Weblog KPAG Kosmidis & Partner – die deutschsprachige Anwaltskanzlei in Griechenland

Legalisierung von Schwarzbauten in Griechenland

Publiziert am 28.Dezember.2011 von Abraam Kosmidis

Baurecht in Griechenland - Regulierung und nachträgliche Legalisierung von Bauten ohne Baugenehmigung, Bauten mit baurechtlichen Verstößen und ungenehmigten Baumaßnahmen.

Der griechische Gesetzgeber hat bisweilen unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen erlassen, auf deren Grundlage ein Regulierungsversuch für die zahlreichen Baurechtswidrigkeiten bei Immobilien und Bauwerken in Griechenland unternommen wurden. Eine zentrale Bedeutung kam dabei dem Gesetz 1337/1983 zu. Da jedoch das Problem der rechtswidrigen Bebauung bislang nie effektiv geregelt worden war, wurde das Erfordernis einer endgültigen gesetzlichen Regulierung dieser Fälle besonders groß, so dass schließlich im Jahr 2011 das Gesetz 4014/2011 verabschiedet wurde.

Der Regelungsgehalt des Gesetzes 4014/2011

Das Gesetz 4014/2011 räumt den Eigentümern diverser baurechtswidriger Bauwerke und Immobilien die Möglichkeit zu deren "Regulierung" ein. "Regulierung" im Sinne des Gesetzes bedeutet dabei im Wesentlichen die Freistellung von etwaigen Errichtungs- und Aufrechterhaltungsstrafen, Verhinderung von Abriss sowie sonstigen Sanktionen für einen Zeitraum von 30 Jahren für alle gemäß des Gesetzes geregelten baurechtwidrigen Objekte oder solche ohne Baugenehmigung.

Mithin sollen regulierte Objekte an die Infrastruktur angeschlossen werden, und es können daran instandhaltende Reparaturmaßnahmen durchgeführt werden, sofern diese die Größe des rechtswidrigen Gebäudevolumens nicht erhöhen. Bei baurechtswidrigen Bauten oder Nutzungen, die sich im Außenbereich eines Bebauungsplans bzw. außerhalb geschlossener Ortschaften befinden, haben speziell die Gemeinden landesweit ihre diesbezügliche Bauplanung fertigzustellen.

Kriterien für die Berechnung der Geldbuße

Die einheitliche spezielle Geldbuße, welche die Eigentümer für die Regulierung zu entrichten haben, wird auf der Grundlage der nachfolgenden Faktoren errechnet:

  • Fläche
  • Zonenwert
  • Koeffizient von 15%
  • Existenz einer Baugenehmigung
  • Lage des Gebäudes ( z.B. innerhalb oder außerhalb eines Bebauungsplanes)
  • Art der Nutzung ( z.B. Haupt- und einzige Wohnung, sonstige Nutzung, etc.)
  • Art des baurechtlichen Verstoßes (z.B. Überschreitung hinsichtlich der Baubreite oder Höhe, Überschreitung der Flächendeckung, Verstoß gegen die Einhaltung seitlicher Abstände und / oder der Baulinie)
  • Abweichungen von einer erteilten Baugenehmigung

Fälligkeit der Geldbuße

Die Geldbuße ist für alle Immobilien innerhalb von 36 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes in gleichhohen Raten zu entrichten. Bei verzögerter Ratenzahlung fällt ein Verzugsaufschlag in Höhe von 1% für jeden Monat der Verzögerung an. Wenn der Betrag der Geldbuße in voller Höhe entrichtet wird, wird eine Ermäßigung in Höhe von 20% gewährt. Erfolgt die erste Ratenzahlung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist oder bezahlt der Eigentümer drei aufeinander folgende Raten nicht, verliert er sein Recht auf Aufnahme in das Regulierungsverfahren.

Inkrafttreten und Dauer des Regulierungsverfahrens

Dieses Gesetz gilt ab dem 1. Oktober 2011, wobei als endgültige Frist zur Beantragung der Regulierung nunmehr der 28. Februar 2012 festgelegt wurde. Weitere Verlängerungen sind nicht auszuschließen.

Verfahren der Regulierung ungenehmigter Bauten und Baumaßnahmen

Die betroffenen und interessierten Eigentümer sollten sich an einen Bauingenieur wenden, der nach Durchführung einer Ortsbesichtigung die Zusammenstellung der erforderlichen Daten vornimmt, die für die Aufnahme des Objekts in das Regulierungsverfahren erforderlich sind, und eine vorläufige Höhe der Geldbuße kalkuliert. Im Folgenden wird der Antrag durch den Bauingenieur elektronisch ausgefüllt und eingereicht, woraufhin das elektronische System eine gesonderte objektsspezifische "Kennungsnummer" vergibt, den Auftrag zur Zahlung einer Gebühr für die Aufnahme in das Regulierungsverfahren erteilt und die Höhe der Zahlungen in Bezug auf die Anzahl der im Voraus gewählten Ratenanzahl berechnet.

Die Gebühr kann bei einem Bankinstitut entrichtet werden (auch elektronisch über das Online-Banking). Der Zahlungseingang wird automatisch bestätigt und das Aufnahmeverfahren aktiviert. Dem Antragsteller wird eine Kennziffer zum Zweck seiner laufenden Informierung und Verfolgung der Ratenzahlungen sowie Abfrage des Restbetrages bis zur Vollendung des Verfahrens vergeben.

Parallel dazu werden alle erforderlichen Pläne und sonstigen Daten gesammelt bzw. erstellt, die wiederum bis zum 31. März 2012 eingereicht werden müssen und auf deren Grundlage die Berechnung der "endgültigen Geldbuße" und die Neubezifferung der Höhe der einzelnen Raten durch das System vorgenommen wird. Mit der Feststellung der Vollständigkeit dieser Unterlagen wird automatisch durch das System die "BESTÄTIGUNG ÜBER DIE REGULIERUNG DES BAURECHTSWIDRIGEN OBJEKTS" ausgestellt, auf welcher sämtliche Daten des zu regulierenden Objekts aufgezeigt werden. Diese Bestätigung ist für die Übertragung der baurechtswidrigen Immobilie erfoderlich.

Wird in besonderen Fällen der unmittelbare Abschluss des Regulierungsprozesses und die Ausstellung der Bescheinigung erwünscht, dann kann in der Zwischenzeit, bis das elektronische System für die elektronische Einreichung der Unterlagen bereitgestellt wird, die Vollständigkeit durch eine elektronische Mitteilung des Bauingenieurs erfolgen, worin er bescheinigt "... dass ihm sämtliche Studien und andere Daten zur Verfügung stehen, und er verpflichtet ist diese elektronisch bis zum 31. März 2012 einzureichen, nach entsprechender Mitteilung, dass das System bereit ist die elektronische Daten/ Unterlagen und Pläne aufzunehmen ... ".

Für diejenigen Objekte, die dem genannten Gesetz nicht unterliegen, finden die Bestimmungen bezüglich der Baurechtswidrigkeiten Anwendung (Abrissverfügung und Widerherstellung des ursprünglichen Zustands). Es wird eine Errichtungsstrafe in Höhe von ca. 30 % des Wertes und eine Aufrechterhaltungsstrafe in Höhe von ca. 5% des Wertes für jedes Jahr ab deren Errichtung festgesetzt.

Bescheinigung ist Voraussetzung für Übertragbarkeit der Immobilien

Darüber hinaus sieht das Gesetz 4014/2011 vor, dass die Übertragung und die Begründung eines dinglichen Rechtes an einer Immobilie ohne eidesstattliche Erklärung des Eigentümers und Bestätigung des Bauingenieurs, dass keine Baurechtswidrigkeiten auf dem Objekt vorhanden sind, und dass keine Nutzungen ohne Genehmigung erfolgen, untersagt ist. Unwahre oder ungenaue Angaben sämtlicher an der Transaktion beteiligter Personen (Notare, Anwälte, Makler, Grundbuchbeamte etc.) unterliegen strengen Sanktionen, die mithin bis zum Entzug der Berufszulassung reichen können.

In Griechenland bietet das Gesetz 4014/2011 den Eigentümern von Schwarzbauten oder mit Bauverstößen behafteten Immobilien die Möglichkeit, solche ungenehmigten Immobilien und Baumaßnahmen gegen Entrichtung einer entsprechenden Geldbuße nachträglich zu regulieren und für 30 Jahre zu legalisieren.



Rohstoffvorkommen in Griechenland

Publiziert am 17.Dezember.2011 von Themistoklis Tosounidis

In Griechenland werden erhebliche Vorkommen an Rohstoffen wie Minerale, Erze und seltene Erden, aber auch beachtliche Erdöl- und Erdgasvorkommen vermutet.

In letzter Zeit wird viel über die Existenz von Rohstoffen, Erdöllagerstätten und Erdgas in Griechenland gesprochen. Erste Zeichen sprechen dafür, dass beachtliche Erdöllagerstätten in verschiedenen Regionen Griechenlands existieren. Es ist nun Aufgabe der Forschung und Politik, diese Erdöllagerstätten zu erschließen, um die Vorkommen zum Wohl der griechischen Wirtschaft und des Gemeinwesens gefördert fördern zu können.

Es mehren sich die Stimmen, welche in Griechenland relativ hohe Erdölvorkommen vermuten. Darüber hinaus verfügt Griechenland renommierten Wissenschaftlern zufolge über einen bedeutsamen Bestand an Rohstoffen wie

  • Erze (Blei, Eisen, Kupfer, Gold, Quecksilber usw.),
  • fosslile Energieträger (Steinkohle, Braunkohle, Erdgas und Erdöl),
  • industrielle Mineralien und Gesteine, seltene Erden. (mehr …)

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Förderprogramme in Griechenland 2011-2012

Publiziert am 17.Dezember.2011 von Abraam Kosmidis

Fördermittel und Subvention für Investitionen in Griechenland auf Basis des neuen allgemeinen Investitionsgesetzes 3908/2011 und sonstiger nationaler und regionaler Förderprogramme.

Das allgemeine Investitionsgesetz 3908/2011 stellt die neue Grundlage für die Förderung / Subventionierung von Investitionen in Griechenland dar. Darüber hinaus existiert jedoch eine Vielzahl weiterer nationaler aber regionaler Fördermöglichkeiten, welche zum einen für verschiedene Branchen wie z. B. Technologie, Landwirtschaft, Tourismus in Anspruch genommen werden können.

Zum anderen existieren jedoch auch Fördermöglichkeiten z. B. für kleine und mittlere Unternehmen, Unterstützung durch Zahlung der Sozialversicherungsabgaben für arbeitslose Arbeitnehmer, Fortbildung z. B. im Bereich neue Medien, Internet etc., Ansiedlung von Unternehmer in der Innovationszone von Thessaloniki, Modernisierung verarbeitender Unternehmen usw.

Die Subventionen / Fördermittel werden über verschiedene Verfahren vergeben, so z. B. durch direkte Auszahlung von Geldern als verlorene Zuschüsse, in Form von Steuersubventionen und Steuervergünstigungen, oder z. B. auch durch Übernahme von Kosten wie Arbeitgeberanteile von Sozialversicherungsabgaben usw.

Unternehmen, welche in absehbarer Zeit eine Aktivität in Griechenland planen, sollten sich vor der Gründung einer Gesellschaft in Griechenland über mögliche Fördermöglichkeiten erkundigen. Sollten Sie Fragen zum Thema Fördermöglichkeiten, Fördermittel, Förderprogramme, Subventionierung, usw. in Griechenland haben, können Sie sich für weitergehende Informationen gerne an uns wenden.

Die nachstehende Tabelle bietet eine Übersicht der aktuellen Fördermöglichkeiten in Griechenland. (mehr …)


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Veranstaltungsbericht des DAV Griechenland

Publiziert am 16.Dezember.2011 von Abraam Kosmidis

Am 09.12.2011 fand im Kanzleigebäude der Anwaltsgesellschaft Kosmidis & Partner, Angelohori - Thessaloniki nun die zweite Vortragsveranstaltung des DAV Griechenland unter dem Motto "Deregulierung des Anwaltsberufes. Eine Chance für innovative Änderungen?" statt.

Das Thema der Veranstaltung ist in Griechenland aktueller denn je, da das bestehende griechische Berufsrecht kaum modernisiert oder dereguliert wurde. Die drei Vorträge beschäftigten sich mit der berufsrechtlichen Situation der Anwälte in Deutschland, Griechenland und Großbritannien. Dies ermöglichte anschließend einen Vergleich der teils sehr unterschiedlichen Entwicklungen in den drei Ländern. Zu der Veranstaltung erschienen ca. 40 Kolleginnen und Kollegen aus Thessaloniki und Athen.

Herr Abraam Kosmidis, Rechtsanwalt und Dikigoros, Geschäftsführer und Senior Partner der Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft und stellvertretender Vorsitzender des DAV Griechenland, eröffnete die Veranstaltung mit einer Begrüßung. Sodann übergab er das Wort dem Kanzler und ständigen Vertreter des Deutschen Generalkonsuls in Thessaloniki, Herrn Klaus Bormann, der eine flammende Rede zu den deutsch-griechischen Beziehungen der letzten beiden Jahrhunderte hielt.

Herr Klaus Bormann, Kanzler und ständiger Vertreter des deutschen Generalkonsuls in Thessaloniki
Herr Klaus Bormann, Kanzler und ständiger Vertreter des deutschen Generalkonsuls in Thessaloniki (mehr …)


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Umwandlungsrecht Griechenland

Publiziert am 8.Dezember.2011 von Abraam Kosmidis

Der Widmann | Mayer - Umwandlungsrecht, jetzt aktuell erschienen: der Länderteil "Umwandlungsrecht Griechenland"

Der Widmann | Mayer - Umwandlungsrecht Umwandlungsrecht Griechenland

Bearbeitet von: Abraam Kosmidis, Rechtsanwalt und Dikigoros, unter Mitarbeit von Themis Tosounidis, Dikigoros, und Aris Kapsalis, Rechtsanwalt.

Hochaktuell zur Investitionsoffensive: Gesellschaftsrecht, Umwandlungsrecht, Unternehmenssteuer- und Umwandlungssteuerrecht, - z. B. mit Checkliste zur Gründung einer E.P.E. (= griechische GmbH).

Online-Bestellung

Flyer + Bestellformular [PDF]

Ausführliche Darstellung der Kapital- und Personengesellschaften griechischen Rechts, des griechischen Umwandlungsrechts (Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung), Buchhaltung und Buchführungspflichten in Griechenland, Steuerrecht (bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen und Aktien), Besteuerung von Umwandlungen.


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