Der griechische Fiskus beabsichtigt die Betreibung von Steuerschulden durch die Zwangsversteigerung von beschlagnahmten Immobilien , Gehalts- und Rentenpfändungen
Mit den Zwangsversteigerungen und den Gehalts.- bzw. Rentenpfändungen beabsichtigen die griechischen Finanzbehörden die Beitreibung von Steuerschulden gegen zahlreiche Steuerschuldner.
Die Steuerbehörden in Griechenland betreiben derzeit zahlreiche Zwangsversteigerungen wegen Forderungen gegen Großschuldner. Angestrebt werden dadurch Einnahmen von ca. 2 Milliarden Euro innerhalb des Jahres.
Die anstehenden Zwangsversteigerungen betreffen ca. 260 bereits beschlagnahmte Immobilien die im Eigentum von ca. 1.000 Steuerpflichtigen stehen, welche sowohl in der Präfektur Attika, als auch in zahlreichen anderen Orten , insbesondere Urlaubsorten und den Ägäis Inseln belegen sind.
Auf der so bezeichneten „Attika-Liste“ befinden sich bereits 12 luxuriöse Liegenschaften in Glyfada, 18 in Kifisia, 20 Immobilien in Marousi, 10 in Chalandri und zudem 200 Immobilien in Athen.
Die geplanten Zwangsversteigerungen der Immobilien sollen umgehend betrieben werden, wobei gemäß entsprechender Pressemitteilung eine der größten Finanzbehörden in Attika diese bereits in der ersten Novemberhälfte einleitet.
Im Visier der Beschlagnahmen und Zwangsversteigerungen ist der Grundbesitz von mehr als 78.000 Schuldnern gefasst worden, darunter insbesondere Freiberufler, Unternehmensleiter, Vermieter von Immobilien und Bausparer, wie dies aus den aufbereiteten Listen der 13 größten Finanzämter im Bereich Attika hervorgeht. Schuldnern deren Steuerschulden sich über 3.000 Euro belaufen droht damit die Zwangsversteigerung ihrer Immobilien.
Gehaltspfändungen und Rentenbeschlagnahmungen wegen Forderungen des Staates
Der griechische Staat beabsichtigt die aktuell offenen Forderungen unter Ausschöpfung jeder rechtlichen Möglichkeit beizutreiben, so dass auch Gehalts- und Rentenpfändungen vorgenommen werden.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und der an die Finanzbehörden erteilten Weisungen, soll ein Anteil von 25% der Einnahmen für Schulden von über 300 Euro einbehalten werden, die jede Art von Steuern, Gebühren, Abgaben und Geldbußen betreffen.
Die Zeitung „Ethnos“ weist jedoch auf die Pfändungsfreigrenze für die Pfändung von Gehältern, Renten oder sonstigen Hilfsbezügen, welche nach Abzug der Pflichtabgaben bei 1.000 Euro monatlich liegt. Unter diesem Betrag sind die jeweiligen Einkünfte nicht pfändbar. Die darüber hinausgehenden Einkünfte ist bis zu einem Prozentsatz von 25% pfändbar.
Darüber hinaus schreiten die Finanzbehörden aber auch zur Pfändung von Kontoguthaben für fällige Verbindlichkeiten des Steuerpflichtigen gegenüber dem Staat.