Weblog KPAG Kosmidis & Partner – die deutschsprachige Anwaltskanzlei in Griechenland

Die wichtigsten Punkte des neuen Entwicklungsgesetzes

Publiziert am 18.Mai.2018 von Abraam Kosmidis
Schritte für Griechenlands endgültigen AusstiegDie bereits vorgenommenen Maßnahmen und künftigen Schritte zur Erzielung einer nachhaltigen Entwicklung, zur Verringerung der Arbeitslosigkeit und zum Abbau der regionalen Ungleichheiten werden im Wirtschaftsentwicklungsbericht des Finanzministeriums ausführlich beschrieben.

Die wichtigsten, noch laufenden Maßnahmen sind folgende:

a) Anfang April 2018 ist die zweite Runde der Antragseinreichungen zur Einordnung in die Regelungen des Gesetzes 4399/2016 eröffnet worden („Neue unabhängige KMU“ und „Förderungen für Maschinenanlagen“), während auch die zweite Einreichungsrunde der Anträge für das Programm des „Allgemeinen Unternehmertums“ – mit Ablauf am 7. Mai 2018 – bereits im Gange ist. b) Am 16. April ist die Konsultation über die zwei neuen Regelungen des Gesetzes 4399/2016 („Synergien und Vernetzungen“ und „Innovationsbeihilfen für KMU“) abgeschlossen worden, und in Kürze wird auch die Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungen erwartet. c) Die Planung des Reglements „Zwischengeschaltete Finanzinstitute – Beteiligungsfonds“ ist bereits eingeleitet, während bis zum Ende des Jahres auch die Vollendung des Reglements „Integrierte Raumpläne und Herkömmliche Pläne“ erwartet wird. d) In Bezug auf den Abschluss der älteren, in den ehemaligen Gesetzen 3299/2004 und 3908/2011 eingeordneten Investitionspläne, hat das Generalsekretariat für Strategische und Private Investitionen die Auslosungen der zentralen Prüfungsorgane intensiviert, mit dem Ziel die Abschlüsse umgehend zu erledigen und den entsprechenden Zuschuss der alten Investitionspläne auszuzahlen.

Das neue Entwicklungsgesetz

Wie es auch im Bericht angemerkt wird, verkörpert das neue Entwicklungsgesetz eine Reihe von Innovationen mit einer spezifischen Entwicklungszielsetzung, wie unter anderem: a) Festsetzung der Höchstgrenze hinsichtlich der für jeden eingeordneten Investitionsplan zustehenden Förderung, sodass die Anzahl der Berechtigten ausgeweitet wird. b) Die vorrangige Stärkung der Industrie, Investitionspläne zur Wissensintensität, zur wachsenden Beschäftigung und zum hohen Mehrwert. c) Schwerpunkt auf der Gewährung von Beihilfen durch Steuerbefreiungen, zur Hebelwirkung und Anlagenrendite. d) Förderung der Zusammenarbeit und der Unternehmensfusionen. e) Senkung der Mindestkosten des Investitionsplans, sodass die Einordnung in das neue Entwicklungsgesetz auch für sehr kleine Unternehmen ermöglicht wird. f) Die zusätzliche Förderung von Investitionen in weniger begünstigten Gebieten. g) Vereinfachung und Digitalisierung von Bewertungs – und Prüfungsverfahren der Investitionsvorhaben zum Abbau der Bürokratie und zur Gewährleistung der Transparenz. Zudem erfolgt das gesamte Verfahren zur Einreichung des zu bewertenden Investitionsvorhabens sowie jeden Antrags zur Überprüfung und zum Abschluss elektronisch, wobei die Rangfolge und Priorität strikt eingehalten werden. Somit lässt sich die angestrebte Neuordnung im Entwicklungsmodell des Landes auf der Ebene des neuen Entwicklungsgesetzes langsam wiederspiegeln, bereits ab dessen erstem Wirkungsjahr, zumal die Mehrheit der eingereichten Investitionspläne (über 50% der Anträge) auf die Industriezweige fokussiert, wovon 58% Steuerbefreiungen beantragt haben, während auch Investitionsvorhaben von kleinen Unternehmen vorliegen (24% der Investitionspläne und 2,8% des Kostenvoranschlags für Investitionspläne niedriger als 500.000). Im Bericht wird zugleich eine Bewertung der vorherigen Entwicklungsgesetze (1998 bis 2014) angestrebt. Dem Finanzministerium zufolge ergibt sich demnach folgendes: a) 95% der Vorhaben betrafen ein niedriges und ein relativ niedriges Technologieniveau. b) 46,5% der Investitionspläne und 72,2% des gesamten Budgets bezog sich auf erneuerbare Energiequellen (insbesondere PV- Anlagen) als auch auf den Tourismus, und ein weiterer bedeutender Anteil betraf Unternehmenslager, welche die „missbräuchliche“ Bezeichnung der „Logistikzentren“ erhalten haben. c) 95% der Investitionspläne haben die Förderung in Form eines Zuschusses erhalten. d) Eine geringe Anzahl von Unternehmen erhielt den höchsten Anteil der Förderungen: 4,2% der Vorhaben erhielt einen Anteil von 43,6 % der Gesamtförderungen, während 6 Unternehmensgruppen (in insgesamt 14.500 Vorhaben) 8,1% der Gesamtförderungen bekommen haben. e) Ein Betrag von mehr als 600 Mil. wurde als Anzahlungen gewährt, wobei sich diese in einigen Fällen sogar auf 100% beliefen. Dadurch sind einige „große Investoren“ mit mehreren Millionenbeträgen finanziert worden, welche sie umgerechnet als Eigenkapitalgarantien auch in anderen ihrer Geschäftstätigkeiten genutzt haben, ohne sogar, in manchen Fällen die Investitionen auch in der Tat umgesetzt zu haben.
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Zweifache Heraufstufung der Bonität Griechenlands

Publiziert am 5.März.2018 von Abraam Kosmidis
MarketsDie US-Ratingagentur Moody’s hat die Kreditwürdigkeit Griechenlands von "Caa2" auf "B3" heraufgestuft, wobei sie darüber hinaus noch einen positiven Ausblick und die Möglichkeit zu weiteren Heraufstufungen angekündigt hat. Somit verlässt die Bonitätsnote des Landes zum ersten Mal seit 2011 das Rating „C“. Moody’s Begründung zufolge habe das Land eine erhebliche Verbesserung der Haushaltslage erzielt, die nach Einschätzungen auch in den nachfolgenden Jahren anhalten wird. Zudem ist die Ratingagentur der Ansicht, dass das Anpassungsprogramm erfolgreich abgeschlossen werden kann und Griechenland wieder vollen Zugang zu den Märkten haben wird. Dieser „saubere Austritt“ Griechenlands wird sich kurzfristig positiv auf die Liquiditätsreserve und mittelfristig auf die Zusage der Gläubiger auf zusätzliche Schuldenerleichterungen auswirken. Die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Zahlungsausfalls oder einer Restrukturierung der von privaten Gläubigern gehaltenen Verbindlichkeiten des Landes sei zudem spürbar gesunken. Ferner betont die Ratingagentur, dass auch das Risiko einer Wende oder Entgleisung der erzielten haushalts-und wirtschaftspolitischen Fortschritte erheblich gemindert sei. Ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum, ein starker Abbau der Staatsverschuldung und ein stabiles, politisches Umfeld könnten deshalb innerhalb von 12 Monaten eine weitere Heraufstufung Griechenlands bewirken. Gemäß der Ratingagentur hat Griechenlands Leistung im Rahmen des laufenden, dritten Kreditprogramms alle Erwartungen übertroffen. Die öffentlichen Finanzen sind nun auf eine nachhaltigere Basis gesetzt, es werden Primärüberschüsse von über 2% des BIP und eine nahezu ausgeglichenen Haushaltsposition für 2016 und 2017 erzielt. Darüber hinaus vertritt die Europäische Kommission die Auffassung, dass sich die kumulativen Vorteile aus den strukturellen Haushaltsmaßnahmen auf etwa 4,5% des BIP bis Ende 2018 belaufen werden. Griechenlands wirtschaftliche Verbesserung beruht größtenteils auf strukturellen Maßnahmen, die dauerhafte Fiskalvorteile erbringen werden. Ferner auf den Reformen der Einkommens-und Mehrwertsteuer, der Rentenausgaben und Gesundheitskosten, auf der Umstrukturierung der öffentlichen Unternehmen, sowie auf den Maßnahmen zur Eindämmung der Arbeitskosten im öffentlichen Sektor. Im Fall einer Notwendigkeit zur Erzielung des Primärüberschusses (3,5% des BIP) für die Jahre 2019-2022 liegt zudem ein Konjunkturpaket zur automatischen Einführung von Steuererhöhungen und Ausgabenkürzungen bereit. Auch wenn sich das Wirtschaftswachstum - anders als derzeit erwartet, als gedämpft erweisen sollte, befürworten die entsprechenden Maßnahmen eine mögliche Erreichung der Haushaltsziele. Die öffentliche Schuldenquote sollte durch eine derartige haushaltspolitische Leistung um etwa 7 Prozentpunkte des BIP innerhalb der nächsten zwei Jahre sinken, leicht über 174% des BIP in 2019 von 181% in 2017. Wesentliche Fortschritte wurden auch hinsichtlich anderer Ziele im Rahmen des Programms verzeichnet, zumal die fest verankerten und zur Krise beigetragenden, institutionellen Schwächen des Landes in der staatlichen und steuerlichen Verwaltung und dem Justizsystem nach und nach bewältigt werden, wie z.B. durch die Errichtung der Unabhängigen Behörde für Steuereinnahmen, der Privatisierungsträger und letztendlich die Ersetzung von hochrangigen Personen, die in der öffentlichen Verwaltung nach politischen Kriterien ernannt wurden. Auch die wesentlichen Schwächen des Banksektors – einschließlich der äußerst hohen, notleidenden Risikopositionen (NPEs) – werden der Ratingagentur zufolge jetzt intensiver behandelt. Die rechtlichen und technischen Anforderungen zur Durchführung von elektronischen Versteigerungen sind bereits in Kraft getreten und die Banken selbst haben sich zu einer Senkung der notleidenden Kredite verpflichtet. Positiv wird auch die Tatsache aufgenommen, dass die Abhängigkeit des Staatsapparats von der Notfallliquidität der Nationalbank Griechenlands und dem Eurosystem im letzten Jahr aufgrund der Rückkehr der Kundeneinlagen gesunken ist. Die Banken sind nunmehr in der Lage, gedeckte Schuldverschreibungen auszugeben, mit Diversifizierung ihrer Finanzierungsquellen durch die Finanzierung der Zentralbanken, während von den zur Rekapitalisierung der Banken bereitgestellten 25 Mrd. Euro lediglich 5,4 Mrd. Euro in Anspruch genommen werden mussten. Die wirtschaftlichen Aussichten werden ebenfalls als positiv bewertet, mit einem Erholungstempo, das mit dem in den anderen EU-Krisenländern zum Zeitpunkt ihres Austritts aus dem Fremdfinanzierungsmechanismus vergleichbar ist. Die Warenausfuhr und die Tourismuseinnahmen verzeichnen eine deutliche Zunahme, wodurch insbesondere die Erholung der Eurozone, aber auch der globalen Wirtschaft widergespiegelt wird. Die Konsumausgaben belaufen sich weiterhin noch auf einer bescheidenen Ebene, können jedoch von der Verbesserung der Arbeitsmarktlage, dem erfolgreichen Abschluss des Programms und der weiteren Stabilisierung des Banksektors profitieren. Die koordinierten Aktionen der EU und der offiziellen Gläubiger, wie unter anderem der Europäische Investitionsbank, haben zu einem bereits deutlich günstigeren Investitionsklima beigetragen. Die US-Ratingagentur ist sich sicher, dass ihre Projektionen für das reale BIP-Wachstum um 2% und 2,2% für 2018 und 2019 entsprechend umgesetzt werden, zumal der erfolgreiche Abschluss des laufenden Kreditprogramms das Vertrauen der Verbraucher und Unternehmen erhöhen und den Zufluss von privatem Kapital fördern wird. Die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Abschlusses des dritten Kreditprogramms im August ist damit sehr wahrscheinlich, was sich auch durch die positiven Schlussfolgerungen der letzten Euro-Gruppe bestätigen lässt. Griechenlands Rückkehr an die Finanzmärkte soll durch einen hohen Bargeldbestand und durch die Zusage der Gläubiger auf Schuldenerleichterungen unterstützt werden, um den Kreditbedarf in einem überschaubaren Rahmen halten zu können. Größere Kapitalreserven sollen den „sauberen“ Austritt des Landes aus dem dritten Hilfspaket und die Rückkehr zur eigenständigen Marktfinanzierung temporär unterstützen. Dies soll u.a. durch die Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Mittel des derzeit laufenden dritten Hilfsprogramms in Höhe von 86 Mrd. Euro geschehen. Moody’s Erwartungen zufolge, sollen anfänglich Reserven in Höhe von mindestens 18 Mrd. Euro gebildet werden (ca. 10% des BIP von 2018), wodurch das Vertrauen der Anleger gestärkt und die Rückkehr an den Kapitalmärkten erleichtert wird. Das Risiko eines Zahlungsausfalls oder einer Umschuldung des privaten Sektors sei erheblich reduziert, und die Gefahr eines Rückschlags der erzielten wirtschafts-und haushaltspolitischen Fortschritte bestehe nicht mehr. Im Land herrsche nunmehr politische Stabilität und die Perspektiven seien tragfähiger als zuvor. Obwohl die nächsten Parlamentswahlen plangemäß spätestens bis September 2019 erfolgen sollen, sind die harten und politisch herausfordernden strukturellen finanzwirtschaftlichen und institutionellen Reformen bereits durchgeführt worden. Die innenpolitische Stabilität sei außerdem eng mit der Zusage einer eventuellen Schuldenerleichterung durch Umsetzung der Reformen verbunden, was die Rückkehr des Landes zur Normalität auch künftig absichern wird.
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Erwartungen für das kommende Eurogruppen-Treffen

Publiziert am 20.Februar.2018 von Abraam Kosmidis

Europe ComisionGriechenland sieht einer „klaren“ Äußerung hinsichtlich des Abschlusses der dritten Bail-Out – Überprüfung und der folgenden Auszahlung von 5,7 Mrd. entgegen.

Die Doppelsitzung der EU-Institutionen in Brüssel ist für den 19. Februar angesetzt, und außer der vorprogrammierten Tagung der EU-Finanzminister wird sich zudem auch der Gouverneursrat des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) treffen. Dabei wird das Thema Griechenland erneut ganz oben auf der Tagesordnung angesetzt. Der Verlauf der dritten Bail-Out-Überprüfung wird das erste Thema auf der Agenda der Eurogruppe sein. Die Institutionen werden dabei den Fortschrittsbericht über die Umsetzung der letzten, ausstehenden vorrangigen Maßnahmen vorlegen. Abgesehen vom offenen Thema der Zwangsversteigerungen, das erwartungsgemäß als Voraussetzung für die im April auszuzahlende Teiltranche der 1. Mrd. Euro gesetzt werden soll, möchte die griechische Seite nun Beweise in Bezug auf die Erfüllung der gesamten Vereinbarungen vorlegen. Falls diese Argumente überzeugend sind, kann die entsprechende Tranche sogar noch Mitte Februar ausgezahlt werden, also noch vor Beginn der nächsten Diskussionen über die vierte Bail-Out-Überprüfung. Obwohl das Land große Fortschritte bei seinen Austeritätsprogrammen verzeichnet und die allermeisten Maßnahmen umgesetzt hat, was auch die Finanzminister der EU-Staaten bestätigen, muss die griechische Regierung noch ca. die Hälfte von 15 ausstehenden Reformschritten erfüllen.

Vor allem zwei schwerwiegende, noch ausstehende Voraussetzungsmaßnahmen beschäftigen nicht nur die Europäische Kommission, sondern auch die EZB:

  1. Das erste, kritische Thema betrifft die Zwangsversteigerungen. Hierzu hat die griechische Regierung bislang keine erhebliche Leistung verzeichnet, dennoch sollen letztendlich qualitative und nicht quantitative Kriterien die wesentliche Rolle spielen. Demnach soll die Verpflichtung berücksichtigt werden, dass die Vorgänge ab dem 21. Februar eingeleitet werden. Zu diesem Termin soll dann auch die obligatorische Durchführung der elektronischen Versteigerungen durch die Banken beginnen. Da die verbindliche Umsetzung der elektronischen Versteigerungen nach dem Sitzungstermin der Eurogruppe erfolgen soll, kann dies eventuell Auswirkungen auf die für April oder Anfang Mai angesetzte Auszahlung der Teiltranche in Höhe von 1 Mrd. Euro haben. Anfängliche Voraussetzung für die entsprechende Teiltranche war lediglich die Rückzahlung fälliger Verbindlichkeiten gegenüber dem Staat, es lässt sich jedoch nicht ausschließen, dass auch das heikle Thema der Versteigerungen als zusätzliches Druckmittel gegen die griechische Regierung benutzt wird, um das geforderte Ziel bis April zu erreichen.
  2. Die zweite und schwerwiegendste Voraussetzung betrifft die Privatisierung des Gasnetz-Betreibers DESFA, die weiterhin von hoher Bedeutung ist. Dadurch kann das Land rund 50 Mrd. Euro einnehmen.
Sobald das aktualisierte Hilfspaket von den Leitern des Europäischen Stabilitätsmechanismus genehmigt wird, wird ein zweites Treffen auf Vorstandsebene folgen, sodass die Teiltranche von 5,7 Mrd. Euro freigegeben wird. 3,3 Milliarden Euro der Finanzspritze sind für den Schuldendienst vorgesehen, weitere 1,9 Milliarden Euro sollen einen sogenannten „Cash-Puffer“ für die Zeit nach dem Programm aufbauen, und mit 500 Mil. Euro kann Athen Zahlungsrückstände im Inland begleichen. Bis zum Abschluss des dritten Hilfsprogramms Ende August sollen noch 18,4 Milliarden Euro nach Athen fließen. Griechenland wird die bereitgestellte Summe im Umfang von bis zu 86 Milliarden Euro nach Einschätzungen nicht mal annährend in Anspruch nehmen, auch unter Berücksichtigung der jetzigen und der noch zu erwartenden letzten Tranche.
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10 entscheidende Schritte für Griechenlands endgültigen Ausstieg aus dem Sparprogramm und der Beendigung der Rettungspakete

Publiziert am 2.Februar.2018 von Abraam Kosmidis
Schritte für Griechenlands endgültigen Ausstieg2018 wird für Griechenland zum Jahr der Entscheidung und der wirtschaftlichen Kehrtwende. Ende August läuft das dritte Rettungspaket nach acht Jahren, in welchen Griechenland im Mittelpunkt der europäischen Wirtschaftskrise stand, aus. Nach Abschluss des Rettungspakets soll dann die Rückgewinnung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit des Landes verkünden werden. Der Europa - Ökonom der HSBC Bank Plc in London, Fabio Balboni, erklärte, dass die Aussichten für Griechenland wesentlich besser aussehen, nachdem das Land wieder Zugang zu den Märkten erhalten hat und seine wirtschaftliche Erholung schrittweise zunimmt. Er fügte hinzu, dass Griechenland im kommenden Sommer sein Rettungsprogramm endgültig abschließen könnte, wenn sich die Eurozone für eine substanzielle und zuverlässige Schuldenerleichterung entscheiden wird. Die griechische Regierung wird nun gefordert sein, in den kommenden Monaten gemeinsam mit den Gläubigern einige kritische Themen abzuarbeiten, wenn sie ein weiteres Hilfspaket vermeiden möchte.

Hierzu sind 10 Schritte bis zum kommenden August notwendig:

  1. Die Regierung hat dem Parlament einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung sämtlicher Maßnahmen vorgelegt, welche zum Abschluss der dritten Bail-Out-Überprüfung erforderlich sind. Nach Abstimmung der neuen Maßnahmen, haben die Vertreter der Gläubiger den Konformitätsbericht Griechenlands der Eurogruppe zur Genehmigung vorgelegt, um grünes Licht zur Auszahlung der nächsten Tranche zu erhalten.
  2. In den nächsten Tagen werden die europäischen Bankenaufsichtsbehörden die Szenarien fertigstellen, nach denen die griechischen Banken einem Stresstest unterzogen werden.
  3. Griechenland plant bis Anfang Februar eine neue Anleihe mit einer voraussichtlichen Laufzeit von drei oder sieben Jahren zu emittieren, um wieder einen vollen Marktzugang zu erlangen.
  4. In den ersten zwei Februarwochen soll der Europäische Stabilitätsmechanismus erwartungsgemäß die sich auf die Umsetzung der Bedingungen der dritten Überprüfung bezogene Tranche auszahlen. Die Höhe der auszuzahlenden Tranche ist noch nicht vereinbart, aber dem griechischen Finanzministerium zufolge werden mindestens ca. 6,4 Mrd. Euro erwartet.
  5. Im Februar werden die griechische Banken Daten über den Stresstest an die Zentralbank von Griechenland und an europäischen Behörden übermitteln.
  6. Den Erwartungen der griechischen Regierung zufolge, werden die Gläubiger im Februar weitere Schuldenerleichterungen erneut besprechen.
  7. Anfang März soll voraussichtlich die vierte Überprüfung des griechischen Programms beginnen. Die genaue Rückkehr der Vertreter der Gläubiger nach Athen ist noch unklar, die Überprüfung muss jedoch im März beginnen, wenn Griechenland weitere 82 Maßnahmen fristgerecht abschließen möchte.
  8. Eine der wichtigsten Begegnungen unter den Gläubigern vor dem Abschluss des laufenden Rettungsprogramms wird im kommenden April (20.-22. April) in Washington stattfinden. Das Frühjahrstreffen des IWF wird es den Gläubigern wahrscheinlich ermöglichen, eine Schuldenerleichterung und die weitere Vorgehensweise für Griechenland zu diskutieren.
  9. Anfang Mai werden die Ergebnisse der Stresstests angekündigt. Diese werden dann zeigen, ob die griechischen Kreditnehmer mehr Kapital benötigen.
  10. Bis Ende Mai oder Juni wollen sowohl die griechische Regierung als auch die Gläubiger die vierte Überprüfung abschließen, eine Vereinbarung über die Bedingungen für weitere Schuldenerleichterungen treffen und die Aussichten nach dem Sparprogramm für Griechenland ins Visier nehmen.
Obwohl die griechischen Behörden kategorisch weitere Sparprogramme ausschließen, erklärte der Präsident der Bank von Griechenland, Yannis Stournaras neulich, dass eine präventive Kreditlinie nach August das Vertrauen der Anleger stärken würde. Europäische Beamte kündigten außerdem auch an, dass eine sogenannte „Beaufsichtigungsvereinbarung“ bis 2022 erfolgen wird, zumal Griechenland bis zum entsprechenden Zeitpunkt einen Primärüberschuss beim Haushalt von 3,5% des BIP zugesichert hat.
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Griechenland übertrifft alle Erwartungen

Publiziert am 9.Januar.2018 von Abraam Kosmidis
anaptinomos_2In einem aktuellen Beitrag („Euphorie auf der Akropolis“) äußert sich die deutsche Zeitung „Die Welt“ zuversichtlich über den Verlauf der griechischen Wirtschaft. Das Land erlebe erstmals seit fast zehn Jahren einen wirtschaftlichen Aufschwung, und dieses Jahr soll es erwartungsgemäß noch besser aussehen. Auch die verhängnisvolle Schuldenproblematik könnte sogar in diesem Jahr gelöst werden und Griechenland damit alle Erwartungen übertreffen. Auch an der griechischen Börse in Athen ist ein verhaltener Optimismus festzustellen, so dass viele das Land schon als den europäischen Überflieger des Jahres sehen. Die Kurse stiegen im vergangenen Jahr deutlich höher als in Deutschland, der griechische Aktienindex stieg um fast ein Viertel, also fast doppelt so stark wie der deutsche Dax – der jedoch die vorherigen Jahre wesentlich bessere Ergebnisse verzeichnete. Nach wie vor besteht erstmals seit zehn Jahren die Möglichkeit für eine nachhaltige Genesung und wirtschaftliche Erholung, die von unmittelbarer Relevanz auch für die Bürger sein wird. Die Europäische Kommission erwartet für dieses Jahr ein Wachstum von 2,5 Prozent, der Internationale Währungsfonds sieht 2,6 Prozent voraus, und viele Finanzfachleute rechnen sogar mit noch höheren Werten. Dank einer anziehenden Wirtschaft und sinkender Arbeitslosigkeit hofft Griechenland auch auf bessere Haushaltszahlen als von den internationalen Geldgebern gefordert. Der Haushalt 2018 sieht einen sogenannten Primärüberschuss von 3,8 Prozent der Wirtschaftsleistung vor. Besonders bemerkenswert ist jedoch die letzte Senkung der Fremdfinanzierungskosten für Griechenland, und zwar auf den niedrigsten Stand der letzten zwölf Jahre, wodurch wirklich die Auffassung gestärkt wird, dass nach dem Abschluss des laufenden Hilfspakets im kommenden August dem Land in der Tat ein „sauberer Exit“ aus dem Hilfsprogramm gelingen kann.
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Griechenland steht kurz vor der endgültigen Krisenüberwindung

Publiziert am 13.Dezember.2017 von Webmaster
Förderprogramm in GriechenlandNach langjährigen Sparprogrammen und harten Maßnahmen zeichnet sich nach fast 8 Jahren erstmals ein gutes Klima in den Beziehungen zwischen Griechenland und seinen Gläubigern ab, während auch die Wirtschaftslage des Landes allmählich an Stabilität gewinnt. Die griechische Regierung bereitet sich auf den vollständigen Austritt aus dem laufenden Hilfsprogramm im kommenden August ab, was sowohl die europäischen Partner als auch der IWF begrüßen. Die griechische Regierung ist sich wohl bewusst, dass Griechenland weiterhin einer Aufsichtsregelung unterliegen wird, aber die Möglichkeit, an die Märkte zurückzukehren, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen, wird den Neuanfang für das Land bedeuten. Obwohl sich die aktuellen Bedürfnisse nicht auf besonders hohem Niveau bewegen, kann ein solcher Austritt unter den derzeitigen Umständen noch nicht erfolgen, zumal die Verbindlichkeiten ab 2022 steigen und diese lediglich durch eine Kombination von Krediten und hohen Haushaltsüberschüssen zu decken sein werden. Um von einer endgültigen Beendigung des Hilfsprogramms reden zu können, setzen die Gläubiger drei Kernpunkte voraus, um sodann die ersehnte Schuldenregulierung einführen zu können. Dadurch werden die finanziellen Bedürfnisse für einen langjährigen Zeitraum völlig kontrollierbar und ein Rückfall der griechischen Wirtschaft beschränkt oder sogar endgültig vom Tisch sein. Der erste und wichtigste Schlüsselpunkt ist das Wachstum. Erstmals seit Beginn der Schuldenkrise zeichnet sich für das kommende Jahr ein Wirtschaftswachstum ab. Und sobald sich dieser Trend für die griechische Wirtschaft als nachhaltig erweist, wird der Weg leichter sein. Die griechische Regierung sieht die heimische Wirtschaft im kommenden Jahr auf Erholungskurs, mit einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts und Anstieg der Wirtschaftsleistung. Der zweite Kernpunkt bezieht sich auf die Banken. Die zwar bereits gelockerten Kapitalverkehrskontrollen bestehen weiterhin, und die Banken sind der Gefahr eines Rekapitalisierungsbedarfs weiterhin ausgesetzt. Die ordnungsmäßige Ausführung der geplanten Immobilienversteigerungen kann in Verbindung mit der aktiven Verwaltung der sogenannten „roten Kredite“ die Banken zur Normalität zurückführen. Das Problem der roten Kredite zu lösen ist eine notwendige Voraussetzung für die Banken, um ihre Rolle in der Wirtschaft wiederzuerlangen. Die dritte und letzte Voraussetzung für die Gläubiger betrifft die politische Stabilität des Landes. Die griechische Regierung muss weiterhin entschlossen und zielstrebig bleiben, um ihre politische Reife zu beweisen. Ein neues Wahlabenteuer würde die mittlerweile vertrauenswürdigen Beziehungen zwischen Griechenland und seinen EU-Partner erneut in negativer Weise beeinträchtigen. Parlamentswahlen sind für September 2019 angesetzt, und wenn die vorstehenden Kernvoraussetzungen größtenteils erfüllt werden, wird Griechenland Ende August 2018 aus den Sparprogrammen aussteigen und sich wieder eigenständig auf dem Kapitalmarkt refinanzieren können.
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Update des elektronischen Steuerportals TAXIS und Fusionen der Finanzämter

Publiziert am 23.November.2017 von Abraam Kosmidis
Steuereinnahmen und SteuerbescheideDie längst fällige Modernisierung der Organisation der Finanzämter in Griechenland soll in Angriff genommen werden. Das veraltete elektronische Besteuerungssystem „TAXIS“ soll dabei modernisiert und verbessert werden, um vorwiegend die durch die Rettungspakete übernommenen Verpflichtungen unterstützen und erfüllen zu können, welche unter anderem die Vernetzung des Systems mit der Börse, dem Katasteramt und dem Informationssystem „Ergani“ des Arbeitsministeriums vorsehen. Zugleich wird auch eine Änderung im Bereich der Steuererklärungen, sowohl der natürlichen als auch der juristischen Personen mit dem Ziel einer zügigeren und einfacheren Abrechnung und Datenabgleichung der Steuerpflichtigen erfolgen. Der Plan des Unabhängigen Amts für Öffentliche Einnahmen umfasst im Einzelnen die Fusion zahlreicher Finanzämter, während sämtliche Transaktionen der Bürger als auch der Unternehmen ausschließlich auf elektronischem Wege erfolgen werden. Aus der Vereinheitlichung des Systems TAXIS mit dem TAXIS-Net werden sich erwartungsgemäß folgende Änderungen ergeben:

Steuererklärungen:

  • Formänderung der sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen einzureichenden Steuererklärungen,
  • Abschaffung und Vereinigung von alten und Erstellung von neuen Formularen.
  • Entwicklung von Anwendungen zum Empfang und zur Abrechnung der Erklärungen zur Beantragung von Rückvergütungen durch das TAXIS – Net,
  • Applikationen für Miet-und sonstige Verträge,
  • Neugestaltung des Verfahrens zu MwSt. – Rückerstattungen,
  • Anwendung der neuen Steuerverfahrensordnung, unter anderem mit elektronischer Anmeldung und Berechnung der Tageszinsen, Verfahrensautomatisierungen wie Steuerrückzahlungen, Umgestaltung der Zertifizierung und der Bevollmächtigungen im TAXIS-Net.

In Bezug auf die Beschaffung von steuerlichen Informationen, sollen Vernetzungen umgesetzt werden, unter anderem für folgendes:

  • Beschaffung von steuerrechtlichen Informationen direkt aus der Quelle (Banken, Börsen, Katasterämter, Informationssystem „Ergani“, Versicherungsträger usw.), um Datenabgleichungen vornehmen zu können, aber auch um die veraltete, bürokratische Verpflichtung der Besteuerten zur Vorlage von diesbezüglichen Bescheinigungen und Nachweisen abzuschaffen.
  • Informationsbeschaffung zur Fertigstellung der bereits bestehenden Informationssysteme mit dem Steuerzahlerregister, wie z.B. Interoperabilität mit dem Innenministerium während der Erteilung einer Steuernummer, der Änderung der Personenidentifizierungsdaten oder der Errichtung von neuen Registern, wie z.B. Schiffsregister.
  • Amtliche Ausstellung von Bescheinigungen und Zertifizierungen: Umsetzung von neuen E-Services für eine dienstliche Ausstellung von Bescheinigungen und Bestätigungen durch andere, öffentliche Träger und den umfassenden, öffentlichen Sektor, sodass der Bürger von der obligatorischen Einreichung von Bescheinigungen und Zertifizierungen in Papierform befreit und die langjährige Bürokratie gemindert wird. Die entsprechenden Bedürfnisse werden noch dringlicher, zumal sämtliche steuerlichen und finanziellen Transaktionen aufgrund der Fusion der Finanzämter nunmehr elektronisch ausgeführt werden.

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Griechenland verdient Respekt für seine Leistung der letzten Jahre

Publiziert am 9.November.2017 von Abraam Kosmidis
GreeceDas Vertrauen in Griechenland ist aufgrund der Entwicklung der griechischen Wirtschaft an den Finanzmärkten wieder zurückgekehrt. Die Märkte sehen die Aussichten langfristig positiv, wie seit der Zeit vor der ersten Eskalation der Staatsschuldenkrise nicht mehr. Beobachter bewerten die innenpolitische Lage des Landes als stabil und ohne nennenswerte Schwierigkeiten, zumal die nächsten Parlamentswahlen für 2019 geplant sind. Die bereits in diesem Jahr deutlich herabgesetzten Spreads der Staatsanleihen verzeichneten einen neuen Tiefstand, als bekannt wurde, dass die Regierung einen längeren Bondsumtausch plant. Dies wird Griechenland nach Jahren der Abstinenz die Rückkehr an die Märkte und wieder die Emission von Anleihen ermöglichen. Dies wird einen Schlussstrich unter die Abhängigkeit des Landes von den Kreditgebern ziehen. Die südeuropäischen Anleihen verzeichnen in den letzten Monaten darüber hinaus beeindruckende Gewinne, mit einer Stabilisierung der Spreads der spanischen, italienischen und portugiesischen Bonds im Vergleich zu den jeweils deutschen Anleihen. Dabei verzeichnen die griechischen Bonds eine bessere Rendite als die italienischen oder portugiesischen Bonds, obwohl sie nicht im Ankaufsprogramm der EZB beinhaltet sind. Eine Aufnahme ist möglich, soweit der Vorstand über die Nachhaltigkeit der griechischen Staatsverschuldung positiv entscheidet. Die moderate Einschränkung des Ankaufsprogramms der EZB hat den Anlegern zudem Sicherheit vermittelt. Sobald Griechenland im EZB-Programm aufgenommen wird, kann dann von der Wiederherstellung des „Normalzustandes“ des Landes innerhalb der Eurozone gesprochen werden. Der erfolgreiche Abschluss der Bewertung zu Beginn des neuen Jahres wird ggfls. die erforderlichen Voraussetzungen dafür schaffen. Der IWF dürfte kein Hindernis mehr darstellen, zumal er sein Drängen auf vorzeitige Stress-Tests und Kontrollen der griechischen Banken gelockert hat. Um den Investoren den Zugang zum griechischen Anleihemarkt erleichtern zu können, sollen die Renditen attraktiv gestaltet werden, was nicht nur für die EZB, sondern auch für die Refinanzierung der Staatsverschuldung des Landes von Bedeutung ist. Griechenland hofft dadurch, mindestens sechs Mrd. Euro an den Märkten beschaffen zu können, um ein sogenanntes „Polster“ nach dem Abschluss des Programms abzusichern. Falls sich der Bondsumtausch als erfolgreich erweist, wird ein weiterer Markteintritt mit Zustimmung der Kreditgeber folgen. Die griechische Wirtschaft erholt sich zusehends und im kommenden Jahr soll Griechenland als stabiler europäischer Mitgliedsstaat erwartungsgemäß wieder auf eigenen Beinen stehen um sich selbst Geld auf den internationalen Kapitalmärkten besorgen zu können.
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Wachstumsrückkehr in Griechenland nach enormen Sparanstrengungen

Publiziert am 23.Oktober.2017 von Abraam Kosmidis
Wachstumsrückkehr in GriechenlandDer EU- Wirtschafts- und Währungskommissar, Pierre Moscovici, begrüßte in seinem letzten Interview in der Athener-Makedonischen Nachrichtenagentur die Anstrengungen des griechischen Volkes und der griechischen Regierung hinsichtlich der Förderung der Reformen. Er betonte, dass sich das Land wieder in Richtung Wachstum bewege. Ein Grexit sei außerhalb jeglicher Diskussion und der Kommissar rechnet schon im kommenden Jahr mit einer Rückkehr Griechenlands an die Kapitalmärkte. Der EU-Kommissar erklärte weiter, dass nach all dieser Zeit nun eine Rückkehr des Wachstums festzustellen ist, mit einer entsprechenden Zunahme der Arbeitsplätze und einem erhöhten Interesse der Investoren an Griechenland. Die langjährigen Bemühungen und Sparanstrengungen mussten erfolgen und können nun mit einem erstarkten Land in einer der Eurozone belohnt werden. Ein weiterer Hoffnungsschimmer zeichnet sich zudem auch im Finanzbereich, mit einem deutlichen Zuwachs an Seriosität ab, die zur Wiederherstellung der Vertrauenswürdigkeit seitens der rückkehrenden Investoren beiträgt. Herrn Moscovisi zufolge könnte das Finanzhilfeprogramm für Griechenland unter günstigen Voraussetzungen bereits im kommenden Sommer (2018) abgeschlossen werden, sofern das Vertrauen in die Märkte und die Zuversicht der Partner hinsichtlich der Reformfähigkeit des Landes neu aufgebaut wird. In Erwartung der dritten Bewertung des griechischen Hilfsprogramms im letzten Quartal 2017 und dessen nachfolgenden Abschluss, äußerte der EU-Kommissar den Wunsch, dass auch die europäischen Partner im kommenden Jahr ihrer eigenen Verantwortungen gerecht werden müssen, sodass Griechenland wieder in einen normalen Zustand als Mitglied der Eurozone zurückkehren kann. Die Unterstützung der Europartner muss weiterhin erfolgen, um eine Stabilisierung des Wachstums und der sozialen Gerechtigkeit erreichen zu können, zumal Griechenland seinen Pflichten nachgekommen sei. Zum Schluss fügte Herr Moscovisi hinzu, dass sämtliche Europartner nunmehr durch Eröffnung der Dialoge zu einer geistigen Erneuerung beitragen müssen. Demokratische Gespräche zwischen allen EU – Ländern können zur Ideen und Gedanken in länderübergreifenden Fragen und zu einer Reformierung der Eurozone und auch ihrer demokratischeren Führung führen.
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Rasanter Aufschwung der Immobilientransaktionen in Griechenland

Publiziert am 29.September.2017 von Abraam Kosmidis
ImmobilienDie auswärtigen Kapitalströme zum Erwerb von griechischen Immobilien verzeichneten einen steilen Anstieg von 63,4% im ersten Halbjahr 2017. Die Käufer sind vorwiegend an Feriendomizilen und auch an Immobilien im Zentrum der beiden griechischen Großstädte interessiert. Dabei spielt die Möglichkeit der Kurzzeitvermietung durch einschlägige Internetportale eine tragende Rolle. Gemäß den letzten Daten der Griechischen Nationalbank entspricht der im ersten Halbjahr verzeichnete Aufschwung einem Kapitalzufluss von insgesamt 220 Mil. Euro. Dem entsprechend verzeichneten die ausländischen Investitionen im letzten Jahr eine Zunahme von 45,3 % -sprich 270 Mil. Euro-, während im vorletzten Jahr (2015) ein Rückgang von 36% festzustellen war. Demzufolge kann nun die Ansicht vieler Immobilienmarktbeteiligten, dass sich 2017 als das beste Jahr für den Sektor der Ferienimmobilien seit Beginn der Krise erweisen wird, bestätigt werden. Darüber hinaus erfolgt der hohe Kapitalzufluss auch aufgrund des Programms „Greek Golden Visa“ zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnis an aus Drittländern stammenden Investoren, sofern sich der Wert ihrer Immobilienerwerbe mindestens auf 250.000 Euro beläuft. Luxusferienhäuser mit hohen Standards befinden sich derzeit im Mittelpunkt der auswärtigen Nachfrage, vorwiegend auf berühmten Ferieninseln wie Mykonos oder Santorini. Der kontinuierliche Anstieg der Tourismusströme nach Griechenland soll zudem erwartungsgemäß für eine weitere Zunahme der Nachfrage für Feriendomizile sorgen. Ferner sollte unterstrichen werden, dass das tatsächliche Volumen der ausländischen Kapitalzuflüsse in dem griechischen Immobilienmarkt im Prinzip unbekannt ist, zumal der größte Teil der entsprechenden Transaktionen außerhalb des griechischen Bankensystems erfolgt. Wie auch zahlreiche Makler mit ausländischen Kunden mitteilen, bevorzugt die Mehrheit der Verkäufer die Anweisung des vereinbarten Kaufpreises auf ein im Ausland geführtes Konto. Diese Zahlungstendenz hat nach der Auferlegung der Kapitalkontrollen rasant zugenommen und betrifft die Gesamtheit der Bauunternehmer, wie auch viele Privatverkäufer mit hochwertigen Immobilien.
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