Weblog KPAG Kosmidis & Partner – die deutschsprachige Anwaltskanzlei in Griechenland

TTIP Abkommen und rechtliche Auswirkungen

Publiziert am 24.Mai.2016 von itrust

TTIP Griechenland: Das TTIP-Abkommen soll im Rahmen seiner Regelung und nach den bekannt gewordenen Informationen einen Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten durch private Schiedsgerichte vorsehen.

TTIP rechtliche Auswirkungen

Durch diese Schiedsgerichte sollen der Investitionsschutz optimiert und etwaige Rechtsstreitigkeiten unabhängig von staatlichen Gerichten schneller abgewickelt werden. Dass dieser Mechanismus jetzt aber mit Hochdruck im Rahmen der Verhandlungen für den Abschluss des TTIP-Abkommens geschaffen werden soll, hat viele Fragen aufgeworfen und auch Anlass zu Kritik gegeben.

TTIP gegen die Souveränität des Staates?

Ein erster Kritikpunkt hat mit einem möglichen Angriff auf die Souveränität der Staaten und auch mit der Vereinbarkeit der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu tun. Europäische Länder sind, insbesondere wegen ihrer langen Geschichte und dem Kampf um die Menschenrechte und den Rechtsstaat insoweit sehr sensibel. So wird z.B. befürchtet, dass die Rechtsetzungsbefugnis der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union stark eingeschränkt  werden würde.

Die Tatsache, dass bestimmte Streitfälle nicht im ordentlichen Rechtswesen eines Staates ausgetragen werden, sondern vor einem Schiedsgericht nach dem TTIP, könnte zu einseitigen und begünstigenden Urteilen für Investoren und gegen den Staat führen. Dies könnte zutreffen, da die Schiedsgerichte in der Regel aus 1-3 Schiedsrichtern bestehen, während der Schiedsspruch bindend ist, ohne dass die Möglichkeit einer Berufungs- bzw. Revisionsinstanz bestünde. Das Verfahren wäre somit einer staatlicher Prüfung entzogen, mithin die Sicherung der Rechte beider Parteien in einem unabhängigen Verfahren nicht mehr genügend gewährleistet.

Was zeigen andere Freihandelsabkommen?

Die bisherige Erfahrung des NAFTA-Abkommens zwischen USA, Kanada und Mexiko zeigt, dass die Chancen eines Investors in einem Rechtsstreit zu obsiegen, im Rahmen eines solchen Gerichtsverfahrens außerhalb der ordentlichen staatlichen Gerichtsbarkeit deutlich höher sind.

Die Unabhängigkeit solcher Schiedsgerichte wird deshalb stark in Frage gestellt. Nach den bisherigen Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den USA wurde bislang noch nicht genügend geklärt, wie das Verfahren zur Ernennung der Schiedsrichter gestaltet werden soll, damit die Objektivität und unabhängige Besetzung solcher Schiedsgerichte gewährleistet ist.

USA drängen auf schnellen Abschluss

Von verschiedenen Seiten wird ferner kritisiert, dass insbesondere die USA auf einen schnellen Abschluss der Verhandlungen bzw. Abschluss des TTIP-Abkommens drängt.  Kritiker vermuten deshalb, dass im Rahmen der Regelungen über die Gerichtsbarkeit bzw. Streitbeilegung der Zweck verfolgt wird, Klagen gegen Investmentfunds insbesondere bezüglich der angebotenen Finanzprodukte vor den ordentlichen Gerichten auszuschließen. Solche Funds stammen insbesondere aus den USA, wobei es fraglich ist, wie europäische Gerichte ihre Produkte bzw. ihre Geschäftsmodelle bewerten würden, sollte es zu Streitigkeiten zwischen den Funds und europäische Staaten kommen.

Kritiker befürchten überdies, dass das Drängen der USA auf einen schnellen Abschluss des TTIP Abkommens, Schadenersatzklagen gegen US – Funds wegen Falschberatung im Zusammenhang mit Finanzprodukten zuvorgekommen werden soll. Ein solches Beispiel stellt die Klage der Stadt Pforzheim gegen JP Morgan dar, mit welcher die Stadt Pforzheim Schadensersatz i.H.v. 57 Millionen Euro wegen Verletzung von Beratungs.- und Aufklärungspflichten forderte, die zu einem Schaden (Verluste aus Zinsderivatgeschäften) der Stadt Pforzheim geführt hatten. Zwar wurde zwischen den Parteien letztendlich ein Vergleich geschlossen, die Kritiker geben jedoch zu bedenken, was bei einem entsprechenden Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen des TTIP-Abkommens herausgekommen wäre, wenn das Verfahren nicht vor den ordentlichen staatlichen Gerichten, sondern vor einem Schiedsgericht nach den Vorstellungen der Parteien im TTIP-Abkommen durchgeführt worden wäre.

Es bleibt deshalb abzuwarten wie das TTIP Abkommen im Hinblick auf Behandlung von und die Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten ausgestaltet wird und mit welchen Auswirkungen dies dann verbunden sein wird.



Zahlen, Fakten und Kosten der überladenen griechischen öffentlichen Verwaltung im Vergleich zur Privatwirtschaft

Publiziert am 16.Mai.2016 von itrust
Der griechische Staat zahlt höhere Bruttogehälter als der Privatsektor. 20 Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt lägen diese, unterstreicht der Griechische Industrieverband SEV in seinem wöchentlichen Bericht. Griechische Verwaltung KPAG Darüber hinaus beschäftigt der griechische Staat in seinem öffentlichen Sektor doppelt so viele Lohnarbeiter (16%), als im EU-Durchschnitt (8%). Für den privaten Sektor ist es daher ärgerlich, zur Deckung der Kosten des überbordenden und kostspieligen Personals des öffentlichen Sektors herangezogen zu werden.

Verwaltungsmodell nicht mehr tragfähig

Löhne öffensichtlicher Sektor GriechenlandDie Bezüge des Staats- und Regierungspersonals belaufen sich in Griechenland auf 12,2% des BIP, während diese in der EU-28 bei 10,2 % liegen, und das im Verhältnis zum Ausland für qualitativ geringwertigere Leistungen. Dieses Modell kann künftig nicht als funktionsfähig und nachhaltig gelten und bedarf einer umgehenden Anpassung. Der Staat muss seine Produktivität steigern und die Lohnkosten senken. Im Prinzip wirtschaftet der griechische Staat auch heute über seine Verhältnisse und der Produktivität der griechischen Privatwirtschaft. Eine Tatsache, die Mittel, Investitionen und Arbeitsplätze des Privatsektors in sinnloser Weise verbraucht und die griechische Wirtschaft mit niedrigen Wachstumsraten und hoher Arbeitslosigkeit geiselt.

Beschäftigung im öffentlichen Dienst

Der griechische öffentliche Sektor wuchs seit dem Beitritt des Landes zur Eurozone (2002) übermäßig und dehnte sich bis zum Anbruch der globalen Finanzkrise 2007-2009 konstant aus. Erst mit Beantragung der Hilfsmaßnahmen ab 2010 änderte sich zum Teil etwas an dieser Entwicklung, wobei sich die Modifikationen an der Haushaltsplanung im Zeitraum 2010-2015 überwiegend auf den kontinuierlichen Anstieg der Steuerbelastung beschränkten. Dies erfolgte sogar während einer extremen Rezessionsphase bzw. in der wirtschaftlichen Depression des Landes, welche insbesondere durch die steigende Steuerbelastung verursacht und beschleunigt worden ist. Dabei wurden die Steuerhöhungen wegen des Schwundes der Leistungsfähigkeit immer uneffizienter, was dazu führte, dass trotz immer höherer Steuern die Steuereinnahmen zurückgingen. Die Einnahmen der Regierung erreichten im Jahr 2015 einen Stand von 84,7 Mrd. Euro, mit einer Zunahme von 9,3% des BIP seit 2009, dem Jahr der Haushaltsentgleisung, der Auflösung des Steuereinzugsmechanismus und der Zuspitzung der globalen Finanzkrise.

Kein neues Problem

Es ist ferner anzumerken, dass der Niedergang der griechischen Haushaltspolitik mit den großzügigen „Sozialpaketen“ bereits im Zeitraum 2002-2003 mit den kreditfinanzierten gewaltigen Infrastrukturprojekten begonnen hatte. Dies geschah seinerzeit auch im Hinblick  auf die Olympischen Spiele von 2004. Ferner erwiesen sich die nachfolgenden Regierungen als unfähig, das durch die unkontrollierten Einstellungen im öffentlichen Sektor wachsende Defizit in den Griff zu bekommen. Das charakteristische Merkmal der Primärausgaben der öffentlichen Hand in der Zeit nach der Euroeinführung ist der Anstieg der Personalausgaben, der sich von 10,6% des BIP im Jahr 2003 auf 11,3% in 2004 und 13,1% in 2009 sprunghaft erhöht hat. Trotz der erfolgten Anpassung haben sich die Ausgaben im Jahr 2015 geringfügig auf 12,2% des BIP verringert, weit höher als im Jahr 2004. Zwischen 2000 und 2008 hat sich die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Sektor um 19,1% erhöht, während im Privatsektor eine Zunahme von lediglich 10,5% erzielt worden ist. Im Zeitraum 2003-2009 stieg die Beschäftigung im weiter gefassten öffentlichen Sektor um 1,3% pro Jahr an, während die Bezüge der Arbeitnehmer um 2,2% pro Jahr stiegen. In der Gesamtwirtschaft erhöhten sich die Bezüge der Beschäftigten um 1% pro Jahr, wodurch sich die Autonomie des öffentlichen Sektors über jedweder wirtschaftspolitischen Vernunft und Wirtschaftsverhältnissen hinaus deutlich kennzeichnet.

Ungleichgewicht im öffentlichen und privaten Sektor

Durch die Umsetzung der Finanzierungsvereinbarungen seit 2010 bis einschließlich heute hat sich die Anzahl des Personals im öffentlichen Sektor um 24% und der durchschnittliche Nettomonatsgehalt um ca. 14,6% verringert. Im gleichen Zeitraum beliefen sich die Neueinstellungen auf ca. 70.000, während ca. 200.000 Beamte aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden sind, vorwiegend wegen Versetzung in den Ruhestand.  Demgegenüber sank der durchschnittliche Nettomonatsgehalt in der Gesamtwirtschaft um 17,9% und die Anzahl der Beschäftigten um -20,9%, hier vorwiegend wegen Entlassungen. Niedrige Löhne privater Sektor Griechenland Insbesondere verringerte sich die Zahl der Beschäftigten in Griechenland von 4.585.000 im Jahr 2009 auf 3.535.000 im Jahr 2013. Seither hat sich die Beschäftigtenzahl lediglich geringfügig auf 3.626.000 (2015) erhöht, während die Arbeitslosenzahlen von 456.000 im Jahr 2009 auf 1.328.000 im Jahr 2013 eine dramatische Erhöhung aufweisen. Die durchschnittlichen Nettomonatsbezüge im öffentlichen Sektor belaufen sich heute auf 1.050 €, während diese im Privatsektor kaum über 780,- € liegen. 2015 war das erste Jahr, in dem eine Erhöhung um 1,5% im öffentlichen Sektor verzeichnet wurde, während die Gehaltsentwicklung im Privatsektor Negativwerte erreichte (-1,1%) – so, wie dies auch im Jahr 2014 der Fall war (-1,3%). Aus den zur EU-28 vergleichbaren, volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen nach Wirtschaftsbereichen ergibt sich, dass die Durchschnittsbezüge der Bediensteten im engen öffentlichen Sektor (Bereich der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung ohne das Erziehungs-und Gesundheitswesen) höher als die Bezüge des privaten Wirtschaftssektors liegen. In Griechenland ist dies auch der Fall, jedoch in einem viel größeren Ausmaß. Die Durchschnittsgehälter im griechischen öffentlichen Sektor überschreiten die Bezüge des Privatsektors um 19% und um 15% derjenigen in der EU-28, wenn die Arbeitgeberbeiträge nicht berücksichtigt werden (tatsächliche und unterstellte Beiträge, sodass die Sozialversicherungsdefizite gedeckt werden), d.h. bei den Bruttobezügen, und um 46% und 26% entsprechend, einschließlich der Arbeitgeberbeiträge.

Immer noch zu viele Beamte?

In Bezug auf den Beschäftigungsbereich betätigt sich in Griechenland ein Anteil von 16% der Lohnarbeiter im engen öffentlichen Sektor, während sich der entsprechende Anteil in der EU-28 auf nur 8% beläuft. Im Rahmen der von den Institutionen vorgezogenen Ersatzmaßnahmen in Höhe von 3,6 Mrd. Euro bis 2018 wird Bezug auf Ausgabenkürzungen für Personalbezüge im öffentlichen Dienst genommen. Eine rationale Lösung für dieses enorme Problem wäre eine innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgte Kürzung des Durchschnittsgehalts im öffentlichen Sektor, so dass die Gehälter-Beschäftigungs-Verhältnisse in Griechenland von den entsprechenden Verhältnissen in mitteleuropäischen Ländern nicht abweichen. Keine Ende der Krise mit Steuererhöhungen Wenn diese Lösung umgesetzt wäre, müsste eine jährliche Kürzung des durchschnittlichen Bruttogehalts um -3% oder 565 € und eine Verringerung der durchschnittlichen Beschäftigung um -50% oder eine Entlassung von 180.000 Bediensteten erfolgen. Anderenfalls könnte der Mittelwert durch eine Bereitstellung von 2 Mil. Arbeitsplätzen in der Privatwirtschaft erzielt werden, eine Möglichkeit, die offensichtlich undurchführbar ist und die erhebliche Belastung des Privatsektors aufgrund der übermäßigen Lohnzahlung des überteuerten Staates deutlich erkennen lässt. Jedenfalls gibt es für die Rettung der griechischen Wirtschaft einen anderen Weg als ständige Steuererhöhungen. Dieser liegt in der Senkung der Steuerlast für die Privatwirtschaft bei gleichzeitiger Verringerung des Beamtenapparates. Dies würde Investitionsanreize schaffen, was wiederum zu Arbeitsplätzen und zur Ankurbelung des Konsums etc. führen würde.
Gesamten Artikel lesen »


Aktuelle Förderprogramme in Griechenland in der Übersicht

Publiziert am 11.Mai.2016 von itrust

Förderporgramm Griechenland 2016Der griechische Staat fördert unter bestimmten Umständen kleine und mittelständige Unternehmen, Selbständige, Startups und die Tourismusbranche. Wir haben für Sie zusammengefasst, wer unter welchen Voraussetzungen Anspruch hat.

Selbständige Arbeiten von Hochschulabsolventen

Programm zur Förderung der selbstständigen Tätigkeit von Hochschulabsolventen

Einreichung bis zum 10.05.2016

ZUSCHUSS VON 100%

Wer ist berechtigt?

Arbeitslose Hochschulabsolventen, die bei Antragseinreichung in den Arbeitslosenregistern der Beschäftigungsanstalt OAED eingetragen sind. Natürliche Personen – Hochschulabsolventen, die eine Berufstätigkeit im Rahmen ihres Fachgebiets ausüben und kein Lohnarbeitsverhältnis haben.

Typische / Förderfähige Bereiche Förderfähige Berufssektoren

Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Physiotherapeuten, Biologen, Psychologen, Geburtshelfer, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Topografen, Chemiker, Agronomen, Geologen, Designer, Journalisten, Dolmetscher, Übersetzer, Professoren oder Lehrer, Bildhauer oder Maler, Karikaturisten oder Holzschneider, Schauspieler, Tänzer, Choreografen, Regisseure, Bühnenbildner, Kostümier, Dekorateure, Wirtschaftswissenschaftler, Analytiker, Programmierer, Forscher oder Unternehmensberater, Buchhalter oder Steuerberater, Wirtschaftsmathematiker, Soziologen, Sozialarbeiter u.a.

Förderfähige Kosten

➢ Betriebskosten der Tätigkeit (Mietzinsen, Versicherungsbeiträge, Kosten Dritter wie z.B. Strom-Telefon-und Wasserkosten, Erdgas, geschäftliches Mobiltelefon, Aufenthalt in Gründer-und Technologiezentren) bis zu 60% des gesamten Budgets des Vorhabens, ➢ Kosten und Vergütungen Dritter bis zu 20% des gesamten Budgets des Vorhabens, ➢ Promotions-/Werbe- und Vernetzungskosten sowie Ausgaben zur Teilnahme an Messen bis zu 10% des gesamten Budgets des Vorhabens, ➢ Versicherungsbeiträge des Berechtigten bis zu 30% des gesamten Investitionsbudgets, ➢ Anschaffung von Verbrauchsgütern bis zu 15% des gesamten Budgets des Vorhabens, ➢ Lohnarbeitskosten (im Falle der Einstellung eines Angestellten) bis zu einer Jahresarbeitseinheit (JAE), ➢ Abschreibungen

Förderfähiges Budget

5.000 € - 25.000 € Förderfähigkeit der Ausgaben Als Zeitpunkt des Beginns der Förderfähigkeit der Kosten wird die Einreichung des Aufnahmeantrags festgesetzt. Zuschuss 100%

Kleine und mittelständische Unternehmen

Aufwertung von kleinen und mittleren Unternehmen zur Entwicklung ihrer Fähigkeiten in den neuen Märkten

EINREICHUNGEN AB DEM 07/04/2016 bis zum 20/05/2016

ZUSCHUSS bis zu 50%

Förderungsberechtigte

Bereits bestehende und neue kleine und mittlere Unternehmen mit Tätigkeit im Bereich der Agrar-Nahrungsmittelwirtschaft, der Industrie der Lebensmittelversorgungskette (Logistics), der Energie, des Gesundheitswesens, der Informatik und Kommunikation im Umweltwesen, der Materiale und Konstruktionen, sowie der Kultur-und Kreativindustrie.

Förderfähige Kosten

➢ Gebäude, Anlagen und Umgebungsfläche ➢ Einrichtungen/Infrastruktur zum Umweltschutz und zur Energieeinsparung ➢ Mechanische Ausrüstung, Vereinfachung / Automatisierung von Betriebs-und Produktionstätigkeiten durch Modernisierung der Ausrüstung ➢ Technologische Aufwertung / Verbesserung durch Einführung oder / und Erhöhung der Verwendung von IKT ➢ Zertifizierung von Systemen, Planung und Standardisierung ➢ Promotion/Werbung und Förderung der Unternehmen ➢ Know – How - Rechte ➢ Technische & beratungsmäßige Unterstützung zur Verbesserung der Organisation und Produktivität der Unternehmen, zur Förderung der Außenorientierung und der innovativen und technologischen Unternehmerschaft ➢ Volle Lohnkosten des bereits vorhandenen oder neueingestellten Personals

Förderfähiges Budget

Das förderfähige Budget beläuft sich auf 15.000 € - 200.000 € und kann nicht den Umsatz von 2015 überschreiten.

Förderfähigkeit der Ausgaben

Als Zeitpunkt des Eintritts der Förderfähigkeit der Kosten wird der 11. Februar 2016 festgesetzt. Zuschuss Bis 50%
 

Förderung von Startup-Unternehmen

Förderprogramm für Startup-Unternehmen

EINREICHUNGEN bis zum 24/05/2016

ZUSCHUSS VON 100%

Wer ist förderungsberechtigt?

Potenzielle Berechtigte der Tätigkeit zur Gründung eines neuen Unternehmens sind natürliche Personen oder Verbände, die bei Antragseinreichung als arbeitslos in die Arbeitslosenregister der Beschäftigungsanstalt OAED eingetragen sind oder eine Berufstätigkeit ohne ein Lohnarbeitsverhältnis ausüben. Im Falle der Gründung einer Partnerschaft müssen sämtliche Gesellschafter diese Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus müssen sie in folgenden Bereichen tätig sein: Agrarernährungswesen, Industrie der Lebensmittelversorgungskette (Logistics), Energie, Gesundheitswesen, Informatik und Kommunikation im Bereich der Umwelt, Materiale und Konstruktionen sowie in der Kultur-und Kreativwirtschaft.

Förderfähige Kosten

➢ Die notwendige, geschäftliche Produktionsausrüstung bis zu 40% des gesamten Investitionsbudgets. ➢ Die Betriebskosten der Tätigkeit (Mietzinsen, Versicherungsbeiträge, Kosten Dritter wie z.B. Strom, Telekommunikation, Wasserkosten, Erdgas, geschäftliches Mobiltelefon, Aufenthalt in Gründer-und Technologiezentren) bis zu 60% des gesamten Budgets des Vorhabens. ➢ Promotions/Werbe-und Vernetzungskosten sowie Ausgaben zur Teilnahme an Messen ➢ Abschreibungen von Assets ➢ Anschaffung von Verbrauchsmaterial ➢ Versicherungsbeiträge des Berechtigten (Unternehmer/ Gesellschafter) ➢ Lohnarbeitskosten (im Falle der Einstellung eines Angestellten) ➢ Kosten und Vergütungen Dritter bis zu 8% des gesamten Investitionsbudgets

Förderfähiges Budget

Das förderfähige Budget beläuft sich auf 15.000 € - 60.000 €. Förderfähigkeit der Kosten Als Zeitpunkt des Eintritts der Förderfähigkeit der Kosten wird das Datum der Einreichung der Offerte festgesetzt. Zuschuss 100%

Förderung von Unternehmen im Bereich Tourismus

Förderung von Tourismusunternehmen zur Modernisierung dieser und zur qualitativen Aufwertung der zu erbringenden Dienstleistungen

EINREICHUNGEN bis zum 17/05/2016 ZUSCHUSS bis 50%

Wer ist förderberechtigt?

Bereits bestehende und neue sehr kleine, kleine und mittlere Unternehmen, die ausschließlich im strategischen Tourismussektor tätig sind (Hotels, Mietunterkünfte, Seetransport, Campingplätze, Zeltlager, Reiseagenturen, Buchungsagenturen, Organisation von Konferenzen und Handelsmessen, Autovermietungen.

Förderfähige Kosten

➢ Gebäude, Anlagen und Umgebungsfläche ➢ Geräte und Ausrüstung ➢ Ausstattung und Einrichtungen zur Energie-und Wassereinsparung ➢ Maßnahmen zur Anreicherung des angebotenen Produktes durch neue Dienstleistungen (Erweiterung auf alternative Tourismusarten, Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen usw.). ➢ Zertifizierungen von Qualitäts-und Umweltmanagementsystemen ➢ Tätigkeiten zur Promotion und Förderung der Unternehmen in Zielmärkten ➢ Software und Software-Dienstleistungen ➢ Transportmittel ➢ Studien, Marktrecherchen ➢ Beratervergütungen ➢ Lohnkosten des bereits vorhandenen oder neuen Personals

Förderfähiges Budget

Das förderfähige Budget beläuft sich auf 15.000 € - 150.000 € und kann nicht den Umsatz von 2015 überschreiten.

Förderfähigkeit der Kosten

Als Zeitpunkt des Eintritts der Förderfähigkeit der Kosten wird der 11. Februar 2016 festgesetzt. Zuschuss Bis 50%
Gesamten Artikel lesen »


Freihandelsabkommen: Was ist dran an TTIP, CETA und TISA?

Publiziert am 11.Mai.2016 von itrust
Freihandelsabkommen TTIP CETA Die Europäischen Institutionen streben den Abschluss von diversen Freihandelsabkommen mit wichtigen Weltmärkten und Wachstumsregionen an. Beim Freihandelsabkommen handelt es sich um einen zwischen mehreren Ländern bzw. Länderorganisationen (wie die Europäische Union) abzuschließenden Vertrag, mit dem die Vertragspartner untereinander auf Handelsbarrieren verzichten.

Freihandelsabkommen für mehr Handel?

Handelsbarrieren sind z.B. Zölle, Exportbeschränkungen, Importquoten usw. Diese sollen durch ein Freihandelsabkommen aus dem Weg geschaffen werden. Ferner wird im Rahmen von Freihandelsabkommen beabsichtigt, mögliche staatliche Eingriffe im internationalen Handel einzuschränken, wie z.B. die Beteiligungen an Unternehmungen bzw. Subventionen. Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass ausgewogene und faire Freihandelsabkommen die Wirtschaft durch den Wegfall von Handelshemmnissen positiv beeinflussen können. Dies können z.B. Einschränkungen sein, welche die unterschiedlichen Standards zwischen den Ländern betreffen, während durch eine Zollunion die Handelskosten deutlich gesenkt werden können. Wie aber sieht es mit den derzeitigen Freihandelsabkommen aus, die von der Europäischen Union verfolgt werden? Im folgenden werden die Abkommen TTIP, CETA und TISA, vorgestellt, die aktuell von der Europäischen Union verhandelt werden:

Das TTIP Abkommen

Beim TTIP (Translatntic Trade and Investment Partnership) handelt es sich um die „Transantlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“, mithin um ein Freihandels- und Investitionsschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA. Die Vertragsbedingungen sind seit ca. Juni 2013 zwischen die Vertragsparteien ausgehandelt, während der Abschluss des Abkommens voraussichtlich im Laufe des Jahres 2016 abgeschlossen wird. Das Ziel des TTIP ist der Abbau von diversen Handelshemmnissen zwischen den USA und der EU. So soll das Wirtschaftswachstum in den beteiligten Ländern durch Kostensenkung für exportierende Unternehmen in der EU und den USA angekurbelt und das Außenhandelsvolumen vergrößert werden. Ferner sollen durch TTIP Einschränkungen für kommerzielle Dienstleistungen verringert, Investitionssicherheit verbessert und der Zugang zu öffentlichen Aufträgen auf allen staatlichen Ebenen deutlich vereinfacht werden. Da es sich bei den USA und Europa um die zwei größten Handelsräume der Welt handelt, dürfte TTIP erhebliche wirtschaftliche und politische Auswirkungen auf den globalen Markt haben.

Was wird an TTIP kritisiert?

Die Verhandlungen dauern seit ca. 3 Jahren an, wobei an dem Abkommen heftige Kritik geübt wird. Globalisierungsgegner zweifeln insbesondere an, dass durch das Abkommen positive wirtschaftliche Effekte erzielt werden. Ferner werden negative Folgen für den Weltmarkt und Länder der Dritten Welt als mögliche befürchtet. Als weiteres Argument steht im Raum, dass das Abkommen nur den Großkonzernen und Kapitalinvestoren und nicht Arbeitnehmer bzw. Verbrauchern diene. Es sein ein Sozialabbau zu befürchten. Neben Zöllen, die sich bereits auf einem relativ niedrigen Niveau befinden, sind es insbesondere die sog. nicht-tarifären Handelshemmnisse wie beispielsweise unterschiedliche technische Anforderungen und Normen an die Beschaffenheit von Produkten, die zu hohen Kosten im transatlantischen Handel führen. Denn Unternehmen müssen in diesem Fall zwei unterschiedliche Produktvarianten produzieren: eine für den europäischen und eine für den amerikanischen Markt. Durch das Abkommen wird insoweit eine Rationalisierung und Vereinfachung angestrebt.

Das CETA-Abkommen

Beim Freihandelsabkommen CETA handelt es sich um das „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ (Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen), das zwischen Europa und Kanada verhandelt wird. Die Verhandlungen über CETA wurden bereits 2009 unter Ausschluss der Öffentlichkeit begonnen und das Abkommen im September 2014 zum Verhandlungsabschluss veröffentlicht. CETA bedarf nur noch der Legitimation durch das europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union, sowie der Ratifizierung vom kanadischen Parlament. Zweck des CETA-Abkommens ist, ähnlich wie bei TTIP, der Abbau der Zölle zwischen Europa und Kanada. Normen und Vorschriften sollen gegenseitig anerkannt oder angeglichen werden, was auf verschiedene Sektoren der Wirtschaft eine positive Auswirkung haben soll. Durch CETA sollen u.a. Zölle für Industriegüter abgeschafft werden. Überdies soll für kanadische Unternehmen der Zugang zum europäischen Markt und für europäische Unternehmen zum kanadischen Markt deutlich erleichtert werden. Als weiterer positiver Effekt soll die Senkung der Kosten für Unternehmen bei Exporten ermöglicht werden. Ferner sollen Sektoren wie die Landwirtschaft und Fischerei, der Schutz geistigen Eigentums und Investitionen im Rahmen der CETA zwischen Europa und Kanada deutlich vereinfacht bzw. gestärkt werden. Wie bei TTIP, wird gegen CETA heftige Kritik geübt, da negative Effekte und die Ausnutzung des Abkommens im Rahmen der Globalisierung durch Großkonzerne befürchtet werden. Befürworter sehen andererseits überwiegend die positiven Auswirkungen.

Das TISA- Abkommen

Das „Trade in Services Agreement“ – TISA (Abkommen über den Handel in Dienstleistungen) ist eine Sammlung von Vereinbarungen zwischen 23 Parteien (Europäische Union, USA, Kanada, Japan, Mexiko, Taiwan, Chile, Hong Kong, China, Chile, Costa Rica, Kolumbien, Israel, Island, Südkorea, Neuseeland, Norwegen, Pakistan, Panama, Paraguay, Peru, Schweiz und der Türkei), mit dem Zweck, Dienstleistungen weltweit zu liberalisieren. Die Verhandlungen zwischen den Parteien sind angelaufen und werden noch einige Zeit dauern. Der Ratifizierungsprozess würde erst nach Paraphierung und Unterzeichnung des Abkommens beginnen. Das TISA-Abkommen betrifft beinahe 160 Dienstleistungssektoren. Darunter fallen z.B. juristische Dienstleistungen durch Anwälte bzw. Notare, technische Dienste, Steuerberatung, Bildungsleistungen u.a. Ziel des TISA-Abkommens ist es, Handelshemmnisse im Dienstleistungssektor zu beseitigen. Mit TISA wird die Öffnung des Arbeitsmarktes für ausländische Dienstleister angestrebt. Wie bei TTIP und CETA wird auch hinsichtlich dieses Abkommens Kritik von de Gegnern des Abkommens ausgeübt, z.B. weil eine Reihe an bislang staatlich erbrachten Leistungen privatisiert werden könnten, bzw. eine Globalisierung der Leiharbeit oder die Aushebelung des Datenschutzes befürchtet wird.
Gesamten Artikel lesen »