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Der griechische Fiskus beabsichtigt die Betreibung von Steuerschulden durch die Zwangsversteigerung von beschlagnahmten Immobilien, Gehalts- und Rentenpfändungen

Publiziert am 24.Oktober.2012 von Abraam Kosmidis

Der griechische Fiskus beabsichtigt die Betreibung  von Steuerschulden durch die Zwangsversteigerung  von beschlagnahmten Immobilien , Gehalts- und Rentenpfändungen

Mit den Zwangsversteigerungen und den Gehalts.- bzw. Rentenpfändungen beabsichtigen die griechischen Finanzbehörden die Beitreibung von Steuerschulden gegen zahlreiche Steuerschuldner.

Die Steuerbehörden  in Griechenland betreiben  derzeit zahlreiche Zwangsversteigerungen  wegen   Forderungen gegen Großschuldner. Angestrebt werden dadurch Einnahmen von ca. 2 Milliarden Euro innerhalb des Jahres.

Die  anstehenden Zwangsversteigerungen  betreffen ca. 260 bereits beschlagnahmte Immobilien  die im Eigentum von ca. 1.000 Steuerpflichtigen  stehen, welche  sowohl in der Präfektur Attika,  als auch in zahlreichen  anderen  Orten , insbesondere  Urlaubsorten  und den  Ägäis Inseln belegen sind.

Auf der so bezeichneten „Attika-Liste“ befinden sich bereits  12 luxuriöse  Liegenschaften in Glyfada, 18 in Kifisia, 20 Immobilien in Marousi, 10 in Chalandri und zudem 200 Immobilien in Athen.

Die geplanten Zwangsversteigerungen der Immobilien sollen umgehend betrieben werden,   wobei gemäß entsprechender Pressemitteilung  eine der größten Finanzbehörden  in Attika diese  bereits in der ersten Novemberhälfte einleitet.

Im Visier der Beschlagnahmen  und  Zwangsversteigerungen  ist der Grundbesitz von mehr als 78.000 Schuldnern gefasst  worden, darunter insbesondere Freiberufler, Unternehmensleiter, Vermieter von Immobilien und Bausparer, wie dies aus den aufbereiteten  Listen der 13 größten Finanzämter im Bereich Attika  hervorgeht.  Schuldnern  deren Steuerschulden sich über 3.000 Euro belaufen droht damit die Zwangsversteigerung ihrer Immobilien.

Gehaltspfändungen und Rentenbeschlagnahmungen wegen Forderungen des Staates

Der griechische Staat  beabsichtigt die aktuell offenen  Forderungen  unter Ausschöpfung  jeder rechtlichen Möglichkeit beizutreiben,  so dass auch Gehalts- und Rentenpfändungen  vorgenommen werden.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen  und der an die Finanzbehörden erteilten Weisungen, soll ein Anteil von 25% der  Einnahmen für  Schulden  von über 300 Euro einbehalten werden, die jede Art von Steuern, Gebühren, Abgaben und Geldbußen betreffen.

Die  Zeitung  „Ethnos“  weist jedoch auf die Pfändungsfreigrenze für die Pfändung von Gehältern, Renten oder sonstigen Hilfsbezügen, welche nach Abzug der Pflichtabgaben bei   1.000 Euro monatlich  liegt. Unter diesem Betrag sind die jeweiligen Einkünfte nicht pfändbar. Die darüber hinausgehenden Einkünfte ist bis zu einem Prozentsatz von 25% pfändbar.

Darüber hinaus schreiten die Finanzbehörden aber auch zur Pfändung von Kontoguthaben für fällige Verbindlichkeiten des Steuerpflichtigen gegenüber dem Staat.



Verrechnung von Steuerschulden in Griechenland

Publiziert am 30.Januar.2012 von Abraam Kosmidis

Gemäß einem Runderlass des Finanzministeriums in Griechenland sollen Verbindlichkeiten an den Fiskus unmittelbar mit Forderungen gegen den Fiskus verrechnet werden können.

Einen Hauch von Liquidität für Unternehmen und natürliche Personen mit Verbindlichkeiten und  Gegenansprüchen gegen den Fiskus bringt eine Anweisung des Finanzministers zur unmittelbaren Verrechnung solcher Verbindlichkeiten. Obwohl die einschlägigen Bestimmungen bereits seit März 2011 verabschiedet worden waren, befinden sich bis heute tausende Unternehmen und natürliche Personen in einer äußerst misslichen finanziellen Lage, da sie aufgefordert sind, ihren steuerlichen Verpflichtungen trotz bestehender Gegenansprüche an den Fiskus nachzukommen.

Charakteristisch ist der Fall der Exportunternehmen, für welche die Erstattungen der Mehrwertsteuer etliche Monate "auf Eis" lagen. Trotz bestehender Ansprüche auf Rückerstattung der Umsatzsteuer mussten die Unternehmen unter Androhung von Strafzuschlägen oder Eilgerichtsverfahren ihren steuerlichen Verpflichtungen ohne Verrechnungsmöglichkeit konsequent nachkommen. Es ist kein Zufall, dass sich etliche der während der letzten Zeit wegen fälliger Verbindlichkeiten an den Fiskus verhafteten Unternehmer auf mangelnde Liquidität infolge aufgelaufener Mehrwertsteuerrückzahlungen berufen.

Entsprechenden Problemen begegnen auch tausende natürliche Personen, die einerseits nicht die ihnen zustehenden Einkommensteuerrückzahlungen erhalten hatten, andererseits jedoch zur fristgemäßen Entrichtung von Sondersteuern und Immobilienabgabe verpflichtet waren. (mehr …)


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