Die Ende Juni 2011 beschlossenen neuen Sparmaßnahmen für Griechenland sehen weitere Einsparungen und Steuermaßnahmen mit einem Volumen von insgesamt 28 Milliarden Euro vor.
Am 29./30. Juni 2011 hat das griechische Parlament die "Eilmaßnahmen über die mittelfristige Strategie zur Konsolidierung des Staatshaushalts für den Zeitraum 2012 - 2015" sowie das Ausführungsgesetz dazu beschlossen. Die Gesetze sehen erneut eine Reihe einschneidender Maßnahmen zur Reduzierung des Staatsdefizits und zum des Abbaus der Staatsverschuldung vor. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:
1. Steuermaßnahmen und Sonderabgaben:
- Senkung des allgemeinen Steuerfreibetrags von 12.000 Euro auf 8.000 Euro
- Einführung eines einkommensabhängigen Solidaritätszuschlags in Höhe von 1% bis zu 4% (5% für Abgeordnete, Minister und hochrangige Beamte)
- Einführung einer Sondersteuer für Fahrzeuge mit einem Hubraum ab 1.929 cm³, Boote, Swimmingpools, Flugzeuge
- Einführung einer Sondersteuer für Freiberufler
- Einführung einer Sonderabgabe zugunsten der Arbeitslosenkasse
- Einführung einer Sondersteuer für Immobilien mit einem Wert ab 200.000 Euro
- Erhöhung der Umsatzsteuer für bestimmte Warengruppen und Dienstleistungen (Gastronomie, Erfrischungsgetränke usw.)
- Erhöhung der KFZ-Steuer
- Erhöhung der Mineralölsteuer und der Steuer für Flüssig- und Erdgas
- Besteuerung von Finanztransaktionen
- Generierung von Steuereinnahmen durch Regelungen bezüglich ohne Baugenehmigung errichtete Gebäude
- Abschaffung weiterer Steuerfreibeträge durch Vorlage entsprechender Einkaufsbelege
- Streichung von Steuerfreibeträgen und teilweise Deckelung von Höchstbeträgen (Absetzbarkeit von Lebensversicherungen, Ausgaben für medizinische Behandlungen, Zinsen für Baudarlehen usw.)
- Erhöhung der fiktiven Lebenshaltungskosten und der daraus resultierenden Steuern (in Griechenland wird für den Besitz von Fahrzeugen, Swimming-Pools, Booten und eine Reihe weiterer Vermögenswerte ein fiktives Einkommen unterstellt, aus welchem Steuern bezahlt werden müssen, egal ob dieses laut Steuererklärung tatsächlich erwirtschaftet wurde oder nicht).
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