Griechenland nimmt Auslandsüberweisungen ins Visier
Die Steuerbehörden in Griechenland schreiten zur rückwirkenden Überprüfung aller seit 2009 getätigten Auslandsüberweisungen von über 100.000 Euro.
Nahezu 7.5 Milliarden EURO wurden aus Griechenland durch 3.000 griechische Bürger, die mitunter die höchsten Überweisungsbeträge tätigten, in den Jahren 2009 – 2011 ins Ausland transferiert. Die Namen der betroffenen Geldanleger, auf welche sich die Untersuchungen der Steuerfahndung vorrangig konzentrieren werden, sind allesamt auf einem elektronisch aufbereiteten Datenträger enthalten, der insgesamt 54.000 Namensangaben von natürlichen Personen umfast, die in dem benannten Zeitraum Geldüberweisungen von jeweils über 100.000 € ins Ausland tätigten.
Gemäß Informationsquellen der griechischen Steuerfahndung (S.D.O.E) soll laut Angaben der Tageszeitung "TA NEA“ der Durchschnittsbetrag der höchsten Auslandsüberweisungen bei ca. 2.5 Mio. Euro liegen. Aufgrund des erheblichen Zeitaufwandes der benötigt wird um sämtliche der behördlich registrierten Namen vorzunehmen, die Überweisungen von jeweils über 100.000 Euro tätigten, wurde beschlossen, die Überprüfungen zunächst primär auf die "oberen" 3.000 Namen zu konzentrieren.
54.000 Griechen schafften schätzungsweise 22 Mrd. Euro ins Ausland
Es sei angemerkt, dass der Gesamtbetrag der in den letzten drei Jahren von 54.000 Griechen ins Ausland getätigten Geldüberweisungen auf ca. 22 Mrd. Euro geschätzt wird. Ein Drittel dieser Summe wird dem 6% Anteil an natürlichen Personen zugeordnet, die ebenfalls auf der schwarzen Namensliste enthalten sind. Die einschlägigen Daten wurden der Steuerfahndung durch die Zentrale für Daten- und Informationssysteme übermittelt.
In einer ersten Phase ist zu erwarten, dass die Steuererklärungen der betroffenen Überweisungsabsender näher unter die Lupe genommen werden um festzustellen, ob die ins Ausland transferierten Gelder ungemeldete Einkommen darstellen oder möglicherweise sogar aus illegalen Einkommensquellen herrühren.
Laut Aussage eines ehemaligen Mitarbeiters des Ministeriums für Finanzen könnte unter Anwendung spezieller Filter durch automatisierte Prozesse der Grund des Einkommens im Verhältnis zu den Geldüberweisungen durch dieselbe natürliche Person kontrolliert werden. Falls die Beträge der überwiesenen Gelder die (deklarierten) Einkommen übersteigen, weist das Programm den Anwender darauf hin, damit dieser zu weiteren Kontrollen schreiten kann.