Weblog KPAG Kosmidis & Partner – die deutschsprachige Anwaltskanzlei in Griechenland

Rasante Zunahme des Luftverkehrs in Griechenland

Publiziert am 22.April.2015 von Abraam Kosmidis
AirportLaut offiziellen Statistiken der Luftfahrtbehörde verzeichnete das Passagiervolumen im März eine Zuwachsrate von 28,2% auf sämtlichen griechischen Flughäfen, wobei der größte Anstieg beim Inlandsverkehr (33,2%) festzustellen war. Im selben Zeitraum stieg die Anzahl der Flüge insgesamt um 18,2 % (+16,1% bei den Inlandsflügen, +21,4% bei den Auslandsflügen und +37,1% bei den Charterflügen). Den Angaben der Luftfahrtbehörde zufolge belief sich die Zahl der Reisenden im ersten Quartal 2015 auf insgesamt 4,9 Mil., was für die künftige Saison ein vielversprechendes Zeichen ist. Die gesamte Anzahl der Abflüge auf griechischen Flughäfen belief sich auf 19.922, wobei eine Zunahme von 18,2% im Vergleich zum letzten Jahr verzeichnet worden ist (+16,1% bei Auslandsflügen und +21,4% bei Inlandsflügen). Die Zahl der auf griechischen Flughäfen mit Aus-und Inlandsziel abfliegenden Flugpassagiere stieg um stolze 28,2% auf 1.802.438. Die Flughäfen von Athen und Thessaloniki verzeichneten mit einer Zunahme von 22,4% im Vergleich zum letzten Jahr den größten Anstieg im Auslandsaufkommen. Besonders hohe Steigerungsraten von Auslandsflügen verzeichneten im ersten Quartal die Flughäfen von Athen, Thessaloniki und Chania auf Kreta, wobei sie in einem Jahr von 5.482 auf 6.812 stiegen. In seiner Stellungnahme zur Passagierbewegung im ersten Quartal 2015, betonte der Leiter der Luftfahrtbehörde, dass ein äußerst „steiler“ Anstieg im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet wird, sowohl in Bezug auf die Anzahl der Flüge als auch die Zahl der Fluggäste. Diese Daten können als Vorbote für eine sehr positive Entwicklung des Luftverkehrs bis Ende 2015 betrachtet werden, zumal die Auslands-und Inlandspassagiere erstmalig eine Rekordanzahl von 5,0 Mil. erreichen.
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Fraport: Optimismus für den Abschluss der Privatisierung der griechischen Regionalflughäfen

Publiziert am 20.April.2015 von Abraam Kosmidis
AirportDer Konzernchef Stefan Schulte kündigte die Übernahme der Verwaltung und Inbetriebsetzung der griechischen Flughäfen spätestens bis Anfang 2016 an. Seiner Aussage zufolge steht lediglich der Abschluss des Übereinkommens aus, um den Betrieb etlicher Regionalflughäfen aufnehmen zu können. Herr Schulte ist zudem zuversichtlich, dass die neue Regierung den von der griechischen Privatisierungsbehörde vergebenen Konzessionsvertrag problemlos abschließen wird. Trotz der Ankündigungen über die Aufhebung des Verkaufsprozesses der 14 Regionalflughäfen sowohl vom Finanzminister G. Varoufakis als auch von G. Stathakis, teilt das deutsche Unternehmen den ordnungsgemäßen Fortgang des Verfahrens mit, wobei sämtliche Verhandlungen mit den griechischen Partnern von Fraport weiterhin fortgeführt werden. Das 40-jährige Privatisierungsprogramm der Flughäfen soll ca. 10 Mrd. Euro in die Staatskasse bringen, wovon 1,234 Mrd. Euro direkt bei Vertragsabschluss eingehen sollen. Gemäß dem neulich veröffentlichten Bericht des internationalen Dachverbands ACI EUROPE gehören fünf griechische Flughäfen (von Athen, Heraklion, Chania, Mykonos und Thessaloniki) zu den zwanzig europäischen Flughäfen mit dem höchsten Passagiervolumen. Dem Bericht des ACI EUROPE zufolge nahm die Passagieranzahl des Flughafens Athen im letzten Januar um 28,1 % zu, während sich das Passagiervolumen im Flughafen von Chania auf Kreta verdoppelt hat (Anstieg 103,9 %). Im selben Zeitraum wies der Flughafen auf Mykonos eine Zunahme der Passagieranzahl um 54,1 %, Thessaloniki um 40% und Heraklion um 16,4% auf.
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Kriegsschulden-Debatte: Hat Griechenland einen Anspruch auf Rückzahlung der Zwangsanleihe von 1942?

Publiziert am 17.März.2015 von Abraam Kosmidis

Kriegsschulden DebatteDarstellung der verfügbaren Fakten zur Frage des Fortbestands und der Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen Griechenlands gegen Deutschland aus der Zwangsanleihe der Besatzungszeit im Zweiten Weltkrieg.

Die Frage der deutschen Kriegsschulden gegenüber Griechenland unterteilt sich in zwei verschiedene Komplexe. Der eine Komplex dreht sich um die Frage nach der Wiedergutmachung für das im Zweiten Weltkrieg erlittene Leid und die Kriegsschäden, während sich die der zweite Komplex eine Zwangsanleihe aus dem Jahr 1942 zum Gegengestand hat. Dabei wird darüber spekuliert, ob etwaige Reparationsfragen bestehen, ob sie 70 Jahre nach Kriegsende ihre Berechtigung verloren haben und ob, von der rechtlichen Situation einmal abgesehen, eine moralische und politische Pflicht der deutschen Bundesregierung besteht, die berücksichtigt werden müsste. Der Artikel befasst sich im Wesentlichen mit der zweiten Frage, also dem Rückzahlungsanspruch aus der Zwangsanleihe in rechtlicher Hinsicht. Eine Prüfung der materiellen Berechtigung des Anspruchs kann im Rahmen dieses Beitrags nicht erfolgen, sondern es werden lediglich die formellen Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen des Rückzahlungsanspruchs und seiner Geltendmachung dargestellt.

Sachverhalt

Nachdem das Deutsche Reich bzw. die Wehrmacht im Balkanfeldzug (April 1941) Griechenland besetzte, wurde die Bank von Griechenland genötigt, der Deutschen Reichsbank eine Anleihe in Höhe von 476 Millionen Reichsmark zu gewähren und ihre Devisenreserven an das Deutsche Reich abzutreten. Dies ergibt sich u.a. aus einem Bericht des Auswärtigen Amtes des Deutschen Reiches vom 12. April 1945 an die Reichsbank. ( Aktenstück R 27320 im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts. Archivnummer und Betrag angeführt bei Hagen FleischerWenn ihr euch erinnert, können wir vergessenBundeszentrale für politische Bildung (bpb), 17. März 2014.) Eine Zurückzahlung der „Besatzungskosten“ oder der „Anleihe“ ist nie erfolgt. (https://de.wikipedia.org/wiki/Reparationen#Griechenland) Von Bedeutung für den Anspruch ist ferner, ob mit der Zwangsanleihe nur Besatzungskosten der Wehrmacht in Griechenland gedeckt, oder ob die Mittel auch anderweitig verwendet wurden. Ferner sollen bis Kriegsende sogar die ersten zwei Tranchen der Anleihe zurückgezahlt werden. Aus griechischer Sicht stellt die Zahlung der beiden Tranchen ein Anerkenntnis des  Rückzahlungsanspruchs dar. Durch seit Kriegsende unterbliebene Zins- und Zinseszinszahlungen sind die ca. 476 Mio. Reichsmark bis Ende 2011 nach deutschen Berechnungen auf mittlerweile rund 3,3 Milliarden Reichsmark bzw. 8,25 Milliarden Dollar aufgelaufen (Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages WD 4, 093/12). Griechische Quellen gehen hingegen von noch höheren Summen, teilweise von 40 Mrd. Euro und noch mehr aus. Mit dem Londoner Schuldenabkommen von 1952 wurde vereinbart, dass die Verhandlungen über deutsche Kriegsschulden bis zur Einheit Deutschlands zurückgestellt werden sollten. Im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 wurde der Zwei-plus-Vier-Vertrag abgeschlossen, der die deutschen Kriegsschulden abschließend regeln sollte. Problem ist hierbei, dass die Teilnahme u.a. Griechenlands an diesen 2+4 Gesprächen vermieden wurde und Griechenland deshalb als Vertragspartei nicht dabei war. Der damalige Außenminister Herr Hans-Dietrich Genscher hat dazu in seinem Buch ausgeführt, dass man die Bezeichnung „Friedensvertrag“ bewusst vermieden und den Vertrag als „2+4 Vertrag“ getauft habe, um etwaigen Reparationsforderungen zu entgehen. Dies deckt sich mit den SPIEGEL-Informationen und Unterlagen aus dem Revolutionsjahr 1989/90, die der SPIEGEL ausgewertet hat. Danach hielt der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl und sein Außenminister Hans-Dietrich Genscher bei den Verhandlungen Länder wie Griechenland vom Verhandlungstisch fern und vermieden bewusst Formulierungen, aus denen sich Entschädigungen hätten ableiten lassen. „Kohls Unterhändler sorgten demnach zudem dafür, dass der Begriff "Friedensvertrag" nicht verwendet wurde, der vermutlich zu griechischen Forderungen geführt hätte.“ und „An einem "Friedensvertrag" könne man "aus finanziellen Erwägungen kein Interesse haben", erklärte Staatssekretär Friedrich Voss.“ (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/griechenland-kohl-trickste-bei-reparationsforderungen-a-1019588.html). Der „2+4 Vertrag“ wird heute als „Meisterwerk der Diplomatie“ bezeichnet. (https://de.wikipedia.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag). Heute argumentiert Berlin, die Griechen hätten ihre Forderungen 1990 vorbringen müssen. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch die Frage, wann Griechenland eigentlich seine Forderungen hätte geltend machen sollen, wenn nach dem Londoner Schuldabkommen von 1952 die Kriegsschuldforderungen bis zur Wiedervereinigung zurückgestellt wurden, während mit dem „2+4 Vertrag“ 1990 eine abschließende Regelung ohne die Teilnahme Griechenlands an den Verhandlungen getroffen worden sein soll. Damit wäre weder zwischen 1952 und 1990 noch nach 1990 die Geltendmachung möglich gewesen. Das Argument, dass Griechenland seine Forderungen 1990 hätte geltend machen müssen, dürfte deshalb aus tatsächlichen Gründen aber auch aus juristischen Gründen wohl unhaltbar sein, denn ein Vertrag zu Lasten Dritter in dessen Abwesenheit ist rechtlich nicht möglich bzw. wirksam. Eine etwaige nachträgliche Zustimmung zum „2+4 Vertrag“ kann dabei nur als eine Zustimmung zur Wiedervereinigung Deutschlands aber nicht als Verzicht auf etwaige eigene Forderungen bewertet werden. Der Bundesgerichtshof stellte insoweit fest: "Das Londoner Schuldenabkommen ist jedoch durch die abschließende Regelung im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung Deutschlands als Moratorium gegenstandslos geworden... Soweit sie (bzw. die Vertreter der Bundesregierung) im vorliegenden Prozess darüber hinaus meint, der Zwei-plus-Vier-Vertrag schließe sämtliche unter Art. 5 Abs. 2 LondSchAbk fallenden Individualansprüche endgültig aus ..., hat dies allerdings, was die streitigen Ansprüche der Kläger angeht, keine Grundlage, weil - abgesehen davon, daß Griechenland nicht Vertragspartei war -nicht ersichtlich ist, woraus sich ein Verzicht dieses Staates auf individuelle Ansprüche zu Lasten seiner Angehörigen ergeben und seine Wirksamkeit herleiten soll." (III. Zivilsenat ZR 245/98). Dies bedeutet, dass die ehemaligen Kriegsgegner, in diesem Fall Griechenland, evtl. die Möglichkeit hätten, ihre Forderungen geltend zu machen.

Stellt die Zwangsanleihe eine Reparationsforderung oder einen Kredit dar ?

Nach griechischer Sicht ist juristisch noch nicht abschließend geklärt, ob eine Rückzahlung der Zwangsanleihe unter die Reparationszahlungen zu rechnen ist oder nicht vielmehr zivilrechtlich als Kredit betrachtet werden muss. Die deutsche Bundesregierung sieht die Forderung nach Rückzahlung der Anleihe als Reparationsforderung an und ist insofern nicht zahlungsbereit, da bezüglich der Wiedergutmachung Regelungen geschlossen und Zahlungen geleistet wurden, von denen auch Griechenland profitierte. Nach Jahrzehnten „friedlicher, vertrauensvoller und fruchtbarer Zusammenarbeit“ zwischen Deutschland und dem NATO- und EU-Partner Griechenland, so die Bundesregierung weiterhin, habe „die Reparationsfrage ihre Berechtigung verloren“. (Antworten der Bundesregierung auf mehrere Kleine Anfragen der Fraktion Die LinkeBT-Drs. 17/709 vom 11. Februar 2010 und 18/451 vom 6. Februar 2014. Die Ansicht der Bundesregierung ist juristisch umstritten. Nach dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages (WD 4, 093/12) ist sie nicht zwingend. Reparationszahlungen aus Kriegsschulden und Kriegsverbrechen sind dabei nicht gleichzustellen mit einer der griechischen Zentralbank auferlegten Zwangsanleihe.

Wurden etwaige Ansprüche mit den Zahlungen aus dem Wiedergutmachungsvertag von 1960 abgegolten ?

Im Rahmen des Vertrages mit der Bundesrepublik vom 18. März 1960 über Leistungen zugunsten griechischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind, erhielt Griechenland Zahlungen in Höhe von 115 Millionen D-Mark „zugunsten der aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffenen griechischen Staatsangehörigen“ und Hinterbliebenen. (siehe Bundesdrucksache 2284 vom 6.12.1960https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/03/022/0302284.pdf ). In der Bundesdrucksache ist auch der weitere Briefwechsel zwischen dem Auswärtigen Amt und der griechischen Botschaft in Bonn enthalten. In ihrem Brief vom 18.3.1960 behält sich die griechische Botschaft vor, „mit dem Verlangen nach Regelung weiterer Forderungen, die aus nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen während Kriegs- und Besatzungszeit herrühren, bei einer allgemeinen Prüfung gemäß Artikel 5 Abs. 2 des Abkommens über deutsche Auslandsschulden vom 27. Februar 1953 [an die deutsche Regierung] heranzutreten“. Die Forderungen nach Kriegsentschädigungen und nach Rückerstattung der Zwangsanleihe von 1942 wurden damit von dieser Vereinbarung ausgeklammert und ist nicht mit der Zahlung aus dem Wiedergutmachungsvertrag von 1960 abgegolten.

Höhe der Forderung:

Der Wert der Zwangsanleihe von 1942 wird von Fachleuten sehr unterschiedlich eingeschätzt: Die Berechnungen liegen zwischen drei Milliarden und 64 Milliarden Euro. Nach einem vertraulichen Bericht einer Expertenkommission des griechischen Rechnungshofs, der im Januar 2015 der Regierung vorgelegt wurde, sollen die griechischen Experten auf eine Zahl von elf Milliarden Euro kommen. Andere Experten schätzen die Gesamtschulden Deutschlands gegenüber Griechenland mittlerweile auf bis zu 160 Milliarden oder sogar auf 575 Milliarden Euro. Eine griechische Studie zu Geldforderungen Griechenlands an Deutschland wurde Anfang März 2013 abgeschlossen und als streng geheim deklariert. Am 8. März 2015 veröffentlichte die Zeitung „To Vima“ diese Studie. Die Gesamtforderungen werden darin zwischen 269 und 332 Milliarden Euro beziffert. Ministerpräsident Tsipras sagte zwei Tage nach der Veröffentlichung, ein Parlamentsausschuss solle sich mit dem Thema befassen. (https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Zwangsanleihe_in_Griechenland mit Verweis auf weitere Fundstellen).

Anwendbares Recht:

Der erste zu klärende Rechtsfrage, ist die Frage nach dem anzuwendenden Recht, also ob der Sachverhalt nach gegenwärtigem oder dem das zum Zeitpunkt seiner Entstehung geltenden Recht geklärt werden muß. (Quellen: Deutscher Bundestag, Drucksache 18/451 vom 06.02.2014, Deutscher Bundestag, Ausarbeitung WD 2-3000-093/13) Ausgangsposition ist dabei zunächst der Grundsatz, dass die Entstehung völkerrechtlicher Ansprüche nach dem Völkerrecht zu beurteilen ist, das zum Zeitpunkt dieser Entstehung galt. Folgerichtig lehnen Staatenpraxis und Rechtsprechung die Rückwirkung völkergewohnheitsrechtlichen Deliktsrechts ab. Allerdings gilt im Völkerrecht kein allgemeines Rückwirkungsverbot. So ist insbesondere im Bereich des völkerrechtlichen Vertragsrechts eine rückwirkende Anwendbarkeit neuer Vertragsbestimmungen zulässig und jedenfalls dann zu bejahen, wenn die Vertragsparteien diese Rückwirkung ausdrücklich vereinbaren. Demnach bestünden also keine grundsätzlichen völkerrechtlichen Bedenken, wenn sich Griechenland und Deutschland in einer vertraglichen Vereinbarung darauf verständigt hätten, im bilateralen Verhältnis das erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft getretene Recht auf einen  historisch zurückliegenden Sachverhalt anzuwenden. Hinsichtlich der Zwangsleihen von 1942 führt die Anwendung der allgemeinen Grundsätze des intertemporalen Völkerrechts zu dem Ergebnis, dass die materielle Völkerrechtskonformität der Zwangsanleihen nach dem zum damaligen Zeitpunkt geltenden Völkerrecht zu beurteilen ist. In diesem Fall würde die Haager Landkriegsordnung vom 26. Januar 1910 gelten, da gemäß Art. 2 beide kriegsführende Parteien (in dem Fall Deutschland und Griechenland) die Landkriegsordnung gezeichnet hatten. Des Weiteren regelte die Landkriegsordnung welche Eingriffe in das Eigentum des besetztem Gebiets zulässig sind und welche nicht. Dabei wird unterschieden zwischen privatem und öffentlichem Eigentum. Anwendung findet auch Art. 49 Haager Landkriegsordnung, wonach der Besetzende in den besetzten Gebiet unter anderem Auflagen in Geld erheben darf, sofern diese zur Deckung der Bedürfnisse des Heeres oder der Verwaltung dieses Gebiets dienen. Somit hängt die Bewertung der völkerrechtlichen Zulässigkeit der Zwangsleihe nach der Haager Landkriegsordnung – bzw. des entsprechendem Völkergewohnheitsrecht – unter anderem davon ab, wie die erhobenen finanziellen Mittel tatsächlich verwendet wurden. Sollten also die Zwangsanleihe auch zu militärischen Zwecken außerhalb von Griechenland gedient haben, lägen diese Vorgänge außerhalb des Regelungsgehalts des Art. 49 Haager Landkriegsordnung. Diese Ansicht wird auch in der Literatur vertreten (siehe Vgl. Dietrich Eichholz, Geschichte der deutschen Kriegswirtschaft 1939-1945, Band III Teil 2, München 2003, S. 459) Nach Prof. Hagen Fleischer, Historiker, Universität Athen wurde die Zwangsanleihe jedoch für militärische Zwecke außerhalb Griechenlands, insbesondere für den Nordafrikafeldzug verwendet. „Die deutschen Besatzer pressten dem ausgeplünderten Land zudem Millionen-Kredite ab. Jeden Monat musste die griechische Nationalbank eine so genannte Zwangsanleihe aufbringen. Damit wurden dann vor allem solche Kosten und Ausgaben der Wehrmacht gedeckt, die nicht unter die normalen Besatzungskosten in einem Krieg fallen. Das waren dann die Kosten für die Kriegsführung im östlichen Mittelmeer. Selbst Rommels Nordafrikafeldzug wurde zum Teil von den Griechen mitfinanziert.“ ( https://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-vom-12-03-2015/griechenland-deutsche-schulden.html ) Die Verwendung der Zwangsanleihe für militärische Zwecke in Nordafrika wäre, soweit dies zutreffend sein sollte, demnach nicht als „Eingriff in das Eigentum des besetzten Gebietes“ vom Regelungsgehalt des Art. 49 Haager Landkriegsordnung gedeckt.

Anerkenntnis des Anspruchs

Folgt man den verfügbaren Informationen soll das Deutsche Reich bereits eine oder zwei Tranchen als Rückzahlung an Griechenland geleistet haben. Die griechische Seite geht deshalb von einem Anerkenntnis des Bestehens des Rückzahlungsanspruchs aus. Nach Prof. Hagen Fleischer hätten die Nazis noch  kurz vor Kriegsende mit der Rückzahlung der Zwangsanleihe begonnen, wie aus Dokumenten hervorgehe, die er entdeckt habe. Eine von Nazi-Deutschland selbst berechnete und anerkannte Restschuld von 476 Millionen Reichsmark sei aber offen geblieben. (Prof. Hagen Fleischer, Historiker, Universität Athen https://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-vom-12-03-2015/griechenland-deutsche-schulden.html )

Zuständiges Gericht

Mit Hinblick auf die Geltendmachung der Zahlungsanspruche Griechenlands gegen Deutschland stellt sich die Frage nach dem örtlich und sachlich zuständigen Gericht. Grundsätzlich kann der Internationale Gerichtshof (IGH), soweit die Voraussetzungen seiner Zuständigkeit erfüllt sind, seine Gerichtsbarkeit sowohl im Hinblick auf Schadensersatzansprüche als auch bezüglich vertraglicher Ansprüche ausüben, d. h. auch im Falle der Zwangsanleihe (Siehe im einzelnen Christian Tomuschat, Kommentierung zu Art. 36 IGH-Statut, in: Andreas Zimmermann/Christian Tomuschat/Karin Oellers-Frahm (Hrsg.), The Statute of the International Court of Justice, A commentary, Oxford 2006, S. 589 ff). Die entscheidende Frage ist in diesem Fall, ob sich Deutschland seiner Gerichtsbarkeit freiwillig unterwirft, denn Deutschland hat erst 2008 eine Unterwerfungserklärung gemäß Art. 36 ab 2 des IGH-Status abgegeben die aber nicht rückwirkend auf ältere Streitigkeiten anwendbar ist. Sollte also der IGH keine Zuständigkeit für eine solche Klage haben, kämen nur noch  nationale und deutsche Gerichte in Frage. Vor den nationalen Gerichten eines anderen als des in einem Verfahren beklagten Staates können Ansprüche nach gegenwärtigem Stand des Völkerrechts nur geltend gemacht werden, sofern sich der beklagte Staat nicht auf seine ihm zustehende Staatenimmunität beruft. Im Falle der Durchführung des Verfahrens in einem anderen Land müsste Deutschland also auf seine Staatenimmunität verzichten und sich der ausländischen nationalen Gerichtsbarkeit freiwillig unterwerfen. Anderenfalls müssten Ansprüche Griechenlands wegen der Zwangsleihen gegen Deutschland im Rahmen eines Verfahrens vor deutschen Gerichten erhoben werden.

Verjährung und Verwirkung der Ansprüche

Schließlich müsste noch geklärt werden, ob Deutschland im Falle einer Geltendmachung der Ansprüche die Verjährungseinrede bzw. Verwirkung entgegenhalten könnte. Dies hätte zur Folge, dass Deutschland Zahlungsansprüche Griechenlands nicht mehr erfüllen müsste. Problematisch erscheint bei dem Verjährungseinwand der Zeitpunkt des Verjährungsbeginns. Für den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist bedarf es der Fälligkeit des Anspruchs. Der Fälligkeitseintritt setzt seinerseits ein bestimmtes oder bestimmbares Datum voraus.  Dabei gilt die Fälligkeit als wesentliche Voraussetzung des Beginns der Verjährung. (Vgl. zum allgemeinen Rechtsgedanken, dass die Verjährung erst bei Fälligkeit beginnt, im deutschen Recht § 194 Bürgerliches Gesetzbuch). In der Zwangsanleihe wurde jedoch kein Datum für die Fälligkeit der Darlehensrückzahlung bestimmt. Vertretbar wäre unter Umständen die Annahme, dass die Fälligkeit der Rückzahlung und der Verjährungsbeginn mit Abschluss und Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrag eintrat, nachdem dieser 1990 anstelle eines Friedensvertrags geschlossen wurde. Wie oben dargestellt wurde der „2+4 Vertrag“ gerade deshalb nicht als Friedensvertrag bezeichnet wurde, um etwaigen Reparationsforderungen zu entgehen. Für eine solche Annahme könnte sprechen, dass im Jahre 1965 der damalige Bundeskanzler Ludwig Erhard der griechischen Regierung in Aussicht stellte, „sobald die deutsche Wiedervereinigung unter Dach und Fach sei, werde man die Zwangsanleihe zurückzahlen“. Allerdings erscheint fraglich, ob ein möglicherweise zu einer Entscheidung berufenes Gericht zu der Rechtsauffassung gelangen würde, dass allein die unilaterale Erklärung des Bundeskanzlers von 1965 zur Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs im Jahre 1990 geführt haben könnte. Prof. Hagen Fleischer, Historiker, Universität Athen: „Wie eingangs bereits erwähnt, war Griechenland an den Verhandlungen zum „2+4 Vertrag“ nicht beteiligt. Beim Vertrag, der 1990 schließlich unterzeichnet wurde, strich man das Wort „Frieden“ einfach. Denn ohne Friedensvertrag keine Reparationen.  Der Vertrag hieß nun „2+4-Vertrag“ – ohne auch nur ein Wort über Entschädigungen und den Zwangskredit zu verlieren. Ausgehandelt hatten das Abkommen die DDR, die BRD und die vier großen Siegermächte – Griechenland durfte nicht mitreden. Die  Ansprüche aber sollten aus Sicht der Bundesregierung fortan verwirkt sein. „Herr Kohl, als er zum ersten Mal angesprochen wurde, sagt er: „Jetzt? Na jetzt ist es zu spät“. Also das zu früh/zu spät kommt direkt hintereinander und von griechischer Seit merkt man natürlich die Absicht und ist verstimmt. In einer diplomatischen Note forderte Griechenland 1995 erneut Verhandlungen über die Rückzahlung der Zwangsanleihe, wurde aber kühl abserviert: „Nach Ablauf von 50 Jahren nach Kriegsende … habe die Reparationsfrage ihre Berechtigung verloren.“ (https://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-vom-12-03-2015/griechenland-deutsche-schulden.html) Dass Griechenland etwa durch konkludentes Verhalten auf seinen Darlehensrückzahlungsanspruch verzichtet hat, würde voraussetzen, dass Griechenland im Hinblick auf die Geltendmachung des Anspruchs untätig war, während Deutschland berechtigterweise auf die Geltendmachung zur fraglichen Zeit vertrauen durfte. (WD 4 093/13). Eine Verwirkung des Anspruchs scheidet insoweit aber wohl aus, weil Griechenland zum einen immer wieder auf das Bestehen des Anspruchs hingewiesen hat, die Ansprüche 1960 ausgenommen wurden, im Memorandum von 1965 erneut auf die Ansprüche eingegangen wurde und zum anderen die Zahlung nach einer Wiedervereinigung Deutschlands in Aussicht gestellt wurde, während die Anwesenheit Griechenlands bei den „2+4“ Verhandlungen bewusst vermieden wurde, und es damit seine Ansprüche nicht geltend machen konnte. Die griechische Regierung hat gegenüber der Bundesrepublik Deutschland keinen formellen, endgültigen Verzicht auf die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen erklärt, sondern immer wieder auf deren Bestehen hingewiesen. Griechische Politiker wie etwa der ehemalige Ministerpräsident Mitsotakis und der damalige Außenminister Samaras forderten Reparationszahlungen. Jahre später bezeichnete der ehemalige griechische Außenminister Avramopoulos die Kriegsschulden als „offen“ ehe sich die neue Regierung um Ministerpräsident Tsipras mit dem Thema befasste. Gegenüber der Bundesregierung von Deutschland hat keine griechische Regierung seit April 2013 derartige Forderungen geltend gemacht.

Fazit

Bislang gibt es zur Frage der Zwangsanleihe keine eindeutige Rechtsauffassung. Es spricht aber einiges dafür, dass der Rückforderungsanspruch rein rechtlich nach wie vor besteht und heute noch geltend gemacht werden könnte. Letztendlich ist es aber für beide Seiten eine moralisch-ethische Frage, wie man sich unter Freunden nach all den Jahren verhält. Auf der einen Seite steht die Verantwortung Deutschlands zu seiner Schuld und seiner Vergangenheit. Auf der anderen Seite sollte die griechische Seite im Rahmen der Völkerverständigung, der jahrzehntelangen deutsch-griechischen Freundschaft, der bislang von Deutschland erbrachten und von Griechenland als Netto-Empfänger erhaltenen EU-Mittel und der langen EU und NATO Partnerschaft beider Länder bedenken, ob die Geltendmachung der Ansprüche nach all den Jahren, zielführend ist. Der gewählte Zeitpunkt für die Geltendmachung wird der Bedeutung des Anspruch und dem ihm zugrunde liegenden Sachverhalt jedenfalls nicht gerecht und dürfte auch in Anbetracht des Zustandes der bilateralen Beziehungen falsch sein.
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Ein Scheitern in der Griechenland Frage würde uns die Geschichte nie verzeihen

Publiziert am 15.März.2015 von Abraam Kosmidis

invest in GreeceÜberlegungen zum Zwiespalt zwischen den unhaltbaren Versprechungen der aktuellen griechischen Regierung aus dem Wahlkampf und der uneinsichtigen Haltung Deutschlands und der Institutionen zur gescheiterten Griechenland-Rettung.


  • Der Euro fällt - die Exporte in der EU steigen, nur profitiert Griechenland kaum davon.
  • Der Ölpreis, Löhne und Gehälter, die Produktionskosten sind auf einem Tiefstand - den griechischen Unternehmen fehlt die Liquidität für Expansion
  • Die EZB hat ein Billionen Ankaufsprogramm für europäische Staatsanleihen aufgelegt - Griechenland ist davon ausgeschlossen.
  • Die Spreads europäischer Anleihen sinken weiter, in Europa werden enorme Geldmassen in den Markt gepumpt - Griechenland kann ohne „Sparprogramm“ jedoch nicht an die Märkte um sich und der Wirtschaft  Liquidität zu verschaffen.
Mit anderen Worten: Die allgemeinen wirtschaftlichen Voraussetzungen in der EU für eine Verbesserung der griechischen Wirtschaft liegen theoretisch zwar vor, doch hindern die besonderen Rahmenbedingungen Griechenland an der Nutzung dieser Vorteile.  Die geopolitische Lage Griechenlands könnte noch ein Ass im Ärmel sein, das jedoch ziemlich ungeschickt genutzt wird. Leider hat sich das Land für den Weg der Abenteuerpolitik, der Konfrontation und der Ungewissheit, just in einem Moment entschieden, als sich in der Wirtschaft Ende 2014 ein erstes -wenn auch geringes- Wachstumssignal abzuzeichnen schien. Ein Weg mit ungewissen politischen und wirtschaftlichen Folgen, erheblichen Folgekosten und insbesondere mit zweifelhaftem Ausgang. Selbst der „Supergau“ namens „Grexit“ ist mittlerweile nicht mehr tabu und wird in Westeuropa als Option diskutiert. Dennoch müssen auch die Partner Griechenlands akzeptieren, dass die aktuelle griechische Regierung mit ca. 36,3 % den politischen Willen der Mehrheit des griechischen Volkes zum Ausdruck bringt, während die Politik der memorandums-konformen Politik der Nea Demokratia mit 27,8% nur auf dem 2. Platz landete und damit abgewählt wurde. Im Parlament hat die jetzige Regierung aufgrund einer Besonderheit des griechischen Wahlsystems, welches der stärksten Partei weitere 50 Sitze zuschlägt, damit die absolute Mehrheit nur um 2 Sitze verfehlt. Der Zwiespalt ist nun groß. Noch größer ist der notwendige Spagat. Einerseits ist offensichtlich, dass es wie bisher nicht mehr weitergehen konnte. Die von der Troika bzw. den „Institutionen“ auferlegte Austeritäts-Politik hatte Land und Leute ohne Aussicht auf Besserung immer weiter in die Verelendung getrieben, weshalb  „etwas“ geschehen mußte. Über dieses „etwas“ und die Wahl der Mittel kann man allerdings unterschiedlicher Meinung sein. Eine Konfrontation mit den europäischen Partnern ist aus der Sicht vieler Griechen jedenfalls der falsche Weg. Das Land scheint nun in der Zwickmühle zwischen den Vorstellungen der Regierung und der Beharrlichkeit der europäischen Partner gefangen zu sein. Während die heutige griechische Regierung mit populistischen Wahlversprechen und diffusen Auswegszenarien an die Macht kam, wurde dem Volk vermittelt, dass es doch noch einen anderen Ausweg ohne Sparpolitik und Troika gibt und dass nur die Staatsverschuldung das größte nationale Problem sei. Andererseits konnten die europäischen Partner bis heute nicht einsehen, dass ihre auf Bestrafung (wegen der angeblichen falschen Zahlen bei der Euroaufnahme) und nicht auf wirkliche Hilfe ausgerichtete Haltung, sowie die permanente Förderung eines Negativklimas gegenüber Griechenland und das ständige Bashing der Presse, falsch ist und zwangsläufig zur Machtübernahme von radikalen Kräften  führen musste. Die Lage ist äußerst ernst, auch wenn sich ein großer Teil der Bevölkerung in Griechenland dessen noch nicht bewusst ist und weiterhin an die Versprechen aus dem Wahlkampf glauben möchte. Der griechische Ministerpräsident hat enorme Schwierigkeiten, die notwendigen Handlungen vorzunehmen, um das Land vor der drohenden Insolvenz zu retten. Fragliche Ansichten, Aussagen und Verhaltensweisen, sowie  unprofessionelles Verhalten lassen darüber hinaus die Lage Schritt für Schritt weiter eskalieren. Die Großversprechen aus Oppositionszeiten können heute von der heutigen Regierungspartei nun schwer wieder rückgängig gemacht werden. Dazu müsste Herr Tsipras sein eigenes politisches Kapital aufs Spiel setzen. Andererseits fehlen schlicht die finanziellen Mittel, um die Versprechen umzusetzen, was aber von Anfang an absehbar war. Es stellt sich deshalb die Frage, ob der Ministerpräsident nun den politischen Preis für die Rückgängigmachung seiner Wahlversprechen bezahlen möchte, oder ob er einen Plan „B“ für die Beschaffung der Geldmittel hat, die für die Einlösung seiner Versprechen erforderlich sind. Regierungsseitig wurde jedenfalls verlautbart, dass es keinen Plan „B“ gäbe. Andererseits haben Griechenlands Gläubiger in den letzten Jahren viele und teils verheerende Fehler gemacht, möchten diese aber nicht zugeben. Dazu verlieren sie jetzt auch noch ihre Geduld mit der „aufsässigen“ neuen griechischen Regierung.  Die Ansicht, dass Griechenland eventuell nicht zur Eurozone gehöre, ist ebenso ein „no go“ , wie etwaige Bemerkungen gegen den griechischen Finanzminister, die unter die Gürtellinie abzielen. Und auch der lapidare Verweis auf die „Pressefreiheit“ als Deckmantel für die seit Jahren anhaltenden unverantwortlichen Verhaltensweisen von Teilen der Presse wird nicht dem Anspruch gerecht, den man von politisch „erfahrenden“ europäischen Partnern erwarten darf. Was wiederum die griechische politische „Elite“ anbetrifft, ist diese lediglich ihren Vorschriften aber nicht den wirklichen Umständen gewachsen. Nach den anfänglichen Lobreden auf die neue Regierung, haben sie sich für eine unkontrollierte Panikmache entschieden. Beides dürfte falsch sein. Einen möglichen politischen Ausweg könnte eine Abkehr von radikalen Ansichten und Praktiken der Regierung, hin zu einer realpolitischen mitte-links Politik darstellen. Dazu müsste den Syriza Wählern jedoch zunächst vermittelt werden, dass die Versprechen aus dem Wahlkampf zum größten Teil nicht eingehalten werden können. Ferner müsste eine Abkehr von theoretischen und extremen ideologischen Ansichten erfolgen und Zugang zur Realpolitik gefunden werden, die der schwierigen politischen Lage des Landes gerecht wird. Die Einsicht in die eigenen Fehler der Vergangenheit auf griechischer Seite und die Bereitschaft diese abzustellen, stellt dabei eine wesentliche Voraussetzung für den Beginn des so notwendigen neuen Denkens dar. Reformen auf nahezu allen Gebieten (Recht, Steuern, Bildungssystem usw.), Konsolidierung des Staatshaushaltes, Bekämpfung von Filz und Steuerhinterziehung, Wirtschaftsförderung und Schaffung von Arbeitsplätzen stellen dabei wesentliche Voraussetzungen dar, die auch ohne die Hilfe der europäischen Partner längst in Angriff hätten genommen und erledigt werden müssen. Die jetzige Regierung könnte für all diese Reformen stehen und diese glaubwürdig vermitteln, nachdem sie für die Politik der vergangenen drei Jahrzehnte keine Verantwortung trägt. Gleichzeitig müsste den europäischen Partnern in vernünftiger Weise vermittelt werden, dass eine Kehrtwendung in der europäischen Griechenlandpolitik zwingend notwendig ist. Die Einsicht in die eigenen Fehler der Vergangenheit seitens der Partner und Gläubiger Griechenlands bedeutet zunächst das Eingeständnis, dass die bisherigen Rettungsmaßnahmen zu keiner Verbesserung sondern zu einer Verschlechterung der Situation Griechenlands geführt haben. Immer neue Schulden aufzunehmen, um alte abzahlen zu können, löst das Problem nicht, sondern verschleppt es nur. Ferner sollten die Partner zur Einsicht gelangen, dass die auferlegte rigide Sparpolitik / austerity gescheitert ist. Nur Überschüsse aus Staatseinnahmen, welche aus Realwachstum generiert werden, können einen effektiven Abbau des Schuldenbergs ermöglichen. Hierzu sind aber Investitionen in die griechische Wirtschaft und nicht deren Demontage wie bisher notwendig. Momentan lässt der stetige Anstieg des Nationalpopulismus jedoch keinen Freiraum für vernünftiges Denken und überlegte Entscheidungen zu. Die Toleranz für Fehler wird dabei immer kleiner, und falls der sogenannte Zyklus des post-diktatorischen Ära (der sogenannten Metapolitevsi)  durch den Niedergang und die Abspaltung Griechenlands vom Westen, Europas und des Euro abgeschlossen werden sollte, wird es uns die Geschichte nie verzeihen.
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Neues Förderprogramm ESPA : Zuschüsse und Subventionen von 17 Mrd. Euro in Griechenland

Publiziert am 15.Januar.2015 von Abraam Kosmidis
Europe Comision18 große Investitionsprogramme für Wachstum und Beschäftigung sind von der Europäischen Kommission für den Zeitraum 2014 – 2020 im Rahmen des neuen ESPA – Förderprogramms genehmigt worden. Die Gesamtinvestition der EU für die entsprechenden Programme beläuft sich über 17 Mrd. Euro. Davon sollen 34.500 kleine und mittlere Unternehmen gefördert und ca. 2.700 neue Unternehmen gegründet werden, während eine Kooperation von 2.000 KMU mit Forschungseinrichtungen zu erwarten ist. Durch diese Förderprogramme soll eine Zunahme von Vollzeitäquivalenten um 16.000 erzielt werden, während 8.000 junge Forscher in förderfähigen Trägern arbeiten können. Der Abschluss der Basisinfrastruktur, insbesondere im Verkehrswesen, soll angestrebt werden, und in diesem Rahmen ist die Konstruktion eines neuen Straßennetzes von ca. 260 km (Transeuropäische Verkehrsnetze) sowie eines Eisenbahnnetzes von 161 km vorgesehen.

Nationale Programme

«Neuregelung der Öffentlichen Verwaltung» Das gesamte Programmbudget beläuft sich auf 377 Mil. Euro, wozu der Europäische Sozialfonds mit 200 Mil. Euro beiträgt.

«Technische Unterstützung»

Das entsprechende Programm beläuft sich insgesamt auf 402 Mil. Euro und zielt auf die Förderung der ordnungsgemäßen Anwendung sämtlicher griechischer Programme ab, die im Rahmen der Investitionen für Wachstum und Beschäftigung durch die Entwicklung der geeigneten Mittel und Verwaltungsverfahren finanziell unterstützt werden.

«Verkehrsinfrastrukturen, Umwelt und Nachhaltige Entwicklung»

Eines der wichtigsten Programme aus finanzieller Sicht mit einem Gesamtbudget von 5,15 Mrd. Euro und einer Mitwirkung in Höhe von 4,33 Mrd. Euro von der E.U. für Eingriffe in den Bereichen der Verkehrsinfrastruktur, der Umwelt und der Energieeffizienz. Die Anwendung des entsprechenden Programms soll erwartungsgemäß zehntausende an Arbeitsplätzen schaffen, wovon 32.000 im Verkehrswesen und ca. 50.000 im Umweltbereich eingeordnet werden. Demnach sollen zusätzliche Infrastrukturen für die wichtigsten europäischen Straßen – und Eisenbahnverbindungen entstehen (Transeuropäische Verkehrsnetze). Das U-Bahnnetz in Athen soll eine enorme Personenanzahl empfangen können und in Thessaloniki sollen Neubaustrecken von 14,40 km konstruiert werden. Zudem ist die Verbesserung der Bewirtschaftung von festen Abfällen und Abwasser vorgesehen, mit einer Steigerung der Recyclingkapazität um ca. 650.000 Tonnen pro Jahr.

«Wettbewerbsfähigkeit, Unternehmenstätigkeit und Innovation»

Gesamtinvestition: 4,66 Mrd. Euro Förderung des Innovationsbereiches und Stärkung der KMU, insbesondere der Sektoren mit Wettbewerbsvorteil: landwirtschaftliche Lebensmittel, Energie, Lieferkette, Kultur- und Kreativwirtschaft, Umwelt, Tourismus / Kultur, Informations-und Kommunikationstechnik, Gesundheitssektor. Unterstützung von mindestens 1.185 Unternehmen zur Herstellung von neuen Produkten, Anstieg der Bruttowertschöpfung von 9 strategischen Sektoren um 11 Mrd. Euro und Zunahme der Ausfuhren dieser um 1,1 Mrd. Euro. Unterstützung von mindestens 22.500 KMU zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen.

Regionalprogramme

Attika

Die Investitionen zur Förderung des Wachstums und der Beschäftigung belaufen sich insgesamt auf 1,14 Mrd. Euro. Ein Anteil von 18% der Investitionen betrifft den Innovationsbereich, die Nutzung der Informations-und Kommunikationstechnik sowie die Stärkung der KMU in der Region Attika. Erwartungsgemäß sollen 250 Unternehmen mit Forschungseinrichtungen verbunden werden, während 3.800 KMU zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen gefördert werden. Es wird mit einer Erhöhung der privatwirtschaftlichen Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Innovation um 65 % gerechnet. 29% der Investitionen zielen auf die Energieeffizienz und auf Umweltschutzmaßnahme ab, wie z.B. die Abwasserentsorgung, Wasserversorgung, Kultur- und Naturerbe und eine nachhaltige Stadtentwicklung. Zudem werden Hochwasserschutzmethoden sowie die Versorgung mit Trinkwasser hoher Qualität vorgesehen. Ein Anteil von 15% betrifft den Transport und die Verbesserung der regionalen Mobilität, und 25% der Investitionen wird zur Förderung der Kompetenzentwicklung und sozialen Integration dienen, sowie zur Bekämpfung der Armut und Diskriminierung. Zentralgriechenland Die gesamte Höhe der Investitionen beläuft sich auf 190,05 Mil. Euro. Mehr als 14% der regionalen Finanzierung soll zur Verbesserung der örtlichen Wettbewerbsfähigkeit bereitgestellt werden, sowie zur Unterstützung der innovativen Unternehmerschaft und technologischen Investitionen für KMU in Zentralgriechenland. Ein Anteil von 25% der Investitionen betrifft Basisinfrastrukturen zur Förderung des nachhaltigen Verkehrs und leichteren Zugangs zu Erdgasnetzen in Stadtgebieten und Gewerbeparks.

Kreta

Gesamtinvestitionen in Höhe von ca. 434,8 Mil. Euro. 12% des Budgets wird für den Innovationsbereich und die Wettbewerbsfähigkeit der KMU vorgesehen. Zudem wird eine jährliche Zunahme der Besuche um 135.000 an kulturellen und touristischen Orten erwartet. Zur Verbesserung der Abfallwirtschaft und Abwasserentsorgung ist ein Anteil von 60 % bestimmt worden.

Thessalien

Die Region Thessalien plant die Realisierung von Investitionen in Höhe von insgesamt 401 Mil. Euro. Mehr als 15% der Finanzmittel sollen zur Stärkung des Innovationsbereiches und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU zur Verfügung gestellt werden. 25% der Investitionen betrifft die bessere Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, und ein zusätzlicher Anteil von 25% soll zur Anpassung der Bürgerkompetenz an die regionalen Entwicklungsbedürfnisse beitragen, insbesondere mit Blick auf die Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit. Mehr als 200 Unternehmensprojekte für Sozialunternehmen sollen erwartungsgemäß gefördert werden.

Epirus

Investitionen in Höhe von 325,8 Mil. Euro. 13% des regionalen Budgets betrifft die Stärkung des Innovationsbereiches und der Wettbewerbsfähigkeit, und 40% der Investitionen sollen zur Verbesserung der Abwasserentsorgung und ordnungsgemäßen Wasserversorgung eingesetzt werden.

Ionische Inseln

Gesamtbudget: 226,92 Mil. Euro. Ein Anteil von 40% zielt auf die Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen und privaten Gebäuden ab, und 15,5 % zur Förderung des nachhaltigen Verkehrswesens und Bewältigung der Verkehrsüberlastung. Westgriechenland Die gesamte Höhe des Förderprogramms beläuft sich auf 491 Mil. Euro. 14% des Budgets betrifft den Innovationsbereich und die Förderung der KMU. 32% ist für die Abfallwirtschaft und Wasserversorgung vorgesehen, und 26% der Investitionen wird der Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung gestellt.

Nordägais

Investitionen in Höhe von 301,7 Mil. Euro. 13% der Finanzmittel wird für den Innovationsbereich und die Wettbewerbsfähigkeit vorgesehen, 11% zur sozialen Integration und zur Verbesserung der Beschäftigung, 42% soll die Abfallverwertung fördern und 20% des Budgets soll zur Verbindung zwischen den Inseln und dem Festland beitragen.

Südägais

Die Gesamthöhe der Investitionen beläuft sich auf ca. 168 Mil. Euro. Mehr als 13% der Finanzmittel soll zur Förderung der KMU bereitgestellt werden, zur Nutzung der Informations-und Kommunikationstechnik, zur Stärkung des Innovationsbereiches und der Wettbewerbsfähigkeit. 17% ist für die soziale Integration vorgesehen und ein Anteil von 15% wird insbesondere zur Bekämpfung der alltäglichen Probleme auf den kleinen Inseln der Region bereitgestellt, in Bezug auf die Umwelt, das Verkehrswesen, die Bildung und Gesundheitsversorgung.

Zentralmakedonien

Das Gesamtbudget beläuft sich auf 711,8 Mil. Euro. Mit 14% soll die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden. 60% der Finanzmittel wird für die „grüne“ Mobilität bereitgestellt, zur Sicherung der soliden Verwaltung in den Natura-2000-Gebieten und zur Förderung der Energieeffizienz zur Weiterentwicklung des Seeverkehrs, zur Bewältigung der Verkehrs-und Umweltverschmutzungsprobleme sowie zur Verbesserung der Hochwasserschutzmaßnahmen und der Modernisierung der Verkehrsnetze und der Wasserversorgung. 23% der Fördermittel sollen in der Bildung und Verbesserung der Arbeitsbeschäftigung investiert werden.

Ostmakedonien und Thrakien

Das Förderprogramm beläuft sich auf 406 Mil. Euro. 14% der Investitionen sollen den Forschungsbereich und die Geschäftsverbindungen zur Unterstützung des Innovationsbereiches und der Gründung von neuen Unternehmen fördern. 53% der Finanzmittel betrifft den Energiesektor / Energieeffizienz sowie die Umweltprioritäten, und ein Anteil von 18% ist für das Bildungswesen und Gesundheitseinrichtungen vorgesehen.

Westmakedonien

Das Gesamtbudget des Förderprogramms beläuft sich auf 264,5 Mil. Euro. 15% der Fördermittel soll zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU beitragen, 50% des Budgets wird zur Förderung des nachhaltigen Verkehrswesens beitragen und 30% soll in der Unternehmerschaft investiert werden.

Peloponnes

Die Fördermittel belaufen sich insgesamt auf 270,3 Mil. Euro. Ein Anteil von 15% soll zur Förderung des Innovationsbereiches bereitgestellt werden.
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Die tragische Realität

Publiziert am 12.Januar.2015 von Abraam Kosmidis
Europa GriechenlandDas Dilemma der bevorstehenden Parlamentswahl in Griechenland lässt die Bevölkerung zwischen Wut und Angst schwanken: Wut aufgrund der Wirtschaftspolitik der Regierungskoalition aus Konservativen (Nea Dimokratia) und Sozialisten (PASOK), und Angst vor der Wirtschaftspolitik der radikalen Linkspartei SYRIZA. Mittlerweile ist es offensichtlich, dass ein gut informierter Bürger anders als ein unzureichend Informierter wählt. Es ist in der Tat höchste Zeit, dass jemand die Verantwortung übernimmt und dem griechischen Volk die Wahrheit mitteilt, sodass tiefgreifende Veränderungen zur Normalisierung des Landes durchgeführt werden können. Ein kürzlich erschienener Artikel des Professors an der Universität von Piräus, Herrn Theodoropoulos, enthält eine detaillierte Aufstellung der Fakten, welchen das griechische Volk ausgesetzt ist. Im Jahr 2008, d.h. ein Jahr vor dem Eintritt der Finanzkrise, belief sich die Gesamtanzahl der Beschäftigten in den produzierenden Branchen auf 3,74 Mil. Im Jahr 2013 fiel diese Zahl um 25,5 % auf 2,78 Mil. Der Sektor ist von wesentlicher Bedeutung, weil die dort beschäftigten Arbeitnehmer ihre Steuern und Abgaben ordnungsgemäß entrichten und somit zur Lohnzahlung der Staatsbeamten sowie zur Förderung der Rentenkassen maßgeblich beitragen. Innerhalb der fünfjährigen Rezession ist in der Anzahl der unproduktiven Konsumenten (Staatsbeamte und Rentner) hingegen prinzipiell keine Veränderung festgestellt worden. Die Anzahl der staatlichen Beamten ist zwar gesenkt worden, dafür nahm aber die Anzahl der Rentner deutlich zu. Eine Fortsetzung dieser Verfahrensweise ist unbestreitbar ausweglos. Immer weniger produktive Arbeitnehmer haben die Kosten für Rentner und Staatsbeamte zu tragen. Da aber die Anzahl der unproduktiven Konsumenten konstant geblieben ist, hat sich die Kostenlast für jeden einzelnen produktiv Beschäftigten dementsprechend erhöht. Die Zunahme der Staatsbeamten oder die Rentengewährung an Fünfzigjährige oder gar an jüngere Personen war definitiv keine verantwortungsvolle Vorgehensweise. In den Rezessionsjahren hat die Anzahl der pensionierten Staatsbeamten um 234.000 zugenommen, bei einem Durchschnittsalter von 56,7 Jahren. Die Staatsverschuldung belief sich im Jahre 1999 auf 122 Mrd. Euro. Heute, und trotz des PSI, beträgt diese 322 Mrd. Euro. Während desselben fünfzehnjährigen Zeitraums finanzierte der Staat die Sozialversicherungen mit 200 Mrd. Euro. Die gesamte Verschuldungszunahme ist damit auf das Versicherungssystem zurückzuführen. Griechenlands früherer Wirtschaftsminister, Stefanos Manos, hatte einen innovativen Vorschlag für das Versicherungssystem vorgelegt: eine monatliche Garantierente in Höhe von 700 Euro mit 67 Jahren bei Abschaffung sämtlicher Rentenbeiträge und Zusatzrente mit individuellen Rentenverträgen. Die Abschaffung sämtlicher Rentenbeiträge würde eine enorme Schockwirkung des Wachstums hervorrufen. Während den Wahlkampfzeiten hört man oft, dass die Lösung in der Steigerung der Beschäftigungsquote liegt, was im Prinzip nicht falsch ist; dafür werden jedoch Investitionen benötigt, oder eine Art Abschaffung der permanenten Beiträge. Investitionen benötigen wiederrum Geldmittel. Geld wird jedoch für Beiträge und Steuern ausgegeben, sodass die unproduktiven Konsumenten gefördert werden können. Somit bleiben keine Mittel für Investitionen übrig. Beide Regierungen, sowohl PASOK als auch Nea Dimokratia haben sich in den fünf Jahren weder getraut, den aufgeblähten und unproduktiven Verwaltungsapparat anzutasten, noch mit dem Versicherungssystem in Konfrontation zu treten, sodass der produktive Bereich der Wirtschaft vernichtet worden ist. Es gibt bisher kein Anzeichen dafür, dass Nea Dimokratia nach einem Wahlsieg ihre Politik ändern wird. Die radikale Linkspartei SYRIZA verspricht wiederrum eine Förderung der unproduktiven Konsumenten, indem sie die Einstellung neuer Staatsbeamte fortsetzt, Gehälter und Renten erhöht und Vorruhestandsrenten sichert. Hieraus ergibt sich leider eine zwingende politische Logik: die Anzahl der unproduktiven Konsumenten überschreitet die Anzahl der produktiv Beschäftigten.

Der produktive Sektor sollte deshalb folgende Maßnahmen verlangen:

  1. Die unmittelbare Aufhebung sämtlicher, unnötiger Staatsausgaben.
  2. Die Abschaffung der unentgeltlichen Frührenten.
  3. Die Abschaffung sämtlicher Steuern zu Gunsten Dritter, welche Investitionen verhindern (die Steuern zu Gunsten Dritter begünstigen hauptsächlich die Rentenzahlungen der privilegierten Klassen).
  4. Die tiefgreifende Analyse des Versicherungssystems.
Darüber hinaus können auch weitere Maßnahmen von einer Regierung getroffen werden, die auf das wirtschaftliche Wachstum und die produktive Beschäftigung abzielen. In der vorstehenden Argumentation ist der Schwerpunkt der Verhandlungen über die Höhe der Verschuldung nicht einbezogen worden, zumal diese und ihre Tragfähigkeit in Bezug auf die in der Aufstellung abgebildeten, tragischen Realität nebensächlich sind. Das Problem der Staatsverschuldung kann nur bewältigt werden, wenn ein neuer Weg eingeschlagen wird. Die Verhandlungen mit den Gläubigern, von denen hier immerzu die Rede ist, erfolgen lediglich zur Schonung der unproduktiven Konsumenten, oder anders ausgedrückt: der Kunden sämtlicher Parteien. Die Bestrebungen sowohl der Regierung als auch der Opposition sind diesbezüglich identisch. Notwendig ist eine innere Auseinandersetzung der Bürger mit sich selbst, um die Realität zu akzeptieren und dementsprechend handeln zu können.
Entwicklung der Beschäftigtenzahl des Produktionssektors, der Zentralregierung und Pensionäre
(in Mil.)
Gesamt- beschäftigung Arbeitnehmer des Produktions- sektors Selbstständige Gesamt-beschäftigte des Produk-tionssektors Zentralregierung Pensionäre Unproduktive Konsumenten
2005 4.443,5 2.017,0 1.609,7 3.626,7 826,8 2.503,8 3.330,6
2006 4.527,5 2.037,0 1.631,6 3.668,6 858,8 2.526,8 3.384,6
2007 4.564,0 2.077,8 1.612,9 3.690,7 873,3 2.568,2 3.441,5
2008 4.610,5 2.126,3 1.614,3 3.740,6 869,9 2.601,0 3.470,9
2009 4.556,0 2.080,1 1.607,1 3.687,2 868,8 2.638,4 3.507,2
2010 4.389,7 1.970,1 1.562,8 3.532,9 856,0 2.649,4 3.505,2
2011 4.054,3 1.772,9 1.477,9 3.250,8 813,5 2.686,0 3.499,5
2012 3.694,9 1.589,6 1.353,9 2.943,5 751,4 2.700,0 3.451,4
2013 3.513,2 1.490,6 1.293,5 2.784,1 723,1 2.757,8 3.480,9
 
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Griechenlands Nettoverschuldung liegt nur bei 18 Prozent des BIP und nicht bei 175 Prozent

Publiziert am 24.Dezember.2014 von Abraam Kosmidis

Japonica Partners: Griechenlands Nettoverschuldung liegt nur bei 18 Prozent des BIP und nicht bei 175 Prozent des BIP

Europa GriechenlandDer internationale Investmentfond „Japonica Partners“ nahm eine innovative Analyse der griechischen Verschuldung vor und organisierte zudem eine Veranstaltung mit Hauptredner den Großinvestor Paul Kazarian. Den Schlussfolgerungen des Investmentunternehmens zufolge, erreicht die griechische Verschuldung mithilfe der internationalen Buchführungsnormen des öffentlichen Sektors einen Index (Nettoverschuldung zum BIP) wesentlich niedriger als 60%.

“Nutze den enormen Wettbewerbsvorteil Griechenlands zum eigenen Vorteil” lautet der Titel der Präsentation, in der unter anderem folgende Themen angesprochen werden:

  1. Die Buchführungsnormen des öffentlichen Sektors setzen die griechische Verschuldung auf 18% des BIP und nicht auf 175%.
  2. Die Netto-Zinskosten Griechenlands belaufen sich bei den Krediten auf 1/3 im Vergleich zu den Konkurrenzländern Portugal und Spanien. Demnach zahlt Griechenland einen niedrigeren Zinssatz als die übrigen Länder. Während der Verabschiedung des Haushaltsplans wies der griechische Premierminister, Antonis Samaras als auch der stellvertretende Regierungschef Evagelos Venizelos darauf hin, dass die Staatsverschuldung einer unterschiedlichen Messung unterliege. Unter Verwendung der internationalen Buchführungsnormen des öffentlichen Sektors erreicht somit die griechische Verschuldung einen Index (Nettoverschuldung zum BIP) deutlich niedriger als 60%.
Wie auch der Großinvestor Paul Kazarian andeutete, wird der gegenwärtige Wert der Verschuldung als gerechter Wert oder Buchwert aufgeführt, der mit den laufenden Marktwerten nicht zu verwechseln sei. Nach einer weiteren Auffassung von Herrn Kazarian, entspricht der wirtschaftliche Wert der Verschuldung dem Zeitwert der künftigen Zahlungsflüsse, mit einem Diskont auf die komparabelsten Marktzinssätze. Bei seinem letzten Besuch vor einigen Monaten, hatte der Großinvestor Kazarian die griechische Verschuldung erneut analysiert, wobei er betonte, dass Griechenland eine gute Investitionsmöglichkeit darstelle. Wie Herr Kazarian darlegte, gestaltet sich derzeit die durchschnittliche Laufzeit der griechischen Anleihen infolge der letzten Umstrukturierungen der griechischen Verschuldung und des diesbezüglichen Übergangs vom privaten zum öffentlichen Sektor auf 17 Jahre. Zugleich beläuft sich der Mittelwert in Italien, Frankreich, Irland, Spanien und Portugal nicht höher als 7 Jahre. Zudem hat der griechische Staat in den Jahren 2015 – 2016 lediglich einen Anteil von 5% des Nennwerts seiner Verschuldung zu zahlen, während sich der entsprechende Anteil in den fünf vorstehenden Ländern auf 22% beläuft. Ein Anteil von 86% der gesamten griechischen Staatsverschuldung weist günstige Bedingungen auf, die den Gründer der „Japonica Partners“ dazu antreiben, für Griechenland weltweit zu werben. Dazu gehören unter anderem:
  • ein Zinssatz von 0% für 10 Jahre
  • subventionierte, niedrigere Zinssätze
  • eine langjährige Entwicklung von Anleihen (40 Jahre)
  • 30 Mrd. Euro in mit Krediten des offiziellen Sektors finanzierten Vermögenswerten

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Präsidentschaftswahlen in Griechenland

Publiziert am 16.Dezember.2014 von Abraam Kosmidis
invest in GreeceLeider werden die Feiertage zu Weihnachten und zum Neujahrswechsel so ganz und gar nicht besinnlich in Griechenland. Denn es stehen zum Jahreswechsel kritische politische Entscheidungen an. Die Präsidentschaftswahlen sind dabei richtungsweisend für die das Schicksal der Regierung und das künftige Krisenmanagement. Denn kann das Parlament nicht die erforderliche Mehrheit für den Präsidentschaftskandidaten der Regierung erringen, sind Parlamentswahlen die Folge. Am 17.12.2014 findet der erste Wahlgang für die Präsidentenwahl statt. Gewählt ist der Kandidat für das Präsidentenamt wenn ihn von den 300 Parlamentariern 200 wählen. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, erfolgt am 23.12.2014 eine Wiederholungswahl. Auch bei dieser Wahl muss wieder eine Mehrheit von 200 Stimmen erreicht werden. Scheitert der Kandidat auch im zweiten Wahlgang, findet ein dritter und letzter Wahlgang am 29.12.2014 statt. Bei diesem 3. Durchgang genügen 180 der 300 Stimmen. Wird beim 3. Wahlgang die erforderliche Stimmenzahl von 180 nicht erreicht, muss das Regierungskabinett binnen 10 Tagen zurücktreten, das Parlament aufgelöst und Neuwahlen / Parlamentswahlen ausgerufen werden. Die Regierungsmehrheit reicht für die erforderliche Stimmenmehrheiten jedoch nicht aus. Die Verhandlungen konzentrieren sich deshalb auf die Stimmen der freien Abgeordneten. Bis zum Schluss wird dabei unklar bleiben, ob es der Regierung gelingt, die erforderlichen Stimmen der freien Abgeordneten für sich zu gewinnen oder nicht. Auf alle Fälle dürfte die Wahl so oder so sehr knapp werden. Denkbar wäre auch, dass sich Regierung und Opposition doch noch auf einen Präsidenten einigen und dafür Neuwahlen für Herbst 2015 ansetzen. Damit könnte die politisch gefährliche Gemengelage entschärft werden. Für den Fall von Neuwahlen, ist zu berücksichtigen, dass nach den aktuellen Umfragen die Oppositionspartei Syriza mit ca. 3,5% vor der Regierungskoalition aus Nea Demokratia und Pasok liegt. Sollte Syriza jedenfalls die Wahlen gewinnen, stehen ab Anfang 2015 erneut stürmische Zeiten bevor, weil der Parteichef A. Tsipras seinen wiederholten Aussagen zufolge die Grundlagen mit der Troika neu verhandeln möchte. Hierfür dürfte aber kaum Zeit bleiben, nachdem bis Ende Februar das neue MoU vereinbart werden muß, um die benötigte Liquidität zu erhalten. Selbst bei zügiger Durchführung von Neuwahlen und einer Regierungsbildung dürften kaum mehr als zwei Wochen für Verhandlungen verbleiben Hinzu kommt, dass Syriza auf alle Fälle Koalitionspartner benötigen würde. Die in Frage kommenden Parteien wären vermutlich Pasok und Potami. Beide aber bekennen sich zum Euro und Europa. Koalitionsverhandlungen dürften sich damit eher schwierig gestalten. Aber selbst bei erfolgreicher Regierungsbildung dürfte das verbleibende Zeitfenster jedoch kaum ausreichend sein, um die Troika und sonstigen Entscheidungsträger von einem Richtungswechsel in Sachen Griechenland zu überzeugen. Ganz abgesehen davon, dass der Beschluss neuer bzw. geänderter Maßnahmen der Zustimmung aller 26 EU-Mitgliedsstaaten bedarf und damit recht unwahrscheinlich wäre.

Die Frage ist: was käme danach ?

  • Syriza zieht sein Programm durch und es kommt zur offenen Konfrontation mit den europäischen Entscheidungsträgern. In diesem Zusammenhang ist schwierig vorstellbar, dass die Troika von ihren bisherigen Standpunkten abrücken wird.
  • Tsipras knickt ein und verhandelt das MoU auf der Grundlage der Verhandlungen der Regierung zu Ende. Das würde ihn allerdings bei seiner Wählerschaft unglaubwürdig machen.
Die Präsidentschaftswahlen werden damit Griechenland über die Feiertage und möglicherweise darüber hinaus in Atem halten.
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Fraport AG erhält Zuschlag für 14 griechische Regionalflughäfen

Publiziert am 11.Dezember.2014 von Abraam Kosmidis
Airport

Fraport AG und das griechische Industrieunternehmen „Copelouzos Group“ übernehmen die Privatisierung von 14 Regionalflughäfen in Griechenland.

Der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport ist als bevorzugter Bieter für den Betrieb von 14 griechischen Regionalflughäfen ausgewählt worden. Für 1,23 Milliarden Euro erhielten Fraport und Slentel – ein Tochterunternehmen des Copelouzos – Konzerns in einem Bieterverfahren zur Privatisierung der griechischen Flughäfen den Zuschlag des griechischen Privatisierungsfonds (TAIPED). Der auf 40 Jahre angesetzte Konzessionsvertrag umfasst die Flughäfen von Thessaloniki, Aktio und Kavala, sowie die Inselflughäfen von Chania auf Kreta, Kefalonia, Korfu, Kos, Mykonos, Mytilini, Rhodos, Samos, Santorini, Skiathos und Zakynthos. Zusammen zählten diese Flughäfen im Jahr 2013 ein Passagiervolumen von rund 19,1 Millionen Fluggästen. Als neue Eigentümer werden Fraport AG und ihr griechischer Partner Copelouzos für den Betrieb und den Ausbau der Flughäfen bis zum Jahre 2055 verantwortlich sein. Der Gesamtkaufpreis für die Konzession beträgt 1.234 Mio. € und ist laut Fraport voraussichtlich im Herbst 2015 zu leisten. Der Vorstandsvorsitzende der Fraport AG, Dr. Stefan Schulte, äußerte sich zufrieden über den Erwerb von weiteren Beteiligungs-Flughäfen mit erheblichem Wachstumspotenzial, und versprach eine weitere Stärkung und Erweiterung der griechischen Regionalflughäfen. Bis 2016 rechnet die international tätige Fraport AG mit einem Umsatz von 180 Millionen Euro für die neuerworbenen griechischen Flughäfen. Der Gründer und Präsident der Copelouzos Group, Dimitris Copelouzos, betonte die Bedeutung des Projekts auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene: „Die Modernisierung der Flughäfen trägt dazu bei, dass wir über zuverlässige und sichere Dienstleistungen die Entwicklung des griechischen Tourismus vorantreiben, zur lokalen und nationalen Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft beitragen und dadurch neue Arbeitsplätze schaffen. Unser Ziel ist es, Flughäfen zu entwickeln, die die Erwartungen und Bedürfnisse des griechischen Volkes und der internationalen Besucher erfüllen."
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Griechisches Parlament verabschiedet Haushalt für 2015

Publiziert am 11.Dezember.2014 von Abraam Kosmidis
griechenland_parlamentDas griechische Parlament stimmte in der Nacht des 7. Dezembers über den Haushalt für 2015 ab. Dabei stimmten 155 Abgeordnete für den Haushaltsentwurf, während 134 dagegen votierten. Zuvor bezeichnete der stellvertretende Premierminister, Evagelos Venizelos, den Haushaltsplan für 2015 als ein neues Kapitel in der Finanzgeschichte Griechenlands, während Ministerpräsident Samaras von einem historischen Moment sprach, zumal die Zeit der enormen Sparmaßnahmen zum Ende komme. Der Haushaltsplan spiegle nach fünf schwierigen Jahren die gewaltigen Anstrengungen der griechischen Wirtschaft und des griechischen Volkes wieder. Herr Venizelos fügte hinzu, dass der umstrittene Haushalt die Opfer des griechischen Volkes einschließt. Der Haushaltsplan weist eine so geringe Verschuldung aus wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Es handelt sich um eine ausgegliche Bilanz. Die griechische Regierung rechnet dabei für das Jahr 2015 mit einem Wirtschaftswachstum von drei Prozent, die Arbeitslosenquote soll von 24,8 auf 22,6 Prozent sinken und der Schuldenstand um mehr als sechs Prozent auf 171 Prozent vom Bruttoinlandsprodukt (BIP) abgebaut werden.
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