Weblog KPAG Kosmidis & Partner – die deutschsprachige Anwaltskanzlei in Griechenland

Griechenland beschließt Kapitalertragssteuer in Höhe von 45% als Sondersteuer „heimlicher“ Bankeinlagen griechischer Steuerpflichtiger im Ausland

Publiziert am 29.Oktober.2012 von Abraam Kosmidis

Gemäß  eines aktuellen Berichtes der griechischen Tageszeitung „Ta Nea“, sollen ca. 15.000 Steuerzahler zur Zahlung einer Kapitalertragssteuer in Form einer Sondersteuer in Höhe von 45% herangezogen werden. Hintergrund dieser Steuer sind die vom Finanzministerium ermittelten und teils erheblich -zwischen dem angegebenen zu versteuernden Einkommen und den festgestellten Auslandsüberweisungen der letzten beiden Jahre- abweichenden Beträge griechischer Steuerpflichtiger.

Konkret wurde festgestellt, dass die ins Ausland transferierten Beträge durch das angegebene Einkommens nicht gerechtfertigt sein können. Die Gesamtsumme der Abweichungen zwischen gemeldetem Einkommen und  den Kapitalsummen, die ins Ausland überwiesen wurden, belaufen sich dabei auf bis zu 5 Milliarden Euro. Bei einer geplanten Besteuerung zu einem Steuersatz von 45% bedeutet dies Mehreinnahmen für das griechische Finanzministerium in Höhe von ca. 2,25 Milliarden Euro.

Die Steuerschuldner haben hierbei jedoch die Möglichkeit die Rechtmäßigkeit der transferierten Beträge nachzuweisen. In diesem Fall entfällt natürlich die Sondersteuer.

Es bleibt noch zu klären ob  im Steuerbescheid die Feststellungen der Ermittlungen angegeben werden, oder ob die  Steuerpflichtigen ohne nähere Hinweise zur Abgabe einer zusätzlichen Steuererklärung aufgefordert werden.



„Doing Business“-Bericht der Weltbank – Griechenland entwickelt sich zum attraktiven Standort für Investitionsprojekte

Publiziert am 29.Oktober.2012 von Abraam Kosmidis

Gemäß des jährlichen  „Doing Business 2013“ – Bericht der Weltbank weist  Griechenland eine beeindruckende Verbesserung der Verhältnisse für Unternehmensinvestitionen auf.

Konkret hat Griechenland unter 185 Länder einen Durchbruch erreicht und ist bis Rang 78 hochgetuft worden. Zudem wird das Land zu den „Top 10“ der Volkswirtschaften mit den größten Fortschritten im letzten Jahr einbezogen.

Laut  Bericht der Weltbank  hat Griechenland, obwohl noch einige „Business-Hindernisse“  existieren, insbesondere in  drei Bereichen  besondere Fortschritte aufgezeigt :

  • Das Verfahren zur Erteilung von Baugenehmigungen  wurde durch die Einführung von kurzen und streng einzuhaltenden  Fristen  für die Prüfung der entsprechenden Anträge durch die Gemeinden  erheblich beschleunigt.
  • Der Investorenschutz ist durch mehr Transparenz verbessert worden, indem eine ausführliche, unmittelbare und jährliche Veröffentlichung aller Angaben bezüglich der Transaktionen zwischen allen Beteiligten verlangt wird.
  • Die Rahmenbedingungen für das  Insolvenzverfahren sind  verbessert worden, indem das Verfahren für Vergleichsvereinbarungen abgeschafft  und ein neues Entschädigungssystem  eingeführt wurde.

( Quelle : www.ethnos.gr )


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Der griechische Fiskus beabsichtigt die Betreibung von Steuerschulden durch die Zwangsversteigerung von beschlagnahmten Immobilien, Gehalts- und Rentenpfändungen

Publiziert am 24.Oktober.2012 von Abraam Kosmidis

Der griechische Fiskus beabsichtigt die Betreibung  von Steuerschulden durch die Zwangsversteigerung  von beschlagnahmten Immobilien , Gehalts- und Rentenpfändungen

Mit den Zwangsversteigerungen und den Gehalts.- bzw. Rentenpfändungen beabsichtigen die griechischen Finanzbehörden die Beitreibung von Steuerschulden gegen zahlreiche Steuerschuldner.

Die Steuerbehörden  in Griechenland betreiben  derzeit zahlreiche Zwangsversteigerungen  wegen   Forderungen gegen Großschuldner. Angestrebt werden dadurch Einnahmen von ca. 2 Milliarden Euro innerhalb des Jahres.

Die  anstehenden Zwangsversteigerungen  betreffen ca. 260 bereits beschlagnahmte Immobilien  die im Eigentum von ca. 1.000 Steuerpflichtigen  stehen, welche  sowohl in der Präfektur Attika,  als auch in zahlreichen  anderen  Orten , insbesondere  Urlaubsorten  und den  Ägäis Inseln belegen sind.

Auf der so bezeichneten „Attika-Liste“ befinden sich bereits  12 luxuriöse  Liegenschaften in Glyfada, 18 in Kifisia, 20 Immobilien in Marousi, 10 in Chalandri und zudem 200 Immobilien in Athen.

Die geplanten Zwangsversteigerungen der Immobilien sollen umgehend betrieben werden,   wobei gemäß entsprechender Pressemitteilung  eine der größten Finanzbehörden  in Attika diese  bereits in der ersten Novemberhälfte einleitet.

Im Visier der Beschlagnahmen  und  Zwangsversteigerungen  ist der Grundbesitz von mehr als 78.000 Schuldnern gefasst  worden, darunter insbesondere Freiberufler, Unternehmensleiter, Vermieter von Immobilien und Bausparer, wie dies aus den aufbereiteten  Listen der 13 größten Finanzämter im Bereich Attika  hervorgeht.  Schuldnern  deren Steuerschulden sich über 3.000 Euro belaufen droht damit die Zwangsversteigerung ihrer Immobilien.

Gehaltspfändungen und Rentenbeschlagnahmungen wegen Forderungen des Staates

Der griechische Staat  beabsichtigt die aktuell offenen  Forderungen  unter Ausschöpfung  jeder rechtlichen Möglichkeit beizutreiben,  so dass auch Gehalts- und Rentenpfändungen  vorgenommen werden.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen  und der an die Finanzbehörden erteilten Weisungen, soll ein Anteil von 25% der  Einnahmen für  Schulden  von über 300 Euro einbehalten werden, die jede Art von Steuern, Gebühren, Abgaben und Geldbußen betreffen.

Die  Zeitung  „Ethnos“  weist jedoch auf die Pfändungsfreigrenze für die Pfändung von Gehältern, Renten oder sonstigen Hilfsbezügen, welche nach Abzug der Pflichtabgaben bei   1.000 Euro monatlich  liegt. Unter diesem Betrag sind die jeweiligen Einkünfte nicht pfändbar. Die darüber hinausgehenden Einkünfte ist bis zu einem Prozentsatz von 25% pfändbar.

Darüber hinaus schreiten die Finanzbehörden aber auch zur Pfändung von Kontoguthaben für fällige Verbindlichkeiten des Steuerpflichtigen gegenüber dem Staat.


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Pflicht zur notariellen Beurkundung standesamtlicher Eintragungen in Griechenland

Publiziert am 15.Oktober.2012 von Abraam Kosmidis

Nach dem jüngsten Beschluss des Minsteriums für Arbeit, Vorsorge und Soziales soll für sämtliche standesamtliche Eintragungen die Pflicht zur notariellen Beurkundung durch die Betroffenen eingeführt werden. Hierdurch sollen u.a. unberechtigte Rentenzahlungen eingestellt werden.

Betroffen von der Maßnahme sind sämtliche eintragungspflichtige Vorgänge wie Sterbe-, Geburts- und Heiratsurkunden. So müssen sich zB die Verwandten von Verstorbenen künftig an einen Notar wenden und das Ereignis beurkunden lassen. Hintergrund ist, dass dann die Versicherungskassen benachrichtigt und etwaige Rentenzahlungen eingestellt werden. Das sieht der sogenannte „Ariadnes“ – Plan vor, welcher vom Arbeitsministerium angekündigt wurde und teils erhebliche Reaktionen unter den Oppositionsparteien hervorgerufen hat.

Heiratserlaubnisse,Bestattungsgenehmigungen sowie jedwede Änderung des Familienstandes sollen fortan den Notaren gemeldet werden, welche ihrerseits dann auf elektronischem Wege die Versicherungskassen informieren sollen.

Die notariellen Kosten sollen 50 Euro betragen.

In Todesfällen werden die Kosten den Versicherungskassen auferlegt und in die Bestattungskosten mit einbezogen, während in allen anderen Fällen die Kosten von den jeweils Betroffenen zu tragen sind.

Das Hauptaugenmerk richtet sich dabei auf die Fortführung von Rentenzahlungen für längst Verstorbene Rentner, deren Tod den Behörden nicht bekannt ist bzw. nicht mitgeteilt wurde.

Auf die Frage, weshalb das Standesamt die Informationspflicht gegenüber Rentenversicherungskassen nicht direkt selbst übernimmt antwortete der Minister für Arbeit, Vorsorge und Sozialversicherungen, Herr Giannis Vroutsis, dass die Kassen nicht über die notwendige Computerausstattung verfüge.

Gemäß den Aussagen von Herrn Vroutsis sollen die Kassenauf diesem Wege ab dem 1. Januar 2013 mehr als 400 Millionen Euro einsparen.  Alle von den Notaren erhobenen Daten, werden den zuständigen Versicherungsträgern sowie der elektronischen Registrierung der Sozialversicherung (IDIKA) , der Anstalt für Arbeit (OAED) und des Generalsekretariats für Informationssysteme des Wirtschaftsministeriums (GGPS) unmittelbar zur Verfügung gestellt.

Anschließend erfolgt gegebenenfalls die unmittelbare Einstellung von Rentezahlungen gegenüber  nicht berechtigten Personen, Versicherungsbücher werden vom EOPYY (Nationales Gesundheitssystem) als ungültig erklärt, während die Finanzämter die neuen, steuerbezogenen Daten aktuell bewerten können .

Gemäß den aktuellen amtlichen statistischen Daten ereignen sich in Griechenland jährlich ca. 110.000 Todesfälle, 60.000 Hochzeiten und Partnerschaftsverträge, sowie 13.000 Scheidungen.

Nach Einschätzung des  Arbeitsministeriums, werden die Kosten der Kassen zur Kostendeckung der notariellen Ausgaben ca. 4,5 Mio. Euro betragen, wovon ca. 500.000 Euro in Form von Stempelsteuern und Gebühren erhoben und ca. 1 Million Euro als Steuern wieder an den Staat zurückerstattet werden.  Infolgedessen werden sich die Kosten für den Ariadne Plan auf ca. 1% der vom Programm vorgesehenen Ersparnisse belaufen.

Gemäß dem Vorsitzenden der Koordinationskommission des  griechischen Notarvereins, Herrn Konstantino Vlachaki, soll der Plan den Notaren einen Zusatzverdienst von durchschnittlich 500,- Euro netto jährlich einbringen .


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Die Änderung der Besteuerung von Immobilien in Griechenland ab 2013

Publiziert am 12.Oktober.2012 von Abraam Kosmidis
Das griechische Wirtschaftsministerium plant für 2013 teils einschneidende Änderungen bei der Besteuerung von Immobilien. Dabei sollen Häuser, Gewerbeimmobilien, Grundstücke und sogar unbebaute Agrarflächen mit Ertragssteuersätzen einheitlich besteuert, und der Steuerfreibetrag auf 100.000 € herabgesetzt werden. Durch diese Maßnahme sollen zusätzliche Jahreseinnahmen in Höhe von 3 Milliarden Euro generiert werden. Die Besteuerung soll zudem auch zum ersten Mal sowohl Eigentümer von Flurstücken als auch Besitzer, die das Land für Anbau nutzen, betreffen. Hierbei stehen aktuell folgende Vorschläge im Raum: - Herabsenkung des Steuerfreibetrages von 200.000 € auf 100.000 €. Ferner sollen auch die den Steuerfreibeträgen zugrundliegenden Immobilienwerte herabgesetzt werden. Diese sollen für das Haus eines Steuerpflichtigen betragsmäßig auf 100.000 € bzw. 150.000 € und flächemäßig auf 80qm bzw. 100 qm festgesetzt werden. - Die Besteuerung soll von 0,1 % bis ca. 3-4 % für Großvermögen betragen. - Einführung einer Steuer für Gebäude, welche außerhalb der Bebauungspläne und Bauzonen liegen. - Die Steuer soll auch für Agrarflächen gelten, die aktiven Landwirt gehören. Dabei werden bestimmte objektive Kriterien für die Besteuerung vorausgesetzt, u.a. die Festsetzung der Steuerklasse, abhängig von der Größe der Anbaufläche. Weiterhin wird in Erwägung gezogen neue Steuerklassen für die Grundstücksübertragungen einzuführen und die Abzugsfähigkeit der Bauspardarlehenszinsen abzuschaffen. Ferner sollen die steuerfreien Grenzen für die Anschaffung des ersten Hauses herabgesetzt und auch die steuerfreien Grenzen für Schenkungen durch die Eltern und Erbschaften reduziert werden. Konkret sind folgende Änderungen beabsichtigt: - die Abschaffung der Reduzierung der Bauspardarlenszinsen bei natürlichen Personen um etwa 10 % für das erste Haus - die Reduzierung der steuerfreien Grenze für den Erwerb des ersten Hauses um etwa 50 %. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die gegenwärtige Grenze für Ledige 200.000 €, für Verheiratete 250.000 € erhöht um jeweils 25.000 € für jedes der beiden ersten Kinder und um 30.000 € für jedes weitere Kind. - die Reduzierung der steuerfreien Grenze für Schenkungen durch die Eltern und Erbschaften um 33 % unter Änderung der Faktoren und Steuerklassen. Gegenwärtig beläuft sich die steuerfreie Grenze für Schenkungen durch die Eltern und Erbschaften (unter Eheleuten, Kindern, Enkelkindern) auf 150.000 €. Immobilien, für die ein Steuerfreibetrag von 150.000 € bis 300.000 € gilt, werden mit 1 % besteuert, von 300.000 € bis 600.000 € mit 5 % und über 600.000 € mit 10%. - Hinsichtlich den Grundstücksübertragungen wird soll die Besteuerung 8 % - 10 % betragen. Die 8% gelten für Immobilien bis zu einem Wert von 20.000 Euro, darüber hinaus gilt der Faktor von 10 %. - der Besteuerungsfaktor für alle Einnahmen, die aus Immobilien resultieren, beträgt 20 %. Dabei müssen die Eigentümer, die ihre Immobilien vermieten, diese Mieteinnahmen mit dem Faktor von 20 % besteuern. - die Abschaffung der Steuerbefreiung für Agrarflächen von natürlichen Personen - die Vereinigung von Steuerfaktoren von Immobilien für Unternehmen zwischen 0,6 % - 1 % samt seinen Einnahmen
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Griechenland baut Formel-1-Strecke

Publiziert am 5.Oktober.2012 von Abraam Kosmidis

Laut dem griechischen Entwicklungsministerium will Griechenland in der Region der Hafenstadt Patras eine eigene Formel-1-Rennstrecke bauen.

Nach Auskunft des griechischen Entwicklungsministeriums plant Griechenland unmittelbar den Bau einer Formel-1-Rennstrecke in der Hafen-Region Chalandritsa, nahe der drittgrößten griechischen Stadt Patras. Hierdurch sollen ca. 500-800 Arbeitsplätze geschaffen werden.

Ein Sprecher des Entwicklungsministeriums teilte mit, das Land sei laut EU-Gesetzgebung dazu verpflichtet, in den privaten Sektor und in Projekte wie die Formel 1 Strecke zu investieren. Die 5,2 km lange und 95 Euro Mio. teure Rennstrecke bei Patras soll bis 2015 entstehen. Das Entwicklungsministerium beteiligt sich mit einem bereits zugesicherten Betrag in Höhe von knapp 29 Millionen Euro, während der Rest von Privatanlegern beigesteuert wird. Laut dem Bürgermeister von Patras, Evangelos Floratos, bedurfte es vieler Jahre, diesen Punkt zu erreichen.

Stimulierung der Wirtschaft und Schaffung neuer Arbeitsplätze

Die Regierung in Athen erhofft sich von diesem Projekt eine Stimulierung der Wirtschaft, denn neben den Rennen der Formel-1-Boliden sollen auch Motorrad- und Go-Kart-Rennen stattfinden, wodurch zusätzliche Arbeitsplätze entstehen und Einnahmen generiert werden. Der Parcour wird auf Hochgeschwindigkeit ausgelegt sein und die Sicherheitsvorschriften der Formel 1 erfüllen. Gemäß dem Wunsch der Beteiligten soll damit neben den bisherigen Rennstrecken der Formel 1 wie z. B. Silverstone, Spa, Monza und Monaco, ein Anziehungspunkt für Automobilenthusiasten und Motorsport auf höchstem Niveau, Glamour und Reichtum geschaffen werden.

Um in den Rennkalender der Königsklasse aufgenommen zu werden, ist allerdings viel Geld für den laufenden Betrieb notwendig, und Formel-1-Chef Bernie Ecclestone ist für die Vorkasse als seine präferierte Zahlungsart bekannt. Ferner müsste ein alter Renn-Ort wegfallen, damit ein neuer aufgenommen werden kann. Darüber hinaus müsste das Geschäftsrisiko von griechischer Seite getragen werden.

Einen weiteren Punkt stellen die Eintrittspreise für ein Formel-1-Wochenende dar. So belaufen sich die Kosten hierfür z. B. in Spa-Francorchamps je nach Standort an der Strecke um die 400 Euro, worin natürlich nicht einmal Unterkunft und Verpflegung inbegriffen sind.


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