Weblog KPAG Kosmidis & Partner – die deutschsprachige Anwaltskanzlei in Griechenland

weitere Immobilienverkäufe der griechischen Privatisierungsbehörde TAYPED

Publiziert am 26.Juni.2013 von Abraam Kosmidis

Afantou, Rhodos

Auf der kosmopolitischen Insel Rhodos, in der Kleinstadt „Afantou“ wird eine einmalige Immobilie direkt am Meer verkauft.  Diese Immobilie besteht aus zwei nebeneinander liegenden Küstengrundstücken mit einer Gesamtfläche von ca. 1.858.000 m² und einer Küstenlinie von ca. 7 Kilometern. Auf einer Fläche von 450.000 m² ist zudem eine 18- Loch - Golfanlage vorzufinden, welche vom Golfplatzarchitekten Donald Herradine geplant worden und seit 1973 in Betrieb ist.

In der naheliegenden Umgebung sind bis heute lediglich 2 Hotels vorzufinden, währende die Mehrzahl der Touristen  Apartments oder Zimmer mieten muss.

Auf dieser aussichtsreichen Immobilie können moderne Ferienhäuser und  Hotelanlagen errichtet werden, und die bereits vorhandene Golfanlage wird hierfür von großem Vorteil sein.

Die Privatisierungsanstalt „TAIPED“ wird alle notwendigen Handlungen vornehmen, um die Nutzbarmachung und Entwicklung der Immobilie zu erleichtern.

Agios Ioannis, Sithonia – Chalkidiki

Eine weitere Immobilie auf der traumhaften Halbinsel  Chalkidiki wird im Rahmen der aktuellen Privatisierungen zum Verkauf angeboten. Es handelt sich um das Grundstück „Agios Ioannis“ direkt an einem der schönsten Strände von Sithonia, den zweiten und grünsten „Fuß“ von Chalkidiki.

Das Grundstück „Agios Ioannis“ weist eine Gesamtfläche von 261.000 m² auf, wovon 200.000 m²  genutzt werden können.  Die Küstenlinie von Agios Ioannis beträgt 610 m.

Gemäß dem Gesetz 3986/2011 können auf diese Nutzungsfläche Tourismusanlagen und Hotelresorts errichtet werden, die zudem über Spa-und Sportanlagen sowie Kaufläden verfügen werden. Darüber hinaus können auch in dieser schönen Landschaft  Ferienhäuserkomplexe erbaut werden.

Diese Immobilie kann sich in ein integriertes Projekt mit Tourismusanlagen und Neubauten entwickeln,  umgeben von traumhaften Stränden und der grünen Landschaft der gut organisierten Halbinsel Chalkidiki. 



Overseas Businesses Rely on Local Professional Advice in Greece

Publiziert am 17.Juni.2013 von Abraam Kosmidis
The importance of local professional knowledge for businesses looking to expand their operations overseas in countries like Greece has been highlighted in the results of a recent survey carried out in the UK. The survey, which was carried out by the British Chambers of Commerce (BCC), contacted over 4,500 businesses to gain their views on exporting and overseas trade. It found that the number of firms that reported carrying out exporting activity is continuing to increase, but that some fundamental barriers existed that were preventing a greater number of businesses from taking advantage of an overseas market. These barriers include business owners lacking the knowledge on how to take their firms’ goods or services to another country, and not enough business owners or managers possessing sufficient foreign language skills. Kosmidis & Partners are a firm of English speaking lawyers based in Greece that can help firms overcome these obstacles. Our lawyers have all the necessary skills and experience to assist overseas businesses looking to establish trade links with Greece, or set up a base of operations here. Lack of knowledge on operating overseas Areas of knowledge that business owners felt they were lacking and that were preventing them from operating overseas included:
  • A gap in commercial knowledge, such as financing and negotiating bureaucracy in other countries.
  • How to get the product or service to an overseas market. This lack of knowledge was particularly a problem for IT, manufacturing and media firms, according to the survey.
  • Lack of confidence – 58% of firms that were not currently exporting their goods or services said this was because they didn’t feel their product was suitable for export. According to the BCC, this suggests a lack of awareness of the opportunities to be found in a global market.
Lack of language skills There is no doubt that not being able to speak the language of the country that has been identified as an ideal target market can be a daunting prospect. The BCC survey found that 62% of businesses that would like to trade internationally feel their lack of ability to speak or understand another language is preventing them from doing so. Some business owners reported having a degree of knowledge of a foreign language, but not many considered themselves to be proficient enough to conduct business deals in this language. Local professional advice is available Although a lack of knowledge and inability to speak the local language can provide a barrier for firms looking to expand overseas, these barriers are not insurmountable. Once an overseas target market has been identified, there will be local professional services such as lawyers and accountants available to help businesses negotiate their way through the rules and procedures of operating in that country. The benefits to be found in expanding overseas can be invaluable for businesses, both in terms of tapping new and potentially lucrative markets, but also in terms of new contacts and trade links that can be established, even if they don’t immediately lead to increased sales. “The overseas market may seem daunting to a non-exporter, but the rewards that these companies get in return can be outstanding, as I see first-hand from the successful businesses that I meet every day,” commented John Longworth, Director General of the British Chambers of Commerce. “It is critical that firms understand the challenges and opportunities attached to the export market. Helping companies forge new connections, through trade promotions and incentives, will help companies to think internationally,” he added. When it comes to setting up an overseas base of operations, experienced commercial lawyers with local knowledge are essential, as they will be able to advise businesses of the national laws and rules governing business issues such as:
  • Forming a Greek limited liability company
  • Operating branches of an overseas company in Greece
  • Mergers and acquisitions involving Greek companies
  • Tax law
  • Labour law
  • Debt recovery
The English speaking lawyers at Kosmidis & Partners are experienced in all these areas of commercial operations in Greece, and can offer invaluable advice and assistance to overseas organisations looking to conduct business in Greece. More people are looking to work overseas It’s not just businesses that are setting their eyes on moving overseas; many people are also looking to move abroad to further their career. The latest figures from Eurostat, the statistical office of the European Union, have shown that in 2012 there were  in excess of 15 million foreign citizens working in the 27 EU member states, and they accounted for around 7% of all employees in these countries. These foreign citizens included over 6.5 million citizens of a different European Union Member State and 8.6 million individuals from non-EU nations. This increased mobility can be very beneficial for businesses because it can provide a much wider pool from which to select the most experienced and best qualified employee.  However, it can also present a number of pitfalls for unwary businesses, as different rules may apply depending on whether a national or foreign citizen is being hired. Local legal knowledge is essential to ensure compliance with the correct labour laws and also to ensure any immigration issues are taken into account. Greece proactively seeks investment Greece welcomes foreign firms that are looking to do business overseas and has recently been proactively involved in a series of initiatives to encourage foreign investment. Most recently, the BBC reports that the country has been involved in a two-day Greek Investment Forum in New York, where representatives from over 20 different companies, including a number of Greece's biggest banks and energy companies, have been promoting the benefits Greece can offer as an investment destination. The event has apparently been very successful, with around 400 potential investors already registering their interest - double the number that expressed an interest at a similar event held last year. Speaking to the BBC, Yanos Gramatidis, president of the American-Hellenic Chamber of Commerce, explained why he thought this year’s event had been so successful. He said that investors "understand that now a Grexit (Greek exit from the eurozone) is not an option, this is the time to grab an opportunity as if we were an emerging country." If you are looking to expand your business operations overseas, then Greece must rate highly on any list of potential destinations. Contact the lawyers at Kosmidis & Partners today for expert legal advice on how to go about doing business in Greece.  
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Steuererklärung 2013 in Griechenland Grenzbeträge, Infos, Tabellen, und mehr

Publiziert am 11.Juni.2013 von Abraam Kosmidis
Erstmals sollen laut Finanzministerium die steuerlichen Erklärungen gleichzeitig und unabhängig von der Eigenschaft des Steuerpflichtigen oder der Endziffer ihrer Steuernummer, eingereicht werden. Obwohl noch eine Verlängerung zu erwarten ist, sind die  verpflichtet, ihre Steuererklärung bis zum 30. Juni 2013 elektronisch einzureichen. Nachfolgend werden die wichtigsten Punkte, welche von den n zu beachten sind, dargestellt: E3 – FORMULAR Das E3 – Formular ist ein erforderlicher Bestandteil der steuerlichen Erklärungen von Freiberuflern und ist von sämtlichen Unternehmensarten auszufüllen. Es muss vor dem E1- Formular ausgefüllt werden und beinhaltet die wesentlichen Angaben des Unternehmens (Firmierung, Finanzbehörde, Steuernummer usw.). Eine wichtige Angabe ist der Tätigkeitscode des Unternehmens, der berücksichtigt werden muss, da dieser für die Einordnung des Unternehmens in ein Förderungsprogramm maßgebend ist. In den Aufstellungen „ΣΤ’“ bis „Ζ’“ des Formulars wird die komplette Finanzlage des Unternehmens (Einnahmen, Ausgaben, Käufe) für das gesamte Geschäftsjahr eingetragen, aus denen sich die zu versteuernden Gewinne des Unternehmens ergeben. Der Bereich „‘Ι“ des Formulars wird von Unternehmen ausgefüllt, die sich gemäß dem Gesetz 3296/04 in den Prozess der Selbstregulierung eingliedern möchten. Es ist darauf zu achten, dass dieses Formular dem Gesetz nach die Unterschrift eines Buchhalters tragen muss, falls es sich um ein Handels – oder gemischtwirtschaftliches Unternehmen handelt, dessen Einkünften sich über 100.000 Euro belaufen. Bei Freiberuflern und Dienstleistungsunternehmen beträgt diese Grenze 50.000 Euro. In jedem Fall muss der Bereich „I“ des Formulars bezüglich des Verfahrens der Selbstregulierung ausgefüllt sein.   Bilanzbereinigung Dieses Formular wird von dem zuständigen Buchhalter ausgefüllt, worin alle nicht anerkannten Ausgaben analysiert werden und dem zufolge bereinigt werden müssen. Die Ausgaben werden in dieser Aufstellung  detailliert aufgeführt und erhöhen im Prinzip den Gewinn des Unternehmens. Dazu gehören unter anderem Telefongebühren, ein Kostenanteil in Bezug auf Fahrzeugausgaben und diverse weitere Kosten.   Zusammenstellung der entrichteten und geschuldeten Steuern Diese Aufstellung wird gemeinsam mit der Bilanzbereinigung vorbereitet und beinhaltet sämtliche Steuern, die vom Unternehmen zu entrichten waren (MwSt., Lohnsteuer (F.M.Y.), Steuer für Freiberufler (F.E.E.) u.a.). Falls diese Steuern nicht entrichten worden sind, wird das zuständige Finanzamt durch diese Aufstellung in Kenntnis gesetzt.   E1 - Formular Das E1 – Formular ist von allen Steuerpflichtigen auszufüllen. Folgende Punkte und Kennzahlen sind von den Unternehmern besonders zu berücksichtigen: Auflistung 4Γ und 4Δ: In diesen beiden Auflistungen und insbesondere in den Kennzahlen 401, 413, 501 und 511 wird das sich aus dem E3- Formular ergebene Ergebnis eingetragen. Die Kennzahlen 425 oder 517 je nach Unternehmensform zeigen die Bruttoeinkünfte des entsprechenden Unternehmens. Die Kennzahl 415 entspricht den Verlusten der Handelsunternehmen in den vorherigen Jahren. Diese Kennzahl kann nur Verluste für eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren angeben, d.h. dass für das laufende Jahr ein Verlust vom Geschäftsjahr 2007 übertragen werden kann, unter der Voraussetzung, dass der entsprechende Verlust in jeder Steuererklärung aufgenommen worden ist. Falls die Angabe dieser Kennzahl für ein Jahr versäumt wird, kann der Verlust in den nachkommenden Jahren nicht mehr verrechnet werden. Die Kennzahl 515 betrifft die Freiberufler, und ähnelt im Prinzip der vorstehenden Kennzahl 415, mit einzigem Unterschied, dass Freiberufliche zur Übertragung des Verlustes ab dem Geschäftsjahr 2010 berechtigt sind, wobei auch für sie die 5-jährige Beschränkung gilt.   Andere Kennzahlen Kennzahl 053: Diese Kennzahl enthält die Versicherungsbeiträge, die im Jahr 2012 in Haupt-und Hilfskassen (O.A.E.E. TSAD, TSMEDE, NOMIKON, PRONOIAS usw.) eingezahlt worden sind und in den Geschäftsbüchern für das Geschäftsjahr 2012 nicht aufgenommen worden sind. Kennzahlen 601, 603,605: Diese Kennzahlen geben die einbehaltenen Steuern von Kunden des Unternehmens ab 2012. Um diese einbehaltenen Steuern anmelden zu können, wird die Ausstellung einer diesbezüglichen Erklärung von den Kunden benötigt, welche in jedem Fall einzureichen ist. Kennzahl 019: Die Kennzahl 019 ist eine die wichtigsten Kennzahlen der Auflistung „2“ der Erklärung über  „Informationsdaten“, und muss von allen Freiberuflern, die einen schriftlichen Vertrag mit bis zu 3 natürlichen oder juristischen Personen abgeschlossen haben und mit diesen 90% ihres Umsatzes gernerieren, oder dementsprechend einen Vertrag mit einer natürlichen oder juristischen Person abgeschlossen haben, wenn 75% des Umsatzes mit dieser generiert wird. Nach Angabe der Kennzahl 019, wird sich die Gewerbesteuer nicht auf 650 € sondern auf 500 € belaufen. Kennzahl 027: Alle sich im Handel Betätigten (keine Freiberufler), die ab dem 31/12/1950 geboren sind,  haben diese Kennzahl auszufüllen, sodass keine Gewerbesteuer auf sie anfallen wird. Kennzahl 021: Wird von allen Inhabern einer Aktiengesellschaft angegeben, die einem Steuerverstoß unterliegen (Nichtausstellung von Daten, ungenaue Buchführung, Verheimlichung von Transaktionen usw.) und für sie keine steuerfreie Grenze vorliegt. Kennzahl 017: Diese Kennzahl ist von Steuerpflichtigen anzugeben, die ab dem 01/01/1982 geboren wurden und ihre steuerfreie Grenze sich auf 9.000 € belaufen wird, unter der Voraussetzung, dass sich ihre gemeldeten Einkünfte nicht höher als 9.000 € belaufen werden. Alle vorstehenden Kennzahlen betreffen hauptsächlich die Inhaber von Aktiengesellschaften.   Steuern Die Besteuerung der Einkünfte wird für das laufende Jahr einheitlich und gemäß dem Steuersatz erfolgen, d.h. dass sämtliche Einnahmen (Lohneinkommen, Renten, Mieteinnahmen usw.) mit einbezogen werden.  

Einkommensstufe

(Euro)

Steuersatz %

Steuerstufe

(Euro)

Gesamteinkünfte

Summe Steuer

5.000

0

0

5.000

0

7.000

10

700

12.000

700

4.000

18

720

16.000

1.420

10.000

25

2.500

26.000

3.920

14.000

35

4.900

40.000

8.820

20.000

38

7.600

60.000

16.420

40.000

40

16.000

100.000

32.420

Ab 100.000

45

  Die Berechnungsstufe des Solidaritätszuschlags ist weiterhin gültig, und zwar von 1% bis 4% je nach den gemeldeten Einnahmen. Die Stufe beläuft sich auf 1% für Einkünfte von 12.000 – 20.000 Euro, auf 2% für 20001 – 50000 Euro, 3 % für 50001 – 100000 Euro und auf 4 % für Einnahmen ab 100000 Euro. Die Gewerbesteuer betrifft sämtliche Unternehmer, unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte und Ergebnissen, und beläuft sich auf 650 Euro für jede Aktiengesellschaft, die sich in Betrieb mehr als 5 Jahre befindet, und auf 600 Euro für jede ihrer Zweigstellen. 
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Eine neue Verordnung des Justizministeriums soll den missbräuchlichen Erlass von vorläufigen Anordnungen und taktische Verfahrensverzögerungen eindämmen

Publiziert am 6.Juni.2013 von Abraam Kosmidis
Justizministerium

Gemäß der neuen Verordnung des Justizministeriums sollen vorläufige Anordnungen (griech. Prosorini diatagi), die zur vorläufigen Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers bis zur

Verhandlung der Hauptsache führen, nur noch eingeschränkt erteilt werden können. Diese Bestimmungen so

llen den Missbrauch des Rechts auf vorläufigen Rechtsschutz bekämpfen, ohne jedoch dabei die Möglichkeit zur Gewährung des Rechtsschutzes, gemäß den Paragraphen Nr.  20 der griechischen Verfassung sowie  Nr. 6 des Artikels Nr. 1 der Europäischen Konvention zur Durchsetzung von Menschenrechten, abzuschaffen.

 Zur Klarstellung ist zu erwähnen, dass in Griechenland für den Zeitraum bis zum Erlass einer einstweiligen Verfügung die vorgeschaltete Möglichkeit des Erlasses einer vorläufigen Anordnung beantragt werden kann. Die vorläufige Anordnung gilt bis zur Verhandlung über die eigentlichen Eilmaßnahmen, also hier bis zum Erlaß der einstweiligen Verfügung. Sinn dieser Regelung ist, eine Eilmaßnahme bis zur Verhandlung über die eigentlichen Eilmaßnahmen zu treffen, da die Eilmaßnahmen meist erst nach einem Monat oder teils noch länger verhandelt werden. Bisher verzögerte sich das Verfahren enorm, nachdem mit der vorläufigen Anordnung zunächst eine Regelung stattfand, die nur summarisch und fast ohne Tatsachenprüfung getroffen wurde, während die Verhandlung über die einstweilige Verfügung mit Tatsachenprüfung über einen langen Zeitraum hinausgezögert wurde. Im Zuge dieser Verzögerung wurde dann auch das Hauptsacheverfahren hinausgezögert. Diese Praktik wurde zum Teil bewußt und zur Verzögerung des Verfahrens angewandt. Mit der neuen Verordnung soll dem ein Riegel vorgeschoben werden.

 Die wesentlichsten Punkte der neuen Regelung :

  • Entscheidung über die Annahme des Antrags auf Erlass der vorläufigen Anordnung innerhalb eines Zeitraums von zwei Tagen ab ihrer Antragseinreichung,
  • Im Falle des Erlasses einer vorläufigen Anordnung soll die Verhandlung über den Erlass der einstweiligen Verfügung (asfalistika metra) innerhalb von 30 Tagen stattfinden.
  • Eine Vertagung kann nicht beantragt werden. Einzige Ausnahme ist das Vorliegen  eines wichtigen Grundes. Anderenfalls endet die Wirksamkeit der vorläufigen Anordnung von Rechts wegen, falls keine gerichtliche Verlängerung vorgesehen ist.

Hauptklage

  • Falls die einstweilige Verfügung vor Erhebung der Hauptklage erlassen wurde, bestimmt der Richter eine Frist von bis zu 30 Tagen ab der Bekanntmachung des Beschlusses über die einstweilige Verfügung.
  • Die Vertagung der Hauptsache kann nur einmal im Jahr erfolgen und ist innerhalb von 2 Monaten ab dem anfänglichen Verhandlungstag zu beantragen. Eine zweite Vertagung kann nur aufgrund höherer Gewalt beantragt werden,
  • Der neue Verhandlungstermin wird in diesem Fall innerhalb von 30 Tagen verbindlich festgelegt, das Gericht hat innerhalb von 3 Monaten ab der Verhandlung den Beschluss über den Klageantrag zu erlassen, und falls es sich um eine Angelegenheit bezüglich eines Dauerschuldverhältnisses (Arbeitsrecht) handelt, ergeht der Beschluss in jedem Fall innerhalb von zwei Monaten ab der Verhandlung,
  • Falls innerhalb der 30-tägigen Frist die Hauptklage nicht eingereicht wird, wird die einstweilige Verfügung von Rechts wegen aufgehoben.

Daraus lässt sich folgern, dass die vorläufige Anordnung  für den Arbeitnehmer eine maximale Gültigkeitsdauer von 2 Monaten bis zur obligatorischen Verhandlung des Antrages auf Erlass der einstweiligen Verfügung haben kann.


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Immobilienverkäufe der griechischen Privatisierungsanstalt TAYPED griechischer Staat verkauft Hotels, Häfen, Mall

Publiziert am 4.Juni.2013 von Abraam Kosmidis

Immobilienverkäufe der griechischen Privatisierungsanstalt TAYPED

Im Rahmen der laufenden Privatisierungsverfahren in Griechenland veräußert die griechische Privatisierungsanstalt ΤΑΥΠΕΔ https://www.hradf.com/el aktuell u.a. verschiedene touristisch nutzbare Immobilien. Dabei sind Hotels, Naturhäfen, Campingplätze usw. Verkauf des luxuriösen  Hotelkomplexes „Asteras Vouliagmenis“ Εine weitere Immobilie mit ausgezeichneten Nutzungsaussichten wird zum Verkauf angeboten. Es handelt sich um den berühmten Hotelkomplex „Asteras Vouliagmenis“, der sich in der wunderschönen Lage „Mikro Kavouri“ am edlen Küstenort „Vouliagmeni“ befindet.

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Die Immobilie weist eine Gesamtfläche von 119.800 qm auf, wovon 111.942 qm der ausschließlichen Nutzfläche entsprechen.  Die Entfernung bis zur Innenstadt von Athen beträgt nur 20 Kilometer, und 25 Kilometer bis zum Internationalen Flughafen von Athen.  Angrenzend zum „Asteras Vouliagmenis“ befinden sich ein weiterer Hotelkomplex, der „Astir Palace“, sowie der Yachthafen von Vouliagmeni. Diese Umgebung gehört zu einem der teuersten Wohngebiete Athens.

Die Immobilie ist zur Errichtung von Ferienhäusern, Hotelanlagen und Tourismuseinrichtungen auf der gesamten Immobilienfläche von „Asteras“ geeignet, und verfügt über traumhafte Strände und viele Grünflächen. TAYPED wird alle notwendigen Handlungen vornehmen, sodass die Nutzung und der Aufstieg der betreffenden Immobilie soweit wie möglich vereinfacht werden.

 Projekt „Ermioni“

Der kleine, wunderschöne Naturhafen „Ermioni“ befindet sich in der vorteilhaften Lage „Sabarisa“ des Küstendorfes „Thermisia“ in Argolida, Peloponnes. Diese wertvolle  Immobilie bietet eine einmalige Möglichkeit zur Errichtung eines erstklassigen Resorts und zum Bau von Ferienhäusern  in einem traumhaften Gebiet.  Die Immobilie „Ermioni“, ein kleiner, wunderschöner Naturhafen, liegt  direkt  am Meer,  in der nutzbaren Lage „Sabarisa“ des Küstendorfs Thermisia in Argolida bei Peloponnes, weist eine unbebaute Gesamtfläche von 165.639 qm auf und wird durch eine Landstraße geteilt.  In unmittelbarer Nähe befinden sich die bedeutendste, antike Kultstätte „Epidauros“ , sowie  die luxuriösen Resorts  „Porto Hydra“ und „Hydra Beach“, und es besteht eine gute Verbindung mit regelmäßigen Schiffsrouten zu der kosmopolitischen  Insel Hydra. Campingplatz & Hotel Xenia Paliouri, Chalkidiki Auch auf der einmaligen Halbinsel Chalkidiki wird eine Immobilie angeboten.

Xenia

Im Dorf Paliouri, auf Kassandra – den ersten „Fuß“ von Chalkidiki , mit einigen der schönsten Strände Griechenlands, befindet sich direkt am Meer eine der größten Hotelanlagen von Chalkidiki: die Campinganlage und das Hotel „XENIA“ Paliouri. Die Entfernung bis zum Dorf beträgt nur 3 Kilometer.

Diese Immobilie ist von einer traumhaften, grünen Landschaft umgeben, weist über eine Gesamtfläche von 210.742 qm auf und umfasst die Hotelanlagen von „XENIA“  (3.658 qm) sowie die Einrichtungen vom Camping in Paliouri (1.128 qm). Die Küstenlinie der gesamten Immobilie beträgt ca. 1.300m. 

Die Immobilie eignet sich für die Errichtung von erstklassigen Ferienhäusern und Unterkunftseinrichtungen auf einer Nutzungsfläche von insgesamt 19.954 qm. Zudem kann auch die Errichtung einer luxuriösen Hotelanlage von ca. 3.658 qm geplant werden.

Golden Hall – Mall in Athen

Die anstehenden Privatisierungen in Griechenland umfassen auch das große, moderne Einkaufszentrum GOLDEN HALL, das sich auf einem Grundstück mit einer Gesamtfläche von 64.000 qm befindet und unmittelbaren Zugang zum Sportzentrum „Olympic Complex“ hat. Diese Anlage wurde für die Olympischen Sommerspiele errichtet und umschließt zudem auch das Olympische Fußballstadium. Die Immobilie wurde ursprünglich zum Zweck der Unterbringung des Internationalen Rundfunkzentrums (IBC) errichtet, um die Olympischen Spiele vor Ort zu übertragen. Nach den Olympischen Spielen, erfolgte ihr Umbau in ein Einkaufszentrum.

Die Immobilie des Einkaufzentrums „GOLDEN HALL“ weist eine Gesamtfläche von ca. 132.200 qm, mit einem Aufbau von ca. 73.000 qm und sie verfügt über unterirdischen Hilfsräumen und Parkplätzen mit einer Fläche von ca. 59.200 qm.

Darüber hinaus sind am Gebäude eine zusätzliche, freistehende Fläche von 14.300 qm vorzufinden, und eine Tiefgarage mit einer Gesamtfläche von 7.300 qm.

Der freistehende Bereich des Gebäudes kann hauptsächlich zu kulturellen, freizeitlichen  oder pädagogischen Zwecken genutzt werden. 


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