Verarbeitung, Handel oder Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen
Das Programm bezieht sich auf die Förderung der Unternehmen, die im Bereich der Verarbeitung, des Handels oder der Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen der AEUV tätig sind (Rohstoffe und Endprodukt innerhalb der Niederlassung) zur Gründung und Modernisierung, mit oder ohne Verlegung einer Anlage oder auch Tätigkeiten zur Fusion von Anlagen.
Potenzielle Begünstigte
Jedwede Gesellschaftsform der 2. oder 3. Kategorie der nachstehenden Sektoren ist förderfähig (ausgenommen werden Gesellschaften in Form von Sozialunternehmen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Genossenschaften):
Fleisch – Geflügel – Kaninchenfleisch
Milch
Eier
Seidenraupenzucht – Bienenzucht – Schneckenzucht – diverse Tierarten
Futtermittel
Getreide
Ölprodukte (ausgenommen sind die Errichtungen von Ölmühlen)
Wein
Obst und Gemüse, Nüsse, Nussmischungen
Pflanzen (beispielhaft: Verpackung und Vermarktung von Pflanzen /Blumen)
Arznei-und Duftpflanzen
Samen & Vermehrungsmaterial
Essig (beispielhaft: Erzeugung von Weinessig, Obstessig und andere, landwirtschaftliche Rohstoffe)
Umfang des Förderprogramms und förderfähige Vorhaben
Die staatliche Förderungsprogramm hat ein Volumen von 120.000.000 €.
Förderfähig sind Projekte zwischen 600.000 € bis 5.000.000 Euro.
Förderhöhe:
Zwischen 40% und 50% je nach Region.
Die Frist zur Einreichung der Vorhaben läuft am 18. August 2017 ab.