Weblog KPAG Kosmidis & Partner – die deutschsprachige Anwaltskanzlei in Griechenland

Reformwelle in Griechenland steigert Bedürfnis nach qualifizierter Rechtsberatung

Publiziert am 30.März.2012 von Soi Papadopoulou

Die derzeitige Welle gesetzlicher Reformen in Griechenland führt zu einem steigenden Bedürfnis nach qualifizierter Rechtsberatung.

Griechenland befindet sich aktuell in einer Hochphase von Gesetzesreformen. Zahlreiche Gesetzesänderungen werden laufend beschlossen und neue Gesetzesentwürfe debattiert. Im Rahmen dieses Reformeifers werden durchweg verschiedene Rechtsgebiete so. u. a. im Bereich des Steuerwesens, der Immobilien, des Gesundheits- und Arbeitswesen, des Prozessrechts und Gesellschaftsrechts etc. von Grund auf erneuert. Im Rahmen der Reformphase in Griechenland wird das Erfordernis für Rechtsklarheit zunehmend grösser. Es empfiehlt sich deshalb mehr denn je, sich durch qualifizierte Rechtsanwälte und Steuerberater in Griechenland beraten zu lassen.

Rechtsunsicherheit wegen zahlreicher gesetzlicher Änderungen

Insbesondere im Bereich des griechischen Immobilienmarktes führten zahlreiche gesetzlichen Änderungen zur Rechtsunsicherheit bei interessierten Anlegern oder auch Eigentümern (so z. B. durch die Einführung der Immobiliensondersteuer, Einschränkungen im Rahmen der Übertragungsvoraussetzungen, Legalisierungsverfahren von Schwarzbauten etc.). Es entstehen laufend Rechtsunsicherheiten bei Immobilienbesitzern, und interessierte Immobilienerwerber können nicht ohne Bedenken von den aktuell sinkenden Immobilienpreisen profitieren. Ein qualifizierter Rechtsanwalt in Griechenland kann dabei behilflich sein, einen Gesamtüberblick über die gesetzlichen Änderungen und rechtlichen Risiken zu verschaffen, damit das beabsichtigte Vorhaben rechtssicher und risikokalkuliert umgesetzt werden kann.

Aber auch im Bereich des Gesellschafts- und Arbeitsrechts sind laufende gesetzliche Entwicklungen zu erwarten, über die man sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt in Griechenland ausgiebig beraten lassen sollte. Denn die Entscheidung, in welcher Rechtsform ein Unternehmen geführt wird, hat sowohl finanzielle, steuerliche als auch rechtliche und persönliche Auswirkungen. Diese sollten vor Festlegung der Rechtsform, gemeinsam mit einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei in Griechenland unter Berücksichtigung der rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken, der gesetzlichen Besonderheiten, aber auch der anstehenden Reformen erörtert werden.

Kompetente Rechtsberatung durch qualifizierte Rechtsanwälte und Steuerberater

Auf diese Weise kann eine kompetente Rechtsberatung vor allem dazu beitragen, Rechtsklarheit zu gewinnen, um daraus gemeinsam mit dem Anwalt Ihres Vertrauens effektive Lösungen für einen unternehmerischen Erfolg zu entwickeln und somit von den positiven Möglichkeiten der gesetzlichen Reformen in Griechenland nachhaltig zu profitieren.

Die Anwaltskanzlei Kosmidis & Partner trägt hierzu bei, indem sie qualifizierte Rechtsberatung durch ein kompetentes Team spezialisierter Rechtsanwälte und Steuerberater in ganz Griechenland anbietet.



Neues Gesetz zur Investitionsförderung in Griechenland

Publiziert am 29.März.2012 von Abraam Kosmidis

Ein neues Gesetz zur Förderung von Investitionen in Griechenland sieht Verbesserungen der unternehmerischen Rahmenbedingungen sowie auch die Einführung der Ein-Euro-Gesellschaft vor.

Am 22.03.2012 wurde dem griechischen Parlament eine neue Gesetzesvorlage zur Abstimmung vorgelegt. Seinem Begründungsbericht zufolge sollen mit dem Gesetz die Rahmenbedingungen für Unternehmen in Griechenland durch verschiedene strukturelle Maßnahmen verbessert werden. Unter anderem soll dieses Ziel durch die Vereinfachung und Beschleunigung von Investitionsvorhaben realisiert werden. Nachfolgend stellen wir einige grundlegende Regelungen des Gesetzesentwurf dar, der dieser Tage verabschiedet werden soll.

Eine der wichtigsten Neuerungen stellt die "Ein-Euro-Gesellschaft" dar. Damit wird erstmals im griechischen Recht eine neue Gesellschaftsform unter dem Begriff "Private Kapitalgesellschaft" (idiotiki kefaleouchiki eteria) vorgesehen. Sie ist eine vereinfachte Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH / griech. EPE), welche die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung bei gleichzeitig geringeren Kosten vorsieht. So sind für die GmbH / EPE übliche Formalien wie z. B. die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages bei der "Ein-Euro-Gesellschaft" nicht notwendig, während die Gründung bereits mit einem Gesellschaftskapital von nur einem Euro möglich ist. Dies wirkt sich sodann auch auf die Folgekosten günstig aus. (mehr …)


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Neue Regelungen für Investitionen in Griechenland

Publiziert am 24.März.2012 von Abraam Kosmidis

Ein dem griechischen Parlament vorgelegter Gesetzentwurf des Entwicklungsministeriums sieht eine Reihe neuer Regelungen zur Erleichterung von Investitionen in Griechenland vor.

Der Multi-Gesetzentwurf des griechischen Entwicklungsministers sieht unter anderem die zügigere Genehmigung von Investitionen, die Einführung des neuen Gesellschaftstyps der Personen-Kapitalgesellschaft, die Senkung der quantitativen Mindestvoraussetzungen für sogenannte strategische Investitionen sowie nicht zuletzt die völlige Aufhebung der Kabotage auf dem Sektor der Kreuzfahrten vor.

Speziell soll fast die Gesamtheit aller Investitionen und unternehmerischen Aktivitäten einem erweiterten "Fast Track-System" unterstellt und die Anzahl erforderlicher Genehmigungen reduziert werden. In diesem Rahmen werden auch die Untergrenzen des Investitionsvolumens als strategisch eingestufter Investitionen angeglichen und der Bereich der Investitionen ausgeweitet. Die Mindestanforderungen an strategische Investitionen gestalten sich demnach fortan auf ein Investitionsvolumen von 100 Mio. € anstatt bisher 200 Mio. € bzw. von 40 Mio. € bei paralleler Schaffung von wenigstens 120 Arbeitsplätzen, anstatt wie bisher auf 75 Mio. € bei Schaffung von 200 Arbeitsplätzen.

Parallel werden nunmehr auch Investitionen als strategisch eingestuft, die mehr als 150 (anstatt wie bisher vorgesehen 250) Arbeitsplätze schaffen, während eine spezielle Kategorie von Industrie-Investitionen mit Investitionskosten ab 15 Mio. € und neue Kriterien für Investitionen von über 3 Mio. € mittels des Programms "Jessica" vorgesehen ist. (mehr …)


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Piräus-Bank initiiert Entwicklungsfond für Griechenland

Publiziert am 21.März.2012 von Abraam Kosmidis

Ein von der Piräus-Bank in Griechenland initiierter Entwicklungsfond stellt Investitionen mit einem Gesamtvolumen von 1,6 Mrd. Euro in Aussicht.

Die Piräus-Bank plante und übernimmt die Initiative zur Realisierung eines auf der Kombination von Privatkapital, EU-Mitteln und Bankfinanzierungen basierenden Investitionsprogramms. Unter Einbezug der Bankfinanzierungen wird innerhalb der nächsten fünf Jahre mit einem Investitionsvolumen von 1,6 Mrd. Euro (0,8% des BIP) gerechnet.

Wie die Piräus-Bank in ihrer diesbezüglichen Bekanntmachung betont, "ist die Aktivierung der Aufschwungs-Mechanismen derzeit mehr als notwendig", da erwartet wird, dass die Wirtschaft mit allen negativen Folgen für Beschäftigung, Einkommen und Lebenshaltungsniveau eines großen Teils der Bevölkerung auch 2012 auf einer rezessiven Bahn verbleiben wird. In diesem Rahmen organisiert die Piräus-Bank einen Entwicklungs-Fond, der in der ersten Phase unter Beteiligung in- und ausländischer privater und institutioneller Anleger 100 Mio. Euro kumulieren wird. (mehr …)


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Verwaltungsgerichtshof stoppt Erweiterung von Schwarzbauten in Griechenland

Publiziert am 17.März.2012 von Abraam Kosmidis

Der Oberste Verwaltungsgerichtshof (StE) in Griechenland untersagt die Genehmigung der Erweiterung von Schwarzbauten oder Bauten, welche bereits mit Bauverstößen behaftet sind.

Laut Informationen befand das höchste Berufungsgericht bei einer Sitzung hinter verschlossenen Türen einstimmig, dass in dem Fall, in dem bei einer Immobilie ein baurechtlicher Verstoß existiert, eine neue Baugenehmigung zur Bebauung weiterer Flächen innerhalb der selben Immobilie weder von den Eigentümern beantragt noch von dem zuständigen Bauamt erteilt werden kann.

Die Richter des Obersten Verwaltungsgerichtshofs (StE) befanden in dem selben Verfahren jedoch nicht über die Verfassungswidrigkeit (oder nicht) des neuen Gesetzes 3843/2010 bezüglich der "Regulierung" teilumbauter Flächen, da dies nicht für notwendig erachtet wurde. (mehr …)


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Kabinett genehmigt Vergleich Griechenland – Siemens

Publiziert am 9.März.2012 von Abraam Kosmidis

Das griechische Kabinett genehmigte am 08 März 2012 einstimmig den Entwurf des außergerichtlichen Vergleichs zwischen Griechenland und dem Siemens-Konzern.

Laut der einschlägigen Bekanntmachung des griechischen Finanzministeriums wird der Entwurf des außergerichtlichen Vergleichs zwischen Griechenland und Siemens in der bekannten Schmiergeldaffäre nun dem Parlament zur Verabschiedung vorgelegt werden, um danach unterzeichnet zu werden.

Wie das Ministerium betont, war das Ziel der Verhandlungen die Wiedergutmachung des möglichen Schadens, den der griechische Fiskus erlitt, und die Beilegung des Themas der Verwaltungsstrafen bezüglich jeder Art von Fällen, welche mit Aktivitäten der Korruption, Zahlungen oder Zahlungsversprechen an Dritte oder anderen rechtswidrigen Aktivitäten seitens der Siemens bis Ende 2007 in Zusammenhang stehen.

Mit der Vereinbarung werden zivil- und verwaltungsrechtliche Themen geregelt. Weiter wird angemerkt, dass die Vereinbarung keine strafrechtlichen Themen umfasst. Ebenfalls erwähnenswert ist, dass laut dem Ministerium "Siemens wünschte, in die Präambel der Vergleichsvereinbarung einen Text der öffentlichen Entschuldigung an das griechische Volk, das griechische Parlament und die griechische Regierung aufzunehmen".

Die Basispunkte der vorgeschlagenen Vereinbarung sind Folgende: (mehr …)


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Renten der IKA in Griechenland gefährdet

Publiziert am 7.März.2012 von Abraam Kosmidis

Die größte Sozialversicherungsanstalt (IKA) in Griechenland läuft in Gefahr, ohne zusätzliche staatliche Zuschüsse bald die Renten nicht mehr zahlen zu können.

Der enorme wirtschaftliche Aderlass der griechischen Versicherungsträger infolge des rapiden Rückgangs des Beitragsaufkommens stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Renten dar und sprengte bereits zu Jahresbeginn den Staatshaushalt 2012, da die finanziellen Bedürfnisse der Kassen steil emporschnellen.

Charakteristisches Beispiel ist die größte griechische Versicherungsanstalt IKA, die schon im Januar 2012 staatliche Mittel in Höhe von 1,08 Milliarden Euro abrufen musste, welcher Betrag 50% der im diesjährigen Haushaltsplan für das gesamte Jahr 2012 vorgesehenen Zuschüsse in Höhe von insgesamt 2,15 Milliarden Euro an die Kasse entspricht.

Es wird ersichtlich, dass die Kasse in den nächsten Monaten die gesamten für das laufende Jahr veranschlagten Mittel ausschöpfen müssen wird und somit die Gefahr droht, dass bald kein Geld für Rentenzahlungen mehr vorhanden sein wird, wenn die Regierung nicht das "grüne Licht" für weitere Zuschüsse gibt.

Mit dem kontinuierlichen Rückgang des Beitragsaufkommens als gegeben spannt sich das Liquiditätsproblem der IKA auch wegen der Tatsache zusätzlich an, zumindest so lange nicht mit Repos arbeiten und diese mit Staatsobligationen besichern zu können, bis letztere "geschnitten" und gegen neue Obligationen umgetauscht werden (der Beschluss über den "Cut" soll am 07. März 2012 gefasst werden).


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