
Gesamten Artikel lesen »
Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen der griechischen Steuerreform auf der Grundlage des jüngst veröffentlichten Gesetzentwurfes zur griechischen Steuerreform dargelegt und erläutert:
1. Einkommensbesteuerung natürlicher Personen
a. Neue Steuersatztabelle
Allen voraus wird eine neue Steuersatztabelle eingeführt, die keine Differenzierung hinsichtlich der Herkunftsquelle des Einkommens vorsieht, und allein auf eine gerechtere Verteilung der steuerlichen Lasten zielt. Vorgesehen ist auch eine regelmäßige (alle zwei Jahre) Anpassung der Tabelle gemäß des Verbraucherindex. Die steuerfreie Einkommensgrenze wurde auf 12.000 € gelegt.
Die neue Steuersatztabelle sieht wie folgt aus:
Bisher: | Neuer Entwurf: | ||
Jahreseinkommen (€): | Steuersatz: | Jahreseinkommen (€): | Steuersatz: |
0 - 12.000 | 0% | 0 - 12.000 | 0% |
12.001 - 30.000 | 25% | 12.001 - 16.000 | 18% |
30.001 - 75.000 | 35% | 16.001 - 22.000 | 24% |
Über 75.000 | 40% | 22.001 - 26.000 | 26% |
26.001 - 32.000 | 32% | ||
32.001 - 40.000 | 36% | ||
40.001 - 60.000 | 38% | ||
Über 60.000 | 40% |
Mit dieser neuen Steuersatztabelle bezweckt die Regierung eine Verlagerung der Steuerlast von den niedrigen auf die hohen Einkommen, mithin gibt es eine Entlastung der Einkommen in einer Höhe bis zu 40.000 €.
Beispielsweise besteht bei Einkommen in Höhe von 25.000 € eine Steuerentlastung von 310 € (-10%), bei Einkommen von 35.000 € eine Entlastung von 50 € (-1%), während ein Einkommen von 100.000 € eine Steuererhöhung in Höhe von 1.350 € und damit 7% erfährt.
b.Nachweise und steuerfreies Einkommen
Um den Steuerfreibetrag in Anspruch nehmen zu können, muss letzterer, zumindest zu einem Teil, durch die Vorlage von Rechnungsbelegen von (Güter-)Einkäufen und Dienstleistungen nachgewiesen werden. Es sind alle Formen der Güter und Dienstleistungen erfasst, außer
• die Güter von großem Wert, die eine Mutmaßung
(sog. „tekmirio“) für das Mindesteinkommen darstellen
• Regelmäßige Rechnungen des Telekommunikations-,
Energie- und Wasserverbrauchs
• alle besonders anerkannten Rechnungen, die der Minderung des Einkommens oder der Absetzung von der Steuer dienen, mithin Arztrechnungen, Mietzahlungen, Versicherungsbeiträge etc.
Für Einkommen von 6.000 € bis zu 12.000€ müssen Nachweise dieser Art in einer Höhe von 10% eingereicht werden, während für Einkommen ab 12.000 € Nachweise in Höhe von 30% des Gesamteinkommens eingereicht werden müssen. Für die Deckung des Steuerfreibetrages werden 100% des Wertes der Rechnungen berücksichtigt. Sollte der Wert der Rechnungen zur Deckung des steuerfreien Einkommens nicht reichen, so wird der Differenzbetrag bis zu 12.000 € mit einem Satz von 10% besteuert. Sollten die Rechnungen den Steuerfreibetrag bis zu einer Höhe von 30% des Einkommens nicht rechtfertigen, so wird die Differenz ebenfalls mit 10% besteuert. Für Rechnungsbeträge über der Steuerfreigrenze und bei einem Wert der Rechnungen bis zu 15,000 € bei Einzeleinkommen (bis zu 30.000 bei Familieneinkommen) erfolgt eine Absetzung der Steuer in Höhe von 10% des Mehrbetrages über den Steuerfreibetrag.
c. Abschaffung der pauschalenBesteuerung
Es werden alle Fälle der pauschalen Besteuerung abgeschafft und gleichzeitig in die einheitliche Einkommenssteuersatztabelle eingeführt. Ausgenommen werden lediglich die Zinsen von Bankguthaben und der griechischen staatlichen Schuldscheine, für welche die geltenden Regelungen beibehalten werden. Darüber hinaus wird die Pauschalbesteuerung für die unterschiedlichen (Einkommens-)Zulagen der Beamten, für die Einkommen der Fußballspieler und Trainer sowie für die Vergütungen aller gewählter Mitglieder der Kommunalverwaltung abgeschafft.
d. Abschaffung der Steuerbefreiungen
Abgeschafft werden zudem alle Befreiungen von der Einkommenssteuer sowie alle Fälle der Einkommensbesteuerung mit speziellen Sätzen. Ausgenommen werden hiervon lediglich die Fälle besonderer Einkommensgruppen, mithin Bürger mit schwerer Behinderung, Mütter mit mehreren Kindern sowie die Abfindung nach einer Kündigung.
e. Buchhalterische Festsetzung des Einkommens
Durch Heranziehung der Geschäftsbücher und Rechnungsbelege über Verkäufe oder Dienstleistungen wird bei gleichzeitiger Abschaffung jeder bisherigen speziellen Besteuerung für alle Freiberufler die buchhalterische Festsetzung des Einkommens eingeführt. Dies gilt insbesondere für Taxis, Lastwagen der öffentlichen Nutzung, des Busverkehrs, der Vermietung von Räumen, Camping, Architekten, Massenverkäufern, Lottozweigstellen, Tankstellen, Kiosks etc.
f. Besteuerung von Ausschüttungen und des Mehrwerts von Aktien
Zu den nach der Steuersatztabelle zu besteuernden Einkommen werden nunmehr die Dividenden sowie alle ausgeschütteten Gewinne der natürlichen Personen hinzugefügt. Dies gilt auch für den Mehrwert aus dem Verkauf von Aktien. Mögliche Verluste werden hierbei aber auch berücksichtigt.
g. Elektronische Einreichung der Steuererklärung
Ab 2011 werden die Steuererklärungen lediglich in elektronischer Form eingereicht.
h. Ermutigung zur Wiedereinführung von Kapital aus dem Ausland
Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass Kapital eines griechischen Steuerpflichtigen, welches im Ausland angelegt ist, innerhalb von 6 Monaten nach Griechenland wieder eingeführt werden kann, ohne dass in dem konkreten Fall eine Herkunftsüberprüfung vorgenommen wird, soweit eine Steuer in Höhe von 5% der Kapitalhöhe gezahlt wird. Darüber hinaus kann das im Ausland angelegte Kapital von dem griechischen steuerpflichtigen Bürger bei entsprechender Anzeige weiterhin im Ausland verbleiben und von der Herkunftskontrolle ausgenommen werden, wenn eine Steuer in Höhe von 8% der Kapitalhöhe gezahlt wird. Nach Ablauf der sechs Monate wird der griechische Staat auf alle (europäischen und internationalen) zwischenstaatlichen Abkommen zurückgreifen, um über die Bankguthaben der griechischen Steuerpflichtigen im Ausland Informationen zu gewinnen.
2. Besteuerung von Immobilienvermögen
a. Ersetzung der Speziellen Gebühr für Immobilienvermögen (ETAK) durch eine fortschrittliche Steuer für Immobilienvermögen
Die Spezielle Gebühr für Immobilienvermögen (ETAK) wird abgeschafft und durch folgende jährliche Besteuerung des sog. „großen Immobilienbesitzes“ von Einzelpersonen ersetzt:
Wert der Immobilie Steuersatz
Bis 400.000 € 0%
400.001 – 500.000 0,1 %
500.001 – 600.000 0,3 %
600.001 – 700.000 0,6 %
700.001 – 800.000 0,9 %
Über 800.000 € 1 %
Zugrundegelegt wird der geltende Einheitswert. Bei Änderung der Einheitswerte wird auch die Tabelle angepasst.
b. Übertragungen
Die geltende Besteuerung bei der Übertragung von Immobilien findet auch auf Übertragungen von Aktien oder Gesellschaftsanteilen jener Gesellschaften Anwendung, die entweder im Besitz von Grundstücken sind oder solche nutzen.
c. Besteuerung von Offshore-Unternehmen
Der Besteuerungssatz von Grundstücken, die im Besitz von Offshore-Unternehmen sind, wird von 3% auf 10% jährlich erhöht. Jede bisherige Ausnahme von der Steuerpflicht wird abgeschafft. Gleichzeitig wird aber auch die Möglichkeit gewährt, die Grundstücke -unter begünstigenden Bedingungen- auf natürliche Personen zu übertragen. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden wird die Regierung alle Informationen und Daten über entsprechenden Immobilienbesitz recherchieren.
d. Anpassung der Einheitswerte
Jedes Jahr werden die zuständigen Behörden die Bewertung und Anpassung der Einheitswerte in allen geographisch festgelegten Zonen vornehmen, so dass letztere allmählich den wahren Marktwerten gleichgestellt werden. Zur Umgehung von Steuerungleichheiten werden aber auch die Steuersätze in der Übertragung von Grundstücken angepasst.
e. Besteuerung der Kirche
Das Immobilienvermögen der Kirche wird auf die gleiche Weise besteuert wie die übrigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts gemeinschaftlichen Zwecks. Dies gilt auch für die Einnahmen der Kirche aus der Nutzung der jeweiligen Grundstücke.
3. Besteuerung von Unternehmen
a. Differenzierung der zu besteuernden Gewinne zwischen ausgeschütteten und einbehaltenen Gewinnen
Die grundlegende Änderung bei der Besteuerung von Unternehmen besteht in der Differenzierung der zu besteuernden Gewinne zwischen ausgeschütteten und einbehaltenen Gewinnen. Die Besteuerung der einbehaltenen Gewinne reduziert sich allmählich von 25% auf 20%. Im Jahre 2010 wird der Steuersatz auf 24% reduziert. Der Steuereinbehalt bei den ausgeschütteten Gewinnen juristischer Personen beträgt 40%. Im Anschluss sind die ausgeschütteten Gewinne (Dividenden) in der Steuererklärung des Aktionärs aufzuführen, so dass der anfallende Steuerbetrag auf der Grundlage der einheitlichen Einkommenssteuersatztabelle ermittelt werden kann. Der Anteil der Dividenden darf jedoch in der gesamten Besteuerung nicht dazu führen, dass ein prozentualer Betrag von 40% überstiegen wird. In all den Fällen, in denen aus der gesamten Besteuerung eine geringere Steuer als 40% anfällt, erfolgt eine Steuerrückzahlung.
b. Privilegierte Behandlung für kleine Unternehmen
Es wird eine 5-jährige Steuerfreiheit für die Gründung und den Betrieb neuer Unternehmen gewährt, die von Gesellschaftern mit einem Alter bis zu 30 Jahren gegründet werden.
c. Ausweitung der Mehrwertsteuer
Es wird eine Ausweitung der Mehrwertsteuer für solche wirtschaftliche Tätigkeiten vorgesehen, bei denen heute weder eine Deckung noch eine Befreiung besteht.
d. Besteuerung von Sachleistungen an Unternehmensmitglieder
Anlässlich der Tatsache, dass viele Unternehmer luxuriöse Autos im Namen der Gesellschaft erwerben, ohne diese in der eigenen Steuererklärung aufzuführen, werden die Kosten der Nutzung, Instandhaltung sowie die Mietzinsen als Einkommen des Nutzers (des Geschäftsführers, des Aufsichtsratsvorsitzenden, des Gesellschafters) behandelt. Bemessungsgrundlage sind hierbei die Geschäftsbücher der Gesellschaft
e. Kriterien der Selbstkontrolle
Zur Umgehung der Steuerhinterziehung werden bei den kleinen Unternehmen Motive zur Selbstkontrolle in Form von Index, Bedingungen und Anwendungsvoraussetzungen eingeführt. Wer die Voraussetzungen erfüllt oder anerkennt, hat zunächst auch seine steuerlichen Pflichten erfüllt. In Ausnahmefällen, insbesondere bei Gefahrannahme, kann dennoch eine Kontrolle vorgenommen werden.
f. Abschaffung von gefälligen Steuerbefreiungen
Es erfolgt die Abschaffung von gefälligen Steuerbefreiungen. Die Bonusse der Banken werden mit 90% besteuert.
g. Steuerliche Unterlagen der Unternehmen von beeidigten Wirtschaftsprüfern
Vereidigte Finanzprüfer sowie zertifizierte Steuerberatungs- und Buchhaltungsbüros werden bei kleineren Unternehmen die steuerrechtlichen Verpflichtungen bestätigen. Auf der Grundlage einer entsprechenden Bescheinigung wird die Gesellschaft den bestätigten Steuerbetrag einzahlen. Das Finanzamt wird jedoch auf der Basis gezielter Aktionen probeweise Kontrollen durchführen. Soweit hierbei eine Steuerhinterziehung entdeckt wird, werden die entsprechenden Strafen sowohl dem Unternehmen als auch den Finanzprüfern auferlegt.
4. Bekämpfung der Steuerhinterziehung
a. Vermutete Mindestlebenskosten
Es wird vorgeschlagen, ein objektives System der Festsetzung von Kosten, die für den Besitz und die Nutzung bestimmter Vermögensgegenstände anfallen, einzuführen. Berücksichtigt werden sollen sog. „vermutete Mindesterhaltungs- und Betriebskosten“ für Wohnhäuser, Autos, Yachten, Lufttransportmittel, Swimmingpools, Studium, Haushaltspersonal etc. Auf diese Weise soll ein vermutetes Einkommen als zu besteuerndes Mindesteinkommen festgesetzt werden können. Diese vermuteten Kosten entlasten natürlich nicht von der grundsätzlichen Steuerpflicht, welche weiterhin der steuerrechtlichen Kontrolle in Bezug auf die wahrheitsgemäßen Angaben unterliegt.
b. Geschäftskonten
Ab dem 01/01/2011 müssen alle Transaktionen zwischen Unternehmen jeder Art über die Geschäftskonten abgewickelt werden. Das konkrete Verfahren, einschließlich der besonderen Voraussetzungen hierzu, wird in einer noch zu erlassenden Präsidialentscheidung festgelegt. Eine besondere Behandlung werden jene Unternehmen erfahren, die in der SCHUFA (TEIRESIA) eingetragen sind.
c. Vermögensliste
Die zuständigen Behörden werden innerhalb von sechs Monaten eine Vermögensliste all jener natürlicher Personen erstellen, die eine griechische Steuernummer besitzen. In dieser Liste werden unter anderem Immobilien, Autos, Lufttransportmittel, Yachten, Aktien, Fonds, Gesellschaftsanteile erfasst sein. Bankguthaben sind davon ausgenommen.
d. Kontrolle der Daten
Auf der Grundlage jährlicher Kontrollprogramme wird eine regelmäßige elektronische Kontrolle der Daten erfolgen.
e. Elektronischer Anschluss an das
Finanzministerium
Alle Ministerien sowie weitere Träger werden in elektronischer Form an das Finanzministerium angeschlossen. Gleichzeitig wird diesen staatlichen Behörden die Pflicht auferlegt, jede Information wirtschaftlichen Interesses an das Finanzministerium weiterzugeben, gleich welcher Art, seien es Vergütungen, Abfindungen, Förderungen etc.
f. Kontrollen auf der Grundlage des Gefahrkriteriums
Ein System der Risk Analysis sowie ein Point System über die Steuerhinterziehungsgefahr werden die Grundlage für eine gezielte Kontrolle von Steuerpflichtigen sein. Hierzu werden jedes Jahr von den zuständigen Behörden Kontrollprogramme festgelegt.
g. Elektronische Rechnungsstellung
Den Unternehmen wird im Zusammenhang mit den zu führenden Geschäftskonten die Pflicht der elektronischen Rechnungsstellung auferlegt. Ab dem 01/01/2011 werden Rechnungen für Transaktionen über 3.000 € nur in elektronischer Form akzeptiert. Zudem werden die Steuerbehörden direkten Zugriff auf die elektronischen Daten haben.
h. Bestätigung der elektronischen Unterschrift
Alle Unternehmer werden eine elektronische Unterschrift erlangen, so dass sie in elektronischer Form und auf Rechnung dritter Steuerpflichtiger das Finanzministerium kontaktieren können.
i. Transaktionen über 1.500 € ohne Barzahlung
Ab dem 01/01/2011 wird keine Transaktion zwischen Privatpersonen und Unternehmen für rechtswirksam anerkannt, wenn sie einen Betrag von 1.500 € übersteigt und in bar getätigt wurde. Diese Zahlungen haben entweder mit Kredit – oder EC-Karten oder Schecks zu erfolgen.
j. Kassensystem
Alle Unternehmen sind verpflichtet, Rechnungen von zertifizierten Kassen herauszugeben.
k. Beweggründe zur Offenlegung von Korruption und Steuerhinterziehung
Steuerrechtliche Amnestie und Belohnungen werden für diejenigen gewährt, die zur Aufklärung solcher Fälle beitragen.
l. Beschleunigung der Verfahren zur Zahlung der Bußgelder und anderer Strafen
Die Fristen werden abgekürzt, und die Verfahren zur Auferlegung der verwaltungsrechtlichen Strafen werden grundsätzlich beschleunigt. Insbesondere sollen die Beamten vor Ort sofort zu zahlende Bußgelder auferlegen können. Parallel dazu wird auch die Verfahrensmaßnahme der Schließung des Geschäftes wiedereingeführt, jedoch nur im Falle der rückfälligen Verletzung aus der Nichtausstellung von Rechnungen. Bei Freiberuflern und Unternehmern soll die Verletzung und Nichtausstellung oder die nicht korrekte Ausstellung und Angabe von Daten zum Verlust der Steuerfreigrenze führen.
m. Beschlagnahme bei Schulden gegenüber dem Staat
Es sollen drastische Maßnahmen zur Einziehung der nichteingenommen Forderungen eingeführt werden, beispielsweise die Beschlagnahme von Vermögen bei jenen Personen, die zahlen können.
n. Verstärkung des Schuldeneinziehungsmechanismus
Gründung eines Call-Centers zwecks umgehender Erinnerung an die finanziellen/steuerlichen Verpflichtungen der Bürger
o. Verfolgung des Schwarzhandels
Elektronische Kontrolle und Verfolgung des Handels mit Öl- und Brennstoffprodukten jeder Art durch ein GPS-System. Zusätzlich wird die Beschlagnahme jener Produkte möglich sein. Darüber hinaus sollen im Jahr 2010 Zahlmessgeräte über den Ein- und Ausfluss von Brennstoffen an allen Tankstellen eingeführt werden.
p. Kontrolle der Transaktionen mit Offshore-Unternehmen
Kontrolle und Besteuerung der Transaktionen mit Offshore Unternehmen, die sich hinter Nominee-Gesellschaften verbergen.
q. Kontrolle der Rechnungspraxis zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften
Die Vorschriften über „die Kontrolle der Transfer-Pricing-Praxis zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften mit Sitz in Ländern mit privilegiertem Steuerstatus“ des Gesetzes 3728/08 werden verschärft und ergänzt. Es wird hierzu eine neue Kontrollorganisation errichtet.
r. Umgehende Inkraftsetzung des Nationalrates zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung
Der Nationalrat wurde mit dem Gesetz 3610/2001 gegründet und besteht aus Vertretern der sozialen Gesellschafter.
5. Weitere gesetzlichen Vorhaben
a. Besteuerung der Immobilienbesitzes in der Kommunalverwaltung
Hier wird derzeit das sog. KALLIKRATIS-Programm überprüft.
b. Gezielte steuerliche Motive
Insbesondere in Zusammenhang mit dem Thema Umwelt.
c. Umstrukturierung der Steuerbehörden
Insbesondere soll hierbei eine getrennte Behörde zur gezielten Überprüfung von Bürgern mit hohen Einkommen errichtet werden, unter Nutzung aller zugeflossenen und recherchierten Informationen. Zudem sollen noch getrennte Behörden zur Überprüfung und Aufspürung der Steuerhinterziehung errichtet werden.
d. Neues Steuergesetzbuch
Es soll ein neues, einheitliches Steuergesetzbuch über das gesamte Steuerrecht, einschließlich des Verfahrensrechts, verabschiedet werden, das ständig aktualisiert und im Netz für jedermann verfügbar sein wird.
e. Überarbeitung des Gesetzes zu den steuerrechtlichen Bußen (KFK)
Das bestehende Gesetz soll überarbeitet werden, indem ein schärferer Strafrahmen für die Straftaten der Steuerhinterziehungen und des Schwarzhandels festgelegt wird.
f. Abschaffung des Gesetzes über die Bücher und Belege (KBS)
Dieses Gesetz soll im Zuge der neuen Umsetzungen allmählich abgeschafft werden, und wichtige Vertragsvorschriften an die Reformgrundsätze angepasst und in die neue Steuergesetzgebung eingefügt werden.
Ein Beitrag von Aris Kapsalis
Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft
https://www.rechtsanwalt-griechenland.de
Es wurde bereits sehr viel über die Krise in Griechenland geschrieben. Dieser Beitrag beschäftigt sich deshalb nicht mit der Krisenthematik, sondern mit den Chancen, welche sich daraus ergeben können.
Auch wenn eine temporäre Schwäche von verschiedenen Seiten dazu ausgenutzt wurde, um ein ganzes Land in bislang beispielloser Verantwortungslosigkeit zu diskreditieren, kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass
- diese schwierige Situation für Griechenland ein Ende finden wird.
- dass Griechenland als Mitglied der EU- und der Eurozone aus dieser Krise gestärkt hervorgehen wird, mit oder ohne finanzielle Hilfe Dritter.
- dass die eingeleiteten Reformen zu eine deutliche Erhöhung der Attraktivität des Investitionsstandortes Griechenland zur Folge haben und Investitionshindernisse beseitigen werden
Es sprechen aber auch weiterhin gewichtige Gründe für den Standort Griechenland:
- Hier ist zunächst die geostrategische Lage Nordgriechenlands als Tor zum Balkan und Attika als Dreh- und Angelpunkt zum Nahen Osten.
- Griechenland verfügt über sehr zentral gelegene Häfen in Thessaloniki, Volos und Piräus.
- Mit der Fertigstellung der „egnatia odos“ wurde die Verbindung vom Ionischen Meer bis an die türkische Grenze als Autobahn ausgebaut. Hierdurch ist eine Drehscheibe für den Güterlastverkehr in den Balkan, nach Zentraleuropa und nach Asien entstanden.
- Eine große Gruppe deutschsprachiger, gut qualifizierter Arbeitskräfte, stehen deutschen Unternehmen zur Verfügung.
- Die Immobilienpreise sinken im Zuge der Krise, wodurch Gewerbeimmobilien für Investoren und Privatimmobilien als Anlageobjekte an Attraktivität gewinnen.
- Die Reformen werden eine Vereinfachung von verwaltungsrechtlichen Hürden bei Unternehmensgründungen und Genehmigungsverfahren für Investoren zur Folge haben
- Das Grundbuch „ktimatologio“ wird nach seiner Fertigstellung ein hohes Maß an Rechtssicherheit beim Erwerb von Immobilieneigentum bieten
- Für die boomende Branche der Neuen Energien, wie zB der Photovoltaik, wird Griechenland mit seinen ca. 300 Sonnentagen im Jahr ein idealer Standort bleiben
- Der ständig wachsende griechische Markt für Konsumgüter aller Art bietet ausländischen Handelsketten eine ideale Expansionsmöglichkeit mit hohen Wachstumsraten
- Im Lebensmittelindustrie bietet Griechenland viele erstklassige Produkte, welche eine ausgezeichnete Grundlage für die weiterverarbeitende Industrie bieten
- In der Touristikbranche wird Griechenland mit seinen Inseln, archäologischen Attraktionen, den saubersten Meeren Europas, den einmaligen Stränden und Berglandschaften, sowie mit dem großen Netz an guten Hotels weiterhin eine erstklassige Option für die Angebote der großen Touristikunternehmen darstellen
- Die Investitionsförderung wird nach wie vor gute Anreize für die Subventionierung von unternehmerischen Vorhaben in Griechenland darstellen.
Aus der Zusammenschau dieser Faktoren wird deutlich, dass sich in Griechenland Chancen für antizyklische Investitionen ergeben. Hier einige Argumente:
- Durch die krisenbedingte Schwächung sinken in Griechenland die Immobilienpreise.
- Ferner ergeben sich Gelegenheiten für Unternehmensaufkäufe zu günstigen Konditionen,
- sowie eine gute Ausgangsposition bei der Rekrutierung von besonders qualifizierten Arbeitskräften und Führungspersonal.
Ein idealer Zeitpunkt also, für eine Investition in Griechenland.
Unternehmen, welche ein Auslandsengagement planen, sollten eine Investition, insbesondere auch durch einen Unternehmenskauf als Einstieg in den griechischen Markt zum jetzigen Zeitpunkt ernsthaft in Erwägung ziehen.
Chancen werden sich zwangsläufig ergeben und wie immer werden diejenigen, welche in Krisenzeiten antizyklisch investiert haben, auch überproportional beim kommenden Aufschwung davon profitieren.
Ein Beitrag von Abraam Kosmidis
https://www.rechtsanwalt-griechenland.de
In den internationalen Medien ist es seit Tagen das Top-Thema „Griechenland steckt in einer tiefen finanziellen Krise“.
Natürlich konnte der griechische Markt nicht von der Weltkrise, welche mit der Bankenkrise in den USA begann und sich auf die weltweiten Finanzmärkte ausweitete, verschont bleiben. Später suchten sich die Spekulanten dann Griechenland als das derzeit „schwächste“ Glied in der Eurozone aus, um weitere Vorteile aus der Weltfinanzkrise zu schlagen. Es folgte bekanntlich das downrating Griechenlands von AAA- auf B+, was einen Risikoaufschlag auf griechische Bonds und eine Verschlechterung der Refinanzierung griechischer Banken am Geldmarkt hatte.
Die reale Krise Griechenlands wird einerseits zu Recht in allen Medien thematisiert, dient andererseits aber auch zur Bedienung der Bedürfnisse von Spekulanten. Durch die Verunsicherung der Märkte müssen für griechische Bonds immer höhere Aufschläge bezahlt werden. Natürlich muß diesem Spiel ein Ende bereitet werden. Genau dies wurde deshalb auch beim Sondergipfel in Brüssel beschlossen. Die deutsche Bundeskanzlerin, Frau Angela Merkel hat hierzu am 11.02.2010 nach dem Sondergipfel in Brüssel erklärt dass "Die EU zu Griechenland stehe". Nun gelte es, zu den Märkten ein "vernünftiges Vertrauensverhältnis" zu entwickeln. Dafür wollen Deutschland und Frankreich ihr Gewicht einbringen, sagte Merkel auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy. Der griechische Ministerpräsident, Georgios Papandreou, erklärte, dass Griechenland jetzt kein Geld sondern „Solidarität“ benötige.
Bei der Krise in Griechenland handelt es sich aber nicht „nur“ um die Auswirkungen der weltweiten finanziellen Krise von 2009, sondern insbesondere auch um eine nationale Strukturkrise, welche durch die Finanzkrise verstärkt wurde und jetzt noch offensichtlicher geworden ist. Sie erfordert ein Umdenken m Hinblick auf die Spielregeln der freien Marktwirtschaft, der Rentabilität und notwendigen Privatisierung von staatlichen Unternehmen und der Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft.
Notwendige Reformen wurden nicht durchgeführt, weshalb das Staatswesen einen enormen Reformstau vor sich herschiebt. Hinzu kommt jetzt noch die Finanzkrise. So besteht zB dringender Reformbedarf im Rechtswesen (Vereinheitlichung und Kodifizierung der Gesetze, Modernisierung der Zivilprozessordnung, Modernisierung des Verwaltungsrechts, Beschleunigung der Erstellung des neuen nationalen Grundbuchs usw.), im Gesundheits- , Sozialversicherungs- und Bildungswesen, schärfere Gesetze zur Bekämpfung der Korruption, ganz zu schweigen natürlich auch im Bereich der Staatsfinanzen usw.
Gegen all diese erforderlichen Maßnahmen regt sich teils deutlicher Widerstand in Griechenland, weil man sich mit dem bisherigen Lauf der Dinge entweder „arrangiert“ hat, oder sich vor den Reformen und den damit einhergehenden Veränderungen fürchtet.
Der prozentuale Anteil der Beamten in Griechenland gemessen an der Gesamtbevölkerung ist sehr hoch. Das Streben nach einem „sicheren“ Beschäftigungsverhältnis beim Staat ist nach wie vor oberstes Ziel sehr vieler junger Griechen.
Der Ruf nach staatlichem Protektionismus in fast allen Bereichen ist hoch. Nicht wettberwebsfähige bzw. unrentable Unternehmen zu subventionieren statt zu modernisieren ist sicherlich genauso der falsche Weg, wie immer mehr Bürger in den Staatsdienst einzustellen, nur damit diese wenigsgtens ein Beschäftigungsverhältnis haben.
Nicht die Angst vor dem Wettbewerb und der damit einhergehende Ruf nach staatlichem Protektionismus, sondern die bestmögliche Ausbildung, Qualität und das Streben nach ständiger Verbesserung auf allen Ebenen muß das Leitbild für eine erfolgreiche Veränderung in Griechenland werden.
Diese "Bremsen" des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritts, sowie für die Zukunft des Landes gilt es durch die Vornahme tiefgreifender struktureller Reformen endlich zu durchbrechen. Der politische Preis wird hoch sein und es bedarf einer großen Portion Mut der Politik, diese unangenehmen Reformen zum Wohle von Land und Leuten gegen alle Widerstände durchzuziehen.
Durch die Krise wird sich viel verändern müssen. Die bisherigen Mechanismen werden auf Dauer jedoch keinen Bestand haben können. Man wird umdenken und sich dem nationalen und internationalen Wettbewerb stellen müssen, der Staatsapparat hat dabei die Pflicht, Gesellschaft und Wirtschaft für diesen Wettbewerb fit zu machen und diejenigen Reformen durchzuführen, welche die Grundlage für Wirtschaftswachstum, soziale Gerechtigkeit, und Wohlstand für alle darstellen. Für die Jungend muß eine zukunftsträchtige, moderne und eine den internationalen Anforderungen gleichwertige Ausbildung gewährleistet werden. Es muss auch endlich das Leistungsprinzip gelten. An den Schulen und Universitäten muß die Leistungsbereitschaft und die Qualität der Lehrpläne modernisiert werden. Den Schülern, Akademikern, Handwerkern und sonstigen Dienstleistern muß das Prinzip der Leistungsbereitschaft und ein Streben nach hohen Qualitätsstandards vermittelt werden. Natürlich muß Leistung auch honoriert werden. Der Staat muß hierzu Mechanismen entwickeln, welche gewährleisten, dass die Besten der Besten an die entscheidenden Stellen gelangen.
Die Krise kann uns dabei helfen, all diese Dinge umzusetzen. Dann kann die Krise auch die Chance für einen Neuanfang in Griechenland darstellen.
Ein Beitrag von Abraam Kosmidis
https://www.rechtsanwalt-griechenland.de
Die Finanzkrise in Griechenland scheint eine spektakuläre Wende zu nehmen. Nach den Gerüchten der letzten Tage, wonach Deutschland in enger Abstimmung mit der EU Griechenland finanziell unterstützen möchte, konkretisieren sich die Informationen, wonach Finanzminister Schäuble einen Rettungsplan für Griechenland vorantreibe.
„Wie die Financial Times Deutschland aus Berliner Koalitionskreisen erfuhr, sind sowohl bilaterale Hilfen als auch ein international abgestimmtes Vorgehen auf EU-Ebene im Gespräch. Die Bundesregierung bereitet ein Hilfspaket für Griechenland vor.
Über Details will Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Spitze der Unionsfraktion am Mittwoch informieren. Der stellvertretende Fraktionschef der CDU/CSU im Bundestag, Michael Meister, bestätigte, dass in Berlin an einem Rettungspaket gearbeitet wird.“
"Wenn Griechenland Hilfen erhält, dann nur unter strengen Auflagen und wenn die griechische Regierung den Staat tiefgreifend reformiert", so Meister. Regierungssprecher Ulrich Wilhelm sagte, eine Entscheidung sei bisher nicht gefallen.
Das Vorgehen der Bundesrepublik ist mit der EU im Grundsatz abgestimmt. "Man muss die notwendigen Schritte in die Wege leiten, um Griechenland helfen zu können", sagte Olli Rehn, der diese Woche das Amt des EU-Wirtschaftskommissars übernimmt. "Das wird in den nächsten Tagen genau diskutiert werden. Wir reden über Unterstützung im weiteren Sinne", sagte Rehn am Dienstag in Straßburg. "Solidarität ist immer zweigleisig."
Details zu den Sparplänen gab die Regierung am Dienstag bekannt. Darunter sind Lohnkürzungen und ein Einstellungsstopp. "Es wird bei allen Staatsbediensteten ausnahmslos Lohnkürzungen geben, die zwischen 1,0 Prozent und 5,5 Prozent netto bedeuten werden", sagte der griechische Finanziminister Giorgios Papakonstantinou.“
Zitate aus der Financial Times Deutschland: „Berlin will Griechenland retten“ vom 09.02.2010
https://www.ftd.de/politik/europa/:hilfe-fuer-eu-land-berlin-will-griechenland-retten/50071966.html