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Europa vor Zerreißprobe – Griechenland am Scheideweg

Publiziert am 16.Februar.2016 von Abraam Kosmidis

Es drängt sich immer mehr der Eindruck auf, dass Griechenland seit Jahren "zurechtgelegt" und auf einen Austritt aus der EU und dem Euro vorbereitet wird. Die Interessen dafür sind vielfältig.

Griechenland Schengenraum

 Während die griechischen Bürger seit Jahren mit immer weiteren gravierenden Einschnitten und Steuern ausgequetscht werden, und sich die jahrelange Häme der ausländischen Medien gefallen lassen müssen, kommt jetzt seit Monaten auch noch die Flüchtlingskrise hinzu.

Einerseits die Finanzkrise und die nicht tragfähige Schuldenbelastung bei gleichzeitiger Unwilligkeit, einem Schuldenschnitt zuzustimmen, natürlich auch die eigene fehlende Bereitschaft, konsequent Reformen umzusetzen. Griechenland wird nach der Finanzkrise einmal mehr mit dieser weiteren großen europäischen Herausforderung und mit dem Schutz der europäischen Außengrenze an der östlichen Flanke der EU allein gelassen. Anstatt hier aus allen europäischen Ländern Grenzschutzbeamte und Rettungsgerät an die griechische Außengrenze zu verlegen, werden andere Lösungen mit nicht EU-Staaten favorisiert, der Türkei über Nacht Milliarden zugeschoben, während die Troika in Griechenland um jeden Cent knausert.

Nun wird allen Ernstes der Ausschluss Griechenlands aus dem Schengen-Raum diskutiert, statt entschlossen gemeinsam die EU Aussengrenzen zu sichern.

Ganz abgesehen davon, dass die Bewohner der griechischen Inseln für Ihren Respekt vor den Menschenleben bei der Rettung der Flüchtlinge aus der Ägäis den Nobelpreis für die Lehrstunde in Sachen Humanität verdient hätten, läge es nahe, nicht asylberechtigte Flüchtlinge wieder auf sicherem Wege auf das türkische Festland zurückzubefördern, statt sie nach Griechenland und in andere EU-Länder weiterziehen zu lassen.

Europa zeigt erneut ein zerrissenes Bild der Hilflosigkeit und Uneinigkeit.

Jetzt kommen noch die antidemokratischen und europafeindlichen Bestrebungen der osteuropäischen Visegrad-Länder dazu. Diese fordern eine Verlegung des Schutzes der europäischen Grenzen quasi an die Grenzen de nicht- EU-Landes FYROM - Allem geltenden Recht zuwider und absolut unsolidarisch gegenüber Griechenland. Gerade die osteuropäischen Länder sollten nach all den Jahren hinter dem eisernen Vorhang ein Gefühl für Solidarität und Freiheit entwickelt haben, statt Kleinstaaterei zu betreiben. Hier schaffen gerade die Visegrad Länder quasi Fakten und die EU schaut nur zu. Wider geltendem Recht unter Missachtung jeglicher rechtlicher Grundlagen. Gerade diese Länder sollten aber für Solidarität, Humanität und Demokratie sensibilisiert sein. Dabei gibt es durchaus Instrumente, um die Rechtsordnung innerhalb der EU wieder herzustellen. Bei jeder Krise wird aber Griechenland mehr oder weniger alleine gelassen und naheliegende, "vernünftige" Lösungen einfach nicht umgesetzt. Vielleicht ist es deshalb den übrigen Partnern sogar recht, dass die Visegrad-Länder nun die Drecksarbeit im Verhältnis zu Griechenland erledigen.

 Es wird immer offensichtlicher: Im Zweifel steht Griechenland alleine da ! Diese Message ist katastrophal für den europäischen Gedanken, dessen Grundprinzip auf Solidarität beruht.

Man fragt sich allerdings warum das so ist und ob evtl. mehr dahinter steckt. Wird etwa eine neue Ordnung der Dinge in der Region angestrebt ? Sind es die Erdölvorkommen in der Ägäis, und die Frage ihrer künftigen Ausbeutung, sowie die Besonderheit der geopolitischen Lage Griechenlands als Schnittstelle zwischen Orient und Okzident, oder einfach die Tatsache, dass die Bundesregierung auf die Türkei setzt als Bollwerk gegen Russland und als Flüchtlingslager? Jedenfalls wird die Behandlung Griechenlands durch die europäischen Partner immer grotesker und ist kaum noch zu erklären. Hier wird ein Land konsequent aus der EU und dem Euro herausgedrängt. Aber all das darf nicht zum Ausschluss Griechenlands aus Schengen führen, sondern hier ist die Bundesregierung nach Ihrem Willkommensruf gegenüber Griechenland in der Pflicht.

Dabei sollte klar sein, dass sich die EU mit den Flüchtlingsströmen auch ein trojanisches Pferd ins Haus holt. Denn nicht alle Einwanderer sind auch Kriegsflüchtlinge. Eine unkontrollierte Einwanderung von Islamisten ist ebenso Fakt, wie das Bestreben der vielen einreisenden Wirtschaftsflüchtlinge nach einem besseren Leben in Europa. Das Asylrecht ist ein Grundpfeiler unserer westlichen Demokratien. Die Bewahrung der eigenen abendländischen Kultur jedoch ebenso ein schützenswertes Gut und die begrenzte Aufnahmefähigkeit eine Tatsache. Integration ist nur dort möglich, wo Integrationsbereitschaft besteht, sonst entstehen unerwünschte Parallelkulturen. Eine offene Gesellschaft verträgt die Vielfalt der Kulturen und Ansichten, ist aber auch von der Einhaltung ihrer Spielregeln abhängig. Dies scheint nicht von allen Einwanderern so gesehen zu werden. Das europäische Demokratieverständnis kann nicht als weltpolitische Anschauung aller Einwanderer unterstellt werden. Die Gastfreundschaft kann aber nicht zur Aufgabe der eigenen Kultur führen und der Schutz der europäischen Grenzen nicht einem nicht EU Staat überlassen werden. Das ist widerrechtlich. Die fehlende Errichtung eines europäischen Grenzschutzes an den Außengrenzen Europas ist nicht nachvollziehbar und die Anrufung der Nato als Schutzmacht bedenklich. Hier drängt sich der Eindruck auf, dass die Nato-Präsenz eher der Präsenz Russlands in Syrien zu verdanken ist, als dass sie der Rettung von Flüchtlingen in der Ägäis dient.

Europa ist offenbar nicht willens oder dazu in der Lage ,seine Probleme zu lösen. In der Finanzkrise wurden bereits sehr viele Fehler gemacht, von beiden Seiten, aber insbesondere auch von der EU. Über die Anwendung von falschen Instrumenten bei der Griechenland-Krise wider herrschender Wirtschaftstheorien wurde insoweit bereits vielfach geschrieben. Jetzt bahnt sich die nächste große Verfehlung der EU gegenüber Griechenland an. Hinzu kommt noch, dass in der NATO auf die Türkei und nicht auf Griechenland gesetzt wird.

Ich bin immer noch glühender Anhänger des europäischen Gedanken, aber nicht mehr des aktuellen Europas, welches nicht den Visionen seiner Gründungsväter entspricht. Die aktuelle Politik entfernt sich immer weiter von einem vereinten Europa und die EU verfügt offenbar nicht über das politisches Personal mit dem erforderlichen Geschichtsverständnis und Format, um die Dinge wieder auf die richtige Bahn zu bringen.

Die europäische Solidarität und Autorität zerfällt zusehends und alle schauen nur zu. Die EU erweist sich für Griechenland immer mehr als nicht verlässlicher Partner. Der Euro als Belastung und die Nato als wenig hilfreich im Zusammenhang mit dem Schutz der Interessen des Landes.

Griechenland ist momentan isoliert und hat auch noch die schwächste aller denkbaren Regierungen. Das Land hat zu keinem Zeitpunkt in den letzten Jahren seine Interessen konsequent verfolgt, sondern sich mit schwachen und falschen Entscheidungen in eine prekäre Gesamtlage manövrieren lassen. Es wird Zeit dies jetzt endlich zu tun.

Die Notwendigkeit eines Umdenkens wird aber immer deutlicher. Was wir brauchen ist eine Abkehr vom Globalisierungsbestreben und der Definition Europas als reinen Selbstbedienungsladen für Konzerne. Besinnt sich die EU nicht auf ein solidarisches Europa der gleichen sozialen Rahmenbedingungen mit gemeinsamer Fiskal-, Außen-, Verteidigungs- und Sozialpolitik etc. wird es zwangsläufig auseinanderfallen. Gemeinsame Werte des Abendlandes, Kultur und soziale Gerechtigkeit sind überlebenswichtig für die Union. Der gemeinsame große Markt eine angenehme Folge davon und nicht der Selbstzweck.

Das sind so die Fakten. Welche Schlüsse kann man daraus ziehen ?

Der momentane Schluss aus dem Ganzen ist, dass die EU und Euro-Mitgliedschaft für Griechenland immer nur weitere Probleme ohne Lösungen bringt, während unsere "Partner" weder willens noch in der Lage dazu sind, das Land zu unterstützen. Griechenland befindet sich in einer sehr kritischen Phase, wirtschaftlich, politisch, geostrategisch, gesellschaftlich. Eine Neuausrichtung der außenpolitischen Orientierung des Landes sollte deshalb eine Option sein und sich endlich an den Interessen des Landes orientieren. Das Land benötigt verlässliche Partner, deshalb muss geprüft werden, mit wem dies am besten umgesetzt werden kann. Das Festhalten an Bündnissen und Partnerschaften, die weder belastungs- noch tragfähig sind, erweist sich als Trugschluss. Was wir jetzt benötigen, ist eine realistische Einschätzung der Lage und entschlossenes, konsequentes Handeln. D.h. unmittelbare Verhandlungen mit der EU und der NATO über die definitive Lösung der Probleme Griechenlands JETZT, ansonsten droht dem Lande das Abgleiten in noch kompliziertere Abenteuer. Dabei muß als ultima ratio auch ein Austritt aus einem Teil oder auch allen Organisationen und das Suchen neuer, verlässlicherer Partner, eine Option sein. Es reicht.

Und ein letztes noch: Ein Land, das so viel für Europa im Laufe der Jahrtausende getan hat, hätte in einer schwächeren Phase seiner langen Existenz eine bessere Behandlung verdient. Europa ohne Griechenland hätte deshalb nicht mehr den Namen Europa verdient.



Übernahme von 14 griechischen Flughäfen durch FRAPORT

Publiziert am 11.Februar.2016 von Abraam Kosmidis
Eine Zusammenfassung der wesentlichen Eckpunkte der Vereinbarung, die den Betrieb von 14 Flughäfen umfasst. Geplant sind umfangreiche Umbauarbeiten, aber die Vereinbarung enthält auch eine Vielzahl von günstigen Regelungen für den Betreiber FRAPORT. FRAPORT FLUGHAEFEN GRIECHENLAND Im Rahmen des Privatisierungsprogramms wurden auch 14 griechische Flughäfen „privatisiert“. Hierzu wurde bereits am 14.12.2015 ein Vertrag zwischen der griechischen Regierung, der Fraport AG und der Slentel Limited über die Nutzungs– und Managementübertragung der 14 griechischen Flughäfen für eine Dauer von 40 Jahren abgeschlossen. Diese Übertragung betrifft die Erneuerung, Instandhaltung, Verwaltung und den Betrieb der 14 Flughäfen. Das aus Fraport und Slentel bestehende Joint Venture ist dabei verpflichtet, innerhalb der ersten 4 Jahre Investitionen in die Infrastruktur i.H.v. ca. 330 Millionen zu tätigen.

Konkret handelt es sich um die folgenden Flughäfen und Umbauten:

  • Flughafen Thessaloniki „Makedonia“: Das Terminal soll um 35.000 qm2 erweitert werden. Ferner wird eine Modernisierung der Flughafengebäude stattfinden. In einem späteren Schritt soll die Erweiterung des Flughafens um ca. 100.000 qm2 erfolgen. Das Fassungsvermögen des Flugzeugparkplatzes wird von 22 auf 28 Flugzeuge erweitert.
  • Corfu: Erweiterung des Flughafens, anfänglich um 2.700 qm2 und später noch weiter. Die Start- und Landebahnen sollen umfangreich renoviert werden.
  • Chania: Installation einer Flugüberwachungsanlage. Ferner wird der Flughafen um ca. 80.000 qm2 erweitert.
  • Zakynthos: Verbesserung der Infrastruktur, zur Verkürzung der Wartezeiten im Terminal. Es wird eine zweite Start- und Landebahn gebaut und die bestehenden um ca. 75 qm2 verbreitert. Dies setzt eine Zwangsenteignung einer Fläche von ca. 250.000 qm2 voraus.
  • Kefalonia: Die Warte- und Aufenthaltsflächen sind zu klein und werden erweitert. Das Hauptgebäude ist sehr alt und wird umfassend renoviert. Es ist ferner eine Verbreiterung der Start- und Landebahn vorgesehen.
  • Aktion: Verbreiterung der Start- und Landebahn um 75 qm2. Das Terminal wird um ca. 4.000 qm2 erweitert.
  • Kavala Flughafen: Erweiterung des Terminals um ca. 5.000 qm2
  • Rhodos: Verbreiterung der Start- und Landebahn, sowie Vergrößerung des Terminals um ca. 11.000 qm2
  • Kos: Aktuell existiert kein Passagierwarteraum, somit Erweiterung des Terminals anfänglich um ca. 18.000 qm2, während noch zwei Erweiterungen notwendig sein werden. Bau einer weiteren Start- und Landebahn, sowie Verbreiterung der bestehenden Bahn um ca. 75 m.
  • Santorini: Verbreiterung der Start- und Landebahn um 75 Meter, sowie Vergrößerung des Terminals um ca. 17.000 qm2. Es werden noch zwei weitere Erweiterungen notwendig sein.
  • Mykonos: Es sind umfassende Renovierungsarbeiten sowohl im Terminal als auch auf der Start- und Landebahn geplant. Eine Erweiterung um ca. 9.000 qm2 ist notwendig.
  • Mytilini: Der Flughafen ist zu klein und entspricht nicht den internationalen Standards, weshalb umfassende Umbauarbeiten durchgeführt werden müssen.
  • Samos: Warteräume für Passagiere sind zu klein und werden deshalb erweitert. Zu der einen bestehenden Start- und Landebahn soll eine weitere hinzukommen, ferner wird ein neues Gepäckmanagementsystem installiert.
  • Skiathos: Verbreiterung des Start- und Landebahn. Überdies ist die Schutzzone am Ende der Flugzeugbahn zu kurz. Es wird damit gerechnet, dass auch der alte Flughafen nochmals in Betrieb genommen wird.

Bestimmungen des Konzessionsvertrages mit FRAPORT

Einheitliche Immobilienbesitz – Steuer ENFIA: Fraport wird von der Entrichtung der ENFIA-Steuer hinsichtlich der ihr zahlreich zur Verfügung stehenden Hektar befreit. Kommunale Gebühren: das Abkommen sieht die Befreiung von kommunalen Gebühren vor. Neue Passagiergebühren: Außer den bereits bestehenden vier Gebühren (der Flughafengebühr „Spatosimo-Steuer“, der Lande-Park-und Überfluggebühr), werden zudem drei weiteren Gebühren eingeführt, und zwar die Beleuchtungsgebühren, sowie die Sicherheits-und Passagiergebühren. Diese Gebühren fließen an den Betreiber FRAPORT. Angesichts der aktuellen Lage muss ein Flughafen bei ca. 850.000 Ankünften pro Jahr mit ca. 1.300.000 Euro Security-Kosten rechnen. Eine Anpassung der Flughäfen an die internationalen Sicherheitsstandards mit einer notwendigen Heraufstufung der Sicherheitsausrüstungen, wie z.B. Sicherheitskontrollen der 4. Generation, HD-Screening, Sprengstoffdetektoren mit teuren Sensoren usw., führt zu weiteren Kosten für die Fluggäste. Darüber hinaus gewährt der Konzessionsvertrag dem Betreiber Autonomie bei der der Festsetzung von Luftfahrtgebühren zu.

Staatliche Entschädigungen

Kompensation für Änderung der Gesetzgebung: Mit der Einführung des Begriffs „ausgleichsfähige Änderung der Gesetzgebung“ ist der Betreiber berechtigt, infolge von Änderungen des Rechtsrahmens (wie z.B. in Bezug auf Arbeitsverträge), sich auf zusätzliche Betriebskosten zu berufen und diese als Entschädigungen gegenüber dem griechischen Staat geltend zu machen. Unfallentschädigung: Für Personen- und Sachschäden, sowie für Todesfälle infolge eines Handels oder Unterlassens eines der Vertragspartner haftet nicht der Betreiber, sondern der griechische Staat. Erfasst wird von dieser Regelung das gesamte Flughafenpersonal. Streik: Als „Haftungstatbestand des Staates“ wird zudem auch die Unfähigkeit des Luftverkehrskontrolldienstes betrachtet, eine bestimmte Anzahl von Flugzeugen pro Stunde zu bedienen (Starts - Landungen). Ist zum Beispiel die Flughafenkapazität offiziell auf 10 Abläufe pro Stunde bestimmt und tritt ein Defekt an einer Funknavigationseinrichtung auf, kann FRAPORT für den hierdurch entstehenden Ausfall Schadenersatzansprüche gegen den griechischen Staat geltend machen. Dies soll auch im Falle eines Streiks im Luftverkehr gelten und stellt ebenfalls einen „Haftungstatbestand des Staates“ für entgangenen Gewinn, Abnahme des Leistungsindikators usw. dar, wodurch Schadenersatzansprüche ausgelöst werden.

Grenzwerte für Strom, Telekommunikation (OTE) und Wasserversorgung

Sofern staatliche Träger wie der Nationale Wetterdienst (EMY), die Luftfahrt, Feuerwehr, das Zollamt oder die Polizei einen bestimmten Bezugswert im Strom-oder Wasserverbrauch oder im Rahmen der Telekommunikation überschreiten, sind diese verpflichtet, an FRAPORT eine Entschädigung zu zahlen. Es wird darauf hingewiesen, dass für, elektronische Flughafensysteme mit hohem Stromverbrauch, die sich im Dauerbetrieb befinden, der Betreiber selbständig einen Grenzwert festlegen wird, dessen Überschreitung die Entschädigungspflicht des Staates auslöst.

Schadenersatzansprüche für Sachschäden

TAIPED FRAPORT GRIECHENLANDDer griechische Staat übernimmt die Wiederherstellung von Schäden über 1 Million, die an den übertragenen Werten entstehen. Demnach dürfte der griechische Staat während der gesamten vierzigjährigen Laufzeit für Renovierungen und Ersetzungen von veralteten Geräten aufkommen. Planungskosten zu Lasten des Staates: Sämtliche Aktualisierungen der Umweltverträglichkeitsprüfungen erfolgen auf Kosten des griechischen Staates. Fortan wird der Staat auch für neue Planungen / Entwürfe, für Ausrüstungskosten, Emissionsminderungstechnologien, Lärmmessungen u.a. aufkommen müssen. Dies wird auch jedes Mal der Fall sein, wenn ein Flughafen an eine neue europäische Umweltrichtlinie angepasst werden muss. Angesichts der Tatsache, dass sämtliche Umweltgenehmigungen noch gültig sind, könnten sich nach der endgültigen Verwaltungsübernahme durch FRAPORT weitere Abweichungen in Bezug auf die Umweltstudien ergeben. Nach den vertraglichen Regelungen haftet ausschließlich der griechische Staat und zwar auch, falls Verzögerungen bei der Ausführung der notwendigen Umweltprojekte festgestellt werden sollten.

FRAPORT als Auftragnehmer

Das Abkommen sieht vor, dass FRAPORT auch als Auftragnehmerin für sämtliche, öffentliche Bauvorhaben, zu deren Abschluss sich der Konzessionsgeber vor der Übergabe verpflichtet hat, tätig werden darf. Ferner ist für die Erteilung von Subunternehmeraufträgen durch FRAPORT keine Zustimmung des griechischen Staates nötig.

Bankkredite

FRAPORT kann mit Zustimmung des griechischen Staates Kredite für ihre Investition hinsichtlich weiterer Modernisierungen aufnehmen, wobei die Zustimmung lt. Vereinbarung als erteilt gilt. Möglichkeit zur Veräußerung von nicht verwendbaren Vermögenswerten: FRAPORT ist berechtigt, Vermögenswerte zu verkaufen, welche für den Betrieb nicht verwendet werden können. Hierüber ist die Luftfahrtbehörde rechtzeitig in Kenntnis zu setzen und aufzufordern, innerhalb von 14 Tagen auf Kosten des Staates alle alten und nicht verwendbaren Vermögenswerte zu entfernen.

Beschaffungen und Ausrüstungen

FRAPORT ist berechtigt, Aufwendungen für Modernisierung und Austausch von Ausrüstung mit ihrem, an den Staat zu entrichteten Beitrag zu verrechnen (als Beitrag ist der Anteil von 8,5% und 35% an den Versicherungsträger für Freiberufler gemeint, der vor und nach 2024 zu entrichten ist).

Enteignungen

Es werden Enteignungen von Flächen zur Zertifizierung der Flughäfen vorgesehen, welche ausschließlich dem griechischen Staat zur Last fallen.

Möglichkeit zur Verlängerung der Konzessionslaufzeit

Falls der Staat Entschädigungen von über 5 Mio. Euro schuldet, ist FRAPORT zur entsprechenden Verlängerung der Konzessionslaufzeit für die Flughäfen berechtigt. Damit würde sich ggfls. die Vertragslaufzeit über 40 Jahre hinaus verlängern. Entsprechendes gilt auch für die Klauseln, die wegen höherer Gewalt zu Zahlungsaufschub berechtigten.

Anpassung des Mietzinses und Verpflichtungen

Anpassungen der Konzessionsvergütungen sind in Verbindung mit den Flughafenleistungen möglich.

Projekte

Die Konzessionsvereinbarung sieht zudem vor, dass, wenn Projekte zur Umsetzung der Umweltbedingungen benötigt werden, der Mietzins zu ihren Gunsten angepasst werden kann, anstatt eine Entschädigung vom Staat zu erhalten. Sämtliche Regionalflughäfen weisen Probleme in Bezug auf die Abwassernetzwerke und Entwässerungsgräben auf, zu deren Wiederherstellung hohe Summen benötigt werden. Diese sind dann entsprechend abzugsfähig vom Mietzins.

Keine Verbindlichkeiten nach Ablauf der Vertragslaufzeit

Für ihre durchzuführenden Projekte wird FRAPORT Garantien über die gute Ausführung der Projekte und den guten Betrieb stellen, welche aber mit Ablauf der Konzessionsvereinbarung enden. Dies bedeutet, dass bei Übernahme der Flughäfen in 40 Jahren durch den griechischen Staat auch etwaige Garantien enden.

Möglichkeit für andere Geschäftstätigkeiten

Eine weitere Vertragsbestimmung legt ausdrücklich fest, dass FRAPORT nicht nur die Gebühren einnehmen, sondern auch über die ausschließliche kommerzielle Nutzung der Flughäfen bestimmen wird. Ferner ist FRAPORT berechtigt, auch andere Geschäftstätigkeiten im Flughafenbereich zu entwickeln. Im Sicherheitsbereich verfügt das Unternehmen über mehr als 20 Tochtergesellschaften.

Schließungen von Unternehmen

Da es mit dem neuen Betreiber voraussichtlich zu Betriebsschließungen kommen wird, ist vereinbart, dass FRAPORT keinerlei Haftung für einen eventuell direkten oder immateriellen Schaden, oder für den entgangenen Gewinn dritter Parteien zu tragen hat.

Dienstleistungen

Die Verträge werden in zwei Kategorien unterteilt: a) Duty-Free-Shops, Bodenabfertigungsträger und Versorger, sowie b) in die Luftfahrtbehörde gemeinsam mit anderen Trägern zur Erbringung von Dienstleistungen. Lediglich die Verträge der ersten Kategorie gelten als übertragbar. Für alle weiteren Verträge in Bezug auf Nutzungen und Geschäftstätigkeiten jeglicher Art oder zu erbringender Dienstleistungen für Fluggäste ist FRAPORT nicht zu deren Einhaltung verpflichtet, sofern sie den Staat darüber in Kenntnis setzt. Dieser ist wiederum verpflichtet, die jeweiligen Vereinbarungen auf eigene Kosten aufzulösen (und die Gegenpartei dementsprechend zu entschädigen). Damit dürfte der Betrieb verschiedener Unternehmen wie Autovermietungen, Kiosks etc. beendet werden.

Steuerbefreite Refinanzierung

Die Bedeutung der „steuerbefreiten Refinanzierung“ wird schnell klargestellt, womit der Weg zur Steuerbefreiung für Kapitalbewegungen der Gesellschaft geebnet wird (z.B. Veräußerung von Geschäftsanteilen oder eine andere Verbriefung, tägliche Betriebsmittel, Finanzierung bevorstehender Projekte usw.). Somit werden Bedingungen von unlauterem Wettbewerb geschaffen, nicht so sehr zu anderen, griechischen oder europäischen Unternehmen, sondern hauptsächlich gegenüber denjenigen, die im selben Luftfahrtbereich tätig sind, wie z.B. Bodenabfertigungsunternehmen.

Arbeitsthemen

Keine Verpflichtung: Hinsichtlich der arbeitsmäßigen Zukunft der Arbeitnehmer der Luftfahrtbehörde (welche im Betrieb und nicht in der Luftfahrt tätig sind) wird ausdrücklich festgelegt, dass der Konzessionsinhaber nicht zu deren Weiterbeschäftigung verpflichtet ist. Sofern sich die Arbeitnehmer wunschgemäß bei ihm beschäftigen möchten, können eventuell einige von ihnen aufgenommen werden, jedoch unter den Bedingungen und mit Gehältern der aktuellen Marktlage.

Entlassene Arbeitnehmer werden vom Staat entschädigt

Wie es des Weiteren im Konzessionsvertrag vorgesehen ist, wird der Staat FRAPORT hinsichtlich der ihr aus gerichtlichen Ansprüchen der entlassenen Arbeitnehmer entstandenen Kosten entschädigen. Hierbei handelt es sich um ca. 900 Arbeitnehmer der Regionalflughäfen, mit äußerst gekürzten Gehältern und großer Unsicherheit für ihre Zukunft.

Arbeitnehmer außerhalb der EU

Der Konzessionsvertrag verpflichtet zudem den Staat, die Einstellung von Mitarbeitern außerhalb der EU durch FRAPORT mit Erteilungen von Visum und Aufenthaltserlaubnis zu vereinfachen, gemeinsam mit ihren Familien. Offensichtlich werden somit Arbeitnehmer mit niedrigen Arbeitskosten eingestellt, wodurch die Anzahl der Arbeitslosen im Lande unverändert bleiben wird.

Der „unabhängige“ Ingenieur

Die Absicht des Konzessionsinhabers, allmählich die Rolle der Zentralen Dienststelle der Luftfahrtbehörde herabzusetzen ist deutlich zu erkennen, indem einem 'unabhängigen Ingenieuren' umfassende Vollmachten erteilt werden. Unter den Zuständigkeiten des unabhängigen Ingenieuren in der Konzessionsvereinbarung wird deutlich aufgeführt, dass dieser jedwede andere staatliche Behörde hinsichtlich der Projektaufsicht ersetzt. Die Scheinheiligkeit bezüglich der Unabhängigkeit des vorstehenden Ingenieurs lässt damit beweisen, dass dieser von FRAPORT bezahlt wird, somit ist zu bezweifeln, dass dieser unparteiisch handelt. Überdies wird er auch bei Beaufsichtigungen von Änderungsprojekten überstundenmäßig vom Staat bezahlt werden. Mehrere Vertragsklauseln erteilen FRAPORT das Recht, sich auf schlechte Leistungen bezüglich der Finanzen (Gebühren, Zahlungen an den Staat usw.) aufgrund von Verzögerungen der bevorstehenden Projekte mit Haftung des Staates zu berufen, wobei der angeblich unabhängige Ingenieur entweder beratungsmäßig oder schiedsrichterlich einschreitet. Der Staat wird dann auch hier zur Entschädigung aufgefordert werden. Das Konsortium wird einen Pauschalbetrag in Höhe von 1,23 Mrd. Euro beim rechtlichen Abschluss der Transaktion leisten, und für die nächsten 40 Jahre wird es einen jährlichen Mietzins von 22,9 Mil. Euro zahlen, zuzüglich der jährlichen Inflationsrate. Der Privatisierungsfond TAIPED wird einen jährlichen Gewinnanteil erhalten, der sich durch einen vorbestimmten Prozentsatz von 28,5% des Gewinns vor Steuern, der Zinsen und Abschreibungen der Flughäfen festlegen wird. Das Gemeinschaftsunternehmen Fraport AG – Kopelouzou wird an den griechischen Staat für die entsprechende 40-jährige Privatisierung einen Pauschalbetrag in Höhe von 1,23 Mrd. Euro zahlen, sowie Mietzinsen von 0,9 Mrd. Euro, Gewinn vor Steuern in Höhe von 4,56 Mrd. Euro (28,5% der jährlichen Nettoeinnahmen des Staates von 0,4 Mrd.) und Gebühren zu Gunsten der Luftfahrtbehörde in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Ein Gesamtbetrag von 7,89 Mrd. Euro für 40 Jahre, wovon 6,69 Mrd. Euro vom Privatisierungsfond TAIPED eingenommen werden. Wie es bereits im Privatisierungsfall des Hafens von Piräus bekannt ist, wird jeder vom TAIPED-Fond eingenommene Betrag gezwungenermaßen zur Tilgung der nicht nachhaltigen Staatsschulden verwendet.
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