der Refinanzierung von Unternehmen, Gewährung von Kreditlinien und Ausreichung von Darlehen nachkommen könnten.

Zu einem Zeitpunkt, in welchem sich die griechische Wirtschaft nun hinlänglich bekannt in einer noch nicht dagewesenen Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit befindet, würde es für die Unternehmen deshalb fatale Auswirkungen haben, soweit ihre Bewertung nur noch nach dem EBITA und streng nach finanzökonomischen Gesichtspunkten erfolgt. Denn vielen fundamental gut dastehenden  Unternehmen fehlt derzeit aufgrund des Umsatzrückgangs und der anhaltenden Rezession die Liquidität und Refinanzierungsmöglichkeiten. Solche Unternehmen sollten wieder unmittelbar in die Gewinnzone zurückkehren, sobald ein wirtschaftlicher Aufschwung spürbar wird. Mangels Refinanzierungsmöglichkeiten können sie derzeit jedoch nicht mittelfristig überleben um diesen Zeitraum zu überbrücken. Die Folge werden Unternehmensverkäufe und Unternehmensabwanderungen ins Ausland sein, wo sie sich durch die dortigen Banken finanzieren lassen können (jüngste Beispiele hierfür sind die Unternehmen FAGE und 3E, welche ihren Firmensitz ins Ausland verlegt haben, um sich über die dortigen Finanzinstitute Zugang zu Liquidität zu verschaffen).

Nicht alle griechischen Unternehmen haben aber die Möglichkeit einer Sitzverlegung ins Ausland. Die erdrückende Mehrheit der griechischen Unternehmen werden deshalb in Griechenland um ihr Überleben kämpfen, sich ausländische Partner ins Boot holen, oder verkauft werden müssen.

Aufgrund dieser schlechten wirtschaftlichen und konjunkturellen Lage in Griechenland, als auch wegen der fehlenden Refinazierungsmöglichkeiten werden sich kurz- bis mittelfristig Gelegenheiten zum Aufkauf fundamental interessanter Unternehmen für ausländische Unternehmensaufkäufer, für Unternehmensbeteiligungen und für das sogenannte „distressed debt investing“ ergeben.

Distressed debt investing erfolgt durch den Ankauf von Forderungen gegen Not leidende bzw. bereits insolvente Unternehmen durch hierauf spezialisierte Fonds. Dem distressed debt investing stehen verschiedene Investmentstrategien zur Verfügung. So können neben der Übernahme von Unternehmensanteilen zB auch fast alle Fremdkapitalansprüche, wie Bankkredite, Schuldverschreibungen und Lieferantenkredite aber auch Forderungen aus rechtlichen Titeln erworben werden. Der Aufkauf erfolgt dabei natürlich unter erheblichen Abschlägen.  Mit der Insolvenzrechtsreform im Jahr 2007 wurde in Griechenland die Möglichkeit der Reorganisation insolventer Unternehmen durch einen sogenannten Insolvenzplan geschaffen. Dies schafft weitere Anreize.


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„Doing Business“-Bericht der Weltbank – Griechenland entwickelt sich zum attraktiven Standort für Investitionsprojekte

Publiziert am 29.Oktober.2012 von Abraam Kosmidis

Gemäß des jährlichen  „Doing Business 2013“ – Bericht der Weltbank weist  Griechenland eine beeindruckende Verbesserung der Verhältnisse für Unternehmensinvestitionen auf.

Konkret hat Griechenland unter 185 Länder einen Durchbruch erreicht und ist bis Rang 78 hochgetuft worden. Zudem wird das Land zu den „Top 10“ der Volkswirtschaften mit den größten Fortschritten im letzten Jahr einbezogen.

Laut  Bericht der Weltbank  hat Griechenland, obwohl noch einige „Business-Hindernisse“  existieren, insbesondere in  drei Bereichen  besondere Fortschritte aufgezeigt :

  • Das Verfahren zur Erteilung von Baugenehmigungen  wurde durch die Einführung von kurzen und streng einzuhaltenden  Fristen  für die Prüfung der entsprechenden Anträge durch die Gemeinden  erheblich beschleunigt.
  • Der Investorenschutz ist durch mehr Transparenz verbessert worden, indem eine ausführliche, unmittelbare und jährliche Veröffentlichung aller Angaben bezüglich der Transaktionen zwischen allen Beteiligten verlangt wird.
  • Die Rahmenbedingungen für das  Insolvenzverfahren sind  verbessert worden, indem das Verfahren für Vergleichsvereinbarungen abgeschafft  und ein neues Entschädigungssystem  eingeführt wurde.

( Quelle : www.ethnos.gr )


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