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Abschaffung des Solidaritätszuschlags für viele Steuerzahlerkategorien

Publiziert am 25.September.2020 von Abraam Kosmidis

Löhne öffensichtlicher Sektor GriechenlandDie Ankündigung des griechischen Premierministers zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags bringt Erleichterung für viele Steuerpflichtige. Besonders erfreulich ist dabei, dass der Solidaritätszuschlag nicht nur für die drei angekündigten Steuerzahlerkategorien entfällt, sondern auch für viele weitere.

Wie es insbesondere von zuständigen Quellen des Wirtschaftsstabs klargestellt wird, sind die einzigen Einkommensquellen, die der Solidaritätszuschlagspflicht unterliegen werden, die unselbstständige Erwerbstätigkeit in sämtlichen Trägern der allgemeinen Regierung sowie die Renten.

Alle restlichen Einkommensquellen sind zukünftig vom Solidaritätszuschlag befreit.

Die Abschaffung des Solidaritätszuschlages für die einzelnen Bereiche im Überblick

Demnach entfällt der Solidaritätszuschlag für folgende Einkommensquellen:

  • Erbringung von nicht-selbstständigen Dienstleistungen im Privatsektor
    Der Privatsektor umfasst auch Unternehmen wie das griechische Telekommunikationsunternehmen OTE, das Stromversorgungsunternehmen DEI und die Wasser- und Abwasserwerke EYDAP, zumal diese nicht zur allgemeinen Regierung angehören. Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags wird für diese Einnahmenquelle im kommenden Veranlagungsjahr in Kraft treten. d.h. für das zum Neujahr erlangte Arbeitnehmerentgelt.
  • Ausübung einer Geschäftstätigkeit
    Für die entsprechende Einnahmequelle wird die Abschaffung noch im laufenden Veranlagungsjahr in Kraft treten, d.h. für die in den Steuererklärungen des Jahres 2021 angemeldeten Einkünfte.
  • Immobilien
    Die Befreiung des Zuschlags für Mietzinsen wird bereits für die diesjährigen Einnahmen gelten und im Steuerbescheid des kommenden Jahres aufgenommen sein.
  • Dividenden
    Hierfür wird die Befreiung des Solidaritätszuschlags ebenfalls noch für die diesjährigen Einnahmen in Kraft treten und im Steuerbescheid für das Jahr 2021 erscheinen.

Die Auswirkungen der Abschaffung des Solidaritätszuschlags an Beispielen

Falls ein Steuerzahler Einnahmen aus mehreren Quellen bezieht, wird der Solidaritätszuschlag lediglich auf die nicht befreiten Einkünfte auferlegt, also auf Einnahmen aus nicht-selbstständigen Dienstleistungen im öffentlichen Sektor und Renten.

Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags – verdeutlicht an zwei Beispielen

  • Ein Rentner mit jährlichen Einnahmen aus Renten in Höhe von 15.000 Euro und Mieteinnahmen von 5.000 Euro wird mit dem Solidaritätszuschlag nur für die Renteneinnahmen belastet werden. Der Solidaritätszuschlag wird in diesem Fall bei der Rentenauszahlung einbehalten und während der Abrechnung der nächsten Steuererklärung nicht festgesetzt werden.
  • Ein Arbeitnehmer des privaten Sektors übt eine zusätzliche Geschäftstätigkeit aus. Im kommenden Jahr wird ihm die Abschaffung des Solidaritätszuschlags einen doppelten Vorteil bieten: Zum einen wird kein Zuschlag von seinem Gehalt einbehalten werden, zum anderen wird für seine Einnahmen aus der Geschäftstätigkeit in der nächsten Steuererklärung kein Solidaritätszuschlag festgesetzt.


Das Steuerentlastungspaket „IMT“ der griechischen Regierung

Publiziert am 22.September.2020 von Abraam Kosmidis

Griechischen SteuerbehördenAm 12. September wurde erwartungsgemäß das neue Steuerentlastungspaket vom griechischen Ministerpräsidenten Kyriakos Mitsotakis in Thessaloniki angekündigt, nachdem es zuvor der Eurogruppe in Berlin vorgestellt wurde.

Hierbei handelt es sich um ein maßvolles Paket mit Steuerermäßigungen und Senkungen der Versicherungsbeiträge mit einem spezifischen, zeitlichen Anwendungsrahmen.

Der Wirtschaftsstab soll sich Informationen zufolge in den letzten Wochen auf die Suche nach „geeigneten“ Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung der Einkünfte und der Arbeitsbeschäftigung konzentriert haben, um somit eine weitere, dauerhafte Steigung der Defizite zu verhindern.

Die aktuelle Situation lässt keinen Raum für Verhandlungsspielräume

Durch die Pandemie sind der Eurozone für dieses Jahr Bedingungen der absoluten finanziellen Freiheit auferlegt worden. Obwohl innerhalb des Wirtschaftsstabs die Überzeugung verbreitet ist, dass eine vollständige Neufestsetzung der Ziele und Regelungen des Stabilitätspakts im kommenden Jahr in keinem Land der Eurozone bestehen und die Finanzpolitik weiterhin expansiv bleiben wird, sind nach Angaben der zuständigen Quellen keine Verhaltensspielräume verfügbar.

Im Rahmen der Eurogruppe diskutierte der griechische Finanzminister, Christos Staikouras, den Plan der staatlichen Eingriffe mit seinen Amtskollegen, zumal Griechenland noch einer erhöhten Überwachungsregelung unterliegt und somit das „grüne Licht“ von den Institutionen in Bezug auf die anzukündigenden Leistungen bekommen muss, welche im Bericht der Gläubiger zur kommenden 7. Bewertung aufgenommen werden.

Obwohl es sich um eine informelle Tagung der Finanzminister handelte, lag diese im Mittelpunkt des Interesses, zumal sie den Regierungen der Eurozone den Weg für den Umfang der finanziellen Freiheit im kommenden Jahr vorbereitet. Die Ausweichklausel von den Vorschriften des Stabilitätspakts wird den von der Coronakrise am meisten betroffenen südeuropäischen Ländern die Möglichkeit bieten, neue Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemiekrise anzuwenden, um eine tiefe und unumkehrbare Rezession zu verhindern.

Einige Maßnahmen im Steuerpaket IMT im Überblick

Der Wirtschaftsstab wählt momentan einen konservativen Handlungsweg und senkt deutlich die Erwartungen, zumal 2021 ein Übergangsjahr ist und aufgrund der Ungewissheit hinsichtlich der Pandemieentwicklung keine langfristige Haushaltsplanung vorgenommen werden kann.

In diesem Rahmen liegen die Schwerpunkte auf der Ankurbelung des Konsums sowie auf der Bereitstellung von Anreizen für Unternehmen, um Arbeitsplätze zu erhalten und Entlassungen zu vermeiden.

  • Oberste Priorität hat die drastische Kürzung der Sozialversicherungsbeiträge um 3 Prozentpunkte, eine Senkung der maximalen Berechnungsobergrenze der Sozialversicherungsbeiträge sowie die Abschaffung des Solidaritätszuschlags für das kommende Jahr.
  • Die einheitliche Immobilien-Besitzsteuer ENFIA wird auf 26 kleineren Inseln, die in den letzten Monaten besonders schwer betroffen waren, mit sofortiger Wirkung abgeschafft.
  • Zugleich soll auch im kommenden Jahr die ermäßigte Steuervorauszahlung zur Beihilfe insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen und Freiberufler beibehalten werden, zumal die Herabsetzung des Berechnungsfaktors der Steuervorauszahlung von 30% bis zu 100% einer Liquiditätsspritze von 1,5 Mrd. Euro für Unternehmen entspricht.

Das sogenannte „Paket von Thessaloniki“ wird zudem auch die rückwirkende Auszahlung für Hauptrenten in Höhe von 1,4 Mrd. Euro an Rentner des öffentlichen und privaten Sektors beinhalten, die voraussichtlich Ende September oder spätestens Anfang Oktober erfolgen soll.


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