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Griechenland Debatte–Der eigentliche Angriff gilt dem Euro

Publiziert am 27.Februar.2010 von Abraam Kosmidis

Es wird immer deutlicher, dass Griechenland nur der Anfang eines breit angelegten Angriffs auf den Euro durch Hedge Fonds zu sein scheint.

Schon seit ca. einem Jahr kursierten in den USA Gerüchte, dass bald ein „schwarzes Schaf“ aus der Euro Familie „geschlagen“ werde. Durch den Reformstau und die schlechte Haushaltslage geschwächt, bot sich Griechenland quasi als „Türöffner und schwarzes Schaf“ für diesen geplanten Angriff auf den Euro an.

Anstatt dies zu thematisieren, scheinen sich einige Blätter nur auf das finanziell bereits am Boden liegende Griechenland zu konzentrieren und heizen damit die Stimmung weiter auf.

Man kann es sich kaum erklären, weshalb mit einem solchen Verhalten diesen Kreisen genau in die Karten gespielt und vom eigentlichen Thema abgelenkt wird. In anderen Beiträgen wurde auf die zum großen Teil hausgemachten Gründe für die Probleme in Griechenland hingewiesen. Doch Griechenland trägt gerade einmal  2,6% (entspricht ungefähr der Wirtschaftskraft von Niedersachen und Bremen) zum gesamten Bruttosozialprodukt der Europäischen Union bei. Wer möchte also allen Ernstes glauben, dass Griechenland alleine den Euro und die Eurozone in eine ernsthafte Krise stürzen könnte ? Das eigentliche Problem liegt doch darin, dass die kleineren EU-Staaten aufgrund ihrer fehlenden Wirtschaftskraft grundsätzlich viel leichter zum Spielball der Spekulanten werden können, als größere und wirtschaftlich stärkere EU Staaten. Das mag wohl auch der Grund dafür sein, weshalb Griechenland, als eines der derzeit schwächsten Mitglieder der Euro-Zone, von den Spekulanten als Einstieg in die eigentliche Euro-Attacke ausgewählt wurde. Folgen sollen dann offenbar weitere EU-Staaten. Denn nach Griechenland könnten dann Spanien und Italien usw. in den Fokus der Spekulanten rücken.

Dabei verwundert es zunächst, dass die EU diesem Vorhaben gegenüber scheinbar nur sehr zögerlich auftritt und bislang kaum vorbeugende Mechanismen und Abwehrpläne gegen solche Angriffe entwickelt hat. Denn anders lässt es sich nicht erklären, weshalb diesem Treiben kein Ende gesetzt wird. Allein eine Erklärung, dass man Griechenland dann helfen werde, wenn dies nötig sein sollte, wird nicht ausreichen. Vielmehr müssen künftig gemeinsame Sicherheitsmechanismen entwickelt werden, damit nicht über  geschwächte bzw. kleinere Staaten Einfluss auf die Stärke des Euro genommen werden kann.

Da passt die Nachricht über ein Treffen namhafter Vermögensverwalter Anfang Februar in Manhatten zwecks Gedankenaustausches über die europäische Währung perfekt ins Bild.  Laut Wall Street Journal äußerte sich die Runde extrem pessimistisch zum Euro, und war sich angeblich darin einig, dass früher oder später die europäische Währung auf Parität zum Dollar rutschen werde. Dass dies der Fall sein könnte, spiegelt die Entwicklung des Euro-Dollar Verhältnisses wieder, welches seit Beginn der Krise von ca. 1,52 Dollar auf 1,35 Dollar gefallen ist.  Zwar liege kein Nachweis über konkrete Absprachen vor, doch es wird eine koordinierte Attacke gegen den Euro vermutet.

„Die Spekulanten sind sich dabei einig, dass die aktuelle Situation eine einzigartige Trading-Chance biete, die sich vielleicht nur einmal im ganzen Berufsleben ergibt, nämlich eine Gelegenheit, eine Menge Geld zu machen“, zitiert das Wall Street Journal  Hans Hufschmid, ehemals Top-Manager beim Investmenthaus Salomon Brothers. Genau in der Woche des Treffens sei die Anzahl von Short-Kontrakten auf den Euro an der Chicago Mercantile Exchange (CME) auf den höchsten Wert seit Einführung der Gemeinschaftswährung geklettert, zitiert die Zeitung die Währungsstrategen von Morgan Stanley.

Dass die Griechenland-Krise indes für den eigentlichen Angriff auf den Euro nur den Einstieg darstellen dürfte, könnte sich u.a. daraus ergeben, dass nach dem Wall Street Journal schon Ende vorigen Jahres Hedge Fonds in großem Stil Credit Default Swaps (CDS – sind eine Art von  Kreditderivaten zum Handeln mit Ausfallrisiken von Krediten, Anleihen und Schuldnernamen) gekauft haben sollen, mit denen sich der Wertverfall von Staatsanleihen aus Portugal, Italien, Griechenland und Spanien absichern lässt. Daraus könnte zu schließen sein, dass bereits frühzeitig der jetzige Angriff auf die Stärke des Euro geplant wurde. Auch passt in dieses Bild die Herabstufung der Bonität-Ratings von Griechenland und damit die Erhöhung des angeblichen Ausfallrisikos griechischer Staatsanleihen.

Die Europäer benötigen mehr Europa und einen starken Euro mehr denn je. Europa wird in absehbarer Zeit an den Scheideweg gelangen und früher oder später „Flagge“ bekennen müssen. Meinen wir es also ernst mit der europäischen Zukunft oder nicht ? Wollen wir nur eine einfache Wirtschaftsunion zur Bedienung rein wirtschaftlicher Interessen darstellen, oder soll ein neuer, moderner europäischer Staatstyp mit nationaler und regionaler Eigenständigkeit entstehen, welcher eine gesamteuropäische Identität erlangt und für den Wettbewerb der kommenden Jahrzehnte gerüstet ist ? Ich meine, dass es zu einem solchen neuen europäischen Staatstyp für die Europäer keine Alternative gibt.

Hierzu müssen die europäischen Nationalstaaten aber schneller zusammenwachsen und enger zusammenrücken. Eine gemeinsame Verfassung gehört da ebenso dazu, wie eine gemeinsame Verteidigungsstrategie, ein einheitliches Rechtssystem und vieles mehr.

Solange aber kein klares Bekenntnis zu einem solchen vereinten Europa erfolgt, wird die Schwäche Europas als lose Interessengemeinschaft und der Euro als die Währung eines reinen Finanzverbunds von selbständig wirtschaftenden Staaten stets Gegenstand von finanziellen und politischen Angriffen Dritter bleiben.



Griechenland – Überlegungen zum Focus Artikel „Betrüger in der Euro-Familie“

Publiziert am 24.Februar.2010 von Abraam Kosmidis
imagesDie Titelseite des neuen Focus: „Betrüger in der Euro-Familie“ ist beleidigend, populistisch und für ein Magazin mit dem Anspruch von Focus unwürdig Die Griechen sind überrascht. Überrascht und bestürzt über so viel Feindseligkeit aus einer Seite, von der sie es nicht erwartet hätten. Es geht zum Teil deutlich unter die Gürtellinie. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ heißt es im deutschen Grundgesetz. Das gilt erst recht auch für die Würde einer ganzen Nation und ihrer Kulturgüter. Mit dem Titelblatt des Focus sind die Grenzen des guten Geschmacks deutlich überschritten. Einige der Veröffentlichungen zum Thema „Griechenland Krise“ haben mittlerweile unterstes Niveau erreicht. Man fragt sich, was die auf der aktuellen Titelseite des Focus Magazins https://www.focus.de/magazin/ abgebildete antike Aphrodite von Milos mit einer obszönen Geste und dem daneben stehenden Kommentar „Betrüger in der Euro- Familie“ eigentlich darstellen, bzw. was mit der obszönen Geste eines Kulturdenkmals und dem besagten Text unterstellt werden soll ? Wer ist also mit „Betrüger in der Euro-Familie“ gemeint und wer zeigt wem die obszöne Geste ? Das Sinnbild der Aphrodite steht für das antike Griechenland, welches heute durch den hellenischen Staat repräsentiert wird. Ist es demnach also der griechische Staat, oder gar alle „Griechen“ , auf die sich der Artikel als Nation bezieht, oder was sonst soll durch das reißerische Titelblatt vermittelt werden ? Wird jetzt eine ganze Nation in Sippenhaftung genommen, ohne den wirklichen Ursachen der Krise auf den Grund zu gehen ? Oder sollen gar sinnbildlich die Fundamente und gemeinsamen Werte der europäischen Kultur, welche zum Teil ihren Ursprung in der griechischen Antike haben, erschüttert werden ? Wer kann daran ein Interesse haben ? Diese Art von Journalismus ist beleidigend, populistisch und diskriminierend. Für ein Magazin mit dem Anspruch des Focus unwürdig. Ein gemeinsames, starkes Europa stellt eine Einbahnstraße ohne Alternative für die Zukunft der Europäer dar. Der Traum von einem großen Europa gerät aber ins Wanken. Die Europa-Gegner freuen sich und reiben sich die Hände. Viel zu schnell erklang doch der Ruf danach, dass Griechenland jetzt „raus aus der EU und der Eurozone“ solle. Man kann sich nur noch verwundert die Augen reiben:  Das kann doch alles einfach nicht wahr sein. Bei der erst besten Gelegenheit scheinen bestimmte Kreise die EU in eine existenzielle Krise hineinreden zu wollen. Wer profitiert davon ? Was soll aus der EU überhaupt einmal werden, wenn gegenüber einzelnen Staaten sofort der Ruf nach drastischen Maßnahmen erklingt. Wo bleibt die Solidarität und der Zusammenhalt unter den EU-Staaten ? Überhaupt der Begriff „PIIGS“ Staaten. Die Abkürzung steht für Portugal, Italien, Irland, Griechenland und Spanien. Ist die Abkürzung zufällig gewählt und wenn ja, wieso hat man nicht zB „GIIPS“ gewählt um naheliegende Assoziationen zu vermeiden ? Ist das alles nur Zufall, fragt man sich. Die neue Qualität des Umgangs miteinander, welcher in dieser Form bislang noch nicht bekannt war, ist jedenfalls beängstigend. Fest steht, dass die finanzielle Krise nicht in Griechenland sondern in den USA begonnen hat. Der dadurch ausgelöste „Tsunami“ musste früher oder später auch in Griechenland ankommen. Die in Griechenland zweifellos seit Jahren vorhandenen Probleme wurden in der Vergangenheit nicht von der ausländischen Presse thematisiert oder bestenfalls als Randnotiz aufgegriffen. Warum ist Griechenland also ausgerechnet jetzt und in dieser Schärfe in den Mittelpunkt geraten ? Andere Länder haben ähnliche Probleme, stehen aber sprichwörtlich nicht im „Focus“. Darüber hinaus sind die Texte und Darstellungen zum Teil despektierlich, beleidigend und entwürdigend, und mittlerweile auch weit entfernt von objektivem Journalismus. Es fällt nach alledem schwer zu glauben, dass „nur“ die Spekulanten mit ihren finanziellen Interessen hinter allem stecken sollen und nicht etwa die Kräfte, welche ein Interesse am Auseinanderbröckeln der EU-Gemeinschaft haben. Viel verheerender ist jedoch der Eindruck, welcher durch diese Behandlung des EU-Mitgliedsstaates Griechenland (immerhin seit 1981 Mitglied) auf die EU insgesamt projiziert wird: Es soll der Eindruck vermittelt werden, dass sich die EU weit entfernt von einem einheitlichen und stabilen politischen Gebilde befindet und dass die EU lediglich eine lose Interessengemeinschaft zur Verfolgung individueller und nicht kollektiver Interessen darstellt. In „guten“ und in „schlechten“ Zeiten scheint nach dem Willen bestimmter Kreise für diese Schicksalsgemeinschaft nicht zu gelten. Diejenigen, welche jetzt nach drastischen Maßnahmen gegen Griechenland und die übrigen EU-Staaten mit hoher Staatsverschuldung wettern, müssen sich aber im klaren darüber sein, dass das Nationalstaatenmodell zukünftig aller Wahrscheinlichkeit nach ein Auslaufmodell darstellen wird und dass die europäischen Nationalstaaten nur dann eine Chance haben werden, auf der internationalen politischen Bühne mitzureden, wenn es gelingt die Kräfte Europas in einem "gemeinsamen Haus" zu bündelt und zu vereinigen. Nur so wird man in Zukunft gegenüber den aufkommenden Weltmachten wie China, Indien aber auch gegenüber den USA wettbewerbsfähig sein bzw. auf Augenhöhe bleiben können. Mit nationalen Alleingängen wird das nicht zu bewältigen sein. Darüber hinaus sollte nicht vergessen werden, dass die großen Exportnationen, wie zB Deutschland ungleich mehr von der Abschaffung der Handelszölle und dem freien Warenverkehr innerhalb der EU profitieren. Hinzu kommt noch, dass in den Jahren 2004-2008 insgesamt 13% der gesamten Waffenexporte Deutschlands nach Griechenland erfolgt sind. Ein hoher wirtschaftlicher Faktor, auch für deutsche Verhältnisse. Auf die deutsch-griechische Freundschaft war und ist man stets stolz gewesen. Allerdings wird dieser Tage ohne erkennbaren Grund viel Porzellan zerschlagen. Man fragt sich weshalb plötzlich in dieser Schärfe. Auch das sollte man bedenken, wenn man Griechenland und die Griechen kollektiv an den Pranger stellt. Allerdings ist den Foren und Blogs ist zu entnehmen, dass die überwiegende Mehrheit der Deutschen diese Art der Verunglimpfung und Beleidigung einer ganzen Nation durch Teile der Presse ablehnt. Das lässt für die Zukunft hoffen und stellt den positivsten Aspekt in dieser ganzen Sache dar.
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Steuerreform Griechenland 2010 – der Gesetzentwurf

Publiziert am 20.Februar.2010 von Abraam Kosmidis

Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen der griechischen Steuerreform auf der Grundlage des jüngst veröffentlichten Gesetzentwurfes zur griechischen Steuerreform dargelegt und erläutert:

1. Einkommensbesteuerung natürlicher Personen

a. Neue Steuersatztabelle

Allen voraus wird eine neue Steuersatztabelle eingeführt, die keine Differenzierung hinsichtlich der Herkunftsquelle des Einkommens vorsieht, und allein auf eine gerechtere Verteilung der steuerlichen Lasten zielt. Vorgesehen ist auch eine regelmäßige (alle zwei Jahre) Anpassung der Tabelle gemäß des Verbraucherindex. Die steuerfreie Einkommensgrenze wurde auf 12.000 € gelegt.

Die neue Steuersatztabelle sieht wie folgt aus:

Bisher: Neuer Entwurf:
Jahreseinkommen (€): Steuersatz: Jahreseinkommen (€): Steuersatz:
0 - 12.000 0% 0 - 12.000 0%
12.001 - 30.000 25% 12.001 - 16.000 18%
30.001 - 75.000 35% 16.001 - 22.000 24%
Über 75.000 40% 22.001 - 26.000 26%
    26.001 - 32.000 32%
    32.001 - 40.000 36%
    40.001 - 60.000 38%
    Über 60.000 40%

Mit dieser neuen Steuersatztabelle bezweckt die Regierung eine Verlagerung der Steuerlast von den niedrigen auf die hohen Einkommen, mithin gibt es eine Entlastung der Einkommen in einer Höhe bis zu 40.000 €.
Beispielsweise besteht bei Einkommen in Höhe von 25.000 € eine Steuerentlastung von 310 € (-10%), bei Einkommen von 35.000 € eine Entlastung von 50 € (-1%), während ein Einkommen von 100.000 € eine Steuererhöhung in Höhe von 1.350 € und damit 7% erfährt.

 

b.Nachweise und steuerfreies Einkommen

Um den Steuerfreibetrag in Anspruch nehmen zu können, muss letzterer, zumindest zu einem Teil, durch die Vorlage von Rechnungsbelegen von (Güter-)Einkäufen und Dienstleistungen nachgewiesen werden. Es sind alle Formen der Güter und Dienstleistungen erfasst, außer

• die Güter von großem Wert, die eine Mutmaßung
(sog. „tekmirio“) für das Mindesteinkommen darstellen
• Regelmäßige Rechnungen des Telekommunikations-,
Energie- und Wasserverbrauchs
• alle besonders anerkannten Rechnungen, die der Minderung des Einkommens oder der Absetzung von der Steuer dienen, mithin Arztrechnungen, Mietzahlungen, Versicherungsbeiträge etc.
Für Einkommen von 6.000 € bis zu 12.000€ müssen Nachweise dieser Art in einer Höhe von 10% eingereicht werden, während für Einkommen ab 12.000 € Nachweise in Höhe von 30% des Gesamteinkommens eingereicht werden müssen. Für die Deckung des Steuerfreibetrages werden 100% des Wertes der Rechnungen berücksichtigt. Sollte der Wert der Rechnungen zur Deckung des steuerfreien Einkommens nicht reichen, so wird der Differenzbetrag bis zu 12.000 € mit einem Satz von 10% besteuert. Sollten die Rechnungen den Steuerfreibetrag bis zu einer Höhe von 30% des Einkommens nicht rechtfertigen, so wird die Differenz ebenfalls mit 10% besteuert. Für Rechnungsbeträge über der Steuerfreigrenze und bei einem Wert der Rechnungen bis zu 15,000 € bei Einzeleinkommen (bis zu 30.000 bei Familieneinkommen) erfolgt eine Absetzung der Steuer in Höhe von 10% des Mehrbetrages über den Steuerfreibetrag.

 

c. Abschaffung der pauschalenBesteuerung

Es werden alle Fälle der pauschalen Besteuerung abgeschafft und gleichzeitig in die einheitliche Einkommenssteuersatztabelle eingeführt. Ausgenommen werden lediglich die Zinsen von Bankguthaben und der griechischen staatlichen Schuldscheine, für welche die geltenden Regelungen beibehalten werden. Darüber hinaus wird die Pauschalbesteuerung für die unterschiedlichen (Einkommens-)Zulagen der Beamten, für die Einkommen der Fußballspieler und Trainer sowie für die Vergütungen aller gewählter Mitglieder der Kommunalverwaltung abgeschafft.

 

d. Abschaffung der Steuerbefreiungen

Abgeschafft werden zudem alle Befreiungen von der Einkommenssteuer sowie alle Fälle der Einkommensbesteuerung mit speziellen Sätzen. Ausgenommen werden hiervon lediglich die Fälle besonderer Einkommensgruppen, mithin Bürger mit schwerer Behinderung, Mütter mit mehreren Kindern sowie die Abfindung nach einer Kündigung.

 

e. Buchhalterische Festsetzung des Einkommens

Durch Heranziehung der Geschäftsbücher und Rechnungsbelege über Verkäufe oder Dienstleistungen wird bei gleichzeitiger Abschaffung jeder bisherigen speziellen Besteuerung für alle Freiberufler die buchhalterische Festsetzung des Einkommens eingeführt. Dies gilt insbesondere für Taxis, Lastwagen der öffentlichen Nutzung, des Busverkehrs, der Vermietung von Räumen, Camping, Architekten, Massenverkäufern, Lottozweigstellen, Tankstellen, Kiosks etc.

 

f. Besteuerung von Ausschüttungen und des Mehrwerts von Aktien

Zu den nach der Steuersatztabelle zu besteuernden Einkommen werden nunmehr die Dividenden sowie alle ausgeschütteten Gewinne der natürlichen Personen hinzugefügt. Dies gilt auch für den Mehrwert aus dem Verkauf von Aktien. Mögliche Verluste werden hierbei aber auch berücksichtigt.

 

g. Elektronische Einreichung der Steuererklärung

Ab 2011 werden die Steuererklärungen lediglich in elektronischer Form eingereicht.

 

h. Ermutigung zur Wiedereinführung von Kapital aus dem Ausland

Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass Kapital eines griechischen Steuerpflichtigen, welches im Ausland angelegt ist, innerhalb von 6 Monaten nach Griechenland wieder eingeführt werden kann, ohne dass in dem konkreten Fall eine Herkunftsüberprüfung vorgenommen wird, soweit eine Steuer in Höhe von 5% der Kapitalhöhe gezahlt wird. Darüber hinaus kann das im Ausland angelegte Kapital von dem griechischen steuerpflichtigen Bürger bei entsprechender Anzeige weiterhin im Ausland verbleiben und von der Herkunftskontrolle ausgenommen werden, wenn eine Steuer in Höhe von 8% der Kapitalhöhe gezahlt wird. Nach Ablauf der sechs Monate wird der griechische Staat auf alle (europäischen und internationalen) zwischenstaatlichen Abkommen zurückgreifen, um über die Bankguthaben der griechischen Steuerpflichtigen im Ausland Informationen zu gewinnen.

 

2. Besteuerung von Immobilienvermögen

 

a. Ersetzung der Speziellen Gebühr für Immobilienvermögen (ETAK) durch eine fortschrittliche Steuer für Immobilienvermögen

Die Spezielle Gebühr für Immobilienvermögen (ETAK) wird abgeschafft und durch folgende jährliche Besteuerung des sog. „großen Immobilienbesitzes“ von Einzelpersonen ersetzt:

Wert der Immobilie Steuersatz
Bis 400.000 € 0%
400.001 – 500.000 0,1 %
500.001 – 600.000 0,3 %
600.001 – 700.000 0,6 %
700.001 – 800.000 0,9 %
Über 800.000 € 1 %

Zugrundegelegt wird der geltende Einheitswert. Bei Änderung der Einheitswerte wird auch die Tabelle angepasst.

 

b. Übertragungen

Die geltende Besteuerung bei der Übertragung von Immobilien findet auch auf Übertragungen von Aktien oder Gesellschaftsanteilen jener Gesellschaften Anwendung, die entweder im Besitz von Grundstücken sind oder solche nutzen.

 

c. Besteuerung von Offshore-Unternehmen

Der Besteuerungssatz von Grundstücken, die im Besitz von Offshore-Unternehmen sind, wird von 3% auf 10% jährlich erhöht. Jede bisherige Ausnahme von der Steuerpflicht wird abgeschafft. Gleichzeitig wird aber auch die Möglichkeit gewährt, die Grundstücke -unter begünstigenden Bedingungen- auf natürliche Personen zu übertragen. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden wird die Regierung alle Informationen und Daten über entsprechenden Immobilienbesitz recherchieren.

 

d. Anpassung der Einheitswerte

Jedes Jahr werden die zuständigen Behörden die Bewertung und Anpassung der Einheitswerte in allen geographisch festgelegten Zonen vornehmen, so dass letztere allmählich den wahren Marktwerten gleichgestellt werden. Zur Umgehung von Steuerungleichheiten werden aber auch die Steuersätze in der Übertragung von Grundstücken angepasst.

 

e. Besteuerung der Kirche

Das Immobilienvermögen der Kirche wird auf die gleiche Weise besteuert wie die übrigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts gemeinschaftlichen Zwecks. Dies gilt auch für die Einnahmen der Kirche aus der Nutzung der jeweiligen Grundstücke.

 

3. Besteuerung von Unternehmen

a. Differenzierung der zu besteuernden Gewinne zwischen ausgeschütteten und einbehaltenen Gewinnen

Die grundlegende Änderung bei der Besteuerung von Unternehmen besteht in der Differenzierung der zu besteuernden Gewinne zwischen ausgeschütteten und einbehaltenen Gewinnen. Die Besteuerung der einbehaltenen Gewinne reduziert sich allmählich von 25% auf 20%. Im Jahre 2010 wird der Steuersatz auf 24% reduziert. Der Steuereinbehalt bei den ausgeschütteten Gewinnen juristischer Personen beträgt 40%. Im Anschluss sind die ausgeschütteten Gewinne (Dividenden) in der Steuererklärung des Aktionärs aufzuführen, so dass der anfallende Steuerbetrag auf der Grundlage der einheitlichen Einkommenssteuersatztabelle ermittelt werden kann. Der Anteil der Dividenden darf jedoch in der gesamten Besteuerung nicht dazu führen, dass ein prozentualer Betrag von 40% überstiegen wird. In all den Fällen, in denen aus der gesamten Besteuerung eine geringere Steuer als 40% anfällt, erfolgt eine Steuerrückzahlung.

 

b. Privilegierte Behandlung für kleine Unternehmen

Es wird eine 5-jährige Steuerfreiheit für die Gründung und den Betrieb neuer Unternehmen gewährt, die von Gesellschaftern mit einem Alter bis zu 30 Jahren gegründet werden.

 

c. Ausweitung der Mehrwertsteuer

Es wird eine Ausweitung der Mehrwertsteuer für solche wirtschaftliche Tätigkeiten vorgesehen, bei denen heute weder eine Deckung noch eine Befreiung besteht.

 

d. Besteuerung von Sachleistungen an Unternehmensmitglieder

Anlässlich der Tatsache, dass viele Unternehmer luxuriöse Autos im Namen der Gesellschaft erwerben, ohne diese in der eigenen Steuererklärung aufzuführen, werden die Kosten der Nutzung, Instandhaltung sowie die Mietzinsen als Einkommen des Nutzers (des Geschäftsführers, des Aufsichtsratsvorsitzenden, des Gesellschafters) behandelt. Bemessungsgrundlage sind hierbei die Geschäftsbücher der Gesellschaft

 

e. Kriterien der Selbstkontrolle

Zur Umgehung der Steuerhinterziehung werden bei den kleinen Unternehmen Motive zur Selbstkontrolle in Form von Index, Bedingungen und Anwendungsvoraussetzungen eingeführt. Wer die Voraussetzungen erfüllt oder anerkennt, hat zunächst auch seine steuerlichen Pflichten erfüllt. In Ausnahmefällen, insbesondere bei Gefahrannahme, kann dennoch eine Kontrolle vorgenommen werden.

 

f. Abschaffung von gefälligen Steuerbefreiungen

Es erfolgt die Abschaffung von gefälligen Steuerbefreiungen. Die Bonusse der Banken werden mit 90% besteuert.

 

g. Steuerliche Unterlagen der Unternehmen von beeidigten Wirtschaftsprüfern

Vereidigte Finanzprüfer sowie zertifizierte Steuerberatungs- und Buchhaltungsbüros werden bei kleineren Unternehmen die steuerrechtlichen Verpflichtungen bestätigen. Auf der Grundlage einer entsprechenden Bescheinigung wird die Gesellschaft den bestätigten Steuerbetrag einzahlen. Das Finanzamt wird jedoch auf der Basis gezielter Aktionen probeweise Kontrollen durchführen. Soweit hierbei eine Steuerhinterziehung entdeckt wird, werden die entsprechenden Strafen sowohl dem Unternehmen als auch den Finanzprüfern auferlegt.

 

4. Bekämpfung der Steuerhinterziehung

a. Vermutete Mindestlebenskosten

Es wird vorgeschlagen, ein objektives System der Festsetzung von Kosten, die für den Besitz und die Nutzung bestimmter Vermögensgegenstände anfallen, einzuführen. Berücksichtigt werden sollen sog. „vermutete Mindesterhaltungs- und Betriebskosten“ für Wohnhäuser, Autos, Yachten, Lufttransportmittel, Swimmingpools, Studium, Haushaltspersonal etc. Auf diese Weise soll ein vermutetes Einkommen als zu besteuerndes Mindesteinkommen festgesetzt werden können. Diese vermuteten Kosten entlasten natürlich nicht von der grundsätzlichen Steuerpflicht, welche weiterhin der steuerrechtlichen Kontrolle in Bezug auf die wahrheitsgemäßen Angaben unterliegt.

 

b. Geschäftskonten

Ab dem 01/01/2011 müssen alle Transaktionen zwischen Unternehmen jeder Art über die Geschäftskonten abgewickelt werden. Das konkrete Verfahren, einschließlich der besonderen Voraussetzungen hierzu, wird in einer noch zu erlassenden Präsidialentscheidung festgelegt. Eine besondere Behandlung werden jene Unternehmen erfahren, die in der SCHUFA (TEIRESIA) eingetragen sind.

 

c. Vermögensliste

Die zuständigen Behörden werden innerhalb von sechs Monaten eine Vermögensliste all jener natürlicher Personen erstellen, die eine griechische Steuernummer besitzen. In dieser Liste werden unter anderem Immobilien, Autos, Lufttransportmittel, Yachten, Aktien, Fonds, Gesellschaftsanteile erfasst sein. Bankguthaben sind davon ausgenommen.

 

d. Kontrolle der Daten

Auf der Grundlage jährlicher Kontrollprogramme wird eine regelmäßige elektronische Kontrolle der Daten erfolgen.

 

e. Elektronischer Anschluss an das
Finanzministerium

Alle Ministerien sowie weitere Träger werden in elektronischer Form an das Finanzministerium angeschlossen. Gleichzeitig wird diesen staatlichen Behörden die Pflicht auferlegt, jede Information wirtschaftlichen Interesses an das Finanzministerium weiterzugeben, gleich welcher Art, seien es Vergütungen, Abfindungen, Förderungen etc.

 

f. Kontrollen auf der Grundlage des Gefahrkriteriums

Ein System der Risk Analysis sowie ein Point System über die Steuerhinterziehungsgefahr werden die Grundlage für eine gezielte Kontrolle von Steuerpflichtigen sein. Hierzu werden jedes Jahr von den zuständigen Behörden Kontrollprogramme festgelegt.

 

g. Elektronische Rechnungsstellung

Den Unternehmen wird im Zusammenhang mit den zu führenden Geschäftskonten die Pflicht der elektronischen Rechnungsstellung auferlegt. Ab dem 01/01/2011 werden Rechnungen für Transaktionen über 3.000 € nur in elektronischer Form akzeptiert. Zudem werden die Steuerbehörden direkten Zugriff auf die elektronischen Daten haben.

 

h. Bestätigung der elektronischen Unterschrift

Alle Unternehmer werden eine elektronische Unterschrift erlangen, so dass sie in elektronischer Form und auf Rechnung dritter Steuerpflichtiger das Finanzministerium kontaktieren können.

i. Transaktionen über 1.500 € ohne Barzahlung

Ab dem 01/01/2011 wird keine Transaktion zwischen Privatpersonen und Unternehmen für rechtswirksam anerkannt, wenn sie einen Betrag von 1.500 € übersteigt und in bar getätigt wurde. Diese Zahlungen haben entweder mit Kredit – oder EC-Karten oder Schecks zu erfolgen.

j. Kassensystem

Alle Unternehmen sind verpflichtet, Rechnungen von zertifizierten Kassen herauszugeben.

k. Beweggründe zur Offenlegung von Korruption und Steuerhinterziehung

Steuerrechtliche Amnestie und Belohnungen werden für diejenigen gewährt, die zur Aufklärung solcher Fälle beitragen.

l. Beschleunigung der Verfahren zur Zahlung der Bußgelder und anderer Strafen

Die Fristen werden abgekürzt, und die Verfahren zur Auferlegung der verwaltungsrechtlichen Strafen werden grundsätzlich beschleunigt. Insbesondere sollen die Beamten vor Ort sofort zu zahlende Bußgelder auferlegen können. Parallel dazu wird auch die Verfahrensmaßnahme der Schließung des Geschäftes wiedereingeführt, jedoch nur im Falle der rückfälligen Verletzung aus der Nichtausstellung von Rechnungen. Bei Freiberuflern und Unternehmern soll die Verletzung und Nichtausstellung oder die nicht korrekte Ausstellung und Angabe von Daten zum Verlust der Steuerfreigrenze führen.

m. Beschlagnahme bei Schulden gegenüber dem Staat

Es sollen drastische Maßnahmen zur Einziehung der nichteingenommen Forderungen eingeführt werden, beispielsweise die Beschlagnahme von Vermögen bei jenen Personen, die zahlen können.

n. Verstärkung des Schuldeneinziehungsmechanismus

Gründung eines Call-Centers zwecks umgehender Erinnerung an die finanziellen/steuerlichen Verpflichtungen der Bürger

o. Verfolgung des Schwarzhandels

Elektronische Kontrolle und Verfolgung des Handels mit Öl- und Brennstoffprodukten jeder Art durch ein GPS-System. Zusätzlich wird die Beschlagnahme jener Produkte möglich sein. Darüber hinaus sollen im Jahr 2010 Zahlmessgeräte über den Ein- und Ausfluss von Brennstoffen an allen Tankstellen eingeführt werden.

p. Kontrolle der Transaktionen mit Offshore-Unternehmen

Kontrolle und Besteuerung der Transaktionen mit Offshore Unternehmen, die sich hinter Nominee-Gesellschaften verbergen.

q. Kontrolle der Rechnungspraxis zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften

Die Vorschriften über „die Kontrolle der Transfer-Pricing-Praxis zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften mit Sitz in Ländern mit privilegiertem Steuerstatus“ des Gesetzes 3728/08 werden verschärft und ergänzt. Es wird hierzu eine neue Kontrollorganisation errichtet.

r. Umgehende Inkraftsetzung des Nationalrates zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung

Der Nationalrat wurde mit dem Gesetz 3610/2001 gegründet und besteht aus Vertretern der sozialen Gesellschafter.

5. Weitere gesetzlichen Vorhaben
a. Besteuerung der Immobilienbesitzes in der Kommunalverwaltung

Hier wird derzeit das sog. KALLIKRATIS-Programm überprüft.

b. Gezielte steuerliche Motive
Insbesondere in Zusammenhang mit dem Thema Umwelt.

c. Umstrukturierung der Steuerbehörden
Insbesondere soll hierbei eine getrennte Behörde zur gezielten Überprüfung von Bürgern mit hohen Einkommen errichtet werden, unter Nutzung aller zugeflossenen und recherchierten Informationen. Zudem sollen noch getrennte Behörden zur Überprüfung und Aufspürung der Steuerhinterziehung errichtet werden.

d. Neues Steuergesetzbuch
Es soll ein neues, einheitliches Steuergesetzbuch über das gesamte Steuerrecht, einschließlich des Verfahrensrechts, verabschiedet werden, das ständig aktualisiert und im Netz für jedermann verfügbar sein wird.

e. Überarbeitung des Gesetzes zu den steuerrechtlichen Bußen (KFK)

Das bestehende Gesetz soll überarbeitet werden, indem ein schärferer Strafrahmen für die Straftaten der Steuerhinterziehungen und des Schwarzhandels festgelegt wird.

f. Abschaffung des Gesetzes über die Bücher und Belege (KBS)

Dieses Gesetz soll im Zuge der neuen Umsetzungen allmählich abgeschafft werden, und wichtige Vertragsvorschriften an die Reformgrundsätze angepasst und in die neue Steuergesetzgebung eingefügt werden.

Ein Beitrag von Aris Kapsalis
Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft

https://www.rechtsanwalt-griechenland.de


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Jetzt in Griechenland investieren – Chancen in Krisenzeiten

Publiziert am 17.Februar.2010 von Abraam Kosmidis

Es wurde bereits sehr viel über die Krise in Griechenland geschrieben. Dieser Beitrag beschäftigt sich deshalb nicht mit der Krisenthematik, sondern mit den Chancen, welche sich daraus ergeben können.

Auch wenn eine temporäre Schwäche von verschiedenen Seiten dazu ausgenutzt wurde, um ein ganzes Land in bislang beispielloser Verantwortungslosigkeit zu diskreditieren, kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass

- diese schwierige Situation für Griechenland ein Ende finden wird.
- dass Griechenland als Mitglied der EU- und der Eurozone aus dieser Krise gestärkt hervorgehen wird, mit oder ohne finanzielle Hilfe Dritter.
- dass die eingeleiteten Reformen zu eine deutliche Erhöhung der Attraktivität des Investitionsstandortes Griechenland zur Folge haben und Investitionshindernisse beseitigen werden

Es sprechen aber auch weiterhin gewichtige Gründe für den Standort Griechenland:

- Hier ist zunächst die geostrategische Lage Nordgriechenlands als Tor zum Balkan und Attika als Dreh- und Angelpunkt zum Nahen Osten.
- Griechenland verfügt über sehr zentral gelegene Häfen in Thessaloniki, Volos und Piräus.
- Mit der Fertigstellung der „egnatia odos“ wurde die Verbindung vom Ionischen Meer bis an die türkische Grenze als Autobahn ausgebaut. Hierdurch ist eine Drehscheibe für den Güterlastverkehr in den Balkan, nach Zentraleuropa und nach Asien entstanden.
- Eine große Gruppe deutschsprachiger, gut qualifizierter Arbeitskräfte, stehen deutschen Unternehmen zur Verfügung.
- Die Immobilienpreise sinken im Zuge der Krise, wodurch Gewerbeimmobilien für Investoren und Privatimmobilien als Anlageobjekte an Attraktivität gewinnen.
- Die Reformen werden eine Vereinfachung von verwaltungsrechtlichen Hürden bei Unternehmensgründungen und Genehmigungsverfahren für Investoren zur Folge haben
- Das Grundbuch „ktimatologio“ wird nach seiner Fertigstellung ein hohes Maß an Rechtssicherheit beim Erwerb von Immobilieneigentum bieten
- Für die boomende Branche der Neuen Energien, wie zB der Photovoltaik, wird Griechenland mit seinen ca. 300 Sonnentagen im Jahr ein idealer Standort bleiben
- Der ständig wachsende griechische Markt für Konsumgüter aller Art bietet ausländischen Handelsketten eine ideale Expansionsmöglichkeit mit hohen Wachstumsraten
- Im Lebensmittelindustrie bietet Griechenland viele erstklassige Produkte, welche eine ausgezeichnete Grundlage für die weiterverarbeitende Industrie bieten
- In der Touristikbranche wird Griechenland mit seinen Inseln, archäologischen Attraktionen, den saubersten Meeren Europas, den einmaligen Stränden und Berglandschaften, sowie mit dem großen Netz an guten Hotels weiterhin eine erstklassige Option für die Angebote der großen Touristikunternehmen darstellen
- Die Investitionsförderung wird nach wie vor gute Anreize für die Subventionierung von unternehmerischen Vorhaben in Griechenland darstellen.

Aus der Zusammenschau dieser Faktoren wird deutlich, dass sich in Griechenland Chancen für antizyklische Investitionen ergeben. Hier einige Argumente:

- Durch die krisenbedingte Schwächung sinken in Griechenland die Immobilienpreise.
- Ferner ergeben sich Gelegenheiten für Unternehmensaufkäufe zu günstigen Konditionen,
- sowie eine gute Ausgangsposition bei der Rekrutierung von besonders qualifizierten Arbeitskräften und Führungspersonal.

Ein idealer Zeitpunkt also, für eine Investition in Griechenland.

Unternehmen, welche ein Auslandsengagement planen, sollten eine Investition, insbesondere auch durch einen Unternehmenskauf als Einstieg in den griechischen Markt zum jetzigen Zeitpunkt ernsthaft in Erwägung ziehen.

Chancen werden sich zwangsläufig ergeben und wie immer werden diejenigen, welche in Krisenzeiten antizyklisch investiert haben, auch überproportional beim kommenden Aufschwung davon profitieren.

Ein Beitrag von Abraam Kosmidis
https://www.rechtsanwalt-griechenland.de


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Die Beseitigung der wahren Gründe der Krise in Griechenland – Chance für einen Neuanfang

Publiziert am 13.Februar.2010 von Abraam Kosmidis

In den internationalen Medien ist es seit Tagen das Top-Thema „Griechenland steckt in einer tiefen finanziellen Krise“.

Natürlich konnte der griechische Markt nicht von der Weltkrise, welche mit der Bankenkrise in den USA begann und sich auf die weltweiten Finanzmärkte ausweitete, verschont bleiben. Später suchten sich die Spekulanten dann Griechenland als das derzeit „schwächste“ Glied in der Eurozone aus, um weitere Vorteile aus der Weltfinanzkrise zu schlagen. Es folgte bekanntlich das downrating Griechenlands von AAA- auf B+, was einen Risikoaufschlag auf griechische Bonds und eine Verschlechterung der Refinanzierung griechischer Banken am Geldmarkt hatte.

Die reale Krise Griechenlands wird einerseits zu Recht in allen Medien thematisiert, dient andererseits aber auch zur Bedienung der Bedürfnisse von Spekulanten. Durch die Verunsicherung der Märkte müssen für griechische Bonds immer höhere Aufschläge bezahlt werden. Natürlich muß diesem Spiel ein Ende bereitet werden. Genau dies wurde deshalb auch beim Sondergipfel in Brüssel beschlossen. Die deutsche Bundeskanzlerin, Frau Angela Merkel hat hierzu am 11.02.2010 nach dem Sondergipfel in Brüssel erklärt dass "Die EU zu Griechenland stehe". Nun gelte es, zu den Märkten ein "vernünftiges Vertrauensverhältnis" zu entwickeln. Dafür wollen Deutschland und Frankreich ihr Gewicht einbringen, sagte Merkel auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy. Der griechische Ministerpräsident, Georgios Papandreou, erklärte, dass Griechenland jetzt kein Geld sondern „Solidarität“ benötige.

Bei der Krise in Griechenland handelt es sich aber nicht „nur“ um die Auswirkungen der weltweiten finanziellen Krise von 2009, sondern insbesondere auch um eine nationale Strukturkrise, welche durch die Finanzkrise verstärkt wurde und jetzt noch offensichtlicher geworden ist. Sie erfordert ein Umdenken m Hinblick auf die Spielregeln der freien Marktwirtschaft, der Rentabilität und notwendigen Privatisierung von staatlichen Unternehmen und der Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft.

Notwendige Reformen wurden nicht durchgeführt, weshalb das Staatswesen einen enormen Reformstau vor sich herschiebt. Hinzu kommt jetzt noch die Finanzkrise. So besteht zB dringender Reformbedarf im Rechtswesen (Vereinheitlichung und Kodifizierung der Gesetze, Modernisierung der Zivilprozessordnung, Modernisierung des Verwaltungsrechts, Beschleunigung der Erstellung des neuen nationalen Grundbuchs usw.), im Gesundheits- , Sozialversicherungs- und Bildungswesen, schärfere Gesetze zur Bekämpfung der Korruption, ganz zu schweigen natürlich auch im Bereich der Staatsfinanzen usw.

Gegen all diese erforderlichen Maßnahmen regt sich teils deutlicher Widerstand in Griechenland, weil man sich mit dem bisherigen Lauf der Dinge entweder „arrangiert“ hat, oder sich vor den Reformen und den damit einhergehenden Veränderungen fürchtet.

Der prozentuale Anteil der Beamten in Griechenland gemessen an der Gesamtbevölkerung ist sehr hoch. Das Streben nach einem „sicheren“ Beschäftigungsverhältnis beim Staat ist nach wie vor oberstes Ziel sehr vieler junger Griechen.

Der Ruf nach staatlichem Protektionismus in fast allen Bereichen ist hoch. Nicht wettberwebsfähige bzw. unrentable Unternehmen zu subventionieren statt zu modernisieren ist sicherlich genauso der falsche Weg, wie immer mehr Bürger in den Staatsdienst einzustellen, nur damit diese wenigsgtens ein Beschäftigungsverhältnis haben.

Nicht die Angst vor dem Wettbewerb und der damit einhergehende Ruf nach staatlichem Protektionismus, sondern die bestmögliche Ausbildung, Qualität und das Streben nach ständiger Verbesserung auf allen Ebenen muß das Leitbild für eine erfolgreiche Veränderung in Griechenland werden.

Diese "Bremsen" des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritts, sowie für die Zukunft des Landes gilt es durch die Vornahme tiefgreifender struktureller Reformen endlich zu durchbrechen. Der politische Preis wird hoch sein und es bedarf einer großen Portion Mut der Politik, diese unangenehmen Reformen zum Wohle von Land und Leuten gegen alle Widerstände durchzuziehen.

Durch die Krise wird sich viel verändern müssen. Die bisherigen Mechanismen werden auf Dauer jedoch keinen Bestand haben können. Man wird umdenken und sich dem nationalen und internationalen Wettbewerb stellen müssen, der Staatsapparat hat dabei die Pflicht, Gesellschaft und Wirtschaft für diesen Wettbewerb fit zu machen und diejenigen Reformen durchzuführen, welche die Grundlage für Wirtschaftswachstum, soziale Gerechtigkeit, und Wohlstand für alle darstellen. Für die Jungend muß eine zukunftsträchtige, moderne und eine den internationalen Anforderungen gleichwertige Ausbildung gewährleistet werden. Es muss auch endlich das Leistungsprinzip gelten. An den Schulen und Universitäten muß die Leistungsbereitschaft und die Qualität der Lehrpläne modernisiert werden. Den Schülern, Akademikern, Handwerkern und sonstigen Dienstleistern muß das Prinzip der Leistungsbereitschaft und ein Streben nach hohen Qualitätsstandards vermittelt werden. Natürlich muß Leistung auch honoriert werden. Der Staat muß hierzu Mechanismen entwickeln, welche gewährleisten, dass die Besten der Besten an die entscheidenden Stellen gelangen.

Die Krise kann uns dabei helfen, all diese Dinge umzusetzen. Dann kann die Krise auch die Chance für einen Neuanfang in Griechenland darstellen.

Ein Beitrag von Abraam Kosmidis

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Finanzkrise Griechenland: Deutschland will Griechenland retten

Publiziert am 10.Februar.2010 von Abraam Kosmidis

Die Finanzkrise in Griechenland scheint eine spektakuläre Wende zu nehmen. Nach den Gerüchten der letzten Tage, wonach Deutschland in enger Abstimmung mit der EU Griechenland finanziell unterstützen möchte, konkretisieren sich die Informationen, wonach Finanzminister Schäuble einen Rettungsplan für Griechenland vorantreibe.

„Wie die Financial Times Deutschland aus Berliner Koalitionskreisen erfuhr, sind sowohl bilaterale Hilfen als auch ein international abgestimmtes Vorgehen auf EU-Ebene im Gespräch. Die Bundesregierung bereitet ein Hilfspaket für Griechenland vor.
Über Details will Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Spitze der Unionsfraktion am Mittwoch informieren. Der stellvertretende Fraktionschef der CDU/CSU im Bundestag, Michael Meister, bestätigte, dass in Berlin an einem Rettungspaket gearbeitet wird.“
"Wenn Griechenland Hilfen erhält, dann nur unter strengen Auflagen und wenn die griechische Regierung den Staat tiefgreifend reformiert", so Meister. Regierungssprecher Ulrich Wilhelm sagte, eine Entscheidung sei bisher nicht gefallen.

Das Vorgehen der Bundesrepublik ist mit der EU im Grundsatz abgestimmt. "Man muss die notwendigen Schritte in die Wege leiten, um Griechenland helfen zu können", sagte Olli Rehn, der diese Woche das Amt des EU-Wirtschaftskommissars übernimmt. "Das wird in den nächsten Tagen genau diskutiert werden. Wir reden über Unterstützung im weiteren Sinne", sagte Rehn am Dienstag in Straßburg. "Solidarität ist immer zweigleisig."
Details zu den Sparplänen gab die Regierung am Dienstag bekannt. Darunter sind Lohnkürzungen und ein Einstellungsstopp. "Es wird bei allen Staatsbediensteten ausnahmslos Lohnkürzungen geben, die zwischen 1,0 Prozent und 5,5 Prozent netto bedeuten werden", sagte der griechische Finanziminister Giorgios Papakonstantinou.“

Zitate aus der Financial Times Deutschland: „Berlin will Griechenland retten“ vom 09.02.2010
https://www.ftd.de/politik/europa/:hilfe-fuer-eu-land-berlin-will-griechenland-retten/50071966.html


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