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Die PKW-Einfuhr nach Griechenland

Die Einfuhr eines Privatkraftwagens aus den EU-Ländern und seine Zulassung in Griechenland unterliegen keinen besonderen Einschränkungen (wie z.B. Altersgrenzen) und bedürfen keiner vorherigen Genehmigungen. Lediglich Dieselfahrzeuge dürfen nur außerhalb der Großstädte Athen und Thessaloniki zugelassen werden. Um ein Fahrzeug in Griechenland zuzulassen, muss es zunächst vom örtlichen Zollamt taxiert und für den freien Verkehr abgefertigt werden. Hierfür ist bei Gebrauchtwagen eine technische Abnahme beim griechischen TÜV (KTEO) notwendig. Danach kann das Fahrzeug bei der örtlichen Zulassungsstelle angemeldet werden und ein griechisches Kennzeichen erhalten. Für die Taxierung eines Fahrzeugs im Zollamt werden Kfz-Brief, Fahrzeugschein und Kaufrechnung (oder ein Kaufvertrag, der vor einem griechischen Konsulat in Deutschland beglaubigt sein muss), bzw., bei einer gewerblichen Ausfuhr, das vorgesehene EU-Begleitdokument (EVD) benötigt. Das Fahrzeug kann sowohl mit konventionellen als auch mit Zoll-Kennzeichen einreisen.

193 Antworten zu “Die PKW-Einfuhr nach Griechenland”

  1. Falk Schönfelder sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    das Thema Auto und Übersiedlung nach Griechenland ist wie ich Ihrem Blog entnehmen konnte kein einfaches. Ich habe dazu auch noch eiige Fragen und hoffe Sie können mir helfen. Kann pro Person ein Fahrzeug Zollfrei (Metikessias) eingeführt werden? Ich möchte auch einen PKW Anhänger mitnehmen, wie verhält es sich damit. Werden Hänger in Griechenland auch wie in Deutschland separat angemeldet? In Griechenland sieht man, dass Hänger dort das gleiche Kennzeichen wie das Zugfahrzeuge haben. Und noch eine letzte Frage, wie lange muss das Fahrzeug in meinem Besitz sein? Vielen Dank für Ihre Bemühungen und herzliche Grüße aus Deutschland.

    Falk Schönfelder

  2. Beim Umzug von Deutschland nach Griechenland (auf griechisch „Metoikesia“) empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit einem griechischen Konsulat, da diverse Bedingungen erfüllt werden müssen. Das Auto müsste i.d.R. für mindestens 6 Monate in Ihrem Besitz gewesen sein.
    Bezüglich des Hängers: dies muss in Griechenland separat angemeldet werden, da dies als an anderes Fahrzeug angesehen wird.

  3. Pierre Tsiknas sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich wollte fragen ob sie wissen wieviel der Zoll kostet?
    Oder ob es da eine Liste gibt?
    Und noch eine Frage,
    mein Vater ist Grieche meine Mutter Deutsch ich habe meinen Deutschen Pass lebe aber jetzt seid 3 Jahren in Griechenland(Volos) habe ich eigentlich das Recht ein Auto frei zu verzollen?
    Mfg Pierre

  4. Sehr geehrter Herr Tsiknas,
    der Einfuhrzoll richtet sich zum einen nach der Schadstoffklasse des Fahrzeugs und zum anderen nach dem Hubraum und dem alter des Fahrzeugs. Es gibt dafür beim Zoll Tabellen, die Aussstattung spielt dann auch noch eine Rolle.
    Die freie Einfuhr eines Fahrzeugs ist grundsätzlich dann möglich, wenn Sie aus dem Ausland nach mindestens mehrjährigem Aufenthalt mit ihrem Hauptwohnsitz nach Griechenland ziehen (sogenannte Metikesia). Diese Papiere sind zeitnah beim griechischen Konsulat vorzubereiten und in Griechenland beim Umzug vorzulegen. Soweit ein Recht besteht, kann dies auch durch den blossen Umzug und Aufenthalt nach Griechenland für mehr als 6 Monate verwirkt werden.

  5. Axel Benscheidt sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    für die Einfuhr eines gebrauchten PKW gibt es eine Taxierungsgebührentabelle. Kann ich auch einen Neuwagen einführen? Welche Gebühren fallen dann an?
    Mit freundlichen Grüßen
    Axel Benscheidt

  6. Die Taxierungsgebühren gelten sowohl für alte als auch für neue Autos. Insoweit können Sie auch ein neues Auto einführen. Ein neues Auto (Schadstofklasse Euro4 oder Euro5) hatte eine Taxierung nach folgender Tabelle (die Nummern links betreffen den Hubraum in cm3):

    Bis 900 5%
    901-1400 12%
    1401-1600 20%
    1601-1800 30%
    1801-2000 40%
    Über 2001 50%

    Es werden jedoch einige Ausnahmen vorgesehen, wie z.B. wenn es sich um ein elektrisches oder hybrides Auto handelt, die von der obigen Taxierung befreit sind.

  7. Will sagt:

    Sehr Geehrte Damen,Herren.
    Wir Siehen um nach Griechenland in April und nehmen mit unserem Mercedes 220 CDI Avantgarde 2145 CC erstzulassung 14.10.09.Welche Kosten fallen uns an in bezug auf den einfuhr des PKW.Wir werden uns das Formular Certificate of expatriation (pistoiitiko metoikesias) vom Konsulat besorgen lassen.
    Mfg und Danke im voraus.

  8. Manfred Knorz sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren, wo kann man diese Tabelle einsehen ? mein PKW hat 5,2 lieter, und ich wohne seit 5 Jahren hier in Griechenland.
    Über eine Nachricht wäre ich dankbar.
    Mit freundlichem Gruß
    Manfred Knorz

  9. Wenn Sie mit dem „pistopoiitiko metoikesias“ das rote Kennzeichen bekommen können, dann fallen für Sie keine „teli taksinomisis“ (also Kennzeichnungsgebühren) an. Wir schlagen jedoch vor, dass Sie sich auch mit einem Zollspezialisten (auf griechisch „Ektelonistis“) in Verbindung setzen, damit Sie alle wichtigen Unterlagen beim Umzug dabei haben.

  10. Die Tabelle mit den Kennzeichnungsgebühren (also „teli taksinomisis“) sind im Gesetz Nr. 2960/2001 vorgesehen (also das allgemeine griechische Zollgesetz – „ethnikos teloneiakos kodikas“). Wir weisen aber darauf hin, dass bei einem Hubraum von 5,2 Litern Sie die höchste Belastung an Gebühren haben werden.

  11. sawas tsingelidis sagt:

    lieber herr kosmidis,geehrte damen und herren,
    ich bin erstaunt und auch sehr froh das sie diese art kommunikation für uns alle zur verfügung stellen,es ist nicht selbstverständlich in unserer heimat entsprechendes zu finden,auch nicht sein recht,
    heute möchte ich mir erlauben an sie folgende fragen zu stellen;
    nachdem ich die erbschafts(odysey)annahme 2002 in griechenland endlich durch hatte,bemerkte ich am haus feuchtigkeit und schimmelbildung an wänden die direkt aus dem nachbargrundstück kommen,dieser auf den zustand und gegenmaßnahmen (isolierung) angesprochen verweigert sich harnägig mit polizei auch beleidigend unsw.wie gehe ich vor da mit normalen menschenverstand hier nicht viel zu machen ist,wie hoch sind die gerichtskosten zzgl.rechtsanwaltskosten,gibt es günstigere mittel z.b. das gesundheitsamt in thessaloniki einzuschalten…..für ihre mühe bedanke ich mich im voraus
    sawas tsingelidis

  12. Werner Schlecht sagt:

    1. Gelten die Taxierungsgebühren nur für PKW oder gibt es ähnliche Kosten auch für Kräder?
    2. Wie vertragen sich derartig hohe Taxierungskosten mit europäischem Recht? Besteht eventuell die Möglichkeit über eine Klage beim europäischen Gerichtshof derartig überzogene Kosten zu kippen?

  13. Thomas Meindl sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir möchten unseren Wohnwagen (Baujahr 1998) am Ende unseres Urlaubs in Griechenland verkaufen. Ist dies möglich und welche Unterlagen benötigen wir außer dem Kfz-Brief. Eine Rechnung vom Neucaravon-Kauf haben wir leider nicht mehr. Muß dieser vorher in Deutschland abgemeldet werden? Der Caravan steht bereits jetzt in Griechenland. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
    Thomas Meindl

    • Abraam Kosmidis sagt:

      Sehr geehrter Herr Meindl,

      der Verkauf des Wohnwagens ist in Griechenland ist aus juristischer Sicht zwar möglich, da er aber in Deutschland angemeldet ist, müssten bestimmte Formalien in Deutschland erledigt werden. Wir würden empfehlen, sich mit den zuständigen Behörden in Deutschland in Verbindung setzen, um die Übertragung des Wohnwagens gegebenenfalls dort durchzuführen.

  14. Werner von Nebel sagt:

    Hallo, möchte meinen Oldtimer Baujahr 1979 mit 1999 ccm nach Griechenland verkaufen. Der griechische Käufer will natürlich mit dem Kaufpreis runter, da er in Griechenland nocheinmal viel Geld für die Einfuhr bezahlen muss. Wie hoch ist diese in dem konkreten Fall: Kaufpreis 2000 € ?? Danke für die schnelle Info und Gruss an alle Griechenlandfans

    • Abraam Kosmidis sagt:

      Hallo,

      Die Einführgebühren hängen nicht vom vereinbarten Kaufpreis, sondern vom Wert des Fahrzeugs ab, so wie dieses vom Zollamt nach den geltenden Kriterien geschätzt wird. Selbst wenn dieser Wert sehr niedrig sein sollte, könnten hohe Kosten anfallen, da das Fahrzeug recht alt ist. Auch in Griechenland besteht jedoch die Möglichkeit ein älteres Fahrzeug als „Oldtimer“ anzumelden. In diesem Falle fallen keine Gebühren an (Anmeldung bei der „Filpa“). In diesem Fall gibt es aber Einschränkungen beim Betrieb des Fahrzeugs , z.B. darf Auto darf nur für Reparaturen oder für Events der „Filpa“ etc. gefahren werden.

  15. Robert Luhmann sagt:

    Der griechische Automobilclub heisst ELPA und nicht „Filpa“.
    Ein Oldtimer muss aelter als 30 Jahre sein um in Griechenland als solcher zugelassen zu werden.
    Zoll oder Gebuehren fallen dann keine an.

  16. gast sagt:

    Hallo habe auch hier die Beiträge gelesen.
    ELPA ist sowas wie der ADAC in Deutschland
    ich vermute schon das FILPA richtig ist
    http://www.filpafederation.gr/
    den Verein der Freunde alter Autos und Motorändern

  17. James sagt:

    Ein Privatanbieter in Deutschland bietet seinen 2 Jahre alten BMW X3 (EZ 2009) sehr günstig an. Sein Grund ist, dass seit der Krise in Griechenland sehr hohe Steuern auf die Haltung des Fahrzeugs anfallen. Ist das war? Ich habe nichts auf Anhieb finden können.

  18. Hallo,

    Es ist zutreffend, dass die Eigentümer von Autos mit einem größeren Hubraum (besonders über 3 Liter) mit höheren Steuern belastet werden, insbesondere wenn der Eigentümer nicht über ein hohes Einkommen verfügt um den Besitz eines solchen PKWs zu rechtfertigen. Auf jeden Fall ist Vorsicht bei einem solchen Kauf geboten, insbesondere wenn der Preis sehr günstig zu sein scheint.

  19. Konstantin sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich besitze seit 2008 einen straßentauglichen Buggy mit Zulassung in Deutschland. Letztes Jahr habe ich den Buggy nach Griechenland (Paros) gebracht und dort gelassen, weil ich sehr häufig nach Paros reise. Derzeit ist der Buggy allerdings noch in Deutschland angemeldet. Ich weiß, dass baugleiche Buggys auf der Insel vermietet werden, also sollte die Zulassung in Griechenland kein großes Problem darstellen.

    Meine Frage ist jetzt: Wie genau läuft die Zulassung und der Import ab? Wohin muss ich gehen und welche Papiere muss ich bringen? Ich habe einen Wohnsitz in Paros, bin dort allerdings deutlich weniger als 6 Monate im Jahr. Kann ich den Buggy dann trotzdem in meinem Namen anmelden?

    Daten zum Buggy:
    Erstzulassung: 12.04.2007
    Hersteller und Modell: AGM Buggy 250
    Hubraum: 250 ccm

    Es wäre echt super nett, wenn Sie mir einen kurzen Rat geben könnten, ich wäre auch alternativ bereit für eine Hilfestellung ihrerseits für diesen Service zu bezahlen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Konstantin

  20. Hallo Konstantin,

    Die Zulassung in Griechenland läuft über einen griechischen Zollexperten (auf Griechisch „ektelonistis“), der Sie auch über die anfallenden Kosten informieren kann. Wir würden Ihnen daher empfehlen sich mit einem solchen Zollexperten in Verbindung zu setzen, der Ihnen weitere Details bezüglich des Verfahrens und der Kosten zur Verfügung stellen kann.

  21. Claudia Roy sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    müssen Kfz-Brief, Fahrzeugschein und Kaufrechnung in griechisch übersetzt werden oder reicht die deutsche Ausführung?
    Die Beglaubigung muss ich selbst zur Botschaft gehen oder kann auch meine Tochter mit einer Vollmacht dahin gehen?
    Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen

    Beste Grüße
    C.Roy

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrte Frau Roy,

      in der Regel werden diese Unterlagen von den griechischen Zollbehörden ohne griechische Übersetzung akzeptiert.

      MfG
      Themis Tosounidis

  22. Platt sagt:

    Stel!
    Ich kom nach GR als 90/180 tourist mit auto (kennzeichen Deutch). Ich entschliese mich waehrend mein besuch permanent zu bleiben.
    Das auto ist also bereits hier. Was benotige ich um zu melden nach einen Griekische kennzeichen. (Oeder muss ich erst raus dan wieder rein?).

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Guten Morgen,
      Sie können einen griechischen Kennzeichen bekommen, es wären aber dafür Gebühren zu zahlen, deren Höhe vom Alter, Emissionsklasse, Wert usw des Fahrzeugs abhängig sind. Sie müssten meines Erachtens mit einem Zollexperten in Griechenland („ektelonistis“ auf griechisch) diesbezüglich Kontakt aufnehmen.

      MfG
      Themis Tosounidis

  23. Peter Matt sagt:

    Hallo und guten Tag, eine Frage zum fahren eines in Deutschland zugelassenen PKW. Was bedeutet denn der Begriff „Zollverschluss“ ? Wird das Fahrzeug für 6 Monate beim Zoll abgestellt, oder erhält man eine Plombe, oder einen Aufkleber, die bzw. der am Fahrzeug angebracht werden muss ? Danke und Grüße Peter Matt

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Guten Tag,

      ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen darf lediglich von PErsonen gefahren werden, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben und bis zu einem Zeitraum von 6 Monaten. Nach Ablauf dieses Zeitraums darf das Fahrzeug nicht mehr in Griechenland bleiben.

  24. Markus Klein sagt:

    Stimmt es, dass man sich mit Kennzeichen mit roter Schrift die Registrierungsgebühr sparen kann, wenn man sich verpflichtet das Auto 5 Jahre lang nicht in Griechenland zu verkaufen? Danke für jede Antwort. Besten Gruß! Markus Klein

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Hallo Herr Klein,

      wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Sie beziehen sich wahrscheinlich auf Autos, die von Familien mit mehr als 3 Kindern erworben werden. Diesen Familien ist es erlaubt, ein Auto mit rotem Kennzeichen zu importieren und keine Gebühren zu zahlen, sofern das Auto für eine Mindestdauer von 3 Jahren nicht verkauft wird.

  25. Heike Kutscher sagt:

    von was 12 %
    Taxierungsgebühr
    Neupreis oderGebraucht

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Hallo Frau Kutscher,

      das Berechungssystem für diese Gebühren ist komplex. Grundlage ist der Endkaufpreis des Neuwagens auf dem griechischen Markt vor Steuern. Je danach wird eine Steuerskala angewandt und Faktoren wie Euro-Klasse, Alter des Fahrzeugs und gefahrene Kilometer werden dann berücksichtigt. Für eine konkrete Berechnung wenden Sie sich bitte an einen Zollexperten („ektelonistis“ auf griechisch) in Griechenland.

  26. Werner sagt:

    Hallo Zusammen.
    Im nächsten Jahr, wenn ich meine Rente erhalte, möchte ich nach Griechenland übersiedeln. Besteht die Möglichkeit mein KFZ mitzubringen und mit dem roten griechischen Kennzeichen zu betreiben. Vielen Dank im voraus für ihre Antwort.

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Hallo Herr Werner,

      nach Übersiedlung müssten Sie das Auto mit griechischem Kennzeichen fahren, diesbezüglich wenden Sie sich bitte an einen Zollexperten in Griechenland.

  27. Hans sagt:

    Hallo guten Tag
    Wir haben auf Kreta ein Häuschen auf Langzeitmiete.
    Gilt es als Wohnsitz?
    Danke im Vorraus

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Hallo,

      maßgebend wäre, ob Sie sich mindestens 183 Tage im Jahr in Griechenland aufhalten. Wenn Sie lediglich Eigentümer eines Hauses in Griechenland sind das Sie vermieten, werden Sie nicht unbedingt als steuerlich wohnhaft in Griechenland betrachtet.

  28. Luis sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe einen Motorboot Anhänger in Griechenland der seit 20 Jahren mit einer Folgenummer und dem dazu gehörigen in Griechenland angemeldetem PKW meines Vaters bewegt wird.

    Kann ich den Sportboot Anhänger auch mit meinem in Deutschland gemeldetem PKW in Griechenland bewegen?

    Um zum Hafen zu fahren oder ähnliches.

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Guten Morgen,

      wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Der Anhänger müsste in Griechenland angemeldet werden, da dieser von der Gesetzgebung als Fahrzeug betrachtet wird. Sie könnten dann diesen mit Ihrem in DE gemeldeten PKW bewegen. Letzerer kann jedoch für bis zu 6 Monate im Jahr in Griechenland gefahren werden, sofern Sie Ihren ständigen Wohnsitz in DE haben.

  29. Luis sagt:

    Können Sie mir bitte sagen wie die Behörde für Kfz Zulassung.
    Zulassungsstelle in Griechenland heißt.
    Danke.

  30. I.L. sagt:

    Hallo,wir sind beide Schwerbehindert 80%G und sind in einer blöden Situation. Wir sind länger mit dem Auto hier geblieben, da die Pantemie und Lockdown dazwischen kam.Wollten nun ,wo wir uns hier in griech.impfen ließen nach Hause fahren.Leider kamen wir in die Kontrolle und das Auto wurde konfisziert. Was passiert nun?Wir brauchen das Auto und sind Rentner mit keiner großen Rente.Danke im voraus.

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrte Frau Lindenberg,

      die allgemeine Regel ist, dass ein Wagen mit ausländischem Kennzeichen bis zu 6 Monate in Griechenland gefahren werden darf, und zwar lediglich vom Faurhzeughalter, welcher seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat. Damit der Wagen freigegeben werden kann, müsste ein entsprechendes Verfahren beim Zollamt verfolgt werden, bzw. die Freigabe beantragt werden, mit Vorlage der entsprechenden NAchweise. Die entsprechende anwaltliche Betreuung wäre jedoch mit Kosten verbunden. Sofern eine solche Vertretung gewünscht sein soll, bitten wir um Zusendung einer Email an info@kpag.com.

      MfG
      Themis Tosounidis

  31. Sabine Schmid sagt:

    Hallo,mein Sohn, auf Kreta lebendwill ein Auto in Deutschland kaufen und selbst nach Kreta fahren! Kann er mit deutschem Zulassungszeichen fahren und am griechischen Zoll die Einführung beantragen? Oder muss vorab schon irgendwelche zusätzlichen Papiere beantragt werden? Welches Zollamt ist für die Taxierung verantwortlich? Wird ein ektelonistis gebraucht,den man zusâtzlich bezahlen muss? Danke für ihre Antwort

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrte Frau Schmid,

      ein Auto mit deutschem Kennzeichen kann bis zu 6 Monaten in Griechenland gefahren werden und zwar nur von Personen die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben. Der Wagen kann jedoch problemlos ein griechisches Kennzeichen bekommen um hier gefahren werden zu können. Für die entsprechenden GEbühren müssten Sie Kontakt mit einem Zollexperten (auf griechisch „ektelonistis“) aufnehmen.

      MfG
      Themis Tosounidis

  32. Thomas sagt:

    Hallo, wir haben in Griechenland ein Grundstück gekauft und derzeit läuft die Baugenehmigung.
    Bis zu Fertigstellung vom Haus, wollen wir einen alten Doppeldeckerbus (Baujahr 1989) auf das Grundstück stellen und etwas umbauen zum Camper, der aber nicht mehr auf öffentlichen Strassen fährt, sondern auf dem Grundstück bleibt. Den Bus würden wir in Athen kaufen (ist also bereits versteuert). Anscheinen kann der Bus aber nicht mehr zugelassen werden. Darf man so ein Fahrzeug auf sein Grundstück stellen? Laut unserem Immobilienmakler ist das ohne Zulassung nicht möglich.
    Eventuell kann man eine Oldtimerzulassung bekommen?

    Mit freundlichen Grüssen
    Thomas

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Hallo, in baurechtlicher Hinsicht können Sie den Bus auf das Grundstück ohne Baugenehmigung stellen, sofern es sich tatsächlich um ein Fahrzeug handelt.

  33. Rudolf Odermatt sagt:

    Hallo,
    meine Frau und ich möchten nach Kreta auswandern.
    Da wir aus der Schweiz kommen und unser 8 Jährigen SUV mitnehmen möchten weiss ich nicht was man da alles machen muss und was das alles kosten wird.
    Hätten Sie da genauere Infos für mich?
    besten Dank und freundliche Grüsse
    Rudolf Odermatt

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrter Herr Odermatt,

      wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Diesbezüglich sollten Sie mit einem Zollexperten in Griechenland („ektelonistis“ auf griechisch) Kontakt aufnehmen, um Informationen über die anfallenden Gebühren zu bekommen. Bitte beachten Sie dass die Gebühren für ein 8-jähriges Fahrzeug das vor Juli 2015 im Verkehr gebracht wurde ggfls sehr hoch sind und daher ungünstig.

      MfG
      Themis Tosounidis

  34. C. Fahn sagt:

    Hallo,
    wir wollen als Rentner jeweils ca. 3 Monate im Herbst und 3 Monate im Frühjahr nach Griechenland kommen. Können wir das mit einem in Deutschland gemeldeten Fahrzeug machen? Oder gibt es auch Fristen wie lange ein PKW außerhalb Griechenlands sein muss.
    MfG
    C. Fahn

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Hallo Herr Fahn,

      sofern Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, können Sie problemlos Ihr Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen für einen Zeitraum von maximal 6 Monate in Griechenland fahren.

      MfG
      Themis Tosounidis
      Anwalt, LL.M.

  35. Darko Gajic sagt:

    Ich gründe im März 2022 mein Unternehmen in Griechenland und werde dort bestimmt bis Ende Oktober bleiben. darf ich 6 Monate dort fahren und wenn ja was passiert wenn ich ein zwei Monate länger bleibe? Oder empfehlen sie das Fahrzeug hier abzumelden und mit Überführungskennzeichen nach Griechenland importieren. es hat einen EURO 3 Diesel Motor

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrter Herr Gajic,

      solange Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Griechenlands haben können Sie einen Wagen mit ausländischen Kennzeichen für einen Zeitraum von maximal 6 Monate in Griechenland fahren. Das Auto darf nicht länger als 6 Monate in Griechenland bleiben. Die Importgebühren wären ferner zu hoch für einen Euro 3 Diesel, um ein griechisches Kennzeichen zu bekommen.

      Falls wir Sie bei der Gesellschaftsgründung in Griechenland behilflich sein können, können Sie mir gerne eine Email an t.tosounidis@kpag.com zukommen lassen.

      MfG
      Themis Tosounidis
      Anwalt, LL.M.

  36. Stefanie Nerlich sagt:

    Lieber Herr Tosoundis,

    zuerst einmal, vielen Dank, dass Sie solche Fragen hier beantworten.

    Ich habe mein Auto mit griechischer Zulassung, nach Deutschland mitgenommen, um meinen Wohnwagen, der eine deutsche Zulassung hat, mit nach Kreta auf mein Grundstück zu bringen.

    Frage 1: Muss ich auf den Wohnwagen auch Einfuhrsteuern/Zoll zahlen? Oder gilt das nur für Fahrzeuge die mit Motoren ausgestattet sind?

    Frage 2: Muss ich mir dann auf Kreta griechische Papiere für den Wohnwagen ausstellen lassen?
    Ich konnte leider im Netz keine Antwort darauf finden.

    Ich würde mich sehr über Ihre Antwort freuen.

    Mit besten Grüßen
    Steffi

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrte Frau Nerlich,

      gerne kann ich auf Ihre Fragen wie folgt Stellung nehmen:

      1. der Wohnwagen wird nach der griechischen Gesetzgebung als Fahrzeug betrachtet, daher wären Einfuhrgebühren zu zahlen. Diese sind jedoch deutlich niedriger als diejenige, die für Wagen anfallen.
      2. für die Ausstellung des griechischen Kennzeichens müssten Sie die Unterlagen beim Zollamt einreichen. Sie sollten diesbezüglich Kontakt mit einem Zollexperten (auf griechisch „ektelonistis“) Kontakt aufnehmen, dieser kann Sie dabei unterstützen.

      MfG
      Themis Tosounidis

  37. Sabine Schmid sagt:

    Yasas,will meinem Sohn ein Auto schenken,er lebt auf Kreta, hat deutsche und griechische Staatsangehörigkeit! Das Auto ist bisher auf mich angemeldet! Können Sie mir einen Tip geben,wie das am schnellsten und günstigsten über die Bühne gehen kann! Mein Sohn ist auch in Deutschland gemeldet,wenn fas was zu sagen hat! Muss er inGridchenland,Schenkungssteuer bezahlen ?

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrte Frau Schmid,

      dies hängt davon ab, wo der Wagen zugelassen ist. Sollte das Auto ein deutsches Kennzeichen haben, wäre die Schenkung bzw. Übertragung in Deutschland abzuschliessen, Ihr Sohn könnte dann den Wagen nach Griechenland bringen und hier einen griechischen Kennzeichen in seinem Namen beantragen. Sollte der Wagen einen griechischen Kennzeichen haben, wäre die Übertragung in Griechenland abzuschliessen. Für so eine elterliche Schenkung würde höchstwahrscheinlich keine Steuer anfallen.

      MfG
      Themis Tosounidis

  38. Rieblinger Sabrina sagt:

    Hallo, können sie mir helfen welche Kosten anfallen wenn ich ein Auto von Deutschland nach Griechen Land importiere?

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Hallo Frau Rieblinger,

      wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Die Importgebühren hängen von diversen Faktoren ab, wie z.B. Euro-Klasse des Fahrzeugs, Alter, Basispreis des Fahrzeugs vor Steuern, gefahrene Km usw. Sie sollten meines Erachtens mit einem Zollexperten in Griechenland („ektelonistis“ auf griechisch) Kontakt aufnehmen, diese könnte Ihnen eine konkrete Berechnung zur Verfügung stellen und das entsprechende Verfahren abwickeln. Als allgemeinen Hinweis, bitte beachten Sie dass bei Fahrzeugen mit Erstzulassungsdatum vor August 2018 sehr hoch sind.

      MfG
      Themis Tosounidis

  39. B. Goll sagt:

    Hallo Frau Tosounidis
    zunächst Danke, das man hier solche Fragen stellen kann.
    Ist es richtig, daß ein „TinyHouse“ auf Rädern, welches ich von Deutschland nach Griechenland auf mein Grundstück bringen lassen will, wie ein Caravan gehandhabt wird? Und deshalb viel weniger Gebühren anfallen als bei einem Auto beim Import?

    Muss ich bei der Lieferung in Heraklion damit direkt zum Zoll und welche Papiere muss ich vorlegen?
    Wieviel günstiger als beim Auto sind die Gebühren? Das TinyHaus wird neu für mich angefertigt.
    mfg
    B. Goll

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Guten Tag,

      es trifft zu dass für den Import eines Caravan kleinere Gebühren anfallen. Für die konkrete Berechnung wenden Sie sich bitte an einen Zollexperten in Griechenland („ektelonistis“ auf griechisch).

      Mit freundlichen Grüssen
      (Mr.) Themis Tosounidis

  40. Scheuerer sagt:

    Sehr geehrte Frau Tosounidis,
    im Zuge der Betriebsübergabe eines in Deutschland gelegenen Gewerbebetriebes wird zum 31.03.JJJJ das betriebliche Fahrzeug aus dem Betirbesvermögen entnommen und in das Privatvermögen meines Mandanten überführt. Dieses Fahrzeug soll mit Verzug nach Griechenland an den neuen Wohnsitz mitgenommen werden. Welche Unterlagen werden hierzu als Nachweis von den nationalen bzw. lokalen Behörden von meinem Mandanten verlangt.
    Mit freundlichen Grüßen
    i.A. Dipl.Volkswirt Thomas Scheuerer

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrter Herr Scheurer,

      für die Ausstellung des griechischen Kennzeichens wäre die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die EG-Übereinstimmungsbescheinigung sowie Unterlagen die nachweisen, wie Ihr Mandant das Fahrzeug auf seinen Namen erworben hat. Zu diesem Zweck sollte jedoch Ihr Mandant Kontakt mit einem Zollexperten in Griechenland aufnehmen („ektelonistis“ auf griechisch), dieser kann ihn bei der Abwicklung in Griechenland unterstützen

      MfG
      (Mr) Themis Tosounidis

  41. Frank Körber sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin dabei, auf Kreta ein Haus zu kaufen, mein Hauptwohnsitz bleibt vorerst in Deutschland. Für meine häufigen Aufenthalte auf Kreta würde ich gern ein Motorrad 800ccm Baujahr ‚2008 dort „stationieren“. Mit deutschem Kennzeichen darf ich ja max. 6 Monate in GR fahren. Daher die folgenden Fragen: kann ich das Motorrad in GR zulassen? Ist die Taxierung die gleiche wie bei PKWs? Muss ich einen Nachweis haben, wie lange ich schon mit deutschem Kennzeichen in GR unterwegs bin?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrter Herr Körber,

      wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Motorräder dürfen selbstverständlich ein griechishes Kennzeichen bekommen, die entsprechenden Gebühren sind üblicherweise günstiger als die Gebühren für Autos. Sie sollten meines ERachtens mit einem Zollexperten (auf griechisch „ektelonistis“) Kontakt aufnehmen, damit er vor dem Import die GEbühren für Sie berechnen kann.

      Sollten Sie Unterstützung beim Immobilienkauf benötigen, können Sie mir gerne eine Email an t.tosounidis@kpag.com zukommen lassen.

      Mit freundlichen Grüßen
      (Mr) Themis Tosounidis

  42. Eveline Baum sagt:

    Hallo,
    Wir beabsichtigen mit unserem Auto (deutsche Kennzeichen), für mehr als 6 Monate in Griechenland zu bleiben (wiederkehrende Aufenthalte im eigenen Haus).

    Reicht es aus, um einer eventuellen Strafe zu entgehen, mit dem Fahrzeug alle 6 Monate über die nächstgelegene Grenze zu fahren, um dann direkt wieder in Griechenland einzureisen ?
    Benötigen wir zudem Tankrechnungen oder ähnliches als Nachweis ?

    Lieben Dank für Ihre Hilfe
    Eveline Baum

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrte Frau Baum,

      grundsätzlich ja, sofern die Polizei nicht herausfinden kann dass der Wagen bereits 6 Monate in Griechenland geblieben war. Es gibt aber leider ein Risiko.

  43. Frank sagt:

    Hallo, ich möchte meinen alten Pickup ( Chevrolet mit 6.2l Dieselmotor) in Griechenland anmelden (Ferienhaus). Jetzt habe ich gehört, dass Fahrzeuge über 3.5 t und großem Hubraum extrem teuer bei der Einfuhr sowie dem Unterhalt sind. Stimmt das?

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Guten Morgen,

      wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Die Einfuhrkosten sind insbesondere bei älteren Fahrzeugen (vor Euro6) extrem hoch. Wenn Sie eine genaue Berechnung wünschen, wenden Sie sich bitte an einen Zollexperten („ektelonistis“ auf griechisch).

      MfG
      (Mr) Themis Tosounidis

  44. Manuela sagt:

    Hallo, für unseren Umzug von Deutschland nach Griechenland haben wir u. a. einen großen Anhänger benutzt. Dieser ist zwischenzeitlich abgemeldet, die dazugehörigen Papiere sind dir deutschen Originalpapiere. Wie können wir den Anhänger in Griechenland verkaufen? Fällt Zoll an? Brauchen wir einen schriftlichen Kaufvertrag? Wenn ja, muss er auf den Eigentümer oder den ehemaligen abweichenden Halter lauten?

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Guten Morgen,

      wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Anhänger sind nach der griechischen Gesetzgebung als Fahrzeuge zu betrachten. Entweder kann dieser an eine in Deutschland ansässige Person mit den deutschen Unterlagen verkauft werden, oder muss zunächst in Griechenland verzollt wird bzw. ein griechisches Kennzeichen bekommen, damit dieser dann in Griechenland verkauft werden kann.

      MfG
      (Herr) Themis Tosounidis

      • Manuela sagt:

        Wird für den Verkauf ein schriftlicher Vertrag benötigt?

        • Themistoklis Tosounidis sagt:

          Guten Morgen,

          wir bedanken uns für Ihre Anfrage.

          Theoretisch nicht – die Behörde in Griechenland fordert keinen schriftlichen Vertrag für die Übertragung des Wagens an, lediglich eine schriftliche Erklärung der Parteien dass der Wagen verkauft bzw. übertragen wird für einen bestimmten Preis. Dies ist sowieso für die Einkommensteuererklärung erforderlich. Der Abschluss einen schriftlichens Kaufvertrags ist aus rechtlichen Gründen dennoch zu empfehlen.

          MfG
          (Herr) Themis Tosounidis

  45. Peter Blasius sagt:

    Hallo meine Frage ist ich möchte mein Fahrzeug mit Deutschen Kennzeichen in Griechenland zulassen meldet die griechische Behörde mein Fahrzeug in Deutschland ab da ich ja dann griechische Kennzeichen habe ??? Oder wie funktioniert das ganze

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrter Herr Blasius,

      Sie sollen sich selber um die Abmeldung in Deutschland kümmern, dieses Verfahren kann nicht von der griechischen Behörde übernommen werden.

      MfG
      Themis Tosounidis

  46. Elena ten Brinke sagt:

    Sehr geehrter Herr Tosounidis,

    ich beabsichtige einen Nissan Quasqai BJ 2017 an meinen Cousin in Griechenland zu verkaufen. Können Sie mir sagen, welche Vorgehensweise am sinnvollsten ist (Verkauf hier oder in Griechenland? ) und welche Kosten hier auf uns zukommen? Herzlichen Dank und freundliche Grüße,

    Elena ten Brinke

  47. Elena ten Brinke sagt:

    Sehr geehrter Herr Tosounidis,

    ich beabsichtige einen Nissan Quasqai BJ 2017 an meinen Cousin in Griechenland zu verkaufen. Können Sie mir sagen, welche Vorgehensweise am sinnvollsten ist (Verkauf hier oder in Griechenland? ) und welche Kosten hier auf uns zukommen?

    Herzlichen Dank und freundliche Grüße

    E. ten Brinke

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrte Frau Ten Brinke,

      meines Erachtens sollte Ihr Cousin zunächst mit einem Zollexperten in Griechenland Kontakt aufnehmen, um über die anfallenden Gebühren für den Import informiert zu werden, da diese für ein Fahrzeug mit Erstzulassung im Jahr 2017 ggfls. hoch sein könnten. Dieser kann Sie ebenfalls über die erforderlichen Unterlagen die in Deutschland übergeben werden sollen informieren.

      MfG
      Themis Tosounidis

  48. Julian Eberth sagt:

    Guten Tag,

    Ist es korrekt das ein Fahrzeug älter als Euro4 Abgasnorm (Benziner) und älter als 2004 nicht importiert werden kann? Diese Aussage hat mir ein griechischer Zollunternehmer gegeben.

    Das Fahrzeug ist Euro2 und Baujahr 1997

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Guten Tag,

      wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Diese Aussage ist zutreffend, nach den seit ca. 1 Jahren geltenden Regelungen dürfen Fahrzeuge der Emmissionsklasse Euro 2 nicht mehr in Griechenland importiert werden bzw. ein griechisches Kennzeichen bekommen. Selbst bei Euro 4 und 5 ist mit sehr hohen und ungünstigen Importgebühren zu rechnen. Ausnahme gibt es lediglich für „Oldtimer“, also Fahrzeuge über 25 Jahre alt für welche ein historisches Kennzeichen ausgestellt werden kann. Mit diesem darf man aber lediglich zu bestimmten Zwecken (z.B. Events) das Auto fahren.

      MfG
      (Herr) Themis Tosounidis

  49. Michael Schreiber sagt:

    Guten Tag,
    wir besitzen ein vollelektrisches KFZ und einen Plug-In Hybrid und möchte dies Fahrzeuge mit nach Griechenland nehmen und dor zulassen. Wie ist die neueste Gesetzgebung bezüglich Verzollung usw.
    Vielen Dank schon mal im Vorraus und viele Grüße.

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrter Herr Schreiber,

      bei vollelektrischen Fahrzeugen fällt keine Zollgebühr an. Bei den Plug-In mit Emmissionen unter 50g/co2 fällt lediglich 25% der vorgesehenen Gebühr an. Nähere Informationen können Sie über einen Zollexperten (auf griechisch „ektelonistis“) bekommen.

      MfG
      (Herr) Themis Tosounidis,
      Gr. Anwalt, LL.M.

  50. Ioannis Dimitroudis sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich lebe seit sehr vielen Jahren in Deutschland und möchte jetzt wieder als Rentner für immer nach Griechenland zurückkehren. Ich möchte mein Auto mitnehmen und es in Griechenland anmelden. Ich habe gehört, dass ich nichts für die Einfuhr bezahlen muss. Mein Auto ist ziemlich genau 6 Jahre alt. Darf ich es kostenlos einführen?