Weblog KPAG Kosmidis & Partner – die deutschsprachige Anwaltskanzlei in Griechenland

Reformwelle in Griechenland steigert Bedürfnis nach qualifizierter Rechtsberatung

Publiziert am 30.März.2012 von Soi Papadopoulou

Die derzeitige Welle gesetzlicher Reformen in Griechenland führt zu einem steigenden Bedürfnis nach qualifizierter Rechtsberatung.

Griechenland befindet sich aktuell in einer Hochphase von Gesetzesreformen. Zahlreiche Gesetzesänderungen werden laufend beschlossen und neue Gesetzesentwürfe debattiert. Im Rahmen dieses Reformeifers werden durchweg verschiedene Rechtsgebiete so. u. a. im Bereich des Steuerwesens, der Immobilien, des Gesundheits- und Arbeitswesen, des Prozessrechts und Gesellschaftsrechts etc. von Grund auf erneuert. Im Rahmen der Reformphase in Griechenland wird das Erfordernis für Rechtsklarheit zunehmend grösser. Es empfiehlt sich deshalb mehr denn je, sich durch qualifizierte Rechtsanwälte und Steuerberater in Griechenland beraten zu lassen.

Rechtsunsicherheit wegen zahlreicher gesetzlicher Änderungen

Insbesondere im Bereich des griechischen Immobilienmarktes führten zahlreiche gesetzlichen Änderungen zur Rechtsunsicherheit bei interessierten Anlegern oder auch Eigentümern (so z. B. durch die Einführung der Immobiliensondersteuer, Einschränkungen im Rahmen der Übertragungsvoraussetzungen, Legalisierungsverfahren von Schwarzbauten etc.). Es entstehen laufend Rechtsunsicherheiten bei Immobilienbesitzern, und interessierte Immobilienerwerber können nicht ohne Bedenken von den aktuell sinkenden Immobilienpreisen profitieren. Ein qualifizierter Rechtsanwalt in Griechenland kann dabei behilflich sein, einen Gesamtüberblick über die gesetzlichen Änderungen und rechtlichen Risiken zu verschaffen, damit das beabsichtigte Vorhaben rechtssicher und risikokalkuliert umgesetzt werden kann.

Aber auch im Bereich des Gesellschafts- und Arbeitsrechts sind laufende gesetzliche Entwicklungen zu erwarten, über die man sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt in Griechenland ausgiebig beraten lassen sollte. Denn die Entscheidung, in welcher Rechtsform ein Unternehmen geführt wird, hat sowohl finanzielle, steuerliche als auch rechtliche und persönliche Auswirkungen. Diese sollten vor Festlegung der Rechtsform, gemeinsam mit einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei in Griechenland unter Berücksichtigung der rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken, der gesetzlichen Besonderheiten, aber auch der anstehenden Reformen erörtert werden.

Kompetente Rechtsberatung durch qualifizierte Rechtsanwälte und Steuerberater

Auf diese Weise kann eine kompetente Rechtsberatung vor allem dazu beitragen, Rechtsklarheit zu gewinnen, um daraus gemeinsam mit dem Anwalt Ihres Vertrauens effektive Lösungen für einen unternehmerischen Erfolg zu entwickeln und somit von den positiven Möglichkeiten der gesetzlichen Reformen in Griechenland nachhaltig zu profitieren.

Die Anwaltskanzlei Kosmidis & Partner trägt hierzu bei, indem sie qualifizierte Rechtsberatung durch ein kompetentes Team spezialisierter Rechtsanwälte und Steuerberater in ganz Griechenland anbietet.



Einführung der Umsatzsteuerpflicht für die Dienstleistungen von Rechtsanwälten in Griechenland

Publiziert am 14.Juli.2010 von Abraam Kosmidis

Im April 2010 wurde mit dem Gesetz 3842/2010 die Umsatzsteuerpflicht für Rechtsanwälte, Notare und Gerichtsvollzieher in Griechenland mit Wirkung ab dem 1.7.2010 eingeführt. Die anwaltlichen Dienstleistungen waren in Griechenland bislang umsatzsteuerfrei. Mit der aktuellen gesetzlichen Regelung hat nun jeder griechische Rechtsanwalt ab dem 1.7.2010 auf seine Honorare eine Umsatzsteuer in Höhe von 23% zu berechnen.

Nach EU-Recht war die Umsatzsteuerpflicht auf die Dienstleistungen griechischer Rechtanwälte nicht zwingend vorgesehen. Nach der Richtlinie 2006/122/EK steht Griechenland sogar das zeitlich unbeschränkte Recht auf Befreiung der anwaltlichen Dienstleistungen von der Umsatzsteuerpflicht. In den vergangenen Jahren war schon zwischen 1992-2000 versucht worden, den Rechtsanwälten die Umsatzsteuerpflicht auf ihre Dienstleistungen aufzuerlegen. Die entsprechenden Entwürfe wurden jedoch nicht realisiert.

Als Begründung für die Befreiung des Rechtsanwalts von der Umsatzsteuerpflicht wurde seine Eigenschaft als Teil der Rechtspflege angesehen und dass der Schutz der Bürgerrechte, sowie der freie Zugang zur Justiz durch den Rechtsanwalt gewährleistet werde.  Für die Befreiung der Rechtsanwälte von der Umsatzsteuerpflicht wurde deshalb ein öffentliches Interesse angenommen (ähnlich der medizinischen Versorgung, dem Schutz Jugendlicher, der schulischen und akademischen Ausbildung usw.), für deren möglichst niedrige Kostenstruktur der Staat zu sorgen habe.

Trotz verschiedener Widerstände wurde jetzt aber die Umsatzsteuerpflicht mit dem Gesetz 3842/2010 für die Dienstleistungen der Rechtsanwälte und Notare in Höhe von 23% eingeführt. Die Umsatzsteuer fällt auf das gesamte Honorar an.

Der Umsatzsteuerpflicht auf ihre Dienstleistungen wurde  -wie gesagt- neben den Rechtsanwälten  und Notaren auch den Gerichtsvollziehern auferlegt, wobei für letztere klargestellt wurde, dass die Gerichtsvollzieher in Griechenland selbständige Unternehmer sind, eine eigenständig eingerichtete Tätigkeit ausüben und der steuerlichen Buchführungspflicht unterliegen. Dies also im Gegensatz zu einigen anderen Ländern, in welchen die Gerichtsvollzieher unselbständige Organe der Rechtspflege sind.

Im grenzüberschreitenden Verkehr sind die Dienstleistungen von griechischen Rechtsanwälten nunmehr ebenfalls umsatzsteuerpflichtig. Soweit der Auftraggeber jedoch über eine Umsatzsteuer Identnummer verfügt und diese dem Rechtsanwalt mitteilt, ist die Dienstleitung von der Umsatzsteuer befreit. In der Regel werden dies Unternehmen sein. Der Rechtsanwalt ist in diesem Falle verpflichtet, die angegebene Umsatzsteuer Identnummer über das VIES System zu überprüfen. Soweit dort die angegebene Umsatzsteuernummer unter dem Namen des Auftraggebers bestätigt wird, erfolgt dann die Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuer. Privatpersonen hingegen, welche in der Regel über keine Umsatzsteuer Identnummer verfügen, müssen die Rechnung hingegen mit der ausgewiesenen Umsatzsteuer bezahlen.


Gesamten Artikel lesen »