Weblog KPAG Kosmidis & Partner – die deutschsprachige Anwaltskanzlei in Griechenland

Was beim Kauf einer Immobilie in Griechenland beachtet werden sollte

Publiziert am 4.Juli.2013 von Abraam Kosmidis

Der Erwerb einer Immobilie in Griechenland, sei es als Feriendomizil oder als Altersruhesitz, aber auch als Investition erfreut sich einer wachsenden Beliebtheit, insbesondere seit die Immobilienpreise in Griechenland aufgrund der Krise im Lande dramatisch gefallen sind. Darüber hinaus kann Griechenland mit atemberaubenden Landschaften und Lagen, sowohl am Meer als auch in den Bergregionen als Standort überzeugen. Bei Erwerb einer Immobilie in Griechenland sollten jedoch einige Punkte, wie nachfolgend dargestellt, beachtet werden.

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Zwischen dem griechischen Immobilienrecht und dem Immobilienrecht in Deutschland bestehen einige Parallelen. Wie auch in Deutschland gilt für den Immobilienkaufvertrag in Griechenland ebenfalls die notarielle Beurkundungspflicht. Anschließend erfolgt die die Eintragung in das bisherige Immobilienregister ("Ipothikofilakio") oder in das sich im Aufbau befindende Grundbuch ("ktimatologio").  Wie nach deutschem Recht ist auch nach griechischem Recht der Eigentumserwerb an einer Immobilie erst mit der Eintragung im griechischen Grundbuch vollzogen. Das Prozedere und die erforderlichen Unterlagen weichen jedoch stark vo dem in Deutschland üblichen Verfahren ab. Ferner existieren diverse lokale Gepflogenheiten, die besonders beachtet werden sollten.

Vertragsunterzeichnung

In Griechenland  ist die Bebauung mit WohniImmobilien auch außerhalb der Stadtplanung oder eines Beubaungsplans (zB auf Agrarflächen) erlaubt. Ies eröffnet die Möglichkeit des Erwerbs von Baufläche auch ausserhalb geschlossener Ortschaften, z.B. in der Meeresnähe. Bauwidrigkeiten bzw. Bauverstösse sind aus diesem Grund in Griechenland häufig. Mit verschiedenen Gesetzen wurde deshalb auch die Möglichkeit der (befristeten) Legalisierung von Schwarzbauten und Baurechtswidrigkeiten geschaffen, so dass eine solche Immobilie auch in legalisiertem Zustand nunmehr möglich ist. Kaufinteressenten sollten jedoch zunächst direkt bei den Kaufverhandlungen mit dem Verkäufer bzw. dem Makler nachfragen, inwieweit Bauwidrigkeiten existieren bzw. inwieweit solche bereits legalisiert worden sind. Im allgemeinen ist jedoch stets die Hinzuziehung und Beauftragung eines Bauingenieurs zu empfehlen, welcher die Immobilie besichtigt und überprüft.

Sobald sich der Kaufinteressent für eine bestimmte Immobilie entschieden und den Kaufpreis mit dem Verkäufer ausgehandelt hat, ist als nächstes einen Anwalt zu beauftragen. Dieser führt zunächst eine Grundbuchrecherche durch und beschafft  die Unterlagen für den Kaufvertragsabschluss. Die Grundbuchrecherche ermöglicht die Feststellung, dass die Immobilie zum Zeitpunkt der Übertragung des Eigentums an den Käufer gegebenenfalls lastenfrei ist und dass die Erwerbstitel des Verkäufers rechtmäßig und in Ordnung sind.

Zum Termin zur notariellen Beurkundung des Kaufvertrages benötigen Käufer aus den EU Mitgliedsstaaten lediglich noch eine griechische Steuernummer. Diese kann von einem Steuerberater oder ebenfalls von dem bereits beauftragten Anwalt beantragt und eingeholt werden. Ist der Käufer nicht persönlich anwesend, ist hierfür eine Vollmacht mit Unterschriftsbeglaubigung notwendig. Gemeinsam mit einer Kopie des aktuellen Reisepasses oder des  Personalausweises kann dann beim Finanzamt die Steuernummer beantragt werden. Außer der Steuernummer und des Reisepasses bzw. Personalausweises sind für EU-Bürger in der Regel keine weiteren Unterlagen erforderlich. Besonderheiten ergeben sich, falls der Käufer über weitere Vermögenswerte oder Einkommen in Griechenland verfügt, bzw. hier seinen ständigen Wohnsitz hat oder hatte.

Dem Notar sind dann u.a. folgende Unterlagen vorzulegen:

-          Erwerbstitel des Verkäufers

-          topografischen Plan

-          Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt (in einigen Fällen auch vom Sozialversicherungsträger des Verkäufers),

-          Grundbuchauszug

-          Baugenehmigung (bei bebauten Immobilien)

-          Bescheinigung von der Gemeinde über die Schuldenfreiheit der Immobilie ("TAP"  Bescheinigung),

-          Bescheinigung eines Ingenieurs, dass die Immobilie besichtigt worden ist und keine Bauwidrigkeiten festgestellt wurden, bzw. dass solche vor dem Verkauf gegebenenfalls legalisiert worden sind. Der Ingenieur der diese Bescheinigung ausstellt wird vom Verkäufer beauftragt bzw. bezahlt, während der eingangs empfohlene Bauingenieur auf Wunsch des Kaufinteressenten und zur Sicherung dessen Interessen beauftragt werden kann und dann auch von diesem zu bezahlen ist.

Wird der Kaufpreis aus dem Ausland überwiesen, muß zusätzlich ein griechisches Bankkonto des Käufers eingerichtet werden, auf welches der Kaufpreis überwiesen wird. Es empfiehlt sich, dass der Käufer bzw. sein Anwalt von der Bank einen Nachwweis über die Geldeinfuhr anfordert, damit in der Einkommensteuererklärung des Käufers die Einführung der Geldsumme aus dem Ausland nachgewiesen werden kann. Dieser Schritt ist äußerst wichtig, da ohne diese Bescheinigung die Gefahr der Auferlegung einer zusätzlichen Besteuerung besteht.

Nach dem notariellen Vertragsabschluss ist der beurkundete Vertrag schnellstmöglich beim Grundbuch- bzw. Katasteramt eintragen zu lassen, da der Käufer vor der Eintragung sachenrechtlich noch nicht geschützt ist und theoretisch eine bösgläubige Übertragung oder Belastung der Immobilie durch den Verkäufer an Dritte erfolgen kann.


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weitere Immobilienverkäufe der griechischen Privatisierungsbehörde TAYPED

Publiziert am 26.Juni.2013 von Abraam Kosmidis

Afantou, Rhodos

Auf der kosmopolitischen Insel Rhodos, in der Kleinstadt „Afantou“ wird eine einmalige Immobilie direkt am Meer verkauft.  Diese Immobilie besteht aus zwei nebeneinander liegenden Küstengrundstücken mit einer Gesamtfläche von ca. 1.858.000 m² und einer Küstenlinie von ca. 7 Kilometern. Auf einer Fläche von 450.000 m² ist zudem eine 18- Loch - Golfanlage vorzufinden, welche vom Golfplatzarchitekten Donald Herradine geplant worden und seit 1973 in Betrieb ist.

In der naheliegenden Umgebung sind bis heute lediglich 2 Hotels vorzufinden, währende die Mehrzahl der Touristen  Apartments oder Zimmer mieten muss.

Auf dieser aussichtsreichen Immobilie können moderne Ferienhäuser und  Hotelanlagen errichtet werden, und die bereits vorhandene Golfanlage wird hierfür von großem Vorteil sein.

Die Privatisierungsanstalt „TAIPED“ wird alle notwendigen Handlungen vornehmen, um die Nutzbarmachung und Entwicklung der Immobilie zu erleichtern.

Agios Ioannis, Sithonia – Chalkidiki

Eine weitere Immobilie auf der traumhaften Halbinsel  Chalkidiki wird im Rahmen der aktuellen Privatisierungen zum Verkauf angeboten. Es handelt sich um das Grundstück „Agios Ioannis“ direkt an einem der schönsten Strände von Sithonia, den zweiten und grünsten „Fuß“ von Chalkidiki.

Das Grundstück „Agios Ioannis“ weist eine Gesamtfläche von 261.000 m² auf, wovon 200.000 m²  genutzt werden können.  Die Küstenlinie von Agios Ioannis beträgt 610 m.

Gemäß dem Gesetz 3986/2011 können auf diese Nutzungsfläche Tourismusanlagen und Hotelresorts errichtet werden, die zudem über Spa-und Sportanlagen sowie Kaufläden verfügen werden. Darüber hinaus können auch in dieser schönen Landschaft  Ferienhäuserkomplexe erbaut werden.

Diese Immobilie kann sich in ein integriertes Projekt mit Tourismusanlagen und Neubauten entwickeln,  umgeben von traumhaften Stränden und der grünen Landschaft der gut organisierten Halbinsel Chalkidiki. 


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Immobilienverkäufe der griechischen Privatisierungsanstalt TAYPED griechischer Staat verkauft Hotels, Häfen, Mall

Publiziert am 4.Juni.2013 von Abraam Kosmidis

Immobilienverkäufe der griechischen Privatisierungsanstalt TAYPED

Im Rahmen der laufenden Privatisierungsverfahren in Griechenland veräußert die griechische Privatisierungsanstalt ΤΑΥΠΕΔ https://www.hradf.com/el aktuell u.a. verschiedene touristisch nutzbare Immobilien. Dabei sind Hotels, Naturhäfen, Campingplätze usw. Verkauf des luxuriösen  Hotelkomplexes „Asteras Vouliagmenis“ Εine weitere Immobilie mit ausgezeichneten Nutzungsaussichten wird zum Verkauf angeboten. Es handelt sich um den berühmten Hotelkomplex „Asteras Vouliagmenis“, der sich in der wunderschönen Lage „Mikro Kavouri“ am edlen Küstenort „Vouliagmeni“ befindet.

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Die Immobilie weist eine Gesamtfläche von 119.800 qm auf, wovon 111.942 qm der ausschließlichen Nutzfläche entsprechen.  Die Entfernung bis zur Innenstadt von Athen beträgt nur 20 Kilometer, und 25 Kilometer bis zum Internationalen Flughafen von Athen.  Angrenzend zum „Asteras Vouliagmenis“ befinden sich ein weiterer Hotelkomplex, der „Astir Palace“, sowie der Yachthafen von Vouliagmeni. Diese Umgebung gehört zu einem der teuersten Wohngebiete Athens.

Die Immobilie ist zur Errichtung von Ferienhäusern, Hotelanlagen und Tourismuseinrichtungen auf der gesamten Immobilienfläche von „Asteras“ geeignet, und verfügt über traumhafte Strände und viele Grünflächen. TAYPED wird alle notwendigen Handlungen vornehmen, sodass die Nutzung und der Aufstieg der betreffenden Immobilie soweit wie möglich vereinfacht werden.

 Projekt „Ermioni“

Der kleine, wunderschöne Naturhafen „Ermioni“ befindet sich in der vorteilhaften Lage „Sabarisa“ des Küstendorfes „Thermisia“ in Argolida, Peloponnes. Diese wertvolle  Immobilie bietet eine einmalige Möglichkeit zur Errichtung eines erstklassigen Resorts und zum Bau von Ferienhäusern  in einem traumhaften Gebiet.  Die Immobilie „Ermioni“, ein kleiner, wunderschöner Naturhafen, liegt  direkt  am Meer,  in der nutzbaren Lage „Sabarisa“ des Küstendorfs Thermisia in Argolida bei Peloponnes, weist eine unbebaute Gesamtfläche von 165.639 qm auf und wird durch eine Landstraße geteilt.  In unmittelbarer Nähe befinden sich die bedeutendste, antike Kultstätte „Epidauros“ , sowie  die luxuriösen Resorts  „Porto Hydra“ und „Hydra Beach“, und es besteht eine gute Verbindung mit regelmäßigen Schiffsrouten zu der kosmopolitischen  Insel Hydra. Campingplatz & Hotel Xenia Paliouri, Chalkidiki Auch auf der einmaligen Halbinsel Chalkidiki wird eine Immobilie angeboten.

Xenia

Im Dorf Paliouri, auf Kassandra – den ersten „Fuß“ von Chalkidiki , mit einigen der schönsten Strände Griechenlands, befindet sich direkt am Meer eine der größten Hotelanlagen von Chalkidiki: die Campinganlage und das Hotel „XENIA“ Paliouri. Die Entfernung bis zum Dorf beträgt nur 3 Kilometer.

Diese Immobilie ist von einer traumhaften, grünen Landschaft umgeben, weist über eine Gesamtfläche von 210.742 qm auf und umfasst die Hotelanlagen von „XENIA“  (3.658 qm) sowie die Einrichtungen vom Camping in Paliouri (1.128 qm). Die Küstenlinie der gesamten Immobilie beträgt ca. 1.300m. 

Die Immobilie eignet sich für die Errichtung von erstklassigen Ferienhäusern und Unterkunftseinrichtungen auf einer Nutzungsfläche von insgesamt 19.954 qm. Zudem kann auch die Errichtung einer luxuriösen Hotelanlage von ca. 3.658 qm geplant werden.

Golden Hall – Mall in Athen

Die anstehenden Privatisierungen in Griechenland umfassen auch das große, moderne Einkaufszentrum GOLDEN HALL, das sich auf einem Grundstück mit einer Gesamtfläche von 64.000 qm befindet und unmittelbaren Zugang zum Sportzentrum „Olympic Complex“ hat. Diese Anlage wurde für die Olympischen Sommerspiele errichtet und umschließt zudem auch das Olympische Fußballstadium. Die Immobilie wurde ursprünglich zum Zweck der Unterbringung des Internationalen Rundfunkzentrums (IBC) errichtet, um die Olympischen Spiele vor Ort zu übertragen. Nach den Olympischen Spielen, erfolgte ihr Umbau in ein Einkaufszentrum.

Die Immobilie des Einkaufzentrums „GOLDEN HALL“ weist eine Gesamtfläche von ca. 132.200 qm, mit einem Aufbau von ca. 73.000 qm und sie verfügt über unterirdischen Hilfsräumen und Parkplätzen mit einer Fläche von ca. 59.200 qm.

Darüber hinaus sind am Gebäude eine zusätzliche, freistehende Fläche von 14.300 qm vorzufinden, und eine Tiefgarage mit einer Gesamtfläche von 7.300 qm.

Der freistehende Bereich des Gebäudes kann hauptsächlich zu kulturellen, freizeitlichen  oder pädagogischen Zwecken genutzt werden. 


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Jetzt in Griechenland investieren, der Weg aus der Krise und Chancen für Investoren

Publiziert am 2.März.2013 von Abraam Kosmidis

Jetzt in Griechenland investieren – Chancen und Risiken

Frei nach dem Motto „nach der Krise ist vor dem Aufschwung“ zeichnen sich in Griechenland interessante Chancen beim Kauf von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen ab. Eine Entscheidungshilfe für interessierte Investoren zur Abwägung von Chancen und Risiken.

Rückblick und Weg aus der Krise:

Wer in Griechenland investieren möchte, interessiert sich natürlich dafür, wie sich die Situation im Lande im Zuge der Griechenland-Krise entwickelt und welche Aussichten für die Zukunft bestehen.

Nach der Beantragung von offizieller EU-Hilfe am 23. April 2010 aufgrund der.größten wirtschaftlichen Nachkriegskrise des Landes, ist fast nichts mehr so wie vor der Krise. Als Maßnahmen beschloss Griechenland zwischen März 2010 und November 2012 fünf besonders einschneidende Sparpakete. Im Gegenzug erhielt das Land vom IWF und der EU im Rahmen von zwei „Rettungspaketen“ zwischen April 2010 und Juli 2011 ca. 218 Mrd. Euro, welche insgesamt bis 2014 ausgezahlt werden sollen. Im Mai 2010 kaufte die Europäische Zentralbank griechische Staatsanleihen in Höhe von 25 Milliarden Euro. Ferner fassten die EU-Länder im Verlauf des EU-Gipfels vom 26.10.2011 einen Plan, der sog. „Schuldenschnitt“, auf dessen Grundlage die Gläubiger des Landes auf ca. 50 Prozent bzw. 100 Milliarden Euro ihrer Forderungen an Athen verzichteten. Im Rahmen eines weiteren Hilfspaketes im Februar/März 2012 erhielt Griechenland u.a. Darlehenszusagen in Höhe von 130 Mrd. Euro.

Seit den letzten Parlamentswahlen im Mai / Juni 2012 hat sich nun viel zum positiven geändert. Zunächst gingen die Eurobefürworter, eine Koalition aus drei Parteien, als Sieger aus den Parlamentswahlen Wahl hervor. Die Griechen hatten für einen Verbleib im Euro gestimmt. Im August 2012 stellte dann die deutsche Bundeskanzlerin, Frau Angela Merkel klar, dass Griechenland im Euro bleiben werde. Ähnlich äußerte sich auch der französische Staatspräsident Francoise Hollande. Damit öffnete sich der Weg zum 130 Milliarden Euro schweren Hilfspaket für Griechenland, welches allerdings an Bedingungen geknüpft wurde.

Erste Voraussetzung war die positive Feststellung des Fortschritts der Reformen in einem Bericht der Kontrolleure aus EU, Internationalem Währungsfonds (IWF) und Europäischer Zentralbank (EZB), der sog. Troika. Als zweite Bedingung wurden weitere Sparmaßnahmen und Reformen verlangt, welche am 8.11.2012 durch das griechische Parlament beschlossen wurden. Am 11.11.2012 legte die Troika schließlich einen positiven Bericht zur Lage im Lande vor. Die dritte Voraussetzung wurde dann schließlich mit der Abstimmung über den Haushaltsplan 2013 durch das griechische Parlament erfüllt. Damit war der Weg für die Freigabe des milliardenschweren Hilfspakets geebnet und die Rettung des Landes als auch der Verbleib in der Eurozone gesichert.

Bis 2016 sollen die Staatsschulden auf ca. 160-175 Prozent des BSP sinken, bis 2020 auf 124 Prozent, und bis 2022 auf  tragbare 110 Prozent. Das Land befindet sich 2013 im sechsten Jahr der Rezession. Laut dem griechischen Finanzminister Giannis Stournaras soll Ende 2013 jedoch die lang erwartete Wende kommen und „2014 könnte das Jahr sein, in dem das Bruttoinlandsprodukt wieder stetig steigt." Für 2014 wird erstmals mit einem Wachstum von ca. 0,6% gerechnet, während sich das Primärsaldo für 2013 auf 0 % des BIP, für 2014 auf 1,5 % des BIP, für 2015 3,0 % des BIP und für 2016 4,5 % des BIP belaufen soll.

Bereits in 2012 waren erste Erfolge der Reformbemühungen zu erkennen. So fiel das Primärdefizit geringer aus als erwartet. Die Einlagen bei den Banken steigen wieder, die Renditen der Griechenland Bonds gehen zurück. Die Märkte glauben immer mehr daran, dass Griechenland die Wende schaffen wird. Das Interesse an den griechischen Privatisierungsvorhaben ist hoch. Selbst die US Ratingagentur Standard & Poor's hat die Bonitätseinstufung Griechenlands wieder deutlich angehoben.

Die IWF-Chefin Christine Lagarde sieht ebenfalls sehr positive Entwicklungen in Griechenland und stellte fest, dass, sich das Programm mit strikten Haushaltsanpassungen und merklicher Zunahme der Wettbewerbsfähigkeit bei den Arbeitskosten in die richtige Richtung bewegt. Die Sparanstrengungen des Landes seien "bewundernswert".

Fazit: Kein anderes Land hat seine Schulden in so kurzer Zeit so drastisch reduziert wie Griechenland.  Die Folge sind niedrigere Löhne, niedrigere Renten und mehr Arbeitslose. Die wirtschaftliche Talsohle der Rezession sollte spätestens bis Mitte 2013 durchlaufen sein. Die Regierung arbeitet an weiteren, umfangreichen Reformen. Das Land befindet sich damit auf einem guten Weg raus aus der Krise.

Situation der griechischen Banken und Unternehmen:

Die Bankenkrise ging zunächst an den griechischen Banken vorbei, als die Welle der Lehman-Pleite vom 15.09.2008 zunächst die Banken traf, welche toxische Papiere in ihren Depots hatten (allein der irische Staat kaufte 2009 den fünf größten Banken Kredite und toxische Wertpapiere im Nominalwert von 77 Milliarden Euro ab).

Als sich aber die Krise immer mehr zur Griechenland-Krise entwickelt, bekamen die griechischen Banken enorme Probleme. Dies hat im wesentlichen zwei Gründe:

Als die Austrittsdebatte Griechenlands aus dem Euro begann, flossen seit 2010 rund ein Drittel der Einlagen ins Ausland ab. Zuletzt konnte der Abfluß nun umgekehrt werden. Dieser Abfluss hat aber das Bankensystem des Landes enorm geschwächt.

Hinzu kommt im Rahmen des Schuldenschnitts, dass auch die vier größten griechischen Banken schwere Abschreibungen bei ihrem Portfolio von griechischen Staatsanleihen hinnehmen mussten, was zu einer gefährlich hohen  Unterkapitalisierung der griechischen Banken führte. (Die Banken erhielten deshalb 18 Milliarden Euro, um die Folgen der Umschuldung abzufedern).

Diese beide Faktoren führten schließlich dazu, dass die Banken vielen Unternehmen bestehende Kreditlinien strichen und auf deren Rückführung bestanden. Ferner wurden insbesondere auch weniger Kredite an Unternehmen vergeben und die Kredithürden höher gelegt, so dass viele Unternehmen nach den heutigen Bankregeln keine neuen Kredite aufnehmen können. Dies führt bei vielen, fundamental grundsätzlich gut dastehenden Unternehmen zu erheblichen Liquiditätsengpässen. Zu der fehlenden Liquidität müssen die griechischen Unternehmen auch noch die Umsatzeinbrüche auf dem heimischen Absatzmarkt wegen der krisenbedingten Umsatzrückgänge verkraften. Ab Juni 2012 ist allerdings eine allmähliche Erholung zu beobachten. Am 18.Dezember 2012 stufte Standard & Poors das Rating Griechenlands gleich um mehrere Stufen auf „B-„ herauf. Dies läßt zwar hoffen, dass sich die Refinanzierungssituation der griechischen Unternehmen künftig wieder verbessern wird, doch kann dies nach Expertenmeinungen bis zu 5 Jahren dauern. Die Unternehmen benötigen jedoch bis zum erwarteten Aufschwung in ca. 2-3 Jahren Mittel, um sich bis dahin über Wasser zu halten. Die Schuldenkrise und die lahmende Konjunktur sorgten bereits 2011 für einen starken Anstieg der Unternehmensinsolvenzen in Griechenland (+ 27,3 Prozent). Bankenkreise schätzen, dass 9 von 10 griechischen Unternehmen möglichweise in den nächsten sechs Monaten in Insolvenzgefahr geraten. („To Vima“ 18.11.2012 https://www.tovima.gr/finance/article/?aid=484473).

Ferner verlor der Leitindex der Athener Börse im Verlauf der Finanzkrise massiv an Wert und fiel im Mai 2012 auf den tiefsten Stand seit 20 Jahren. Viele börsennotierte Unternehmen haben dadurch einen erheblichen Teil ihres Börsenwertes eingebüßt. Unternehmen sehen sich damit einer erheblichen Gefahr von feindlichen Übernahmen ausgesetzt. Für Investoren dürften deshalb Unternehmen mit guter Substanz auf diesem niedrigen Preisniveau sehr interessant sein.

Klassische Investitionsmöglichkeiten ergeben sich im Bereich des Tourismus (Hotels, Ressorts, Ferienanlagen), in der Lebensmittelindustrie (weiterverarbeitende Betriebe von Obst, Antipastihersteller, Oliven und Öl, Wein, Fischzucht und Fischprodukte, Feta-Käse, Molkereien usw.), in der Bauindustrie, Textil- und Metallindustrie, bei Erdöl- und Kohleprodukten, Chemikalien, Glas und Zement, bei Marmor- und Granitunternehmen, Transportunternehmen, Maschinenproduktion, in der Dienstleistungsindustrie (hier zunehmend auch im Technologie- und Telekommunikationssektor), bei den Erneuerbaren Energien und natürlich auch im Handel.

Hinzu kommen noch die geplanten Privatisierungen von Staatsbetrieben, welche in private Hände wechseln sollen. Hierzu zählen Banken, die griechische Bahn OSE, Flughäfen und Gelände, Häfen, Fahrzeughersteller, die griechische Post, Autobahnen, Mobilfunklizenzen, Energieversorger, die griechische Postbank, Anbieter von Sportwetten, Immobilien usw. Für Großinvestoren ergeben sich hier interessante Möglichkeiten.

Fazit: Während notwendige Maßnahmen für die Entspannung der wirtschaftlichen und finanziellen Situation eingeleitet wurden und auch erste Anzeichen für eine Entspannung der Lage sprechen, werden viele griechische, auch fundamental gesunde, Unternehmen in der Folgezeit weiterhin mit erheblichen Liquiditätsproblemen kämpfen müssen. Dies gilt auch für börsennotierte Unternehmen aufgrund des starken Rückgangs der Börsenwerte griechischer Unternehmen. Hierdurch ergeben sich viele Gelegenheiten für den Erwerb von fundamental gut aufgestellten Unternehmen.


Arbeitsmarkt, Löhne und Gehälter:

Das vierte Sparpaket vom Februar 2012 brachte schließlich erhebliche Einschnitte für die Arbeitnehmer. So wurde der Mindestlohn auf 586 Euro und für unter 25-Jährige auf 525 Euro herabgesetzt. Das Rentenalter wurde für alle von 65 Jahre auf 67 Jahre angehoben und die Abfindungen für entlassene Arbeitnehmer gesenkt.

Die Arbeitslosenquote in Griechenland ist im September 2012 mit ca. 22,3% eine der höchsten überhaupt. Noch schlechter sieht die Quote der Jugendarbeitslosigkeit mit 55%  für die Gruppe der unter 24-Jährigen aus, welche derzeit ohne Job sind. Ca. 1,1 Millionen Griechen sind jünger als 25 Jahre und weitere 1,5 Millionen sind zwischen 25 und 34 Jahre. Sie sind in der Regel gut ausgebildete, qualifzierte Arbeitskräfte, sprechen meist mehrere Sprachen, viele davon deutsch. Der Akademikeranteil ist relativ hoch. Insbesondere in Nordgriechenland ist eine große Anzahl von Heimkehrern der zweiten Gastarbeitergeneration zu finden, welche oftmals in Deutschland aufgewachsen ist und dort gelebt hat.

Fazit: Der Arbeitsmarkt ist unter den aktuellen Bedingungen für die Anwerbung von Arbeitskräften mehr als günstig zu bezeichnen. Eine hohe Arbeitslosenzahl von gut ausgebildeten und qualifizierte Arbeitskräfte stehen dem griechischen Arbeitsmarkt zu günstigen Arbeitsbedingungen zur Verfügung.

Mieten und Kaufpreise für Immobilien:

Die Krise ging selbstverständlich nicht an den Mieten und Immobilienkaufpreisen vorbei. Den Einschätzungen der Marktexperten und der jüngsten Erhebung des Investment-Hauses Fitch zufolge sind die Kaufpreise für Immobilien seit 2008 bis zum dritten Quartal 2012 um ungefähr 25% gesunken. Darüber hinaus wird mit einem weiteren Preisrückgang um ca. 15% in 2013 und ein weiterer Rückgang für 2014 erwartet. Der Markt soll dann in etwa 1,5-2 Jahren ab heute seinen Tiefpunkt erreichen. Damit haben die Immobilienpreise in Griechenland seit 2008 bis heute im Schnitt bereits ca. 40% ihres Wertes eingebüßt. In manchen Fällen liegt der Einbruch sogar noch deutlich höher, teilweise sogar bis zu 70%.

Insgesamt ist der Wert des privaten Vermögens der Griechen im Verhältnis zu 2008 um mehr als 50% gesunken und auf das Niveau des Jahres 1999 zurückgekehrt. Aufgrund der gesunkenen Löhne und Gehälter, als auch wegen der sehr stark eingeschränkten Finanzierungsmöglichkeiten über Bankenkredite, sind die Immobilientransaktionen in Griechenland stark zurückgegangen. Viele Eigentümer möchten ihre Immobilien aus Geldnot auch zu den sehr niedrigen aktuellen Marktpreisen verkaufen, finden jedoch kaum Käufer, weil Interessenten ohne eine Möglichkeit zur Barzahlung keine Finanzierungen von den Banken erhalten. Hierdurch ergeben sich viele Gelegenheiten zum Erwerb einer günstigen Immobilie in Griechenland.

Darüber hinaus befinden sich derzeit mehr als ca. 100.000 Immobilien im kritischen Bereich, sei es aus Zwangsbeschlagnahmen oder unsicheren bzw. nicht bedienten Bankkrediten. Bis Ende 2012 galt ein Zwangsversteigerungsverbot für Immobilien wegen Forderungen bis 200.000 Euro. Nach dem Wunsch der Troika soll dieses Zwangsversteigerungsverbot nicht weiter verlängert werden. Dies würde dann bedeuten, dass in 2013 sehr viele Immobilien zu günstigen Starpreisen zur Zwangsversteigerung kommen würden. Die Folge wäre der ein sehr starker weiterer Einbruch der Immobilienpreise.

Aufgrund der Krise mußten viele griechische Unternehmen schließen. Dadurch stehen viele Gewerbeimmobilien leer. Hierdurch ergeben sich lukrative Investitionsgelegenheiten auch bei gewerblichen Objekten, insbesondere bei Ladengeschäften und Büroräumen, aber auch bei Farbrikgebäuden und Industrieanlagen.

Ähnlich sieht es bei den privaten und gewerblichen Mietimmobilien aus. Der Leerstand ist sehr hoch. Laut der Erhebung des POMIDA (Griechischer Verband der Immobilieneigentümer) mussten ca. 94% der Vermieter zwischen 2010-2012 einen Rückgang ihrer Einkommen hinnehmen, weil entweder die von ihnen vermieteten Immobilien leer standen oder weil sie erheblichen Mietsenkungen zustimmen mußten. Dabei lagen die Mietsenkungen in der Mehrzahl der Fälle (über 60%) zwischen 20% und 30%. Trotz dieser Mietsenkungen stehen weiterhin sehr viele Mietimmobilien weiterhin leer.

Fazit: Die Immobilienpreise (Kaufpreise und Mieten) in Griechenland für private und gewerbliche Immobilien sind in den letzten Jahren auf breiter Front eingebrochen. Dadurch ergeben sich gute Gelegenheiten zum Kauf oder zur Anmietung von Objketen.

Recht und Steuern:

Bei Transaktionen im Ausland kommt dem nationale Recht und der Rechtssicherheit für die Investitionen eine wichtige Rolle zu. So ist zB bei einem Immobilienkauf im Vorfeld die Klärung der Eigentumsfrage, sowie die Sicherung des Eigentums wichtig, bei einem Unternehmenskauf und Beteiligungen das geltende nationale Gesellschaftsrecht entscheidend. Das griechische und deutsche Recht, insbesondere das Zivilrecht, weisen dabei viele Gemeinsamkeiten auf. Das Eigentum ist in Griechenland verfassungsrechtlich geschützt.

Immobilien: Vor dem Erwerb von Immobilien in Griechenland ist die Prüfung der Eigentumsverhältnisse mit einer Grundbuchrecherche durch einen Anwalt erforderlich. Durch das Gesetz zur Einführung des „Ktimatologio“, also des Grundbuchs, wurden die bisher namensgeführten Bücher auf ein objektbezogenes Grundbuchsystem umgestellt, welches ähnlich aufgebaut ist wie das deutsche Grundbuch. Da diese Umstellung noch nicht in ganz Griechenland vollzogen ist, bedeutet dies noch heute in manchen Regionen, dass die „Grundbücher“ weiterhin zum Teil weiterhin nach Personen beim „Hypothikofilakio“ geführt werden. In diesen Fällen erfolgt eine Überprüfung der Eigentumsverhältnisse unter dem Namen des jeweiligen Verkäufers. Die vollständige Erfassung aller Immobilien im Grundbuch hat hohe Priorität bei den aktuellen Maßnahmen zur Verbesserung der Funktion der Verwaltung. Der Kaufvertrag selbst erfolgt durch notarielle Beurkundung.

Gesellschaftsformen: In Griechenland existieren die aus Deutschland bekannten Personen- und Kapitalgesellschaften. Als wichtigste Personengesellschaften seien die OHG (O.E) und die KG (E.E.) erwähnt. Bei den Kapitalgesellschaften dominieren die GmbH (E.P.E) und die AG (A.E oder S.A.). Im Jahre 2012 wurde noch eine weitere Kapitalgesellschaftsform eingeführt, die sog. Private Kapitalgesellschaft I.K.E., welche bereits mit 1 € gegründet werden kann und vereinfachte Gründungsformalitäten aufweist.

Mergers & Acquisitons: Die aktuelle Situation in Griechenland bietet Investoren eine Vielzahl von günstigen und lukrativen Übernahme- und Beteiligungsmöglichkeiten griechischer Unternehmen. Soweit für den beabsichtigten Kauf nicht bereits ein konkretes Unternehmen ausgewählt wurde, können erfahrene Berater anhand von Vorgaben zunächst eine Vorauswahl ("Screening") möglicher Zielunternehmen vornehmen. Der weitere Ablauf erfolgt dabei wie in Deutschland: Ist Zielobjekt ("Target") gefunden ist und besteht Verkäuferinteresse, ist die Durchführung einer „due diligence“ unerlässlich. Der Kauf oder die Beteiligung wird bei Kapitalgesellschaften im Rahmen eines sogenannten "Share Deals“ durch die Übertragung der Anteile an dem jeweiligen Unternehmen vollzogen werden. Der Kauf der Vermögenswerte einer griechischen Gesellschaft kann als "Asset Deal“ erfolgen. Hierbei erfolgt also nicht die Übertragung der Gesellschaft an sich, sondern nur ihrer Vermögenswerte.

Steuern: Die jüngsten Steuerregelungen sehen folgende Unternehmensbesteuerung vor:

Die Gewinne von Personengesellschaft (OHG, KG, BGB-Gesellschaften, Erbengemeinschaften usw.) bis zu dem Betrag von 50.000 Euro werden mit 26% besteuert, darüber hinausgehende Beträge unterliegen einem Steuersatz von 33%.

Die Gewinne der Kapitalgesellschaften (AG, GmbH und IKE) werden mit 26% versteuert. Ausgeschüttete Gewinne bei Gesellschaftern und Aktionären mit weiteren 10%.

Die Transaktionssteuer für die Übertragung von Gesellschaftanteilen und Aktien erfolgt auf der Grundlage des Mehrwertes, welcher mit 20% besteuert wird.

Durch die Einführung der neuen Buchführungsordnung ist auf vielen Bereichen eine Vereinfachung der Buchführung und Rechnungsstellung erfolgt.

Erbschaften von Erben ersten Ranges sind bis 150.000 Euro steuerfrei, für den darüber hinausgehenden Betrag bis  300.000 Euro beträgt der Steuersatz der Erbschaftssteuer 1%. (Die Erbschaftssteuer bis 300.000 Euro beträgt demnach insgesamt 1.500 Euro). Für die darüber hinausgehenden Beträge besteht eine Staffelung.

Maßnahmen zur Förderung des Aufschwungs:

Die Sparmaßnahmen zur Konsolidierung der Staatsausgaben ist ein wesentlicher Punkt, um den Staatshaushalt in Zukunft ausgeglichen gestalten zu können. Daneben sind jedoch Maßnahmen zur Förderung des Aufschwungs in gleichem Maße wichtig und notwendig. Die Regierung hat deshalb verschiedene Studien in Auftrag gegeben (u.a. Boston Consulting Group, McKinsey, griechischen Organisationen etc.). Auf der Grundlage dieser Studien soll in den nächsten Monaten ein Masterplan für die Ankurbelung der griechischen Wirtschaft erstellt werden. Wesentliche Elemente werden jedoch die Förderung von Investitionen über das Nationale strategische Förderprogramm ESPA, das griechische Investitionsförderungsgesetz und die Nationale Kasse für Unternehmertum und Aufbau (ETEAN) sein. Darüber hinaus kommt dem Bürokratieabbau höchste Priorität zu, um Investitionen, Antragsverfahren und Behördenabläufe zugunsten einer vereinfachten Investititionstätigkeit zu vereinfachen.

Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption:

Die Regierung Samaras hat der Korruption auf breiter Front den Kampf angesagt. Ziel ist die Trockenlegung der Schattenwirtschaft, welche auf ca. jährlich ca. 65 Milliarden Euro beziffert wird. Insbesondere wird mit verschiedenen Maßnahmen die Korruption in der öffentlichen Verwaltung bekämpft und Beamte entfernt, gegen die ein Straf- oder Diszipliarverfahren eingeleitet wurde. Namen von Steuersündern werden im Internet veröffentlicht. Im Jahre 2012 wurde die Pflicht des bargeldlosen Zahlungsverkehrs für Beträgen über 1500 Euro eingeführt.

Bei der griechischen Polizei wurde eine Sondereinheit in Form einer Finanzpolizei gegründet, welche sich ausschließlich mit Steuervergehen beschäftigt. Steuerschuldner wurden unter Setzung eines Ultimatus dazu aufgefordert sich bei den Steuerbehörden zu melden, um ihre Schulden zu regeln. Im Januar 2012 wurde eine Liste mit Steuerschuldnern veröffentlich und ca.185 Steuerschuldner verhaftet. Im September 2012 wurden von der Steuerfahndung (SDOE) Konten von 121 mutmaßlichen Steuerbetrügern eingefroren. Ferner wurden Luxusimmobilien, Aktien und Geldanlagen beschlagnahmt. Gegen gegen 32 Politiker wurden Ermittlungen wegen Korruptionsverdachts aufgenommen. Ferner ist die Finanzpolizei im Besitz einer CD mit rund 2.000 griechischen Konteninhabern.

Fazit: Zusammenfassend läßt sich damit sagen, dass die Griechenland-Krise eine Chance für einen Neuanfang darstellt. Die Spitze der Krise scheint überwunden und der Verbleib im Euroraum gesichert zu sein. Durch die eingeleiteten Maßnahmen dürfte in absehbarer Zeit und auf breiter Front eine Verbesserung der Funktionen des Staates und der Verwaltung eintreten. Löhne und Gehälter, sowie Immobilienkaufpreise und Miete sind auf ein attraktives Niveau gesunken, auf welchem sich ein Einstieg lohnt. Aufgrund der noch fehlenden Liquidität und der Umsatzeinbußen der Wirtschaft, als auch wegen der niedrigen Börsenwerte der Unternehmen zeichnen sich günstige Gelegenheiten für Unternehmens- und Beteiligungskäufe, sowie allgemein für M&A Transaktionen in den Jahren 2013-2014 ab. Aufgrund der geplanten Maßnahmen zur Investitionsförderung werden in absehbarer Zeit Förderprogramme zur Ankurbelung der unternehmerischen Tätigkeit und der Konjunktur zur Verfügung stehen.  Damit dürfte etwa ab dem 3. QT 2013 eine erste, spürbare Verbesserung des Investitions- und wirtschaftlichen Klimas in Griechenland eintreten.


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Auf der Jagd nach Investitionen, das Investitionsgesetz 3908/2011 und der Entwurf zu seiner Modifizierung zugunsten strategisch wichtiger Investitionen und Investoren

Publiziert am 25.Februar.2013 von Abraam Kosmidis

Eine besondere Förderung der sogenannten „Strategischen Investitionen“ soll nach den Erwartungen der Regierung das neue Investitionsgesetz mit sich bringen. Es soll als ein Anziehungspunkt für große ausländische Investitionen wirken.

Das Investitionsgesetz 3908/11 zeichnet sich als finanzielles Hilfsmittel zur Gründung, Erweiterung und Modernisierung von Unternehmen aus. Die Subventionsmöglichkeit von bis zu 60% des gesamten Kostenvoranschlags der Investition ist dabei besonders attraktiv.

Während die zweite Runde der Antragseinreichungen für das Jahr 2012 im Rahmen der Allgemeinen Investitionspläne nach einer zweiten Verlängerung am 15. Januar  2013 abgeschlossen wurde, können Anträge nach der Änderungsabstimmung über das gesamte Jahr eingereicht werden.

Das Investitionsgesetz in Kurzfassung:

  • bedingte Deckung der meisten, wirtschaftlichen Bereichen, wie die Tourismusbranche, Verarbeitungsbetriebe, Logistikbereich, Dienstleistungsbranche und weitere Tätigkeiten, Erneuerbare Energiequellen, Produktion und Verarbeitung von Agrarprodukten
  • vorhersehbarer Subventionszuschuss von bis zu 60%
  • Unterstützung bei Steuerentlassungen, Förderungen und Leasingprogrammen
  • Unterteilung in zwei Kategorien von Investitionsplänen : Allgemeine und besondere Investitionspläne
  • keine Notwendigkeit von speziellen Genehmigungen bei Einreichung des Antrages

Einreichungsfrist:

  • nach Abschluss des Ablaufs am 15. Januar 2013 der Antragseinreichungen für die Allgemeinen Investitionsprojekte, besteht die Möglichkeit zur Einreichungen von Vorschlägen über das gesamte laufende Jahr,
  • die Anträge für die Großen Investitionspläne können während des gesamten Jahres eingereicht werden
  • Die Einreichungsfrist von Mitwirkungs – und Vernetzungsplänen lief vom 30. Januar 2012 bis zum 15. Juni 2012

Der neue Gesetzentwurf bezüglich der Änderung des Investitionsgesetzes 3908/11 bietet unter anderem dem Investor die Möglichkeit, sich zwischen einer Subventionsnutzung oder einer Steuerentlassung zu entscheiden.

Die Rückkehr von Khatar an den Verhandlungstisch der Großinvestoren im Rahmen der Verwertung des öffentlichen Grundbesitzes setzt ein positives Zeichen. Durch den neueingereichten Gesetzentwurf sollen die Rahmenbedingungen für weitere Großinvestitionen geschaffen bzw. verbessert werden.

Der neue Gesetzentwurf umfasst unter anderem:

-       die Stärkung der Kompetenzen des Ministerausschusses für Strategische Investitionen

-       die Erweiterung des Rahmens hinsichtlich der Strategischen Investitionen, sowie die Möglichkeit zur Einbeziehung von bereits operativ tätigen Unternehmen soweit deren               Erhaltung sich als systemrelevant für die nationale Wirtschaft erweist.

-       die Erleichterung des Genehmigungsverfahrens für Investitionspläne

-       die Abschaffung der obligatorischen Einreichung eines Garantieschreibens

-       Zahlung von Verwaltungsvergütungen in zwei Phasen je nach Fortschritt der Investition

-       die Möglichkeit zur Einführung von steuerlichen Anreizen für strategische Investitionen

-       die Abschaffung der notwendigen Ausstellung von mehreren Genehmigungen, mit Ziel der Beseitigung von wesentlichen bürokratischen Hindernissen und der Beschleunigung         der Genehmigungsverfahren

-       Einführung einer sogenannten „ Mehrweggenehmigung“

-       Unterstützung und Erleichterung für Investoren von Drittstaaten bezüglich deren Aufenthalt in Griechenland, wie zB die Gewährung von verlängerter Aufenthaltserlaubnis für             sämtliche Vertreter und Mitarbeiter der Investitionsträger

-       die Möglichkeit zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Bürger und Familien von Drittstaaten, welche einen Erwerb von Immobilien in Griechenland ab 300.000 € tätigen


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Neues Förderprogramm ESPA 2013 Zuschüsse und Subventionen in Griechenland

Publiziert am 14.Februar.2013 von Abraam Kosmidis

1. Wer kann das neue ESPA – Programm in Anspruch nehmen ?
Sämtliche Unternehmensarten (Einzelunternehmen, OHG, KG, GmbH, AG), welche sich in förderfähigen Aktivitäten betreiben oder  betreiben möchten, können Investitionsanfragen einreichen.

2. Was ist förderfähig ?
Sämtliche Investitionen im Zusammenhang mit der geplanten Tätigkeit, gemäß der nachstehenden Aufstellung. Bei den genannten Werten handelt es sich um die Höchstwerte in jeder Kategorie. Umsatzsteuer, Ingenieurleistungen und Lizenzausstellungen sind nicht förderfähig.

A/A

Kostenkategorie

Förderfähiger Höchstanteil oder Betrag im Subventions- voranschlag hinsichtlich des Projektes

VERARBEITUNG

TOURISMUS

HANDEL – UND

DIENSTLEISTUNGEN

1.

Gebäude, Einrichtungen und Umgebung

60 %

80 %

60%

2.

Geräte - Ausstattung

100%

100%

100%

3.

Nutzfahrzeuge

15.000€

15.000 €

10.000 €

4.

Anschaffungen zu Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen

100%

100%

100%

5.

Know – How Rechte

20%

20%

20%

6.

Zertifizierung von Systemen zur Qualitätssicheung

6.000 €

6.000 €

6.000 €

7.

Software - Ausstattung

30.000 €

30.000 €

10.000 €

8.

Konzeption - Promotion

20.000 €

30.000 €

10.000 €

9.

Beratungsdienstleistungen

10.000 €

10.000 €

10.000 €

10.

Betriebskosten nur für neue – in Gründung befindliche Kleinunternehmen (Subventionszuschuss in Höhe von 25%)

40%

40%

40%

  • 30.000 € bis 300.000 € für verarbeitende Betriebe
  • 20.000 € bis 100.000 € für die Tourismusbranche
  • 20.000 € bis 100.000 € für Handel und Dienstleistungsbranche

Präfekturen

Öffentliche Subvention

(Kommunale und nationale)

%

Selbstbeteiligung

%

Förderanteil für mittlere Unternehmen %

Fördersanteil für kleine und sehr kleine Unternehmen %

Selbstbeteiligungs-anteil für mittlere Unternehmen %

Selbstbeteiligungsanteil für kleine und sehr kleine Unternehmen %

Ost-Makedonien – Thrakien

50

60

50

40

Zentral-Makedonien

40

50

60

50

West-Makedonien

40

50

60

50

Epirus

50

60

50

40

Thessalien

40

50

60

50

Ionische Inseln

40

50

60

50

West Griechenland

50

60

50

40

Peloponnes

40

50

60

50

Nord-Ägäis

40

50

60

50

Kreta

40

50

60

50

Zentral-Griechenland

40

50

60

50

Süd-Ägäis

40

50

60

50

Attika

40

50

60

50


3. Welche branchenspezifischen Rahmen gelten für die Förderbeträge ?

  • 30.000 € bis 300.000 € für verarbeitende Betriebe
  • 20.000 € bis 100.000 € für die Tourismusbranche
  • 20.000 € bis 100.000 € für Handel und Dienstleistungsbranche


4.  Welche Fördermittel können beansprucht werden ?
Förderanteil (mit Ausnahme der Förderung bezüglich der Betriebskosten)

5. Nach welchen Kriterien werden die förderfähigen Unternehmen ausgewählt?
Nach objektiven (Abschlüsse, Erfahrung, Berufsausbildung, Finanzen, Exporte usw.), und subjektiven Kriterien (Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung usw.). Eine wichtige Rolle spielt daher die Qualifikation des Förderberaters, damit die maximalen Förderhilfen ausgeschöpft werden können.

6. Welche Rolle spiel das Personal bei der Prüfung der Förderung ?
Die Erhaltung oder Neueinstellung von Personal ist nicht als Kriterium für die Förderwürdigkeit eines Unternehmens im ESPA 2013 vorgesehen.


7. Besteht eine Nachweispflicht über die Verfügbarkeit des Eigenkapitals ?
Es wird keine Bestätigung über vorhandene Geldmittel oder Darlehen benötigt. Das Förderprogramm verlangt keinen Eigenkapitalnachweis.
Achtung: Falls Sie über keine finanzielle Mittel während der Umsetzungsphase des Programms verfügen, wird seine Durchführung schwierig sein.

8. Wird die Investition in die EDV zusätzlich bewertet?
Nein, die Investition in EDV Anlagen wird nicht zusätzlich bewertet und ist auch nicht obligatorisch. Dadurch sollen die Investoren von Unternehmen, welche den Kauf von EDV Ausstattung zu Modernisierungszwecken bereits betreiben, nicht benachteiligt werden.

9. Wird ein Förderberater benötigt um das Fördervorhaben zu begleiten?
Die Ianspruchnahme der Dienste eines erfahrenen Beraters ist zu empfehlen. Er kann dasVerfahren betreiben und bis zum Abschluß begleiten. Zudem können hierbei die Möglichkeiten zur Verbesserung des Investitionsvorhabens optimiert und bei der Umsetzung Anpassungen vorgenommen werden.

10. Wie empfiehlt sich die Auswahl der Berater ?
Jedes Unternehmen hat hierfür seine eigenen Kriterien, die ihm wichtig erscheinen. Grundsätzlich sollten jedoch die Referenzen und durchgeführten Projekte der Berater eingesehen werden.

11. Wie werden die Kosten der Beratungsdienstleistungen abgerechnet ?
Das unterliegt der individuellen Vereinbarung. Oftmals wird ein Grundbetrag und zusätzlich eine prozentuales Erfolgshonorar für den Fall der Genehmigung des Investitionsvorhabens bzw. nach Abschluss des gesamten Fördermittelverfahrens. Die Kosten des Beraters sind bis zu einer bestimmten Höhe ebenfalls förderfähig. Bewegen sich die Honoraransprüche des Beraters in diese Rahmen, fallen dann lediglich die Kosten in Höhe des Eigenkapitalanteils an.

12. Welche Fristen gelten für die Einreichung der Förderanträge?

Die Einreichungsfrist beginnt am 25. Februar 2013 und endet am 25. April 2013.


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Förderungsprogramm in Griechenland für kleine- und mittelständischen Unternehmen in den Bereichen Verarbeitung –Tourismus –Handel und Dienstleistungen ESPA 2007 – 2013

Publiziert am 18.Januar.2013 von Abraam Kosmidis

Neues  Förderungsprogramm zur Unterstützung der  klein- und mittelständischen Unternehmen  in den Bereichen Verarbeitung –Tourismus –Handel und Dienstleistungen im Rahmen des nationalen strategischen Rahmenplans (ESPA 2007 – 2013)

Das  am 14.01.2013 ausgeschriebene Förderprogramm mit einem Gesamtetat von ca.  456 Millionen Euro bildet  eine   bedeutende Gelegenheit für eine Subventionierung  von Unternehmen in den  Bereichen der Verarbeitung, des Tourismus und des Handels in Höhe von 40% bis zu   60% im Rahmen des nationalen strategischen Rahmenplans ( ESPA 2007 – 2013)

Ausweislich der   veröffentlichten Informationen  umfasst das Subventionsprogramm  neue  und sich in Gründung befindende Unternehmen in den genannten Bereichen,   als auch bereits Bestehende sofern diese per  31.12.2011  mindestens zwei  Geschäftsjahre ausweisen können.

Förderfähige Kosten

Gemäß vorliegenden Informationen können im Wege des Subventionsprogramms Kosten gedeckt werden wie

  • Baumaßnahmen
  • Geräte-Ausstattung
  • Anschaffungen zu Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen
  • Automatisierungssysteme
  • Präsentation und Förderung des Unternehmens nebst dessen Produkten oder Dienstleistungen

Zudem können für neue und sich unter Gründung befindliche kleine und sehr kleine Betriebe bestimmte Betriebskosten aufgenommen werden mit einem Subventionszuschuss in Höhe von 25%.

Die Deckung des Selbstbeteiligungs-Anteils, namentlich  Kostenprognose abzüglich des Subventionszuschusses, kann durch  Verwendung von Eigenmitteln (Selbstbeteiligung) oder durch Inanspruchnahme eines Darlehens erfolgen.

Auf der Grundlage der bekanntgegebenen  Informationen beläuft sich der Etat jedes Investitionsvorschlags

auf 30.000 € bis 300.000 € für die Verarbeitungsbranche

auf 20.000 € bis 100.000 € für die Handelsbranche

auf 20.000 € bis 100.000 € für die Dienstleistungen

auf 20.000 € bis 300.000 € für die Tourismusbranche

Das Budget des Programmes in Höhe von 456 Mio. Euro soll  insgesamt  an die Präfekturen wie folgt verteilt werden:

  • Ost-Makedonien – Thrakien: 22,5 Mio. Euro
  • Zentral-Makedonien: 90 Mio. Euro
  • West-Makedonien: 22,5 Mio. Euro
  • Epirus: 22,5 Mio. Euro
  • Zentral-Griechenland: 18 Mio. Euro
  • Thessalien: 22,5 Mio. Euro
  • Ionische Inseln: 22,5 Mio. Euro
  • West Griechenland: 22,5 Mio. Euro
  • Nord-Ägäis: 22,5 Mio. Euro
  • Süd-Ägäis: 15 Mio. Euro
  • Kreta: 22,5 Mio. Euro
  • Attika: 130,5 Mio. Euro

Je nach Alter  des zu subventionierenden Unternehmens (ob neu, in Gründung oder bereits bestehend) sowie  wird eine weitere branchenspezifische Verteilung für  jede Präfektur vorgesehen.

Die Höhe der Subvention hängt im Wesentlichen vom örtlichen Geschäftstätigkeitsfeld des Unternehmens  und der Betriebsgröße ab und lässt sich im Groben wie folgt darstellen: .

  • 50 % bei kleinen Unternehmen (Umsatz bis zu 10 Millionen Euro und bis zu 50 jährlichen Arbeitseinheiten des Personals).
  • 40% für mittlere Unternehmen ( Umsatz bis zu 50 Millionen Euro, Guthaben bis zu 43 Millionen Euro und bis zu 250 jährlichen Arbeitseinheiten des Personals).

Die vorstehenden Anteile erhöhen sich um jeweils 10% für die Bezirke von Ostmakedonien und Thrakien, Epirus und Westgriechenland


Die Subventionsanträge können vom 25.02.2013 bis zum 25.04.2013 eingereicht werden.

Gemäß den veröffentlichten  Informationen  im zugrundeliegenden Subventionsführer besteht die Möglichkeit nach Erhalt der Subventionsgenehmigung eine Anzahlung der Subvention in Höhe von 100% gegen Erteilung einer  gleichwertigen Sicherheit (Bankgarantie) zu erhalten.

(www.espa.gr)


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Erste positive Meldungen für den griechischen Markt mit Engagements von Hewlett Packard, Cosco und Unilever

Publiziert am 4.Dezember.2012 von Abraam Kosmidis

Es mehren sich derzeit die Anzeichen, dass der griechische Markt nun die Talsohle durchschritten und vor dem Beginn eines Aufschwungs steht.  In dieses Bild passen nun verschiedene Aktivitäten und Engagements von multinationalen Unternehmen in Griechenland.

Aktuellen Berichten zufolge wurde ein bedeutendes Abkommen zwischen dem bekannten Computerkonzern Hewlett Packard (HP) einerseits und  COSCO,  dem chinesischen  Terminalbetreiber- und Verwalter des Handelshafens von Piräus, sowie dem griechischen Eisenbahnbetreiber TRAINOSE andererseits getroffen.

Hintergrund dieser dreiseitigen Vereinbarung ist, dass  HP  langfristig die Verlagerung seines Logistikgeschäfts von Rotterdam nach Griechenland Piräus beabsichtigt.

Dies stellt laut Expertenmeinungen ein besonders wichtiges Pilotprojekt für den Hafen von Piräus dar, welches im Falle seines Gelingens, Piraeus zum wichtigesten Dreh- und Angelpunkt für Seetransporte nach Europa katapultieren könnte.

Bereits seit einigen Jahren wurden die Produktionsstätten von HP nach Indien und China verlagert. Die bisherigen Transportwege  nach Zentraleuropa nehmen jedoch längere Zeit in Anspruch, während sich über den Hafen Piraues konkret 6 Tage kürzere Transportzeiten erzielen lassen. Nach den aktuellen Entscheidungen zur Kosteneinsparung der Großunternehmer und der damit verbundenen Verminderung der Transportzeiten, könnte bei den Transportwegen nach Zentraleuropa über den Hafen von Piraeus sogar bis zu 10 Tagen gewonnen werden. Die Produkte sollen dann von Piräus aus entweder per Seeweg über das Terminal der COSCO oder über das Eisenbahnnetz mit der TRAINOSE an ihre Destination weiterbefördert werden.

Dabei war die geographisch äußerst günstige Lage des Standorts Piräus nicht das einzige und ausschlaggebende Kriterium  für das Abkommen zwischen  HP und Cosco / Trainose. Auch der, durch COSCO mittlerweile übernommene Betrieb des Hafenterminals,  sowie der Ausbau des Terminals, Errichtung einer innovativen Verwaltung und modernste Logistik, welche Piraeus zu einem zuverlässigen und einwandfrei funktionierendem Hafen avancieren läßt, stellte  ein entscheidendes Kriterium dar. Spürbar wurde diese Entwicklung Berichten zufolge bereits durch die Einstellung der Streiks der Hafenarbeiter und  der beanstandungsfreien  Einhaltung sämtlicher Zeitdiagramme.

Das Vertrauen der Investoren stützt sich aber auch zentral  auf die erstmals durch die griechische Regierung ausgesprochene Unterstützung  der Investitionsprojekte.

Der griechische Premierminister Antonios Samaras und seine Minister versicherten pünktliche Steuerrückerstattungen durch den Staat, Eindämmung der  Bürokratie und Gestaltung einer zuverlässigen und investitionsfreundlichen Umfelds für alle interessierten Investoren.

HP sieht sein Engagement als ein Pilotprojektund möchte deshalb zunächst nur einen Teils seiner Produkte über Piräus nach Zentraleuropa einführen, würde aber bei erfolgreicher Entwicklung der Zusammenarbeit künftig die Einfuhr über Griechenland steigern und langfristig den Hafen Piräus als zentralen Hafen für die Verbringung seiner Produkte nach Zentraleuropa, dem mittleren Osten, Nordafrika, den europäischen Mittelmeerländern und den Ländern der ehemaligen Sowjetunion nutzen.

Da inzwischen sehr viele Großkonzerne ihre Produktionsstätte nach Osten oder Afrika verlagert haben ist bei positiver Entwicklung zu erwarten, dass diese ebenfalls dazu animiert werden, den Hafen von Piräus als den geographisch am Besten gelegensten Knotenpunkt für ihre Logistikgeschäfte zu bevorzugen.

Die  griechische Regierung soll Berichten zufolge den, durch das HP- Abkommen ausgelösten Investitionshub, anders als in der Vergangenheit,   nicht  ungenutzt lassen, sondern Invbestitionen vielmehr intensiv und aktiv fördern und durch politisch Einsatz unterstützen.

Bemerkenswert ist ferner das Investitionsverhalten einiger  multinationaler Konzerne auf dem griechischen Markt, so zB des anglo-holländischen Konzerna Unilever, dem größten Lieferanten griechischer Supermarktketten. Offenbar setzen einige  multinationale Unternehmen auf die Erholung der griechischen Wirtschaft und investieren antizyklisch zu günstigen Konditionen in Griechenland.

Wie auch der Vorsitzende des Elais – Uniliever Hellas einem Zeitungsinterview zufolge in der Zeitung „to vima“ zum Ausdruck brachte, bringe jede Krise auch neue Chancen mit sich und diejenigen, die dies als erste erkennen und nutzen, seien auch diejenigen, welche als erste hieraus profitieren würden.


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Neunzig Prozent der griechischen Unternehmen von Insolvenz bedroht – griechische Banken erhalten externes Controlling

Publiziert am 19.November.2012 von Abraam Kosmidis

Laut  Angaben aus Bankenquellen sind aktuell bis zu neun von zehn griechischen Unternehmen von der Insolvenz binnen der nächsten sechs Monate bedroht.  Dies hängt nicht zuletzt mit der fehlenden Bereitstellung von Liquidität durch die griechischen Banken zusammen.

Sollte sich dieses Szenario bewahrheiten, würde dies erhebliche Veränderungen bei Unternehmen bzw. der Privatwirtschaft nach sich ziehen. Viele Unternehmen könnten infolge fehlender Refinanzierungsmöglichkeiten zu sehr günstigen Konditionen aufgekauft werden. Es würde die Stunde der Unternehmensaufkäufer, des venture capitals und der distressed funds schlagen.

Hintergrund dieses Szenarios ist die anhaltende Wirtschaftskrise in Griechenland, welche zu erheblichen Umsatzeinbrüchen bei den Unternehmen geführt hat. Der hierdurch enstandene Liquiditätsmangel, sowie die Kürzungen oder gänzliche Streichungen von Kreditlinien, als auch die fehlende Refinanzierungsmöglichkeit über neue Darlehen aufgrund der Finanzklemme der Banken, hat die meisten griechischen Unternehmen in eine sehr schwierige finanzielle Lage gebracht.

Dennoch versuchen die griechischen Banken nach besten Kräften, so viele griechischen griechische Unternehmen wie möglich, durch Streckung der Darlehen und Umschuldungen etc. über Wasser zu halten. Dies könnte nun bei strenger Auslegung unter rein betriebswirtschaftlichen Kriterien, wie im Memorandum vorgesehen, ein jähres Ende finden.

Gleichzeitig sehen sich die griechischen Banken nun selbst erheblichem Druck ausgesetzt, nachdem ihre Rekapitalisierung an harte Bedingungen geknüpft wurde. Insbesondere sollen externe Controlling Maßnahmen durch unabhängige Prüfungsgesellschaften (monitoring trustee) eingeführt werden, welche sich mit dem daily business und insbesondere auch der Darlehensvergabe an Unternehmen beschäftigen werden. Hierbei sollen bei der Darlehensvergabe, aber auch insbesondere bei der Überprüfung der Kriterien für bereits ausgereichte Darlehen an griechische Unternehmen deutlich strengere Maßstäbe angesetzt werden. Die Bewertung soll hierbei fast nur noch nach Rentabilitätsgrundsätzen erfolgen.

Sollte die Bewertung der griechischen Unternehmen unter diesen Gesichtspunkten erfolgen, würden die meisten griechischen Unternehmen derzeit diese Kriterien nicht erfolgen. Die Folge wäre die Beendigung des Engagements durch die Bank.

Hinzu kommt noch, dass sich die privaten Investoren mit 10% an der Rekapitalisierung der Banken beteiligen müssen, um das bisherige (griechische) Management beizubehalten. Dies erweist sich jedoch als sehr schwierig, weil hierfür ein Betrag in Höhe von ca. 10 Mrd. Euro erforderlich wäre. Anderenfalls geht die Kontrolle über die Banken an den Kreditsicherungsfonds (tamio chrimatopistotikis statherotitas) über, welcher von der Troika kontrolliert wird. Im Mnimonio / Memorandum ist hierzu vorgesehen, dass die neue Geschäftsführung die Bank sanieren und anschließend binnen drei Jahren veräußern muß. Dies würde aller Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass die Banken für die nächsten drei Jahre mehr oder weniger operativ handlungsunfähig werden und nicht ihren Kernaufgaben, wie der Refinanzierung von Unternehmen, Gewährung von Kreditlinien und Ausreichung von Darlehen nachkommen könnten.

Zu einem Zeitpunkt, in welchem sich die griechische Wirtschaft nun hinlänglich bekannt in einer noch nicht dagewesenen Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit befindet, würde es für die Unternehmen deshalb fatale Auswirkungen haben, soweit ihre Bewertung nur noch nach dem EBITA und streng nach finanzökonomischen Gesichtspunkten erfolgt. Denn vielen fundamental gut dastehenden  Unternehmen fehlt derzeit aufgrund des Umsatzrückgangs und der anhaltenden Rezession die Liquidität und Refinanzierungsmöglichkeiten. Solche Unternehmen sollten wieder unmittelbar in die Gewinnzone zurückkehren, sobald ein wirtschaftlicher Aufschwung spürbar wird. Mangels Refinanzierungsmöglichkeiten können sie derzeit jedoch nicht mittelfristig überleben um diesen Zeitraum zu überbrücken. Die Folge werden Unternehmensverkäufe und Unternehmensabwanderungen ins Ausland sein, wo sie sich durch die dortigen Banken finanzieren lassen können (jüngste Beispiele hierfür sind die Unternehmen FAGE und 3E, welche ihren Firmensitz ins Ausland verlegt haben, um sich über die dortigen Finanzinstitute Zugang zu Liquidität zu verschaffen).

Nicht alle griechischen Unternehmen haben aber die Möglichkeit einer Sitzverlegung ins Ausland. Die erdrückende Mehrheit der griechischen Unternehmen werden deshalb in Griechenland um ihr Überleben kämpfen, sich ausländische Partner ins Boot holen, oder verkauft werden müssen.

Aufgrund dieser schlechten wirtschaftlichen und konjunkturellen Lage in Griechenland, als auch wegen der fehlenden Refinazierungsmöglichkeiten werden sich kurz- bis mittelfristig Gelegenheiten zum Aufkauf fundamental interessanter Unternehmen für ausländische Unternehmensaufkäufer, für Unternehmensbeteiligungen und für das sogenannte „distressed debt investing“ ergeben.

Distressed debt investing erfolgt durch den Ankauf von Forderungen gegen Not leidende bzw. bereits insolvente Unternehmen durch hierauf spezialisierte Fonds. Dem distressed debt investing stehen verschiedene Investmentstrategien zur Verfügung. So können neben der Übernahme von Unternehmensanteilen zB auch fast alle Fremdkapitalansprüche, wie Bankkredite, Schuldverschreibungen und Lieferantenkredite aber auch Forderungen aus rechtlichen Titeln erworben werden. Der Aufkauf erfolgt dabei natürlich unter erheblichen Abschlägen.  Mit der Insolvenzrechtsreform im Jahr 2007 wurde in Griechenland die Möglichkeit der Reorganisation insolventer Unternehmen durch einen sogenannten Insolvenzplan geschaffen. Dies schafft weitere Anreize.


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Fördermittel in Griechenland ICT4GROWTH

Publiziert am 11.April.2012 von Abraam Kosmidis

Bekanntmachung des Förderprogramms ICT4GROWTH zur "Unterstützung von Unternehmen für die Realisierung von Investitionsprojekten im Bereich Entwicklung innovativer und wirtschaftsorientierter Dienstleistungen".

Ziel ist die Förderung unternehmerischer Bestrebungen auf dem Gebiet technologischer sowie gewerblicher Innovation im Wege der Realisierung adäquater Investitionsprojekte mit dem erweiterten Ziel der Entwicklung neuer Dienstleistungen auf den Gebieten:

  • Gesundheit
  • Bildung
  • Gewerbe
  • Werbung
  • Kultur
  • Unterhaltung
  • Tourismus
  • Umwelt
  • Spedition
  • Internet

Förderfähig sind Produkte und Dienstleistungen von und für Endverbraucher und Unternehmen. Auch das Endprodukt sowie eine finale Dienstleistung oder ein Teil eines Gemeinschaftsverbundes sind förderfähig. Voraussetzung ist, dass das das erschaffene Ergebnis der Investition (Produkt oder Dienstleistung) (mehr …)


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