Weblog KPAG Kosmidis & Partner – die deutschsprachige Anwaltskanzlei in Griechenland

Griechenland – Überlegungen zum Focus Artikel „Betrüger in der Euro-Familie“

Publiziert am 24.Februar.2010 von Abraam Kosmidis
imagesDie Titelseite des neuen Focus: „Betrüger in der Euro-Familie“ ist beleidigend, populistisch und für ein Magazin mit dem Anspruch von Focus unwürdig Die Griechen sind überrascht. Überrascht und bestürzt über so viel Feindseligkeit aus einer Seite, von der sie es nicht erwartet hätten. Es geht zum Teil deutlich unter die Gürtellinie. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ heißt es im deutschen Grundgesetz. Das gilt erst recht auch für die Würde einer ganzen Nation und ihrer Kulturgüter. Mit dem Titelblatt des Focus sind die Grenzen des guten Geschmacks deutlich überschritten. Einige der Veröffentlichungen zum Thema „Griechenland Krise“ haben mittlerweile unterstes Niveau erreicht. Man fragt sich, was die auf der aktuellen Titelseite des Focus Magazins https://www.focus.de/magazin/ abgebildete antike Aphrodite von Milos mit einer obszönen Geste und dem daneben stehenden Kommentar „Betrüger in der Euro- Familie“ eigentlich darstellen, bzw. was mit der obszönen Geste eines Kulturdenkmals und dem besagten Text unterstellt werden soll ? Wer ist also mit „Betrüger in der Euro-Familie“ gemeint und wer zeigt wem die obszöne Geste ? Das Sinnbild der Aphrodite steht für das antike Griechenland, welches heute durch den hellenischen Staat repräsentiert wird. Ist es demnach also der griechische Staat, oder gar alle „Griechen“ , auf die sich der Artikel als Nation bezieht, oder was sonst soll durch das reißerische Titelblatt vermittelt werden ? Wird jetzt eine ganze Nation in Sippenhaftung genommen, ohne den wirklichen Ursachen der Krise auf den Grund zu gehen ? Oder sollen gar sinnbildlich die Fundamente und gemeinsamen Werte der europäischen Kultur, welche zum Teil ihren Ursprung in der griechischen Antike haben, erschüttert werden ? Wer kann daran ein Interesse haben ? Diese Art von Journalismus ist beleidigend, populistisch und diskriminierend. Für ein Magazin mit dem Anspruch des Focus unwürdig. Ein gemeinsames, starkes Europa stellt eine Einbahnstraße ohne Alternative für die Zukunft der Europäer dar. Der Traum von einem großen Europa gerät aber ins Wanken. Die Europa-Gegner freuen sich und reiben sich die Hände. Viel zu schnell erklang doch der Ruf danach, dass Griechenland jetzt „raus aus der EU und der Eurozone“ solle. Man kann sich nur noch verwundert die Augen reiben:  Das kann doch alles einfach nicht wahr sein. Bei der erst besten Gelegenheit scheinen bestimmte Kreise die EU in eine existenzielle Krise hineinreden zu wollen. Wer profitiert davon ? Was soll aus der EU überhaupt einmal werden, wenn gegenüber einzelnen Staaten sofort der Ruf nach drastischen Maßnahmen erklingt. Wo bleibt die Solidarität und der Zusammenhalt unter den EU-Staaten ? Überhaupt der Begriff „PIIGS“ Staaten. Die Abkürzung steht für Portugal, Italien, Irland, Griechenland und Spanien. Ist die Abkürzung zufällig gewählt und wenn ja, wieso hat man nicht zB „GIIPS“ gewählt um naheliegende Assoziationen zu vermeiden ? Ist das alles nur Zufall, fragt man sich. Die neue Qualität des Umgangs miteinander, welcher in dieser Form bislang noch nicht bekannt war, ist jedenfalls beängstigend. Fest steht, dass die finanzielle Krise nicht in Griechenland sondern in den USA begonnen hat. Der dadurch ausgelöste „Tsunami“ musste früher oder später auch in Griechenland ankommen. Die in Griechenland zweifellos seit Jahren vorhandenen Probleme wurden in der Vergangenheit nicht von der ausländischen Presse thematisiert oder bestenfalls als Randnotiz aufgegriffen. Warum ist Griechenland also ausgerechnet jetzt und in dieser Schärfe in den Mittelpunkt geraten ? Andere Länder haben ähnliche Probleme, stehen aber sprichwörtlich nicht im „Focus“. Darüber hinaus sind die Texte und Darstellungen zum Teil despektierlich, beleidigend und entwürdigend, und mittlerweile auch weit entfernt von objektivem Journalismus. Es fällt nach alledem schwer zu glauben, dass „nur“ die Spekulanten mit ihren finanziellen Interessen hinter allem stecken sollen und nicht etwa die Kräfte, welche ein Interesse am Auseinanderbröckeln der EU-Gemeinschaft haben. Viel verheerender ist jedoch der Eindruck, welcher durch diese Behandlung des EU-Mitgliedsstaates Griechenland (immerhin seit 1981 Mitglied) auf die EU insgesamt projiziert wird: Es soll der Eindruck vermittelt werden, dass sich die EU weit entfernt von einem einheitlichen und stabilen politischen Gebilde befindet und dass die EU lediglich eine lose Interessengemeinschaft zur Verfolgung individueller und nicht kollektiver Interessen darstellt. In „guten“ und in „schlechten“ Zeiten scheint nach dem Willen bestimmter Kreise für diese Schicksalsgemeinschaft nicht zu gelten. Diejenigen, welche jetzt nach drastischen Maßnahmen gegen Griechenland und die übrigen EU-Staaten mit hoher Staatsverschuldung wettern, müssen sich aber im klaren darüber sein, dass das Nationalstaatenmodell zukünftig aller Wahrscheinlichkeit nach ein Auslaufmodell darstellen wird und dass die europäischen Nationalstaaten nur dann eine Chance haben werden, auf der internationalen politischen Bühne mitzureden, wenn es gelingt die Kräfte Europas in einem "gemeinsamen Haus" zu bündelt und zu vereinigen. Nur so wird man in Zukunft gegenüber den aufkommenden Weltmachten wie China, Indien aber auch gegenüber den USA wettbewerbsfähig sein bzw. auf Augenhöhe bleiben können. Mit nationalen Alleingängen wird das nicht zu bewältigen sein. Darüber hinaus sollte nicht vergessen werden, dass die großen Exportnationen, wie zB Deutschland ungleich mehr von der Abschaffung der Handelszölle und dem freien Warenverkehr innerhalb der EU profitieren. Hinzu kommt noch, dass in den Jahren 2004-2008 insgesamt 13% der gesamten Waffenexporte Deutschlands nach Griechenland erfolgt sind. Ein hoher wirtschaftlicher Faktor, auch für deutsche Verhältnisse. Auf die deutsch-griechische Freundschaft war und ist man stets stolz gewesen. Allerdings wird dieser Tage ohne erkennbaren Grund viel Porzellan zerschlagen. Man fragt sich weshalb plötzlich in dieser Schärfe. Auch das sollte man bedenken, wenn man Griechenland und die Griechen kollektiv an den Pranger stellt. Allerdings ist den Foren und Blogs ist zu entnehmen, dass die überwiegende Mehrheit der Deutschen diese Art der Verunglimpfung und Beleidigung einer ganzen Nation durch Teile der Presse ablehnt. Das lässt für die Zukunft hoffen und stellt den positivsten Aspekt in dieser ganzen Sache dar.
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Steuerreform Griechenland 2010 – der Gesetzentwurf

Publiziert am 20.Februar.2010 von Abraam Kosmidis

Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen der griechischen Steuerreform auf der Grundlage des jüngst veröffentlichten Gesetzentwurfes zur griechischen Steuerreform dargelegt und erläutert:

1. Einkommensbesteuerung natürlicher Personen

a. Neue Steuersatztabelle

Allen voraus wird eine neue Steuersatztabelle eingeführt, die keine Differenzierung hinsichtlich der Herkunftsquelle des Einkommens vorsieht, und allein auf eine gerechtere Verteilung der steuerlichen Lasten zielt. Vorgesehen ist auch eine regelmäßige (alle zwei Jahre) Anpassung der Tabelle gemäß des Verbraucherindex. Die steuerfreie Einkommensgrenze wurde auf 12.000 € gelegt.

Die neue Steuersatztabelle sieht wie folgt aus:

Bisher: Neuer Entwurf:
Jahreseinkommen (€): Steuersatz: Jahreseinkommen (€): Steuersatz:
0 - 12.000 0% 0 - 12.000 0%
12.001 - 30.000 25% 12.001 - 16.000 18%
30.001 - 75.000 35% 16.001 - 22.000 24%
Über 75.000 40% 22.001 - 26.000 26%
    26.001 - 32.000 32%
    32.001 - 40.000 36%
    40.001 - 60.000 38%
    Über 60.000 40%

Mit dieser neuen Steuersatztabelle bezweckt die Regierung eine Verlagerung der Steuerlast von den niedrigen auf die hohen Einkommen, mithin gibt es eine Entlastung der Einkommen in einer Höhe bis zu 40.000 €.
Beispielsweise besteht bei Einkommen in Höhe von 25.000 € eine Steuerentlastung von 310 € (-10%), bei Einkommen von 35.000 € eine Entlastung von 50 € (-1%), während ein Einkommen von 100.000 € eine Steuererhöhung in Höhe von 1.350 € und damit 7% erfährt.

 

b.Nachweise und steuerfreies Einkommen

Um den Steuerfreibetrag in Anspruch nehmen zu können, muss letzterer, zumindest zu einem Teil, durch die Vorlage von Rechnungsbelegen von (Güter-)Einkäufen und Dienstleistungen nachgewiesen werden. Es sind alle Formen der Güter und Dienstleistungen erfasst, außer

• die Güter von großem Wert, die eine Mutmaßung
(sog. „tekmirio“) für das Mindesteinkommen darstellen
• Regelmäßige Rechnungen des Telekommunikations-,
Energie- und Wasserverbrauchs
• alle besonders anerkannten Rechnungen, die der Minderung des Einkommens oder der Absetzung von der Steuer dienen, mithin Arztrechnungen, Mietzahlungen, Versicherungsbeiträge etc.
Für Einkommen von 6.000 € bis zu 12.000€ müssen Nachweise dieser Art in einer Höhe von 10% eingereicht werden, während für Einkommen ab 12.000 € Nachweise in Höhe von 30% des Gesamteinkommens eingereicht werden müssen. Für die Deckung des Steuerfreibetrages werden 100% des Wertes der Rechnungen berücksichtigt. Sollte der Wert der Rechnungen zur Deckung des steuerfreien Einkommens nicht reichen, so wird der Differenzbetrag bis zu 12.000 € mit einem Satz von 10% besteuert. Sollten die Rechnungen den Steuerfreibetrag bis zu einer Höhe von 30% des Einkommens nicht rechtfertigen, so wird die Differenz ebenfalls mit 10% besteuert. Für Rechnungsbeträge über der Steuerfreigrenze und bei einem Wert der Rechnungen bis zu 15,000 € bei Einzeleinkommen (bis zu 30.000 bei Familieneinkommen) erfolgt eine Absetzung der Steuer in Höhe von 10% des Mehrbetrages über den Steuerfreibetrag.

 

c. Abschaffung der pauschalenBesteuerung

Es werden alle Fälle der pauschalen Besteuerung abgeschafft und gleichzeitig in die einheitliche Einkommenssteuersatztabelle eingeführt. Ausgenommen werden lediglich die Zinsen von Bankguthaben und der griechischen staatlichen Schuldscheine, für welche die geltenden Regelungen beibehalten werden. Darüber hinaus wird die Pauschalbesteuerung für die unterschiedlichen (Einkommens-)Zulagen der Beamten, für die Einkommen der Fußballspieler und Trainer sowie für die Vergütungen aller gewählter Mitglieder der Kommunalverwaltung abgeschafft.

 

d. Abschaffung der Steuerbefreiungen

Abgeschafft werden zudem alle Befreiungen von der Einkommenssteuer sowie alle Fälle der Einkommensbesteuerung mit speziellen Sätzen. Ausgenommen werden hiervon lediglich die Fälle besonderer Einkommensgruppen, mithin Bürger mit schwerer Behinderung, Mütter mit mehreren Kindern sowie die Abfindung nach einer Kündigung.

 

e. Buchhalterische Festsetzung des Einkommens

Durch Heranziehung der Geschäftsbücher und Rechnungsbelege über Verkäufe oder Dienstleistungen wird bei gleichzeitiger Abschaffung jeder bisherigen speziellen Besteuerung für alle Freiberufler die buchhalterische Festsetzung des Einkommens eingeführt. Dies gilt insbesondere für Taxis, Lastwagen der öffentlichen Nutzung, des Busverkehrs, der Vermietung von Räumen, Camping, Architekten, Massenverkäufern, Lottozweigstellen, Tankstellen, Kiosks etc.

 

f. Besteuerung von Ausschüttungen und des Mehrwerts von Aktien

Zu den nach der Steuersatztabelle zu besteuernden Einkommen werden nunmehr die Dividenden sowie alle ausgeschütteten Gewinne der natürlichen Personen hinzugefügt. Dies gilt auch für den Mehrwert aus dem Verkauf von Aktien. Mögliche Verluste werden hierbei aber auch berücksichtigt.

 

g. Elektronische Einreichung der Steuererklärung

Ab 2011 werden die Steuererklärungen lediglich in elektronischer Form eingereicht.

 

h. Ermutigung zur Wiedereinführung von Kapital aus dem Ausland

Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass Kapital eines griechischen Steuerpflichtigen, welches im Ausland angelegt ist, innerhalb von 6 Monaten nach Griechenland wieder eingeführt werden kann, ohne dass in dem konkreten Fall eine Herkunftsüberprüfung vorgenommen wird, soweit eine Steuer in Höhe von 5% der Kapitalhöhe gezahlt wird. Darüber hinaus kann das im Ausland angelegte Kapital von dem griechischen steuerpflichtigen Bürger bei entsprechender Anzeige weiterhin im Ausland verbleiben und von der Herkunftskontrolle ausgenommen werden, wenn eine Steuer in Höhe von 8% der Kapitalhöhe gezahlt wird. Nach Ablauf der sechs Monate wird der griechische Staat auf alle (europäischen und internationalen) zwischenstaatlichen Abkommen zurückgreifen, um über die Bankguthaben der griechischen Steuerpflichtigen im Ausland Informationen zu gewinnen.

 

2. Besteuerung von Immobilienvermögen

 

a. Ersetzung der Speziellen Gebühr für Immobilienvermögen (ETAK) durch eine fortschrittliche Steuer für Immobilienvermögen

Die Spezielle Gebühr für Immobilienvermögen (ETAK) wird abgeschafft und durch folgende jährliche Besteuerung des sog. „großen Immobilienbesitzes“ von Einzelpersonen ersetzt:

Wert der Immobilie Steuersatz
Bis 400.000 € 0%
400.001 – 500.000 0,1 %
500.001 – 600.000 0,3 %
600.001 – 700.000 0,6 %
700.001 – 800.000 0,9 %
Über 800.000 € 1 %

Zugrundegelegt wird der geltende Einheitswert. Bei Änderung der Einheitswerte wird auch die Tabelle angepasst.

 

b. Übertragungen

Die geltende Besteuerung bei der Übertragung von Immobilien findet auch auf Übertragungen von Aktien oder Gesellschaftsanteilen jener Gesellschaften Anwendung, die entweder im Besitz von Grundstücken sind oder solche nutzen.

 

c. Besteuerung von Offshore-Unternehmen

Der Besteuerungssatz von Grundstücken, die im Besitz von Offshore-Unternehmen sind, wird von 3% auf 10% jährlich erhöht. Jede bisherige Ausnahme von der Steuerpflicht wird abgeschafft. Gleichzeitig wird aber auch die Möglichkeit gewährt, die Grundstücke -unter begünstigenden Bedingungen- auf natürliche Personen zu übertragen. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden wird die Regierung alle Informationen und Daten über entsprechenden Immobilienbesitz recherchieren.

 

d. Anpassung der Einheitswerte

Jedes Jahr werden die zuständigen Behörden die Bewertung und Anpassung der Einheitswerte in allen geographisch festgelegten Zonen vornehmen, so dass letztere allmählich den wahren Marktwerten gleichgestellt werden. Zur Umgehung von Steuerungleichheiten werden aber auch die Steuersätze in der Übertragung von Grundstücken angepasst.

 

e. Besteuerung der Kirche

Das Immobilienvermögen der Kirche wird auf die gleiche Weise besteuert wie die übrigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts gemeinschaftlichen Zwecks. Dies gilt auch für die Einnahmen der Kirche aus der Nutzung der jeweiligen Grundstücke.

 

3. Besteuerung von Unternehmen

a. Differenzierung der zu besteuernden Gewinne zwischen ausgeschütteten und einbehaltenen Gewinnen

Die grundlegende Änderung bei der Besteuerung von Unternehmen besteht in der Differenzierung der zu besteuernden Gewinne zwischen ausgeschütteten und einbehaltenen Gewinnen. Die Besteuerung der einbehaltenen Gewinne reduziert sich allmählich von 25% auf 20%. Im Jahre 2010 wird der Steuersatz auf 24% reduziert. Der Steuereinbehalt bei den ausgeschütteten Gewinnen juristischer Personen beträgt 40%. Im Anschluss sind die ausgeschütteten Gewinne (Dividenden) in der Steuererklärung des Aktionärs aufzuführen, so dass der anfallende Steuerbetrag auf der Grundlage der einheitlichen Einkommenssteuersatztabelle ermittelt werden kann. Der Anteil der Dividenden darf jedoch in der gesamten Besteuerung nicht dazu führen, dass ein prozentualer Betrag von 40% überstiegen wird. In all den Fällen, in denen aus der gesamten Besteuerung eine geringere Steuer als 40% anfällt, erfolgt eine Steuerrückzahlung.

 

b. Privilegierte Behandlung für kleine Unternehmen

Es wird eine 5-jährige Steuerfreiheit für die Gründung und den Betrieb neuer Unternehmen gewährt, die von Gesellschaftern mit einem Alter bis zu 30 Jahren gegründet werden.

 

c. Ausweitung der Mehrwertsteuer

Es wird eine Ausweitung der Mehrwertsteuer für solche wirtschaftliche Tätigkeiten vorgesehen, bei denen heute weder eine Deckung noch eine Befreiung besteht.

 

d. Besteuerung von Sachleistungen an Unternehmensmitglieder

Anlässlich der Tatsache, dass viele Unternehmer luxuriöse Autos im Namen der Gesellschaft erwerben, ohne diese in der eigenen Steuererklärung aufzuführen, werden die Kosten der Nutzung, Instandhaltung sowie die Mietzinsen als Einkommen des Nutzers (des Geschäftsführers, des Aufsichtsratsvorsitzenden, des Gesellschafters) behandelt. Bemessungsgrundlage sind hierbei die Geschäftsbücher der Gesellschaft

 

e. Kriterien der Selbstkontrolle

Zur Umgehung der Steuerhinterziehung werden bei den kleinen Unternehmen Motive zur Selbstkontrolle in Form von Index, Bedingungen und Anwendungsvoraussetzungen eingeführt. Wer die Voraussetzungen erfüllt oder anerkennt, hat zunächst auch seine steuerlichen Pflichten erfüllt. In Ausnahmefällen, insbesondere bei Gefahrannahme, kann dennoch eine Kontrolle vorgenommen werden.

 

f. Abschaffung von gefälligen Steuerbefreiungen

Es erfolgt die Abschaffung von gefälligen Steuerbefreiungen. Die Bonusse der Banken werden mit 90% besteuert.

 

g. Steuerliche Unterlagen der Unternehmen von beeidigten Wirtschaftsprüfern

Vereidigte Finanzprüfer sowie zertifizierte Steuerberatungs- und Buchhaltungsbüros werden bei kleineren Unternehmen die steuerrechtlichen Verpflichtungen bestätigen. Auf der Grundlage einer entsprechenden Bescheinigung wird die Gesellschaft den bestätigten Steuerbetrag einzahlen. Das Finanzamt wird jedoch auf der Basis gezielter Aktionen probeweise Kontrollen durchführen. Soweit hierbei eine Steuerhinterziehung entdeckt wird, werden die entsprechenden Strafen sowohl dem Unternehmen als auch den Finanzprüfern auferlegt.

 

4. Bekämpfung der Steuerhinterziehung

a. Vermutete Mindestlebenskosten

Es wird vorgeschlagen, ein objektives System der Festsetzung von Kosten, die für den Besitz und die Nutzung bestimmter Vermögensgegenstände anfallen, einzuführen. Berücksichtigt werden sollen sog. „vermutete Mindesterhaltungs- und Betriebskosten“ für Wohnhäuser, Autos, Yachten, Lufttransportmittel, Swimmingpools, Studium, Haushaltspersonal etc. Auf diese Weise soll ein vermutetes Einkommen als zu besteuerndes Mindesteinkommen festgesetzt werden können. Diese vermuteten Kosten entlasten natürlich nicht von der grundsätzlichen Steuerpflicht, welche weiterhin der steuerrechtlichen Kontrolle in Bezug auf die wahrheitsgemäßen Angaben unterliegt.

 

b. Geschäftskonten

Ab dem 01/01/2011 müssen alle Transaktionen zwischen Unternehmen jeder Art über die Geschäftskonten abgewickelt werden. Das konkrete Verfahren, einschließlich der besonderen Voraussetzungen hierzu, wird in einer noch zu erlassenden Präsidialentscheidung festgelegt. Eine besondere Behandlung werden jene Unternehmen erfahren, die in der SCHUFA (TEIRESIA) eingetragen sind.

 

c. Vermögensliste

Die zuständigen Behörden werden innerhalb von sechs Monaten eine Vermögensliste all jener natürlicher Personen erstellen, die eine griechische Steuernummer besitzen. In dieser Liste werden unter anderem Immobilien, Autos, Lufttransportmittel, Yachten, Aktien, Fonds, Gesellschaftsanteile erfasst sein. Bankguthaben sind davon ausgenommen.

 

d. Kontrolle der Daten

Auf der Grundlage jährlicher Kontrollprogramme wird eine regelmäßige elektronische Kontrolle der Daten erfolgen.

 

e. Elektronischer Anschluss an das
Finanzministerium

Alle Ministerien sowie weitere Träger werden in elektronischer Form an das Finanzministerium angeschlossen. Gleichzeitig wird diesen staatlichen Behörden die Pflicht auferlegt, jede Information wirtschaftlichen Interesses an das Finanzministerium weiterzugeben, gleich welcher Art, seien es Vergütungen, Abfindungen, Förderungen etc.

 

f. Kontrollen auf der Grundlage des Gefahrkriteriums

Ein System der Risk Analysis sowie ein Point System über die Steuerhinterziehungsgefahr werden die Grundlage für eine gezielte Kontrolle von Steuerpflichtigen sein. Hierzu werden jedes Jahr von den zuständigen Behörden Kontrollprogramme festgelegt.

 

g. Elektronische Rechnungsstellung

Den Unternehmen wird im Zusammenhang mit den zu führenden Geschäftskonten die Pflicht der elektronischen Rechnungsstellung auferlegt. Ab dem 01/01/2011 werden Rechnungen für Transaktionen über 3.000 € nur in elektronischer Form akzeptiert. Zudem werden die Steuerbehörden direkten Zugriff auf die elektronischen Daten haben.

 

h. Bestätigung der elektronischen Unterschrift

Alle Unternehmer werden eine elektronische Unterschrift erlangen, so dass sie in elektronischer Form und auf Rechnung dritter Steuerpflichtiger das Finanzministerium kontaktieren können.

i. Transaktionen über 1.500 € ohne Barzahlung

Ab dem 01/01/2011 wird keine Transaktion zwischen Privatpersonen und Unternehmen für rechtswirksam anerkannt, wenn sie einen Betrag von 1.500 € übersteigt und in bar getätigt wurde. Diese Zahlungen haben entweder mit Kredit – oder EC-Karten oder Schecks zu erfolgen.

j. Kassensystem

Alle Unternehmen sind verpflichtet, Rechnungen von zertifizierten Kassen herauszugeben.

k. Beweggründe zur Offenlegung von Korruption und Steuerhinterziehung

Steuerrechtliche Amnestie und Belohnungen werden für diejenigen gewährt, die zur Aufklärung solcher Fälle beitragen.

l. Beschleunigung der Verfahren zur Zahlung der Bußgelder und anderer Strafen

Die Fristen werden abgekürzt, und die Verfahren zur Auferlegung der verwaltungsrechtlichen Strafen werden grundsätzlich beschleunigt. Insbesondere sollen die Beamten vor Ort sofort zu zahlende Bußgelder auferlegen können. Parallel dazu wird auch die Verfahrensmaßnahme der Schließung des Geschäftes wiedereingeführt, jedoch nur im Falle der rückfälligen Verletzung aus der Nichtausstellung von Rechnungen. Bei Freiberuflern und Unternehmern soll die Verletzung und Nichtausstellung oder die nicht korrekte Ausstellung und Angabe von Daten zum Verlust der Steuerfreigrenze führen.

m. Beschlagnahme bei Schulden gegenüber dem Staat

Es sollen drastische Maßnahmen zur Einziehung der nichteingenommen Forderungen eingeführt werden, beispielsweise die Beschlagnahme von Vermögen bei jenen Personen, die zahlen können.

n. Verstärkung des Schuldeneinziehungsmechanismus

Gründung eines Call-Centers zwecks umgehender Erinnerung an die finanziellen/steuerlichen Verpflichtungen der Bürger

o. Verfolgung des Schwarzhandels

Elektronische Kontrolle und Verfolgung des Handels mit Öl- und Brennstoffprodukten jeder Art durch ein GPS-System. Zusätzlich wird die Beschlagnahme jener Produkte möglich sein. Darüber hinaus sollen im Jahr 2010 Zahlmessgeräte über den Ein- und Ausfluss von Brennstoffen an allen Tankstellen eingeführt werden.

p. Kontrolle der Transaktionen mit Offshore-Unternehmen

Kontrolle und Besteuerung der Transaktionen mit Offshore Unternehmen, die sich hinter Nominee-Gesellschaften verbergen.

q. Kontrolle der Rechnungspraxis zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften

Die Vorschriften über „die Kontrolle der Transfer-Pricing-Praxis zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften mit Sitz in Ländern mit privilegiertem Steuerstatus“ des Gesetzes 3728/08 werden verschärft und ergänzt. Es wird hierzu eine neue Kontrollorganisation errichtet.

r. Umgehende Inkraftsetzung des Nationalrates zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung

Der Nationalrat wurde mit dem Gesetz 3610/2001 gegründet und besteht aus Vertretern der sozialen Gesellschafter.

5. Weitere gesetzlichen Vorhaben
a. Besteuerung der Immobilienbesitzes in der Kommunalverwaltung

Hier wird derzeit das sog. KALLIKRATIS-Programm überprüft.

b. Gezielte steuerliche Motive
Insbesondere in Zusammenhang mit dem Thema Umwelt.

c. Umstrukturierung der Steuerbehörden
Insbesondere soll hierbei eine getrennte Behörde zur gezielten Überprüfung von Bürgern mit hohen Einkommen errichtet werden, unter Nutzung aller zugeflossenen und recherchierten Informationen. Zudem sollen noch getrennte Behörden zur Überprüfung und Aufspürung der Steuerhinterziehung errichtet werden.

d. Neues Steuergesetzbuch
Es soll ein neues, einheitliches Steuergesetzbuch über das gesamte Steuerrecht, einschließlich des Verfahrensrechts, verabschiedet werden, das ständig aktualisiert und im Netz für jedermann verfügbar sein wird.

e. Überarbeitung des Gesetzes zu den steuerrechtlichen Bußen (KFK)

Das bestehende Gesetz soll überarbeitet werden, indem ein schärferer Strafrahmen für die Straftaten der Steuerhinterziehungen und des Schwarzhandels festgelegt wird.

f. Abschaffung des Gesetzes über die Bücher und Belege (KBS)

Dieses Gesetz soll im Zuge der neuen Umsetzungen allmählich abgeschafft werden, und wichtige Vertragsvorschriften an die Reformgrundsätze angepasst und in die neue Steuergesetzgebung eingefügt werden.

Ein Beitrag von Aris Kapsalis
Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft

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Jetzt in Griechenland investieren – Chancen in Krisenzeiten

Publiziert am 17.Februar.2010 von Abraam Kosmidis

Es wurde bereits sehr viel über die Krise in Griechenland geschrieben. Dieser Beitrag beschäftigt sich deshalb nicht mit der Krisenthematik, sondern mit den Chancen, welche sich daraus ergeben können.

Auch wenn eine temporäre Schwäche von verschiedenen Seiten dazu ausgenutzt wurde, um ein ganzes Land in bislang beispielloser Verantwortungslosigkeit zu diskreditieren, kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass

- diese schwierige Situation für Griechenland ein Ende finden wird.
- dass Griechenland als Mitglied der EU- und der Eurozone aus dieser Krise gestärkt hervorgehen wird, mit oder ohne finanzielle Hilfe Dritter.
- dass die eingeleiteten Reformen zu eine deutliche Erhöhung der Attraktivität des Investitionsstandortes Griechenland zur Folge haben und Investitionshindernisse beseitigen werden

Es sprechen aber auch weiterhin gewichtige Gründe für den Standort Griechenland:

- Hier ist zunächst die geostrategische Lage Nordgriechenlands als Tor zum Balkan und Attika als Dreh- und Angelpunkt zum Nahen Osten.
- Griechenland verfügt über sehr zentral gelegene Häfen in Thessaloniki, Volos und Piräus.
- Mit der Fertigstellung der „egnatia odos“ wurde die Verbindung vom Ionischen Meer bis an die türkische Grenze als Autobahn ausgebaut. Hierdurch ist eine Drehscheibe für den Güterlastverkehr in den Balkan, nach Zentraleuropa und nach Asien entstanden.
- Eine große Gruppe deutschsprachiger, gut qualifizierter Arbeitskräfte, stehen deutschen Unternehmen zur Verfügung.
- Die Immobilienpreise sinken im Zuge der Krise, wodurch Gewerbeimmobilien für Investoren und Privatimmobilien als Anlageobjekte an Attraktivität gewinnen.
- Die Reformen werden eine Vereinfachung von verwaltungsrechtlichen Hürden bei Unternehmensgründungen und Genehmigungsverfahren für Investoren zur Folge haben
- Das Grundbuch „ktimatologio“ wird nach seiner Fertigstellung ein hohes Maß an Rechtssicherheit beim Erwerb von Immobilieneigentum bieten
- Für die boomende Branche der Neuen Energien, wie zB der Photovoltaik, wird Griechenland mit seinen ca. 300 Sonnentagen im Jahr ein idealer Standort bleiben
- Der ständig wachsende griechische Markt für Konsumgüter aller Art bietet ausländischen Handelsketten eine ideale Expansionsmöglichkeit mit hohen Wachstumsraten
- Im Lebensmittelindustrie bietet Griechenland viele erstklassige Produkte, welche eine ausgezeichnete Grundlage für die weiterverarbeitende Industrie bieten
- In der Touristikbranche wird Griechenland mit seinen Inseln, archäologischen Attraktionen, den saubersten Meeren Europas, den einmaligen Stränden und Berglandschaften, sowie mit dem großen Netz an guten Hotels weiterhin eine erstklassige Option für die Angebote der großen Touristikunternehmen darstellen
- Die Investitionsförderung wird nach wie vor gute Anreize für die Subventionierung von unternehmerischen Vorhaben in Griechenland darstellen.

Aus der Zusammenschau dieser Faktoren wird deutlich, dass sich in Griechenland Chancen für antizyklische Investitionen ergeben. Hier einige Argumente:

- Durch die krisenbedingte Schwächung sinken in Griechenland die Immobilienpreise.
- Ferner ergeben sich Gelegenheiten für Unternehmensaufkäufe zu günstigen Konditionen,
- sowie eine gute Ausgangsposition bei der Rekrutierung von besonders qualifizierten Arbeitskräften und Führungspersonal.

Ein idealer Zeitpunkt also, für eine Investition in Griechenland.

Unternehmen, welche ein Auslandsengagement planen, sollten eine Investition, insbesondere auch durch einen Unternehmenskauf als Einstieg in den griechischen Markt zum jetzigen Zeitpunkt ernsthaft in Erwägung ziehen.

Chancen werden sich zwangsläufig ergeben und wie immer werden diejenigen, welche in Krisenzeiten antizyklisch investiert haben, auch überproportional beim kommenden Aufschwung davon profitieren.

Ein Beitrag von Abraam Kosmidis
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Die Beseitigung der wahren Gründe der Krise in Griechenland – Chance für einen Neuanfang

Publiziert am 13.Februar.2010 von Abraam Kosmidis

In den internationalen Medien ist es seit Tagen das Top-Thema „Griechenland steckt in einer tiefen finanziellen Krise“.

Natürlich konnte der griechische Markt nicht von der Weltkrise, welche mit der Bankenkrise in den USA begann und sich auf die weltweiten Finanzmärkte ausweitete, verschont bleiben. Später suchten sich die Spekulanten dann Griechenland als das derzeit „schwächste“ Glied in der Eurozone aus, um weitere Vorteile aus der Weltfinanzkrise zu schlagen. Es folgte bekanntlich das downrating Griechenlands von AAA- auf B+, was einen Risikoaufschlag auf griechische Bonds und eine Verschlechterung der Refinanzierung griechischer Banken am Geldmarkt hatte.

Die reale Krise Griechenlands wird einerseits zu Recht in allen Medien thematisiert, dient andererseits aber auch zur Bedienung der Bedürfnisse von Spekulanten. Durch die Verunsicherung der Märkte müssen für griechische Bonds immer höhere Aufschläge bezahlt werden. Natürlich muß diesem Spiel ein Ende bereitet werden. Genau dies wurde deshalb auch beim Sondergipfel in Brüssel beschlossen. Die deutsche Bundeskanzlerin, Frau Angela Merkel hat hierzu am 11.02.2010 nach dem Sondergipfel in Brüssel erklärt dass "Die EU zu Griechenland stehe". Nun gelte es, zu den Märkten ein "vernünftiges Vertrauensverhältnis" zu entwickeln. Dafür wollen Deutschland und Frankreich ihr Gewicht einbringen, sagte Merkel auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy. Der griechische Ministerpräsident, Georgios Papandreou, erklärte, dass Griechenland jetzt kein Geld sondern „Solidarität“ benötige.

Bei der Krise in Griechenland handelt es sich aber nicht „nur“ um die Auswirkungen der weltweiten finanziellen Krise von 2009, sondern insbesondere auch um eine nationale Strukturkrise, welche durch die Finanzkrise verstärkt wurde und jetzt noch offensichtlicher geworden ist. Sie erfordert ein Umdenken m Hinblick auf die Spielregeln der freien Marktwirtschaft, der Rentabilität und notwendigen Privatisierung von staatlichen Unternehmen und der Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft.

Notwendige Reformen wurden nicht durchgeführt, weshalb das Staatswesen einen enormen Reformstau vor sich herschiebt. Hinzu kommt jetzt noch die Finanzkrise. So besteht zB dringender Reformbedarf im Rechtswesen (Vereinheitlichung und Kodifizierung der Gesetze, Modernisierung der Zivilprozessordnung, Modernisierung des Verwaltungsrechts, Beschleunigung der Erstellung des neuen nationalen Grundbuchs usw.), im Gesundheits- , Sozialversicherungs- und Bildungswesen, schärfere Gesetze zur Bekämpfung der Korruption, ganz zu schweigen natürlich auch im Bereich der Staatsfinanzen usw.

Gegen all diese erforderlichen Maßnahmen regt sich teils deutlicher Widerstand in Griechenland, weil man sich mit dem bisherigen Lauf der Dinge entweder „arrangiert“ hat, oder sich vor den Reformen und den damit einhergehenden Veränderungen fürchtet.

Der prozentuale Anteil der Beamten in Griechenland gemessen an der Gesamtbevölkerung ist sehr hoch. Das Streben nach einem „sicheren“ Beschäftigungsverhältnis beim Staat ist nach wie vor oberstes Ziel sehr vieler junger Griechen.

Der Ruf nach staatlichem Protektionismus in fast allen Bereichen ist hoch. Nicht wettberwebsfähige bzw. unrentable Unternehmen zu subventionieren statt zu modernisieren ist sicherlich genauso der falsche Weg, wie immer mehr Bürger in den Staatsdienst einzustellen, nur damit diese wenigsgtens ein Beschäftigungsverhältnis haben.

Nicht die Angst vor dem Wettbewerb und der damit einhergehende Ruf nach staatlichem Protektionismus, sondern die bestmögliche Ausbildung, Qualität und das Streben nach ständiger Verbesserung auf allen Ebenen muß das Leitbild für eine erfolgreiche Veränderung in Griechenland werden.

Diese "Bremsen" des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritts, sowie für die Zukunft des Landes gilt es durch die Vornahme tiefgreifender struktureller Reformen endlich zu durchbrechen. Der politische Preis wird hoch sein und es bedarf einer großen Portion Mut der Politik, diese unangenehmen Reformen zum Wohle von Land und Leuten gegen alle Widerstände durchzuziehen.

Durch die Krise wird sich viel verändern müssen. Die bisherigen Mechanismen werden auf Dauer jedoch keinen Bestand haben können. Man wird umdenken und sich dem nationalen und internationalen Wettbewerb stellen müssen, der Staatsapparat hat dabei die Pflicht, Gesellschaft und Wirtschaft für diesen Wettbewerb fit zu machen und diejenigen Reformen durchzuführen, welche die Grundlage für Wirtschaftswachstum, soziale Gerechtigkeit, und Wohlstand für alle darstellen. Für die Jungend muß eine zukunftsträchtige, moderne und eine den internationalen Anforderungen gleichwertige Ausbildung gewährleistet werden. Es muss auch endlich das Leistungsprinzip gelten. An den Schulen und Universitäten muß die Leistungsbereitschaft und die Qualität der Lehrpläne modernisiert werden. Den Schülern, Akademikern, Handwerkern und sonstigen Dienstleistern muß das Prinzip der Leistungsbereitschaft und ein Streben nach hohen Qualitätsstandards vermittelt werden. Natürlich muß Leistung auch honoriert werden. Der Staat muß hierzu Mechanismen entwickeln, welche gewährleisten, dass die Besten der Besten an die entscheidenden Stellen gelangen.

Die Krise kann uns dabei helfen, all diese Dinge umzusetzen. Dann kann die Krise auch die Chance für einen Neuanfang in Griechenland darstellen.

Ein Beitrag von Abraam Kosmidis

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Finanzkrise Griechenland: Deutschland will Griechenland retten

Publiziert am 10.Februar.2010 von Abraam Kosmidis

Die Finanzkrise in Griechenland scheint eine spektakuläre Wende zu nehmen. Nach den Gerüchten der letzten Tage, wonach Deutschland in enger Abstimmung mit der EU Griechenland finanziell unterstützen möchte, konkretisieren sich die Informationen, wonach Finanzminister Schäuble einen Rettungsplan für Griechenland vorantreibe.

„Wie die Financial Times Deutschland aus Berliner Koalitionskreisen erfuhr, sind sowohl bilaterale Hilfen als auch ein international abgestimmtes Vorgehen auf EU-Ebene im Gespräch. Die Bundesregierung bereitet ein Hilfspaket für Griechenland vor.
Über Details will Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Spitze der Unionsfraktion am Mittwoch informieren. Der stellvertretende Fraktionschef der CDU/CSU im Bundestag, Michael Meister, bestätigte, dass in Berlin an einem Rettungspaket gearbeitet wird.“
"Wenn Griechenland Hilfen erhält, dann nur unter strengen Auflagen und wenn die griechische Regierung den Staat tiefgreifend reformiert", so Meister. Regierungssprecher Ulrich Wilhelm sagte, eine Entscheidung sei bisher nicht gefallen.

Das Vorgehen der Bundesrepublik ist mit der EU im Grundsatz abgestimmt. "Man muss die notwendigen Schritte in die Wege leiten, um Griechenland helfen zu können", sagte Olli Rehn, der diese Woche das Amt des EU-Wirtschaftskommissars übernimmt. "Das wird in den nächsten Tagen genau diskutiert werden. Wir reden über Unterstützung im weiteren Sinne", sagte Rehn am Dienstag in Straßburg. "Solidarität ist immer zweigleisig."
Details zu den Sparplänen gab die Regierung am Dienstag bekannt. Darunter sind Lohnkürzungen und ein Einstellungsstopp. "Es wird bei allen Staatsbediensteten ausnahmslos Lohnkürzungen geben, die zwischen 1,0 Prozent und 5,5 Prozent netto bedeuten werden", sagte der griechische Finanziminister Giorgios Papakonstantinou.“

Zitate aus der Financial Times Deutschland: „Berlin will Griechenland retten“ vom 09.02.2010
https://www.ftd.de/politik/europa/:hilfe-fuer-eu-land-berlin-will-griechenland-retten/50071966.html


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Die Steuerreform 2010 in Griechenland

Publiziert am 31.Dezember.2009 von Abraam Kosmidis
Die Steuerreform 2010 in Griechenland In der letzten Woche vor Weihnachten hat im griechischen Parlament die Diskussion um die neue Steuerrechtsreform begonnen. Die Regierung hat hierzu die wesentlichen Maßnahmen der neuen Steuerpolitik bereits am 18.12.2009 in einer schriftlichen Ausführung im Netz veröffentlicht und am 22.12.2209 im Parlament vorgetragen. Ziel der Steuerreform ist die Einführung eines gerechten und effizienten Steuersystems, welches zugleich die Schwächen und Mängel des bisher in Griechenland geltenden Steuersystems verbessern oder gar ausmerzen soll. Folgende Erkenntnisse der Regierung waren richtungsweisend und ausschlaggebend für die große Steuerreform in Griechenland: • die niedrigen öffentlichen Einnahmen des Staates, welche in einem Missverhältnis zu den Ausgaben des Staates stehen. Während die Einnahmen (als Prozentsatz des BSP) in den letzten Jahren kontinuierlich von 40,9 % auf 37,3% im Jahre 2009 zurück gingen, lagen die jährlichen öffentlichen Ausgaben von 2001 -2007 durchschnittlich bei ca. 45% und stiegen in den letzten beiden Jahren auf 48,3% des BSP im Jahre 2008 und auf 50,1% des BSP im Jahre 2009. Die öffentlichen Einnahmen dagegen lagen im Jahr 2008 bei 40,6% des BSP, und im Jahre 2009 bei 37,3% des BSP. • der Rückgang der steuerrechtlichen Einnahmen, welche ebenfalls seit 2001 (mit 21,8% des BSP) abgenommen haben und im Jahre 2009 nur bei 19% des BSP liegen. Hierbei muss angemerkt werden, dass die steuerrechtlichen Einnahmen zusammen mit den Versicherungsbeiträgen die wichtigste und ständige Quelle staatlicher Einnahmen darstellen. Hinzu kommt, dass die steuerrechtlichen Einnahmen des griechischen Staates im Verhältnis zu den Einnahmen der übrigen Mitgliedsstaaten zu den geringsten steuerrechtlichen Einnahmen innerhalb der EU gehören. Insbesondere die Steuereinnahmen des Staates von den natürlichen und juristischen Personen gehören verhältnismäßig und prozentual zum BSP zu den geringsten Einnahmen in der EU-Zone. • die deutlich zunehmende Tendenz, dass die natürlichen Personen im Verhältnis zu den juristischen Personen zu einer größeren steuerrechtlichen Last des Staates werden. Die Besteuerung der natürlichen Personen lag im Jahre 2007 bei 4,7% des BSP, während die Rate bei den juristischen Personen im gleichen Jahr bei 2,6% lag. Zudem hat eine Studie in Griechenland gezeigt, dass der griechische Steuerzahler für jeden (1) Euro direkter Steuern mittlerweile 1,56€ aus indirekten Steuern zahlt. Auf der anderen Seite wurde festgestellt, dass es sich bei 85% der Steuerklärungen von natürlichen Personen in Griechenland um Familien handelt, deren gesamtes Einkommen unter der Einkommensgrenze von 30.000€ liegt. Und 94% der Einzeleinkommen, die von natürlichen Personen jährlich mit der Steuererklärung offengelegt werden, liegen ebenfalls unter der Einkommensgrenze von 30.000€. • die entgangenen Gewinne aus der Mehrwertsteuer, die einen Betrag von 6,6 Milliarden Euro übersteigen. Wesentliche Ursache ist die Steuerhinterziehung. Griechenland gilt mit einem Prozentsatz von 30% als Spitzenreiter in der EU. • die Tatsache, dass der wesentliche Teil der Steuereinnahmen von einem kleinen Teil von Steuerzahlern (Arbeitnehmern mittleren Einkommens) bezogen wird. Daher besteht die Notwendigkeit, die steuerrechtliche Einkommensbasis auszuweiten. Grundsätzliche Ursachen für den tatsächlichen Verlust von Steuereinnahmen sind: 1. die weittragende Steuerhinterziehung und Steuerumgehung 2. die Gegensätze des eigenen Steuersystems (Steuerbefreiungen ohne Zielsetzung, Pauschalbesteuerung etc.) 3. mangelnde Kontrollmechanismen 4. Fehlen starker Motive und Anreize, die den Steuerzahler zur Offenlegung seiner tatsächlich zu versteuernden Einkünfte bewegen 5. einschränkende Fortschrittlichkeit der Steuersatztabelle 6. Faktoren, die zu einem sinkenden Steuerbewusstsein führen, wie z.B. Intransparenz, Komplexität und Kompliziertheit des Systems, niedrige Qualität öffentlicher Güter und Dienste Unter Berücksichtigung der Ursachen für die oben aufgeführten Schwächen und Mängel des griechischen Steuersystems beabsichtigt nun die griechische Regierung eine grundlegende Reformierung des Steuersystems vorzunehmen, durch welche einerseits das Defizit Griechenlands in der EU gesenkt und andererseits die griechische Wirtschaft wieder belebt wird. Ziel der Reformpolitik soll die Schaffung eines Steuersystems sein, das sich nur durch folgende Eigenheiten auszeichnen soll: Gerechtigkeit Jeder Steuerzahler soll den gleichen Beitrag entsprechend seiner Möglichkeiten leisten Umverteilung Es soll eine Umverteilung der Einnahmen zum Zwecke einer effizienten Erhöhung der öffentlichen Einnahmen erfolgen, bei der aber nicht die Niedrig- und mittleren Einkommen zusätzlich belasten werden Effizienz durch die Schaffung von Motiven und Anreizen, die zur Offenlegung der tatsächlich zu versteuernden Einkünfte ermutigen sollen Leistungsfähigkeit ohne Gegensätze zu schaffen Einfachheit ohne die Schaffung hoher Verwaltungskosten für die Bürger Transparenz Der Bürger soll wieder das Vertrauen zu dem Staat gewinnen. Bereiche und Akzente der Neugestaltung des Steuerrechtssystems in Griechenland • Bei der Besteuerung von natürlichen Personen sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden: a. die Einführung einer einheitlichen, fortschrittlichen und am Lebenshaltungsindex orientierte Steuersatztabelle für alle Einkommen b. die Besteuerung der ausgeschütteten (Unternehmens-)Gewinne nach der Steuertabelle für natürliche Personen c. die Abschaffung der pauschalen Besteuerung d. die Abschaffung von Steuerbefreiungen e. die Verallgemeinerung des Vermögensnachweises (Herkunftsprinzip) in den Steuererklärungen f. die buchhalterische Ermittlung der Einkommen g. die Einführung eines Systems zur Absetzung von Steuern durch Vorlage von Rechnungen h. die Besteuerung des Mehrwertes langjähriger Börsengeschäfte (Spekulationsgewinne) durch gleichzeitige Aufrechnung eingetretener Schäden und Verluste • Bei der Besteuerung von Unternehmen werden folgende Änderungen eintreten: a. Es soll eine Differenzierung zwischen ausgeschütteten und einbehaltenen Gewinnen vorgenommen werden b. Die Abschaffung von gefälligen Steuerbefreiungen für die Unternehmen c. Die Abschaffung des Gesetzes „zur Führung von Büchern und Daten“ (KBS) d. Die Auferlegung der Verpflichtung zur Führung von Geschäftskonten bei den Banken, der Anschluss an die Datensysteme der Steuerbehörden und die Schaffung einer Zugangsmöglichkeit für die Steuerbehörden e. Die Besteuerung der Transaktionen mit Offshore-Unternehmen f. Eine Effiziente Kontrolle aller Transaktionen innerhalb eines Konzerns • Bei der Besteuerung der Immobilien sollen folgende Maßnahmen eingeleitet werden: a. Die Umsetzung einer fortschrittlichen Besteuerung des großen Immobilienbesitzes ab dem Jahre 2010 b. Die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer und der Steuer für die sog. elterlichen Schenkungen mit einem höheren Steuerfreibetrag c. Die Effiziente Besteuerung der Offshore-Immobilien • Schließlich ist die Einführung steuerrechtlicher Verwaltungs- und Kontrollmechanismen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung vorgesehen: a. Die Erstellung eines Softwareprogramms zur gezielten Überprüfung und Durchführung von steuerrechtlichen Kontrollen auf Basis der bekannten Daten b. Die Überprüfung der Herkunft des Vermögens bei allen Steuerbeamten und die Einleitung von Maßnahmen gegen Beamten, bei denen die Vermögensverhältnisse nicht durch das Einkommen gerechtfertigt sind. Letztere Maßnahmen werden bis hin zur Aufhebung des Beamtenverhältnisse, anfänglich jedoch zur Suspendierung des Beamten vom Dienst führen c. Die Elektronische Verfolgung und Beobachtung des Brennstoffmarktes zum Zwecke der Bekämpfung des Schwarzhandels d. Die Elektronische und technologische Unterstützung der steuerrechtlichen Verwaltung e. Die Ausweitung der Dienste und Systeme zur elektronischen Verwaltung im Netz zum Zwecke der Bereitstellung zusätzlicher Dienste für die Steuerzahler f. Die Veröffentlichung der Einkünfte und Steuern von Wirtschaftsunternehmen und Freiberuflern im Netz gemäß den Vorschriften des Gesetzes 2238/1994. Das neue Gesetz, welches all diese Steuermaßnahmen regeln wird, soll bereits im März 2010 verabschiedet werden
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Erneuerbare Energien – Photovoltaik – Gesetzesänderung in Griechenland

Publiziert am 15.Dezember.2009 von Abraam Kosmidis

Beabsichtigte Neuregelungen für Photovoltaikanlagen in Griechenland

Die griechische Regierung beabsichtigt, einen Gesetzesentwurf über die Reduzierung der Bürokratie und zur Vereinfachung der Lizensierung und des Nutzungsverfahrens von „Erneuerbaren Energiequellen“ vorzulegen.
Der Entwurf sieht Anreize und Maßnahmen vor, die die Entwicklung der „grünen Energie“ vorantreiben sollen, welche der Ministerpräsident als „Einbahnstraße“ zur Bekämpfung der Krise bezeichnet hatte. Die Umweltministerin hat ihrerseits darauf hingewiesen, dass es „Ziel des Gesetzesentwurfes sei, die Energieerzeugung aus EE bis zum Jahre 2020 auf 20 % der Gesamtstromerzeugung und auf 40 % der Stromerzeugung aus elektrischer Energie ansteigen zu lassen“. Derzeit erzeugt Griechenland lediglich 6,7 % Strom aus erneuerbaren Energiequellen, wie Photovoltaik.
Ziel des neuen Gesetzesentwurfes ist die grundlegende Neugestaltung des Regelungsrahmens zur Lizensierung von EE-Projekten, die Schaffung notwendiger Strukturen zur Projektumsetzung in den Gegenden mit erhöhtem EE-Potential, die Änderungen bezüglich des bestehenden Rechtsrahmens für die Sondernutzung, die Einführung eines umfassenden Bündels von Anreizen, die Festlegung von Preisen im Bereich der EE, sowie die Motivierung zur Schaffung von EE-Gross-KWK.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Reduzierung der Dauer des Lizensierungsverfahrens auf 8 bis 10 Monate von derzeit 3 bis 5 Jahren. Außerdem wird das Verfahren zur Erteilung einer Stromerzeugungslizenz von der Umweltlizensierung getrennt. Hierdurch wird das Vorverfahren über die Prüfung der Umweltbedingungen und das Verfahren zur Erteilung naturschutzrechtlicher Genehmigungen vereinheitlicht.
Ziel sei außerdem die Gründung eines selbständigen Amtes, für das die Umweltministerin unmittelbar zuständig sein solle und das als Informations- und Serviceanlaufstelle für Investoren für Projekte „grüner Energie“ dienen soll.
Auch wenn sich Griechenland europaweit im Bereich von Windkraft auf dem ersten Platz befindet, so ist der Markt für Investitionen in diesem Bereich noch kaum gesättigt, so dass für Investoren auf diesem Sektor noch viel Raum für Aktivitäten und Investitionen besteht. Vergleichsweise wurden bislang folgende Gesamtkapazitäten aus Windkraft installiert (Zahlen aus 2008)
Griechenland 985 MW
Spanien 16.756 MW
Deutschland 23.903 MW

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Die deutsch-griechischen Wirtschaftsbeziehungen

Publiziert am 17.November.2009 von Abraam Kosmidis
Der nachfolgende Beitrag bestätigt eindrucksvoll die besonderen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Griechenland anhand von Fakten. Für Unternehmen, welche auf der Suche nach einer günstigen Gelegenheit für ein Auslandsengagement sind, sollte Griechenland als frühes und stabiles EU Mitglied und aufgrund der guten Handelsbeziehungen zu Deutschland, aber auch wegen seiner besonders attraktiven geopolitischen Lage auf dem Balkan, als Standort bzw. für ein Investment stets in die engere Wahl gezogen werden. QUELLE: DEUTSCH-GRIECHISCHE INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER JAHRESBERICHT 2008 DIE DEUTSCH-GRIECHISCHEN WIRTSCHAFTSBEZIEHUNGEN VON MICHAELA BALIS, LEITERIN DER WIRTSCHAFTSABTEILUNG HANDELSBEZIEHUNGEN Deutschland war auf der Grundlage der gesamten Handelsbeziehungen auch im Jahr 2008 der wichtigste Handelspartner Griechenlands. In der Rangfolge der Handelspartner allerdings nahm auf der Seite der griechischen Exporte Italien den ersten Platz ein. Gemäß den Angaben des Nationalen Statistischen Amtes für 2008, aber auch nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes, sind die deutsch-griechischen Handelsbeziehungen im Jahr 2008 wertmäßig um ungefähr 0,4% und 0,76% jeweils zurückgegangen . Insbesondere gemäß den Angaben des Nationalen Statistischen Amtes lag der Wert der bilateralen Handelsbeziehungen 2008 bei 9.059 Mio. Euro. Legt man die Außenhandelszahlen des Statistischen Bundesamtes für 2008 zugrunde, erreichte der bilaterale Handel 9.885 Mio. Euro. Italien war 2008 das wichtigste Abnehmerland griechischer Produkte mit einem Anteil von 11,5%, wobei der Anteil Deutschlands (an der zweiten Stelle) bei 10,2% lag. . Der Anteil Deutschlands an den Gesamteinfuhren Griechenlands lag 2008 bei 11,9% , gefolgt von Italien mit 11,4% . Nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes nahm Griechenland in der Rangordnung der Handelspartner Deutschlands für 2008 auf der Seite der Importe den 43. Platz ein. Zum Vergleich: Rumänien (29. Platz), Portugal (33. Platz), Türkei (20. Platz). Der Anteil Griechenlands an den deutschen Importen lag 2008 bei 0,23% (1.935 Mio. Euro). Auf der Ausfuhrseite verschlechterte Griechenland seinen Platz (24. Platz gegenüber dem 22. im Jahr 2007). Der Anteil Griechenlands an den deutschen Exporten lag 2008 bei 0,82%. Gemäß diesen Angaben sind die deutschen Importe aus Griechenland im Vergleich zum Vorjahr wertmäßig um 6,30% gesunken. Dieser Rückgang liegt nach den Angaben des Nationalen Statistischen Amtes bei -8,03%. Die deutschen Lieferungen nach Griechenland haben 2008, nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes, um 4,54% und nach den Angaben des Nationalen Statistischen Bundesamtes um 1,7% im Vergleich zum Vorjahr zugelegt. DEUTSCHE ZAHLUNGSBILANZ MIT GRIECHENLAND Mio. € 2008 2007 Leistungsbilanz, Saldo 4.963 4.355 Warenhandel, Saldo 6.268 5.813 Deutsche Lieferungen nach Griechenland 8.267 7.955 Deutsche Bezüge aus Griechenland 1.999 2.143 Dienstleistungen, Saldo -2.826 -2.860 Einnahmen 1.030 907 Ausgaben 3.856 3.767 Laufende Übertragungen, Saldo -562 -572 Kapitalbilanz (Netto-Kapitalexport) -5.230 3.605 Deutsche Anlagen, netto -4.685 2.087 darunter: Direktinvestitionen -2.748 -362 Wertpapiere 1.050 1.462 Griechische Anlagen, netto -546 1.1518 darunter: Direktinvestitionen 9 32 Wertpapiere 774 1.422 Quelle: Deutsche Bundesbank Nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes für die ersten fünf Monate (Januar-Mai) des laufenden Jahres (2009) und aufgrund der weltweiten Wirtschaftskrise wurde eine äußerst negative Entwicklung der bilateralen Handelsbeziehungen registriert, die wertmäßig um eindrucksvolle 22 Prozent zurückgegangen sind. Die deutschen Lieferungen nach Griechenland sind um 25% geschrumpft und die griechischen Lieferungen nach Deutschland um 8,17 Prozent zurückgegangen sind. Im Zeitraum von Januar bis März 2009 sind nach den aktuellsten Angaben des Nationalen Statistischen Amtes die deutschen Lieferungen nach Griechenland und die griechischen Lieferungen nach Deutschland um ungefähr 21% geschrumpft, immer im Vergleich zum Vorjahrsniveau. DIENSTLEISTUNGSVERKEHR MIT GRIECHENLAND Mio. € 2008 2007 Einnahmen, insgesamt 1.030 907 Reiseverkehr 295 291 Transportleistungen 371 250 Versicherungsdienstleistungen 27 32 Finanzdienstleistungen 38 50 Übrige Dienstleistungen 234 217 Ausgaben, insgesamt 3.856 3.767 Reiseverkehr 1.821 1.720 Transportleistungen 1.726 1.710 Versicherungsdienstleistungen 1 1 Finanzdienstleistungen 7 12 Übrige Dienstleistungen 301 323 Quelle: Deutsche Bundesbank Unter den deutschen Warenlieferungen nach Griechenland dominieren die Enderzeugnisse und die Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Januar-Mai 2009: 70,79% und 6,93%) . Die wichtigsten Warengruppen nach den Warenuntergruppen (EGW 2002) waren die „Pharmazeutischen Erzeugnisse“ mit einem Anteil von 11% und die „Personenkraftwagen Wohnmobile“ mit einem Anteil von 8,41% an den Gesamtlieferungen Deutschlands nach Griechenland, sowie die „Büromaschinen“ (3,5%). Enderzeugnisse und Nahrungsmittel pflanzlichen Ursprungs prägten in der Referenzperiode - Januar-Mai 2009 - die Güterstruktur griechischer Lieferungen nach Deutschland (41,6% und 22% jeweils) . „Pharmazeutische Erzeugnisse“, „Bekleidung aus Baumwolle“ und „Bekleidung a. Gewirk. und Seide“ waren die absatzstärksten Enderzeugnisse auf dem deutschen Markt. Am Gesamtabsatz griechischer Erzeugnisse in Deutschland erhielten sie jeweils Anteile von 16,5%, 4,9% und 4,25% jeweils. Das Defizit (aus griechischer Sicht) in der bilateralen Handelsbilanz ist gemäß den Angaben der deutschen Bundesbank im Jahr 2008 wertmäßig um 7,8 Prozent gestiegen, von 5.813 Mio. Euro auf 6.268 Mio. Euro. Die Bilanz der Dienstleistungen konnte wieder mit einem Positivsaldo für Griechenland abschließen, lag jedoch 1,2% unter dem Vorjahrsniveau bei 2.826 Mio. Euro. Die griechischen Netto-Einnahmen aus dem Reiseverkehr mit Deutschland lagen 2008 bei 1.821 Mio. Euro und verzeichneten ein Plus von 5,8 Prozent. INVESTITIONEN Die unmittelbaren deutschen Investitionen in Griechenland sind in den zurückliegenden Jahren - in kleinen Schritten zwar aber dafür kontinuierlich - gewachsen, auch wenn es nicht gelungen ist, Schlüsselindustrien nach Griechenland zu ziehen. Allerdings wurde im Jahr 2007 (aktuellste Daten) eine leichte Steigerung registriert. Der Anteil Griechenlands an den deutschen Direktinvestitionen im Ausland ist leicht zurückgegangen von 0,24% im Jahr 2006 auf 0,23% im Jahr 2007. 2006 lagen sie bei 1.712 Mio. Euro, erreichten jedoch im Jahr 2007 einen Betrag von 1.917 Mio. Euro, eine Steigerung von ungefähr 12 Prozent. Mehr als die Hälfte des gesamten deutschen Investitionskapitals in Griechenland konzentrierte sich 2007 gemäß den Angaben der Deutschen Bundesbank (unmittelbare und mittelbare deutsche Direktinvestitionen in Griechenland nach Wirtschaftszweigen der deutschen Investoren) auf den Wirtschaftszweig der Investoren: “Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen“ (unmittelbare: 1.070 Mio. €, Anteil: 55,8%, mittelbare und unmittelbare: 1.258 Mio. €, Anteil: 62%) und besonders auf die Beteiligungsgesellschaften (mittelbare und unmittelbare: 1.136 Mio. €, 56%). 27,8 Prozent der unmittelbaren Investitionen konzentrierten sich auf das „Verarbeitende Gewerbe“ (534 Mio. €). Davon entfielen 132 Mio. € auf die „Herstellung von Kraftwagen und Kraftwarenteilen“ und 126 Mio. € auf die „Chemische Industrie“. DEUTSCHE INVESTITIONEN IN GRIECHENLAND (IN MIO. EURO) 2004 2005 2006 2007 UNMITTELBARE INVESTITIONEN 1641 1618 1712 1917 Anzahl 130 128 131 128 Beschäftigte in Tsd. 18 19 24 22 Jahresumsatz (in Mrd. €) 5,9 6,1 6,9 7,5 Quelle: Deutsche Bundesbank Das Investitionskapital für das „Grundstücks- und Wohnungswesen“ ist im Vergleich zum Vorjahr (2006) um 22 Prozent gestiegen, während das Investitionskapital für das „Verarbeitende Gewerbe“ um 6,975 Prozent zurückgegangen ist. 164 Mio. Euro wurden im Bereich „Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchgütern“ investiert. Dieser Bereich wies einen Zuwachs von 29 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf. In Griechenland gibt es ungefähr 128 deutsche Unternehmen, die 22.000 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von ungefähr 7,5 Mrd. Euro tätigen (Angaben 2007) QUELLE: DEUTSCH-GRIECHISCHE INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER JAHRESBERICHT 2008
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Gründung einer GmbH in Griechenland

Publiziert am 30.Oktober.2009 von Abraam Kosmidis
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Griechenland zu gründen, ist mit etwa gleichem Aufwand wie bei der Gründung einer Aktiengesellschaft in Griechenland verbunden. Die GmbH ist jedoch in der späteren operativen Tätigkeit einfacher zu führen, als eine Aktiengesellschaft. Im Folgenden gibt Ihnen die Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft einen ersten Überblick über die Schritte zur Gründung einer GmbH in Griechenland.

Gründung der GmbH in Griechenland beginnt mit dem Entwurf einer Satzung

Für die Gründung einer GmbH in Griechenland benötigen zunächst alle Gesellschafter eine griechische Steuernummer. Danach kann erst die notariell zu beurkundende Satzung der Gesellschaft verfasst werden. In die Satzung gehören, neben den persönlichen Daten der Gesellschafter und dem Firmennamen, vor allem der Sitz und Zweck der Gesellschaft. Weiterhin eingetragen werden muss das Gesellschaftskapital. Dazu zählen die einzelnen Gesellschaftsanteile und eventuelle größere Anteile einzelner Gründer. Auch die Bestandsdauer der Gesellschaft muss nach dem griechischen GmbH-Gesetz in der Satzung schriftlich festgehalten werden. Ferner muss die Frage der Geschäftsführung geregelt werden. Für die Unterzeichnung der Satzung gilt – ebenso wie bei der Gründung einer Aktiengesellschaft – Anwaltszwang. Vor der notariellen Beurkundung der Satzung muss der Entwurf zwecks vorläufiger Genehmigung des Firmennamens bei der lokalen Wirtschafts- und Handelskammer vorgelegt werden. Das ist wichtig, damit keine Probleme mit doppelten Firmennamen auftauchen. Anschließend kann – wenn keine Komplikationen aufgetaucht sind – die Gründungssatzung vor einem Notar unterzeichnet werden. Die Satzung wird dabei von den gründenden Teilhabern und dem mitwirkenden Rechtsanwalt unterschrieben.

Nach Gründung einer griechischen GmbH sind weitere Behördengänge nötig

Mit der Gründung einer GmbH ist es aber nach der Unterschrift beim Notar in Griechenland nicht getan. Bei der Industrie- und Handelskammer müssen Sie Ihren Firmennamen und zwei Ausfertigungen der unterzeichneten Satzung einreichen. Nach der Genehmigung von Name und Bezeichnung versieht die Industrie- und Handelskammer die Satzung mit einem Stempelvermerk in Bezug auf die Prüfung des Rechts zum Gebrauch von Name und Titel. Weiterhin folgen noch Besuche bei der Finanzbehörde und dem Landgericht jeweils am Sitz der Gesellschaft. Darüber hinaus wird im Regierungsanzeiger eine Bekanntmachung über die Gründung einer Gesellschaft veröffentlicht. Welche Aspekte Sie weiterhin bei der Gründung einer GmbH in Griechenland bedenken müssen, erklären wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.
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Gründung einer AG in Griechenland

Publiziert am 30.Oktober.2009 von Abraam Kosmidis
Sie wollen in Griechenland eine selbständige Aktiengesellschaft (AG) oder eine Tochtergesellschaft der bereits bestehenden deutschen AG in Griechenland gründen? Dann müssen Sie bei der Gründung einer griechischen AG einiges beachten. Die Vorzüge der griechischen Aktiengesellschaft stellt Ihnen die Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft hier vor.

Unternehmensform Aktiengesellschaft hat in Griechenland weite Verbreitung

Die Aktiengesellschaft ist in Griechenland recht beliebt, da sie für die Aktionäre eine Vielzahl von Vorteilen bietet. Zu den größten Vorteilen gehören die hohe Flexibilität beim Ein- und Austritt von Aktionären und die Übertragung von Aktien. Einige griechische Fördergesetze setzen darüber hinaus die griechische Aktiengesellschaft auch als Rechtsform voraus, um überhaupt Fördergelder erhalten zu können. Für Aktionäre bietet sich darüber hinaus der große Vorteil, dass die Aktionäre weitestgehend nur Rechte, aber kaum Pflichten haben – mit Ausnahme der Leistung der übernommenen Kapitaleinlage. Für die Gründung einer griechischen Aktiengesellschaft ist seit 2007 mittlerweile nur noch ein Gründungsaktionär erforderlich. Die Aktionäre müssen das Gesellschaftskapital einbringen. Zweitrangig ist bei der Gründung, ob die Aktiengesellschaft durch natürliche oder juristische Personen ins Leben gerufen wird. Das Mindestkapital zum Gründen einer griechischen Aktiengesellschaft beträgt 60.000 Euro. Bei der Festsetzung des Aktienkapitals ist darauf zu achten, dass das Aktienkapital für die Anlaufkosten des Unternehmens ausreicht. Aktiengesellschaft in Griechenland heißt Ανώνυμη Εταιρεία (Anonumae Hetaireia) (AE). Selbstverständlich heißt die Aktiengesellschaft in Griechenland nicht genauso wie in Deutschland. Der griechische Name lautet Ανώνυμη Εταιρεία, was so viel bedeutet wie „anonyme Gesellschaft“. Dies bezieht sich darauf, dass im Falle der Verausgabung von Inhaberaktien die Aktionäre nach außen nicht bekannt sind. Die meisten griechischen Aktiengesellschaften (A.E.) werden für einen Zeitraum von ca. 50 Jahren gegründet. Wichtig zu beachten ist weiterhin, dass die Gründung der Aktiengesellschaft einer notariellen Beurkundung mit Anwaltszwang und behördlicher Genehmigung durch die Präfektur bedarf. Ferner sind - je nach Geschäftsbereich - unter Umständen noch weitere Genehmigungen erforderlich. Welche Genehmigungen das im Detail sind und was Sie sonst noch bei der Gründung einer Aktiengesellschaft Griechenland beachten müssen, erklären wir Ihnen sehr gerne in einem persönlichen Gespräch.
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